Als Nachbar können Sie sich gegen eine Baugenehmigung wehren, wenn diese gegen nachbarschützende Vorschriften verstößt (z. B. Abstandsflächen, Rücksichtnahmegebot). Rechtsbehelf ist der Widerspruch bzw. die Anfechtungsklage. Die Frist beginnt, sobald Sie zuverlässige Kenntnis von der Genehmigung nehmen konnten.
✅ Was tun
Feststellen, ob und wann die Baugenehmigung erteilt und bekannt wurde.
Prüfen, ob nachbarschützende Vorschriften verletzt sind.
Fristgerecht Widerspruch bzw. Anfechtungsklage erheben.
Bei drohender Bauausführung vorläufigen Rechtsschutz prüfen.
⚠️ Worauf achten
Die Rechtsbehelfsfrist beginnt bereits mit zuverlässiger Kenntnisnahme von der Genehmigung.
Nicht jede Vorschrift ist nachbarschützend — nur solche Normen begründen Abwehrrechte.
Ohne vorläufigen Rechtsschutz kann der Bau vollendet werden.
BVerwG 4 B 34/18 — Fristbeginn bei Kenntnisnahme des Nachbarn von der Baugenehmigung
BVerwG 7 B 29.24 — Zeitpunkt der zuverlässigen Kenntnis von der Baugenehmigung
BGH V ZR 196/16 — Rücknahme des Widerspruchs gegen die erteilte Baugenehmigung
❓ Häufige Fragen
Kann ich gegen den Bau des Nachbarn vorgehen?
Ja, wenn die Baugenehmigung gegen nachbarschützende Vorschriften verstößt; Rechtsbehelf ist Widerspruch bzw. Anfechtungsklage.
Ab wann läuft die Frist?
Sobald Sie von der Baugenehmigung zuverlässige Kenntnis nehmen konnten.
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