§ 20 UGB – Unzulässige Verwendung fremder Namen
Unternehmensgesetzbuch (UGB) · Dritter Abschnitt – Firma
In die Firma eines Einzelunternehmers oder einer eingetragenen Personengesellschaft darf der Name einer anderen Person als des Einzelunternehmers oder eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters nicht aufgenommen werden.