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Kündigung der Mietwohnung — Ihre Rechte als Mieter

Mietrecht (BGB)

Eine Kündigung des Vermieters ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen wirksam. Die fristlose Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus — bei Zahlungsverzug etwa § 543 Abs. 2 BGB. Der Mieter kann der Kündigung widersprechen und ihre Wirksamkeit gerichtlich prüfen lassen.

⏰ Frist: Bei ordentlicher Kündigung gelten gestaffelte Fristen nach Mietdauer (§ 573c BGB). Gegen eine Räumung ist der Widerspruch des Mieters nach den §§ 574 ff. BGB möglich.

✅ Was tun

  1. Kündigungsschreiben und Kündigungsgrund prüfen (ordentlich vs. fristlos).
  2. Bei Zahlungsverzug: Möglichkeit der Schonfristzahlung / Nachzahlung prüfen, die die fristlose Kündigung heilen kann.
  3. Der Kündigung schriftlich widersprechen, wenn ein Härtefall vorliegt (§ 574 BGB).
  4. Bei Räumungsklage rechtzeitig reagieren und Beweise sichern.

⚠️ Worauf achten

⚖️ Rechtsgrundlage

📁 Zugehörige Gerichtsentscheidungen

BGH VIII ZR 39/15 — Fristlose Kündigung auf § 543 Abs. 3 BGB gestützt — Anforderungen
BGH VIII ZR 1/11 — Fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug mit erhöhten Betriebskostenvorauszahlungen
BGH VIII ZR 191/12 — Berechtigte Mängelrüge des Mieters und Kündigung

❓ Häufige Fragen

Kann ich eine fristlose Kündigung abwenden?

Bei Zahlungsverzug kann die vollständige Nachzahlung innerhalb der Schonfrist die fristlose Kündigung unwirksam machen (§ 569 Abs. 3 BGB).

Was ist der Härtefallwiderspruch?

Nach §§ 574 ff. BGB kann der Mieter der Kündigung widersprechen, wenn die Beendigung eine unzumutbare Härte bedeutet.

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