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Missbrauch personenbezogener Daten — Ihre Rechte nach der DSGVO

Datenschutzrecht (DSGVO / BDSG)

Werden Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet, gibt Ihnen die DSGVO durchsetzbare Rechte: Auskunft (Art. 15 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) und gegebenenfalls Schadensersatz (Art. 82 DSGVO). Der Verantwortliche muss auf Ihren Antrag reagieren; verstößt er gegen die DSGVO, können zusätzlich die Aufsichtsbehörde und die Gerichte angerufen werden.

⏰ Frist: Der Verantwortliche muss über Maßnahmen auf einen Antrag (z. B. Auskunft oder Löschung) unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang informieren (Art. 12 Abs. 3 DSGVO); diese Frist ist unter engen Voraussetzungen verlängerbar.

✅ Was tun

  1. Den Verantwortlichen schriftlich zur Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten auffordern (Art. 15 DSGVO).
  2. Bei unrechtmäßiger Verarbeitung die Löschung der Daten verlangen (Art. 17 DSGVO) und den Antrag dokumentieren.
  3. Reagiert der Verantwortliche nicht fristgerecht, Beschwerde bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde einlegen.
  4. Bei einem durch den Verstoß entstandenen Schaden Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO geltend machen.

⚠️ Worauf achten

⚖️ Rechtsgrundlage

📁 Zugehörige Gerichtsentscheidungen

BGH VI ZR 396/24 — Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO — revisionsrechtliche Prüfung des immateriellen Schadens
BVerwG 6 C 10/19 — Betroffenenrechte: Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17) und Schadensersatz (Art. 82 DSGVO)
BGH VI ZR 97/22 — Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich der DSGVO (Art. 2, Art. 3 Abs. 1)

❓ Häufige Fragen

Wie schnell muss ein Unternehmen auf meinen Löschantrag reagieren?

Grundsätzlich unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Bei komplexen oder zahlreichen Anträgen kann die Frist um bis zu zwei weitere Monate verlängert werden, worüber Sie zu informieren sind.

Bekomme ich bei einem Datenschutzverstoß automatisch Geld?

Nein. Ein Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO setzt einen Verstoß und einen dadurch verursachten Schaden voraus, der konkret darzulegen ist (vgl. BAG 8 AZR 209/21).

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