Eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete bedarf der Zustimmung des Mieters und muss in Textform begründet werden (z. B. mit Mietspiegel oder Vergleichswohnungen). Kappungsgrenze und Wartefristen sind einzuhalten. Der Mieter hat eine Überlegungsfrist.
⏰ Frist: Der Mieter hat eine Überlegungsfrist bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats, der auf den Zugang des Erhöhungsverlangens folgt.
✅ Was tun
Formelle Wirksamkeit des Erhöhungsverlangens prüfen (Textform, Begründung).
Prüfen, ob die verlangte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete übersteigt.
Kappungsgrenze und Wartefristen kontrollieren.
Innerhalb der Überlegungsfrist zustimmen, teilweise zustimmen oder ablehnen.
⚠️ Worauf achten
Bei Zustimmung schulden Sie die höhere Miete ab dem gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt.
Eine formell fehlerhafte Erhöhung ist unwirksam — vorschnelle Zustimmung vermeiden.
Bei berechtigter Erhöhung kann der Vermieter die Zustimmung gerichtlich durchsetzen.
Nur wenn sie formell wirksam und die verlangte Miete durch die ortsübliche Vergleichsmiete gedeckt ist.
Wie viel Zeit habe ich?
Sie haben eine Überlegungsfrist bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens.
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