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Europaius

§ 1292 ABGB – Bodmerey- und See-Assecuranzen

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) · zwanzigstes Hauptstück – Von den Glücksverträgen

Die Bestimmungen in Rücksicht der Versicherungen zur See; so wie die Vorschriften über den Bodmerey-Vertrag sind ein Gegenstand der Seegesetze.

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