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Zugewinnausgleich bei Scheidung

Familienrecht / Güterrecht (BGB)

Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen der Ehegatten getrennt. Bei Beendigung — meist durch Scheidung — wird der während der Ehe erzielte Zugewinn ausgeglichen: Wer den höheren Zugewinn erzielt hat, schuldet dem anderen die Hälfte des Überschusses.

✅ Was tun

  1. Anfangs- und Endvermögen beider Ehegatten ermitteln.
  2. Den jeweiligen Zugewinn und die Ausgleichsforderung berechnen.
  3. Belege zu Vermögen, Schulden und Zuwendungen sichern.
  4. Ausgleichsforderung geltend machen oder eine Vereinbarung treffen.

⚠️ Worauf achten

⚖️ Rechtsgrundlage

📁 Zugehörige Gerichtsentscheidungen

BGH XII ZB 386/22 — Vorzeitiger Zugewinnausgleich bei Aufhebung der Zugewinngemeinschaft
BGH XII ZB 175/17 — Streit um den Zugewinnausgleich
BGH XII ZB 604/13 — Voraussetzungen des vorzeitigen Zugewinnausgleichs

❓ Häufige Fragen

Wird alles hälftig geteilt?

Nicht das Vermögen selbst, sondern der während der Ehe erzielte Zugewinn; der Mehrzugewinn wird zur Hälfte ausgeglichen.

Kann der Ausgleich vorzeitig verlangt werden?

Unter besonderen Voraussetzungen ist ein vorzeitiger Zugewinnausgleich möglich.

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