§ 151 UGB – Unbeschränkbarkeit der Befugnisse
Unternehmensgesetzbuch (UGB) · Fünfter Abschnitt – Prokura und Handlungsvollmacht › Fünfter Titel – Liquidation der Gesellschaft
Eine Beschränkung des Umfanges der Befugnisse der Liquidatoren ist Dritten gegenüber unwirksam.