Urlaubsgesetz
Bundesrecht konsolidiert Bundesrecht konsolidiert www.ris.bka.gv.at Seite 2 von 2 www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 1 Kurztitel Urlaubsgesetz Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 390/1976 §/Artikel/Anlage
§ 7Inkrafttretensdatum
04.08.1976 Text Ablöseverbot
§ 7
Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die für den Nichtverbrauch des Urlaubes Geld oder sonstige vermögenswerte Leistungen des Arbeitgebers vorsehen, sind rechtsunwirksam
Rechtsratgeber
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