§ 697 ABGB – Unverständliche und gesetz- oder sittenwidrige Bedingungen
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) · Sechstes Hauptstück – Von dem Pfandrechte
Unverständliche, unbestimmte sowie gesetz- oder sittenwidrige Bedingungen gelten als nicht beigesetzt.
Rechtsprechung zu § 697 ABGB
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