§ 975 ABGB – Beweislast bei Streit über die Gebrauchsdauer
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) · Zwanzigstes Hauptstück – Von dem Leihvertrage · nichtamtliche Überschrift
Bey einem Streite über die Dauer des Gebrauches muß der Entlehner das Recht auf den längern Gebrauch beweisen.
Rechtsprechung zu § 975 ABGB
1
1959-11-25