§ 351 UGB – Verkürzung über die Hälfte
Unternehmensgesetzbuch (UGB) · Zweiter Abschnitt – Kommanditgesellschaft
Zulasten eines Unternehmers kann die Anwendung des § 934 ABGB vertraglich ausgeschlossen werden.
Unternehmensgesetzbuch (UGB) · Zweiter Abschnitt – Kommanditgesellschaft
Zulasten eines Unternehmers kann die Anwendung des § 934 ABGB vertraglich ausgeschlossen werden.