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Europaius

§ 446 ABGB – Form und Vorsichten der Einverleibungen

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) · Fünftes Hauptstück – Von Erwerbung des Eigenthumes durch Uebergabe

Auf was Art und mit welchen Vorsichten überhaupt bey Einverleibung dinglicher Rechte vorzugehen sey, ist in den über die Einrichtung der Landtafeln und Grundbücher bestehenden besondern Anordnungen enthalten.

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