Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen der Ehegatten getrennt. Bei Beendigung — meist durch Scheidung — wird der während der Ehe erzielte Zugewinn ausgeglichen: Wer den höheren Zugewinn erzielt hat, schuldet dem anderen die Hälfte des Überschusses.
✅ Was tun
Anfangs- und Endvermögen beider Ehegatten ermitteln.
Den jeweiligen Zugewinn und die Ausgleichsforderung berechnen.
Belege zu Vermögen, Schulden und Zuwendungen sichern.
Ausgleichsforderung geltend machen oder eine Vereinbarung treffen.
⚠️ Worauf achten
Fehlende Nachweise zum Anfangsvermögen wirken sich nachteilig auf die Berechnung aus.
Vermögensverschiebungen vor der Trennung können berücksichtigt werden.
Ehevertragliche Regelungen können den Zugewinnausgleich ausschließen oder ändern.
BGH XII ZB 604/13 — Voraussetzungen des vorzeitigen Zugewinnausgleichs
❓ Häufige Fragen
Wird alles hälftig geteilt?
Nicht das Vermögen selbst, sondern der während der Ehe erzielte Zugewinn; der Mehrzugewinn wird zur Hälfte ausgeglichen.
Kann der Ausgleich vorzeitig verlangt werden?
Unter besonderen Voraussetzungen ist ein vorzeitiger Zugewinnausgleich möglich.
Haben Sie ein konkretes Dokument? Laden Sie es hoch — in einer Minute kennen Sie Fristen, Schritte und erhalten einen Schriftsatzentwurf. Mein Dokument prüfen →