Zugewinnausgleich bei Scheidung

Familienrecht / Güterrecht (BGB)

Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen der Ehegatten getrennt. Bei Beendigung — meist durch Scheidung — wird der während der Ehe erzielte Zugewinn ausgeglichen: Wer den höheren Zugewinn erzielt hat, schuldet dem anderen die Hälfte des Überschusses.

Was tun

  1. Anfangs- und Endvermögen beider Ehegatten ermitteln.
  2. Den jeweiligen Zugewinn und die Ausgleichsforderung berechnen.
  3. Belege zu Vermögen, Schulden und Zuwendungen sichern.
  4. Ausgleichsforderung geltend machen oder eine Vereinbarung treffen.

Worauf achten

Rechtsgrundlage

Zugehörige Gerichtsentscheidungen

BGH XII ZB 386/22 — Vorzeitiger Zugewinnausgleich bei Aufhebung der Zugewinngemeinschaft
BGH XII ZB 175/17 — Streit um den Zugewinnausgleich
BGH XII ZB 604/13 — Voraussetzungen des vorzeitigen Zugewinnausgleichs

Häufige Fragen

Wird alles hälftig geteilt?

Nicht das Vermögen selbst, sondern der während der Ehe erzielte Zugewinn; der Mehrzugewinn wird zur Hälfte ausgeglichen.

Kann der Ausgleich vorzeitig verlangt werden?

Unter besonderen Voraussetzungen ist ein vorzeitiger Zugewinnausgleich möglich.

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