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Schutz gegen üble Nachrede und Ehrverletzung

Ehrschutz (StGB, BGB)

Ehrverletzende Äußerungen können strafbar sein (Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung) und zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Widerruf und Schadensersatz auslösen. Wahre Tatsachenbehauptungen und zulässige Meinungsäußerungen sind abzugrenzen von unwahren, ehrverletzenden Behauptungen.

✅ Was tun

  1. Die konkrete Äußerung, Zeit, Ort und Zeugen dokumentieren.
  2. Abgrenzen, ob es sich um eine Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung handelt.
  3. Zur Unterlassung auffordern und ggf. Widerruf verlangen.
  4. Strafantrag prüfen und zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.

⚠️ Worauf achten

⚖️ Rechtsgrundlage

📁 Zugehörige Gerichtsentscheidungen

BAG 2 AZR 646/11 — Vorwurf der üblen Nachrede im arbeitsrechtlichen Kontext

❓ Häufige Fragen

Kann ich gegen Beleidigungen vorgehen?

Ja, mit Unterlassungs- und ggf. Widerrufsansprüchen sowie über einen Strafantrag bei Beleidigungsdelikten.

Ist jede negative Äußerung strafbar?

Nein. Zulässige Meinungsäußerungen und wahre Tatsachenbehauptungen sind grundsätzlich hinzunehmen.

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