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Mieterhöhung — prüfen und reagieren

Mietrecht (BGB)

Eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete bedarf der Zustimmung des Mieters und muss in Textform begründet werden (z. B. mit Mietspiegel oder Vergleichswohnungen). Kappungsgrenze und Wartefristen sind einzuhalten. Der Mieter hat eine Überlegungsfrist.

⏰ Frist: Der Mieter hat eine Überlegungsfrist bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats, der auf den Zugang des Erhöhungsverlangens folgt.

✅ Was tun

  1. Formelle Wirksamkeit des Erhöhungsverlangens prüfen (Textform, Begründung).
  2. Prüfen, ob die verlangte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete übersteigt.
  3. Kappungsgrenze und Wartefristen kontrollieren.
  4. Innerhalb der Überlegungsfrist zustimmen, teilweise zustimmen oder ablehnen.

⚠️ Worauf achten

⚖️ Rechtsgrundlage

📁 Zugehörige Gerichtsentscheidungen

BGH VIII ZR 280/12 — Wirksamkeit und Zeitpunkt einer Mieterhöhung
BGH VIII ZR 266/14 — Formelle Anforderungen an die Mieterhöhung bei Wohnraum
BGH VIII ZR 367/18 — Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen

❓ Häufige Fragen

Muss ich einer Mieterhöhung zustimmen?

Nur wenn sie formell wirksam und die verlangte Miete durch die ortsübliche Vergleichsmiete gedeckt ist.

Wie viel Zeit habe ich?

Sie haben eine Überlegungsfrist bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens.

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