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§ 975 ABGB – Beweislast bei Streit über die Gebrauchsdauer

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) · Zwanzigstes Hauptstück – Von dem Leihvertrage · nichtamtliche Überschrift

Bey einem Streite über die Dauer des Gebrauches muß der Entlehner das Recht auf den längern Gebrauch beweisen.

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Rechtsprechung zu § 975 ABGB

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1959-11-25

Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.