Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

§ 351 UGB – Verkürzung über die Hälfte

Unternehmensgesetzbuch (UGB) · Zweiter Abschnitt – Kommanditgesellschaft

Zulasten eines Unternehmers kann die Anwendung des § 934 ABGB vertraglich ausgeschlossen werden.

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