§ 21 UGB – Fortführung bei Namensänderung
Unternehmensgesetzbuch (UGB) · Dritter Abschnitt – Firma
Wird der Name einer in der Firma genannten Person geändert, so kann die bisherige Firma fortgeführt werden.
Verweise auf diese Vorschrift
3
Unternehmensgesetzbuch (UGB) · Dritter Abschnitt – Firma
Wird der Name einer in der Firma genannten Person geändert, so kann die bisherige Firma fortgeführt werden.