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§ 20 UGB – Unzulässige Verwendung fremder Namen

Unternehmensgesetzbuch (UGB) · Dritter Abschnitt – Firma

In die Firma eines Einzelunternehmers oder einer eingetragenen Personengesellschaft darf der Name einer anderen Person als des Einzelunternehmers oder eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters nicht aufgenommen werden.

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