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BESTÄTIGT

BESTÄTIGT BESTÄTIGT Durch den Beschluss der Regierung der Republik Litauen Nr. 1496 vom

  1. September 2002 Programm zur Wiederherstellung der typischen Fragmente des historischen Gettos in Vilnius/Wilna I. Allgemeine Bestimmungen
  2. Einen Bestandteil des litauischen Kulturerbes bilden die von Juden geschaffenen materiellen Güter und Gedenkstätten.
  3. Die Hauptstadt Litauens Vilnius/Wilna hat eine besondere Bedeutung für die Geschichte der jüdischen Gemeinschaft der Welt. Im
  4. Jahrhundert ist Vilnius zum Zentrum der europäischen Juden geworden und hat dafür den Namen Litauisches Jerusalem erhalten. Die jüdische Gemeinschaft von Wilna zeichnet sich durch hervorragende Persönlichkeiten der Wissenschaft und Kultur, durch begabte Handwerker, durch beste religiöse und weltliche Traditionen aus. Als Folge des jahrhundertlangen Lebens und Schaffens in Vilnius ist ein jüdischer Stadtteil anzusehen, der sich organisch in das gesellschaftliche Leben und die urbanistische Struktur der ganzen Stadt einfügen lässt.
  5. Die Altstadt Vilnius, die im Zweiten Weltkrieg und in der Nachkriegszeit viel gelitten hat, konnte den allgemeinen urbanistischen Charakter und die Eigenheiten einer mittelalterlichen Stadt bewahren. Dank ihrem besonderen historischen, urbanistischen und architektonischen Wert wurde die Altstadt Vilnius durch den Beschluss der Regierung der Republik Litauen Nr. 612 vom
  6. Mai 1998 „Zur Erklärung der immobilen Kulturgüter für Kulturdenkmäler“ (Valstybės žinios Nr. 49-1342, 1998) für Kulturdenkmal erklärt und in die Liste des Weltkultur- und Naturerbes eingetragen. Durch das bestätigte Projekt zur Regenerierung der Altstadt Vilnius wurde die Strategie der Wahrung des authentischen Ganzen bei der Wiederherstellung des beschädigten urbanistischen Gefüges geregelt.
  7. In Vilnius sind noch Spuren der jüdischen Kultur erhalten geblieben, die von historischen Katastrophen beinahe vernichtet wurde. Dazu gehören die von Juden einst dichtbewohnten Stadtviertel und ihre wichtigsten verlorengegangenen Teile, deren Wiederaufbau von der Bestrebung der litauischen Gesellschaft und des litauischen Staates zeugt, das jüdische Kulturgut, das in Litauen Jahrhunderte lang geschaffen wurde, zu schützen und zu verewigen. Der Wiederaufbau der typischen Fragmente des historischen Gettos Wilna widerspricht nicht dem gegenwärtigem Eigentumsrecht an Immobilien, sondern unterstützt mit die allgemeine Tendenz der Wiederherstellung der Altstadt. Zum Wiederaufbau wurden folgende Fragmente der Altstadt Vilnius ausgewählt: 4.
  8. Bauplätze der Gebäude, die während des Zweiten Weltkriegs beschädigt und in der Sowjetzeit abgerissen wurden: unbebautes Gelände im Südteil des
  9. Stadtviertels zwischen Mėsinių Str., Dysnos Str., Rūdininkų Str. und dem Zentrum für moderne Kunst sowie das Gelände im
  10. Stadtviertel, durch Ašmenos Str., Mėsinių Str. und Dubysos Str. abgegrenzt. Mithilfe von erhalten gebliebenen historiographischen, ikonographischen und archäologischen Materialien wird das urbanistische Gewebe und das Straßenbild der genannten Stadtviertel restauriert, die Architektur der abgerissenen Bauten sowie die Hauptmerkmale der Innenräume von kleinen Metzgereien und der Innenausstattung der jüdischen Bank wiederhergestellt. Die wieder errichteten Gebäude sollen folgende Zweckbestimmung erhalten: sie werden als Wohnungen und/oder Hotels, Handelsgesellschaften, Gaststätten und andere dienstleistende Unternehmen zur Verfügung gestellt; 4.
  11. Bauplätze der Großen Synagoge, des Schulhofs und der Bibliothek sowie des Hauses des Gaon Elijahu von Wilna, die im Zweiten Weltkrieg beschädigt und 1955 – 1957 abgerissen wurden (das Gelände im
  12. Stadtviertel neben dem Kindergarten bei der Žydų Str. sowie ehemaliges Gelände der Großen Synagoge) sowohl die abgerissenen Fragmente des
  13. Stadtviertels (unbebautes Territorium zwischen der Žydų Str. und M. Antokolskio Str.) und des
  14. Stadtviertels (unbebautes Territorium bei der M. Antokolskio Str.) mit der Ramailes-Gasse (Passage) und den typischen Außenbogen der M. Antokolskio Str. Mithilfe von erhaltenen zahlreichen historiographischen, ikonographischen und archäologischen Materialien werden das urbanistische Gewebe und das Straßenbild möglichst genau restauriert, die Architektur der abgerissenen Gebäude mit den Fragmenten ihrer Innenausstattung wiederhergestellt, Kellergeschosse oder die Gebäudeteile, die unter der gegenwärtigen Erdbodenfläche geblieben sind, konserviert, restauriert und angepasst. Bei der Regenerierung dieses Ortes in der Altstadt Vilnius wird vorgesehen, die Ganzheit des kulturellen und geistigen Zentrums der Wilnaer Juden wiederherzustellen und ihm einen Gedenkcharakter zu verleihen, Fragmente aus der Wohn- und Geschäftsumgebung wiederaufzubauen, Geschäfte, verschiedene dienstleistende Unternehmen und Werkstätten, Hotels und Wohnhäuser für Stadtbewohner zu errichten; 4.
  15. Das im Zweiten Weltkriege stark beschädigte und in der Nachkriegszeit durch Abreißen von Ruinen völlig vernichtete
  16. Stadtviertel (unbebautes Territorium zwischen Šv. Jono Str., Gaono Str. und Švarco Str.). Hier kommt die besondere Bedeutung der Wiederherstellung von historischen Gebäuden mit dem Torturm des Gettos bei der Šv. Jono Straße zu. In ihren Untergeschossen beabsichtigt man Handelsgesellschaften, Restaurants und Gaststätten sowie verschiedene dienstleistende Unternehmen und Werkstätten einzurichten, während die Obergeschosse als Wohnungen und Hotelzimmer dienen sollen. Diese Wahl wurde von der Bestrebung bedingt, das jüdische Kultur- und Religionszentrum zu verewigen, die jüdische Lebensweise, die urbanistischen und architektonischen Eigenheiten des historischen Gettos zu präsentieren. Der Wiederaufbau erfolgt mit Hilfe von Daten der archäologischen und historischen Forschungen, wobei die zerstörten urbanistischen Strukturen wiederhergestellt werden. Die Hauptfassaden der Gebäude, die typischsten Straßen und Gassen sollen die kennzeichnenden Attribute der jüdischen Lebensweise – Farben, Werbeschilder und –anschriften sowie sonstige Kleinelemente bewahren, während die Innenausstattung der Gebäude und die Höfe freier gestaltet werden können. Die wiederaufgebauten Fragmente werden in zwei Gruppen eingeteilt: Objekte, die die jüdische Kultur respektieren und für Bedürfnisse der Judengemeinschaft vorgesehen sind, sowie Objekte, die den Geschäftszwecken der Investoren dienen.
  17. Im Jahre 2000 wurde die Baubegründung für Wiederaufbau der typischen Fragmente des historischen Gettos von Wilna erarbeitet (Autor: Institut für Denkmalrestaurierung). II. Ziele und Aufgaben
  18. Mit dem Programm zur Wiederherstellung der typischen Fragmente des historischen Gettos von Wilna werden folgende Ziele angestrebt: 6.
  19. das Jahrhunderte lang geschaffene jüdische Kulturerbe in der Altstadt Vilnius zu schützen und zu verewigen sowie die urbanistische, architektonische und ethnographische Einzigartigkeit der jüdischen Wohnviertel hervorzuheben; 6.
  20. das einstige Kultur- und Religionszentrum der Wilnaer Juden zu verewigen, architektonisch zu restaurieren und wiederherzustellen, seine historische Bedeutung Vilnius, Litauen und der ganzen Welt zu zeigen; 6.
  21. das beschädigte urbanistische Gefüge und das architektonische Bild des wichtigen Stadtteils zu restaurieren und in das urbanistische Ganze zu integrieren, wie es im Projekt für die Regenerierung der Altstadt Vilnius und in der Strategie der Wiederbelebung der Altstadt Vilnius vorgesehen ist; 6.
  22. die Zugänglichkeit, Attraktivität und Bedeutsamkeit des Kulturerbes der Wilnaer Juden zu gewährleisten, um die Bildung und Kulturtourismus weiter zu fördern.
  23. Bei der Umsetzung dieses Programms entstehen folgende Aufgaben: 7.
  24. die Gestaltungs-, Restaurations- und Wiederherstellungsarbeiten im historischen Getto der Altstadt Vilnius zu beschleunigen und planmäßig sowie effektiv durchzuführen; 7.
  25. die jüdische Gemeinschaft der Welt, die Jugend, verschiedene Organisationen und Stiftungen zur Pflege des Kulturerbes bei der Umsetzung dieses Programms mit einzubeziehen; 7.
  26. litauisches bzw. ausländisches Gewerbe und ausländische Investitionen zu Gestaltungs- und Wiederbelebungsarbeiten in der Altstadt Vilnius heranzuziehen; 7.
  27. das jüdische Kultur- und Religionszentrum in Vilnius wiederherzustellen. III. Umsetzung des Programms
  28. Die Umsetzung des Programms wird in folgende Etappen gegliedert: 8.
  29. In der
  30. Etappe (
  31. Jahresquartal 2002 –
  32. Jahresquartal 2003) wird vorgesehen: 8.1.
  33. detaillierte Pläne von Grundstücken in der Altstadt Vilnius, die für die Wiederherstellung der typischen Fragmente des historischen Gettos Wilna bestimmt sind (33., 33., 34.,
  34. und
  35. Stadtviertel), zu erarbeiten und zu bestätigen, die Zweckbestimmung dieser Grundstücke gemäß dem gesetzlichen Verfahren festzulegen; 8.1.
  36. staatliche Grundstücke, die für die Wiederherstellung der typischen Fragmente des historischen Ghettos Wilna bestimmt sind, an die Stadtverwaltung Vilnius zur treuhänderischen Verwaltung übergeben (mit Ausnahme vom ehemaligen Grundstück der Großen Synagoge, genannt im Punkt 4.2); 8.1.
  37. Pachtfragen des staatlichen Grundstücks im
  38. Stadtviertel, das für die Wiederherstellung der typischen Fragmente des historischen Gettos Wilna bestimmt sind, in Abstimmung mit dem Fonds für Unterstützung des jüdischen Kulturerbes in Litauen (gemäß den Forderungen für Denkmalschutz und Sonderforderungen für Gestaltung und Benutzung) gesetzmäßig zu lösen; 8.1.
  39. Maßnahmen zur Umsetzung der
  40. Etappe des Programms zur Wiederherstellung der typischen Fragmente des historischen Gettos Wilna zu erarbeiten; 8.1.
  41. die Ausstellung „Vilnius. Ein verlorengegangenes nördliches Jerusalem“; 8.
  42. In der
  43. Etappe (
  44. Jahresquartal 2004 –
  45. Jahresquartal 2005) wird vorgesehen: 8.2.
  46. nach Investitionen in den Wiederaufbau der typischen Fragmente des historischen Gettos Wilna zu suchen und Geldmittel auf Sonderkonto des Fonds zur Unterstützung des jüdischen Kulturerbes in Litauen anzulegen; 8.2.
  47. Objekte, die in erster Linie zu renovieren sind, auszusuchen, Bedingungen für die internationale Ausschreibung gemäß dem Beschluss des Seimas der Republik Litauen Nr. VIII-1947 vom
  48. September 2000 „Zum Wiederaufbau der typischen Fragmente des historischen Gettos Wilna“ zu erarbeiten und zu bestätigen; 8.2.
  49. Pachtverträge mit den Investoren bezüglich der Grundstücke, die für den Wiederaufbau der typischen Fragmente des historischen Gettos Wilna bestimmt sind, gesetzmäßig zu schließen; 8.2.
  50. die Grundstücke, die für den Wiederaufbau der typischen Fragmente des historischen Gettos Wilna bestimmt sind, komplex (archäologisch, historisch, architektonisch, kunsthistorisch u. a.) zu erforschen; 8.2.
  51. Projektierungsarbeiten zum Wiederaufbau der typischen Fragmente des historischen Gettos Wilna durchzuführen; 8.
  52. In der
  53. Etappe (
  54. Jahresquartal 2005 –
  55. Jahresquartal 2008) wird vorgesehen: 8.3.
  56. Arbeiten zum Wiederaufbau der typischen Fragmente des historischen Gettos Wilna nach den bestätigten Projekten durchzuführen; 8.3.
  57. die wiederhergestellten Gebäude in Betrieb zu nehmen und in das Verzeichnis des immobilen Vermögens einzutragen. IV: Durchführung und Koordinierung des Programms
  58. Mit der Durchführung des vorliegenden Programms wird die Stadtverwaltung Vilnius zusammen mit dem Fonds zur Unterstützung des jüdischen Kulturerbes in Litauen beauftragt.
  59. Die Durchführung des vorliegenden Programms wird vom Koordinierungsrat des Programms zur Wiederherstellung der typischen Fragmente des historischen Gettos Wilna koordiniert. V. Finanzierung des Programms
  60. Die Durchführung des Programms kann aus den Mitteln der Stadtverwaltung Vilnius, der Republik Litauen, der ausländischen rechtlichen und natürlichen Personen sowie des Fonds zur Unterstützung des jüdischen Kulturerbes in Litauen finanziert werden. BESTÄTIGT Durch den Beschluss der Regierung der Republik Litauen Nr. 1496 vom
  61. September 2002 Maßnahmen zur Umsetzung der ersten Etappe des Programms zur Wiederherstellung der typischen Fragmente des historischen Gettos Wilna Bezeichnung der Maßnahme Beauftragter Umsetzung-termine Finanzierungs-quellen
  62. Erarbeitung und Bestätigung der detaillierten Pläne der staatlichen Grundstücke (32., 33., 34.,
  63. und
  64. Stadt-viertel), die für die Wiederher-stellung der typischen Fragmente des historischen Gettos Vilnius bestimmt sind, Feststellung der Zweckbestimmung dieser Grundstücke nach dem gesetzlichen Verfahren Stadtverwaltung Vilnius, Kreisverwalter Vilnius
  65. Jahresquartal 2003 Geldmittel der Stadtverwaltung Vilnius
  66. Gesetzmäßige Lösung der Pachtfragen von staatlichen Grundstücken im
  67. Stadt-viertel, die für die Wiederher-stellung der typischen Fragmente des historischen Gettos Wilna bestimmt sind (Dokumenten-verzeichnis zur Geländeplanung Nr. 01 der Stadtverwaltung Vilnius) Kreisverwalter Vilnius, Stadtverwaltung Vilnius
  68. Jahresquartal 2002 Geldmittel der Stadtverwaltung Vilnius
  69. Übergabe der staatlichen Grundtücke, die für die Wieder-herstellung der typischen Fragmente des historischen Gettos Wilna bestimmt sind, an die Stadtverwaltung Vilnius zur treuhänderischen Verwaltung (mit Ausnahme vom Grundstück der Großen Synagoge) Kreisverwalter Vilnius
  70. Jahresquartal 2003
  71. Ausstellung „Vilnius. Ein verlorengegangenes nördliches Jerusalem“ Staatliches Judenmuseum des Gaon Wilna
  72. Jahresquartal 2003 Staatliches Judenmuseum des Gaon Wilna
  73. Vorbereitung von Maßnahmen zur Umsetzung der
  74. Etappe des Programms zur Wiederherstel-lung der typischen Fragmente des historischen Gettos Wilna Stadtverwaltung Vilnius, Fonds zur Unterstützung des jüdischen Kulturerbes in Litauen
  75. Jahresquartal 2003

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