Verjährung einer Forderung — Fristen und Verteidigung
Schuldrecht / Verjährung (BGB)
Wird eine Forderung gegen Sie geltend gemacht, kann die Einrede der Verjährung die Durchsetzung dauerhaft ausschließen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Verjährung kann jedoch durch Klage, Mahnbescheid, Anerkenntnis oder Vollstreckungshandlungen gehemmt werden oder neu beginnen.
⏰ Frist: Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre; sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat.
✅ Was tun
Prüfen, wann der Anspruch entstanden und fällig geworden ist.
Feststellen, ob die Verjährung durch Klage, Mahnbescheid, Verhandlungen oder Anerkenntnis gehemmt oder neu begonnen wurde.
Bei verjährter Forderung ausdrücklich die Einrede der Verjährung erheben.
Kein Anerkenntnis und keine Teilzahlung leisten, bevor die Verjährung geprüft ist.
⚠️ Worauf achten
Ein Anerkenntnis oder eine Teilzahlung lässt die Verjährung neu beginnen.
Die Verjährung wird von Amts wegen nicht berücksichtigt — die Einrede muss aktiv erhoben werden.
Ein rechtskräftig titulierter Anspruch verjährt erst in 30 Jahren.
BGH IX ZR 92/12 — Hemmung der Verjährung durch Anmeldung der Forderung
BGH XII ZR 86/11 — Unterbrechung bzw. Hemmung der Verjährung einer Forderung
BGH IX ZR 118/17 — Hemmung der Verjährung durch Anmeldung zur Tabelle
❓ Häufige Fragen
Wie lange kann eine normale Rechnung eingefordert werden?
In der Regel drei Jahre ab Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstand und der Gläubiger Kenntnis hatte.
Muss ich mich auf Verjährung berufen?
Ja. Das Gericht prüft die Verjährung nicht von selbst; Sie müssen die Einrede der Verjährung ausdrücklich erheben.
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