Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG)
Die Bestimmungen der §§ 14 und 15 sind auf die Verlängerung und Abänderung von Kollektivverträgen sinngemäß anzuwenden.
Amtliche Quelle: ris.bka.gv.at · Stand: 2026-07-10 · Gesamter Gesetzestext · Inhaltsübersicht
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