Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

§ 1251 ABGB – Bedingungen

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) · zwanzigstes Hauptstück – Von Bestand- Erbpacht- und Erbzins-Verträgen

Die Bestimmungen über Bedingungen bei Verträgen sind auch auf Erbverträge anzuwenden.

Amtliche Quelle: ris.bka.gv.at · Stand: · Gesamter Gesetzestext · Inhaltsübersicht

Verweise auf diese Vorschrift

1

Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.