Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
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§ 21 UGB – Fortführung bei Namensänderung

Unternehmensgesetzbuch (UGB) · Dritter Abschnitt – Firma

Wird der Name einer in der Firma genannten Person geändert, so kann die bisherige Firma fortgeführt werden.

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Verweise auf diese Vorschrift

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Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.