Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nicht. Eine Abfindung ergibt sich meist aus einem Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag, aus einem Sozialplan oder aus einem gerichtlichen Vergleich im Kündigungsschutzprozess. Das Kündigungsschutzgesetz sieht in bestimmten Fällen eine Abfindung vor.
⏰ Frist: Die Kündigungsschutzklage, die regelmäßig Voraussetzung für eine gerichtliche Abfindung ist, muss binnen drei Wochen ab Zugang der Kündigung erhoben werden.
✅ Was tun
Kündigung und deren soziale Rechtfertigung prüfen.
Fristgerecht Kündigungsschutzklage erheben, um die Verhandlungsposition zu sichern.
Abfindungshöhe kalkulieren (üblich: etwa ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr).
Vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags die Folgen für das Arbeitslosengeld prüfen.
⚠️ Worauf achten
Ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen.
Ohne fristgerechte Klage entfällt regelmäßig der Verhandlungshebel für eine Abfindung.
Die Höhe ist Verhandlungssache — es gibt keinen festen gesetzlichen Betrag.
BSG B 11 AL 6/11 R — Aufhebungsvertrag mit Abfindung und Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
❓ Häufige Fragen
Habe ich immer Anspruch auf Abfindung?
Nein. Ein Anspruch besteht nur in gesetzlich geregelten Fällen, aus Sozialplan, Aufhebungsvertrag oder gerichtlichem Vergleich.
Wie hoch ist eine typische Abfindung?
Als Faustregel gilt etwa ein halbes Bruttomonatsentgelt pro Beschäftigungsjahr; die Höhe ist aber Verhandlungssache.
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