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§ 353 UGB – Unanwendbarkeit von § 1335 ABGB Unanwendbarkeit von Paragraph 1335, ABGB

Unternehmensgesetzbuch (UGB) · Zweiter Abschnitt – Kommanditgesellschaft

§ 1335 ABGB ist auf Geldforderungen gegen einen Unternehmer nicht anzuwenden.

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Verweise auf diese Vorschrift

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Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.