Kündigung der Mietwohnung — Ihre Rechte als Mieter
Mietrecht (BGB)
Eine Kündigung des Vermieters ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen wirksam. Die fristlose Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus — bei Zahlungsverzug etwa § 543 Abs. 2 BGB. Der Mieter kann der Kündigung widersprechen und ihre Wirksamkeit gerichtlich prüfen lassen.
⏰ Frist: Bei ordentlicher Kündigung gelten gestaffelte Fristen nach Mietdauer (§ 573c BGB). Gegen eine Räumung ist der Widerspruch des Mieters nach den §§ 574 ff. BGB möglich.
✅ Was tun
Kündigungsschreiben und Kündigungsgrund prüfen (ordentlich vs. fristlos).
Bei Zahlungsverzug: Möglichkeit der Schonfristzahlung / Nachzahlung prüfen, die die fristlose Kündigung heilen kann.
Der Kündigung schriftlich widersprechen, wenn ein Härtefall vorliegt (§ 574 BGB).
Bei Räumungsklage rechtzeitig reagieren und Beweise sichern.
⚠️ Worauf achten
Fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug ist möglich, wenn der Rückstand die Grenzen des § 543 Abs. 2 BGB erreicht.
Auch berechtigte Mängelrügen entbinden nicht automatisch von der Miete — Vorsicht bei eigenmächtiger Kürzung.
Formfehler der Kündigung können ihre Unwirksamkeit begründen.
Bei Zahlungsverzug kann die vollständige Nachzahlung innerhalb der Schonfrist die fristlose Kündigung unwirksam machen (§ 569 Abs. 3 BGB).
Was ist der Härtefallwiderspruch?
Nach §§ 574 ff. BGB kann der Mieter der Kündigung widersprechen, wenn die Beendigung eine unzumutbare Härte bedeutet.
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