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Lohn nicht gezahlt — so setzen Sie Ihren Anspruch durch

Arbeitsrecht · Vergütung und Verzug (BGB / ArbGG)

Der Arbeitgeber schuldet die vereinbarte Vergütung; sie ist nach der Leistung der Arbeit fällig (§ 614 BGB). Zahlt der Arbeitgeber nicht, gerät er in Verzug (§ 286 BGB) und schuldet zusätzlich Verzugszinsen. Der Lohnanspruch wird vor dem Arbeitsgericht mit einer Zahlungsklage durchgesetzt.

✅ Was tun

  1. Höhe des offenen Lohns anhand von Arbeitsvertrag, Stundennachweisen und Lohnabrechnungen berechnen.
  2. Den Arbeitgeber schriftlich zur Zahlung auffordern und eine konkrete Frist setzen (Mahnung, § 286 BGB).
  3. Etwaige tarifliche oder arbeitsvertragliche Ausschlussfristen prüfen und den Anspruch fristwahrend schriftlich geltend machen.
  4. Zahlt der Arbeitgeber weiterhin nicht, Zahlungsklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben (ArbGG).

⚠️ Worauf achten

⚖️ Rechtsgrundlage

📁 Zugehörige Gerichtsentscheidungen

BAG 10 AZR 496/17 — Vergütungsanspruch und Verzug des Arbeitgebers; Voraussetzungen des Annahmeverzugs
BAG 10 AZR 74/18 — Streit über die Zahlung von Lohn und Gehalt
BAG 10 AZR 496/21 — Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“ und dessen Grenzen

❓ Häufige Fragen

Muss ich den Lohn erst anmahnen?

Eine Mahnung nach § 286 BGB setzt den Arbeitgeber in Verzug und begründet den Anspruch auf Verzugszinsen. Wichtig ist zudem, etwaige Ausschlussfristen aus Arbeits- oder Tarifvertrag durch schriftliche Geltendmachung zu wahren.

Bis wann kann ich den Lohn einklagen?

Das hängt vom Einzelfall ab. Häufig gelten arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen, die deutlich kürzer sind als die allgemeine Verjährung. Prüfen Sie Ihren Vertrag und den einschlägigen Tarifvertrag frühzeitig.

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