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Loi modifiée du 2 août 2002 relative à la protection des personnes à l'égard du traitement des données à caractère personnel (www.cnpd.lu) 8 9 Le proj

Objectifs et mesures de maintien ou de rétablissement dans un état de conservation favorable Objectifs et mesures de conservation spéciales de la zone de protection spéciale « Région de Schuttrange, C

Artikel 4

.1 der EU-Vogelschutzrichtlinie..................................................... 20 4.1.

  1. Alcedo atthis – Eisvogel .......................................................................................... 20 4.1.
  2. Ciconia nigra – Schwarzstorch ............................................................................... 22 4.1.
  3. Dendrocopos medius – Mittelspecht...................................................................... 24 4.1.
  4. Dryocopus martius – Schwarzspecht...................................................................... 26 4.1.
  5. Lanius collurio – Neuntöter .................................................................................... 28 4.1.6 Milvus migrans – Schwarzmilan .............................................................................. 30 4.1.
  6. Milvus milvus – Rotmilan ....................................................................................... 32 4.1.
  7. Pernis apivorus – Wespenbussard ......................................................................... 34 4.2.

Artikel 4

.2 der EU-Vogelschutzrichtlinie..................................................... 36 4.2.

  1. Alauda arvensis – Feldlerche.................................................................................. 36 4.2.
  2. Anthus pratensis – Wiesenpieper .......................................................................... 38 4.2.
  3. Coturnix coturnix – Wachtel ................................................................................... 40 Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région de Schuttrange, Canach, Lenningen et Gostingen“ 4 4.2.
  4. Jynx torquilla – Wendehals .................................................................................... 42 4.2.
  5. Lanius excubitor – Raubwürger .............................................................................. 44 4.2.
  6. Phoenicurus phoenicurus – Gartenrotschwanz ...................................................... 46 4.2.
  7. Phylloscopus sibilatrix – Waldlaubsänger .............................................................. 48 4.2.
  8. Streptopelia turtur – Turteltaube ........................................................................... 50 4.
  9. Sonstige bemerkenswerte oder gebietstypische Vogelarten ....................................... 52 4.3.
  10. Anthus trivialis – Baumpieper ................................................................................ 52 4.3.
  11. Athene noctua – Steinkauz ..................................................................................... 54 4.3.
  12. Dryobates minor – Kleinspecht .............................................................................. 56 4.3.
  13. Emberiza citrinella – Goldammer ........................................................................... 58 4.3.
  14. Ficedula hypoleuca – Trauerschnäpper ................................................................. 60 4.3.
  15. Linaria cannabina – Bluthänfling ........................................................................... 62 4.3.
  16. Luscinia megarhynchos – Nachtigall ...................................................................... 64 4.3.
  17. Motacilla cinerea – Gebirgsstelze .......................................................................... 66 4.3.
  18. Oriolus oriolus – Pirol ............................................................................................. 68 4.3.
  19. Picus viridis – Grünspecht .................................................................................... 70 4.
  20. Arten des Schutzgebiets ohne Nachweise .................................................................... 72 4.
  21. Zusammenfassung......................................................................................................... 73
  22. Bewertung ............................................................................................................................ 74 5.
  23. Bewertung der Brutvögel .............................................................................................. 74 5.
  24. Bewertung der Rastvögel .............................................................................................. 78 5.
  25. Zusammenfassende Bewertung der Avifauna .............................................................. 80 5.
  26. Bewertung der Erhaltungsziele des Schutzgebiets ....................................................... 81 5.
  27. Bewertung der Gebietsabgrenzung .............................................................................. 85 Literatur .................................................................................................................................... 87 Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région de Schuttrange, Canach, Lenningen et Gostingen“ 5 Zusammenfassung Im Rahmen dieses Gutachtens wurde das ca. 1.256 ha große Vogelschutzgebiet „Région de Schuttrange, Canach, Lenningen et Gostingen“ (LU0002018) im Hinblick auf Vorkommen von wertgebenden Vogelarten im Zeitraum 2013–2019 untersucht. Das Gebiet beherbergt eine vielfältige Zusammensetzung von Offenland- und Waldlebensräumen mit eingestreuten kleineren Fließgewässern. Die offenen Landbereiche sind geprägt von Grünland in Mähwiesenbewirtschaftung und Weideviehhaltung, sowie ackerbaulich genutzten Flächen. Ferner sind in hohem Anteil spezielle Nutzungsformen wie Streuobstwirtschaft und Weinbau in den Hanglagen vorzufinden. In weiten Teilen liegt eine kleinparzellige Ausgestaltung vor mit zahlreichen Brach- und Randstrukturen wie eingestreuten Gebüschen, Heckenreihen und Solitärbäumen bis hin zu großen Streuobstbeständen. In den Wäldern dominieren Laubbäume mit Buchen-Eichen-Waldgesellschaften mit gebietsweise hohem Altholzanteil. Für die Untersuchung wurden 28 Zielarten mit aktuellen, ehemaligen oder potenziellen Vorkommen zur Brutzeit, Zugrast und Winterzeit definiert. Die Auswahl erfolgte auf Basis des Schutzstatus gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie, sowie der Gefährdungsstufe der nationalen Roten Liste, ergänzt um gebietstypische Indikatorarten. Die Zielarten wurden flächendeckend im Rahmen eigener Kartierungen im Jahr 2019 untersucht (Flächenkartierungen, artspezifische Sonderkartierungen). Zusätzlich wurde eine Datenrecherche durchgeführt zu weiteren Artvorkommen im Schutzgebiet, insbesondere auch zu Bestandsentwicklungen der lokalen (teils historischen) Brutvorkommen, sowie zu Rastvögeln und Überwinterern. Im Zeitraum 2013–2019 sind 23 der o.g. Arten als Brutvogel im Schutzgebiet anzusehen, drei weitere als Rastvögel bzw. Nahrungsgäste. Das Artenspektrum der Brutvögel umfasst Großvögel wie Schwarz- und Rotmilan, sowie den Schwarzstorch, welche die Waldgebiete zur Brut und das Offenland zur Nahrungssuche nutzen. Schwerpunkträume zeigen vor allem Bewohner des strukturierten Offenlands mit teils hohen Lebensraumansprüchen, wie Neuntöter, Turteltaube, Gartenrotschwanz, Wendehals und Steinkauz. In den Wäldern konnte auch eine hohe Dichte an Spechten, insbesondere dem Mittelspecht, dokumentiert werden. Auch die kleinen Fließgewässer bieten spezialisierten Brutvogelarten wie dem Eisvogel und der Gebirgsstelze Nahrungs- und Bruthabitate. Das Schutzgebiet erfüllt zudem eine Funktion als Zugrastplatz und Überwinterungsgebiet. Insbesondere regelmäßig besetzte Winterreviere des Raubwürgers sind hierbei zu nennen. Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région de Schuttrange, Canach, Lenningen et Gostingen“ 6
  28. Einführung 1.
  29. Grundlagen der Natura 2000 Vogelschutzgebiete Luxemburgs Mit Natura 2000 haben die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union den Aufbau eines zusammenhängenden, grenzübergreifenden Schutzgebietsnetzes beschlossen. Das Ziel ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa für zukünftige Generationen. Die rechtlichen Grundlagen für die Natura 2000 sind die Vogelschutz-Richtlinie (79/409/CEE, kodifiziert unter 2009/147/EG), zum Schutz der in Europa vorkommenden Vogelarten aus dem Jahre 1979, und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG, kurz: FFH-Richtlinie) aus dem Jahr
  30. Nach Vorgaben dieser Richtlinien muss jeder Mitgliedstaat Gebiete benennen, die für die Erhaltung von wildlebenden Vogelarten und deren Lebensstätten bzw. von europaweit gefährdeten Lebensräumen, Tier- und Pflanzenarten bedeutsam sind. Nach der VogelschutzRichtlinie sind dies die sogenannten Special Protected Areas (SPAs). Die Auswahl dieser Gebiete soll sich gemäß Artikel 4.1 der Vogelschutzrichtlinie an dem Vorkommen von Arten orientieren, die im Anhang I aufgeführt sind, da sie: a) vom Aussterben bedroht sind. b) empfindlich gegenüber Lebensraumveränderungen reagieren. c) geringe Bestandszahlen oder eine beschränkte örtliche Verbreitung aufweisen. d) aufgrund ihrer speziellen Anforderungen (z.B. an Lebensraum) besonderer Aufmerksamkeit bedürfen. Weiterhin sind gemäß Artikel 4.2 neben dem Schutz der Arten des Anhang I auch Maßnahmen zum Schutz von anderen, regelmäßig auftretenden Zugvogelarten zu treffen hinsichtlich der Lebensräume, die zur Brut, Mauser, Überwinterung bzw. Zugrast aufgesucht werden mit besonderem Hinblick auf Feuchtgebiete. Das Land Luxemburg hat unter Berücksichtigung der Vorgaben der Vogelschutz-Richtlinie und in Anlehnung an die Kriterien von BirdLife International (vgl. BIVER et al. 2010, SLUIS et al. 2012) eine Auswahl von 69 Arten getroffen, welche regelmäßig in Luxemburg vorkommen, für die ein besonderes europäisches Interesse besteht und für die mit entsprechenden Erhaltungsmaßnahmen der Erhaltungszustand der jeweiligen Art sichergestellt werden kann. Diese 69 Vogelarten sind im Anhang 3 des Naturschutzgesetzes vom
  31. Juli 2018 aufgelistet. Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région de Schuttrange, Canach, Lenningen et Gostingen“ 7 Bereits 1997 wurden Vorranggebiete als Important Bird Areas (IBAs) bestimmt. Bis 2012 wurden insgesamt zwölf Gebiete als SPAs ausgewählt und ausgewiesen. Im Rahmen einer Studie wurden weitere durch die Centrale ornithologique du Luxembourg (COL) vorgeschlagene Potenzialregionen mit erhöhter avifaunistischer Bedeutung untersucht. Die verwendeten Kriterien beinhalteten die dort vorzufindenden Populationsgrößen, die vollumfängliche Bedeutung hinsichtlich aller relevanten nationalen Zielarten, sowie die Vernetzung des Schutzgebietsnetzes (SLUIS et al. 2012). Sechs weitere zusätzlich vorgeschlagene Gebiete wurden seitdem ebenfalls anerkannt, so dass heute insgesamt 18 Vogelschutzgebiete (SPA) in Luxemburg definiert sind. Alle bestehenden Vogelschutzgebiete sind im Rahmen des Gutachtens erneut als Gebiete von besonderem ornithologischem Interesse bestätigt worden. Für die zwei bestehenden SPAs „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ und „Vallée supérieure de l’Alzette“ wurden Änderungen der Grenzziehungen zur Erfüllung der Zielvorgaben vorgeschlagen. Für die sechs neu ausgewiesenen SPAs (darunter auch das hier betrachtete Gebiet „Région de Schuttrange, Canach, Lenningen et Gostingen“) und die beiden SPAs mit vorgeschlagenen Änderungen wurden ab 2018 umfassende ornithologische Studien beauftragt. Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région de Schuttrange, Canach, Lenningen et Gostingen“ 8 1.
  32. Aufgabenstellung Im Jahr 2019 wurde unser Büro mit der avifaunistischen Untersuchung des Schutzgebiets beauftragt. Ziel dieser Studie ist eine Bestandserhebung der Zielarten innerhalb des Schutzgebiets. Zu diesem Zweck wurden zwischen März und Juli 2019 eigene Felderfassungen durchgeführt, sowie eine ergänzende Datenrecherche zu Brut- bzw. Rastvorkommen innerhalb des gesamten Berichtszeitraums. Wenn möglich soll anhand dieser Daten auch eine Einschätzung zur Bestandssituation und -entwicklung getroffen werden. Weiterhin sollen auch gutachterliche Einschätzungen zur nationalen und überregionalen Bedeutung und zum Erhaltungszustand des Schutzgebiets getroffen werden. Dies betrifft sowohl die allgemeine Relevanz für Brut-, Rastvögel und Überwinterer, als auch die speziellen Anforderungen bezüglich Lebensstätten und Habitatstrukturen für Arten der EUVogelschutzrichtlinie. Hierbei ist auch die Frage zu klären, ob durch die aktuelle Grenzziehung des Schutzgebiets ein wirksamer und umfassender Schutz der bedeutenden Lebensstätten der Zielarten gegeben ist. Im Rahmen der Untersuchung wurden entsprechend Tabelle 1 folgende Zielarten definiert: - Arten mit Schutzstatus nach der EU-Vogelschutzrichtlinie (NATURA 2000 — Anhang I bzw. Art. 4

(2)) bzw. Annexe 3 („Espèces Natura 2000 visées par l’article 4.1 de la directive 2009/147/CE présentes au Luxembourg“ & „Espèces Natura 2000 visées par l’article 4.2 de la directive 2009/147/CE présentes au Luxembourg“) – Loi du 18 juillet 2018 concernant la protection de la nature et des ressources naturelles. - Gebietstypische Arten mit Gefährdungsstufen „gefährdet“
(3)oder höher entsprechend der aktuellen Roten Liste Luxemburgs (LORGÉ ET AL. 2019). - Arten mit besonderer Bedeutung im Schutzgebiet bzw. Indikatorarten. Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région de Schuttrange, Canach, Lenningen et Gostingen“ 9 Tabelle 1: Liste aller Zielarten der Untersuchung EUCode Wiss. Artname Dt. Artname Franz. Artname Natura 2000 Rote Liste
(2019)A247 Alauda arvensis Feldlerche Alouette des champs Art. 4
(2)3 A229 Alcedo atthis Eisvogel Martin-pêcheur d'Europe Anh. I V A257 Anthus pratensis Wiesenpieper Pipit farlouse Art. 4
(2)1 A256 Anthus trivialis Baumpieper Pipit des arbres V A218 Athene noctua Steinkauz Chevêche d'Athéna 2 A030 Ciconia nigra Schwarzstorch Cigogne noire A264 Cinclus cinclus Wasseramsel Cincle plongeur A113 Coturnix coturnix Wachtel Caille des blés Art. 4
(2)A238 Dendrocopos medius Mittelspecht Pic mar Anh. I A240 Dryobates minor Kleinspecht Pic épeichette A236 Dryocopus martius Schwarzspecht Pic noir A376 Emberiza citrinella Goldammer Bruant jaune A322 Ficedula hypoleuca Trauerschnäpper Gobemouche noir A233 Jynx torquilla Wendehals Torcol fourmilier Art. 4
(2)3 A338 Lanius collurio Neuntöter Pie-grièche écorcheur Anh. I 3 A340 Lanius excubitor Raubwürger Pie-grièche grise Art. 4
(2)1 A366 Linaria cannabina Bluthänfling Linotte mélodieuse A271 Luscinia megarhynchos Nachtigall Rossignol philomèle A073 Milvus migrans Schwarzmilan Milan noir Anh. I V A074 Milvus milvus Rotmilan Milan royal Anh. I 3 A261 Motacilla cinerea Gebirgsstelze Bergeronnette des ruisseaux A337 Oriolus oriolus Pirol Loriot d'Europe 3 A112 Perdix perdix Rebhuhn Perdix grise 1 A072 Pernis apivorus Wespenbussard Bondrée apivore Anh. I A274 Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz Rougequeue à front blanc Art. 4
(2)V A140 Phylloscopus sibilatrix Waldlaubsänger Pouillot siffleur Art. 4
(2)V A235 Picus viridis Grünspecht Pic vert A210 Streptopelia turtur Turteltaube Touterelle des bois Art. 4
(2)2 Anh. I 3 V 2 V Anh. I V V Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région de Schuttrange, Canach, Lenningen et Gostingen“
  1. Das Untersuchungsgebiet 2.
  2. Lage und Grenzen Das Schutzgebiet „Région de Schuttrange, Canach, Lenningen et Gostingen“ (LU0002018) liegt im Südosten von Luxemburg östlich des Laufs der Syr auf dem Plateau des Moselhinterlands. Die Schutzgebietsabgrenzung umfasst eine Fläche von 1.256 ha (MDDI, 2015), siehe Abbildung
  3. Der Flächenverbund Verwaltungsbereiche des der Schutzgebiets Gemeinden umfasst Schuttrange, Betzdorf, Flaxweiler, Wormeldange und Lenningen. Abbildung 1: Übersicht des Schutzgebiets und seiner näheren Umgebung im Luftbild. 10 Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région de Schuttrange, Canach, Lenningen et Gostingen“ Abbildung 2: Topografische Karte des Schutzgebiets und der näheren Umgebung. 11 Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région de Schuttrange, Canach, Lenningen et Gostingen“ 12 2.
  4. Geologie, Boden und Beschaffenheit Das Gebiet ist geprägt durch verschiedene Schichten des oberen Muschelkalkes, die teils von Schichten mit Ceratiten und in den Höhenlagen der Plateaus mit unteren Keuper-Mergeln überragt werden. Östlich von Schuttrange treten zudem verschiedene Sandstein-Formationen zutage, darunter Schilfsandstein, sowie heller Glimmer-Sandstein mit dazwischen liegenden dunklen Argiliten und fossilen Pflanzenresten. Die Bodenbeschaffenheit ist zumeist bestimmt von unvergleyten tonhaltig-kiesigen Erden mit dolomitischen Anteilen, im B-Horizont mit toniger bis schwer toniger Struktur auf Mergelsubstraten. 2.
  5. Landnutzung Das Schutzgebiet setzt sich zum Großteil (83 %) aus landwirtschaftlichen Nutzflächen zusammen, von denen wiederum etwa die Hälfte (54 %) aus Grünland besteht. Die verbleibenden agrarisch genutzten Bereiche bestehen aus Ackerkulturen (40 %), sowie Streuobstwiesen (6%). Speziell in den Hanglagen sind vereinzelt auch Weinberge vorzufinden. Etwa 10% der Gesamtfläche des Schutzgebiets ist von Wäldern bedeckt, die sich fast ausschließlich aus Laubwald zusammensetzen (vorwiegend Buche-Eiche-Wälder). An Bachtälern sind auch in räumlich stark begrenztem Umfang Auwaldgesellschaften vorhanden. Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région de Schuttrange, Canach, Lenningen et Gostingen“ 13
  6. Methodik Im Jahr 2019 wurden von Mitarbeitern des Büros MILVUS avifaunistische Erfassungen im Schutzgebiet durchgeführt: 1) Eigene Kartierungen zur Brutzeit 2019, diese sind aufgegliedert in Flächenkartierungen und Sonderkartierungen zur Erfassung bestimmter Zielarten (Kap. 3.1). 2) Datenrecherche sowie Auswertung bestehender avifaunistischer Daten zu Vorkommen von Zielarten im Schutzgebiet (insbesondere auch zu Rast- und Wintervorkommen) im Zeitraum 2013–2018 (Kap. 3.2). Aus einer Zusammenführung der Teilergebnisse der Kartierungen und dem vorhandenen Datenbestand soll so eine flächendeckende, fundierte Datengrundlage innerhalb des Schutzgebiets erreicht werden. Auf Basis dieser Ergebnisse können mithilfe der Kenntnisse der Region und ihres Umfelds in Bezug auf typische Artvorkommen und deren Siedlungsdichten und der langjährigen Erfahrung mit den regionalen und landesweiten Bestandsentwicklungen der Zielarten gutachterliche Aussagen zu jeweiligen artspezifischen Bestandsschätzungen, der artspezifischen Bedeutung des Schutzgebiets, sowie zur Gesamtbedeutung des Schutzgebiets für Brut- und Rastvögel im nationalen Kontext getroffen werden. 3.
  7. Methodik der Brutvogelkartierungen Die Felderfassungen für das Vogelschutzgebiet wurden während der Brutzeit 2019 von März bis Juli durchgeführt. Der Brutvogelbestand wurde im Rahmen der Erfassungstermine flächendeckend im Schutzgebiet, sowie punktuell in besonders geeigneten Lebensraumbereichen bei artspezifischen Sonderkartierungen untersucht. Bei den Flächenkartierungen wurde das Schutzgebiet innerhalb der einzelnen Lebensräume (Offenland, Wald, Bachtäler) an mehreren Terminen entsprechend Tabelle 2 durch mehrere Kartierer (2–3 Personen) flächendeckend auf Vorkommen der Zielarten untersucht. Die Vögel wurden mit Fernglas (10x42), Spektiv (bis zu 75-facher Vergrößerung), durch Verhören arttypischer Lautäußerungen, sowie durch eine Reaktion auf den Einsatz von artspezifischen Klangattrappen (z.B. bei der Spechterfassung) kartiert. Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région de Schuttrange, Canach, Lenningen et Gostingen“ 14 Revieranzeigende Vögel (Gesang, Trommeln, Balzverhalten, futtereintragend etc.) wurden als Brutvögel (BV) gewertet. Arten, die das Untersuchungsgebiet lediglich zur Nahrungssuche nutzten, gelten als Nahrungsgäste (NG) und Arten, die sich im Durchzug befanden, wurden als Durchzügler (DZ) klassifiziert. Alle für das Schutzgebiet relevanten Arten wurden während den Begehungen punktgenau auf Feldkarten notiert oder digital aufgenommen mit GPS-gestützter Verortung. Tabelle 2: Termine der Kartierungen Datum Temperatur [°C] Bewölkungsgrad Windstärke Untersuchte Lebensräume [%] [Bft] 21.03.2019 12 10 1 Wald 08.04.2019 8 100 0–1 Offenland 11.04.2019 8 2% 2 Fließgewässer 18.04.2019 14 0 1–2 Offenland 30.04.2019 10 80 2 Fließgewässer 03.05.2019 15 30 0–1 Wald / Offenland 24.05.2019 19 20 0–1 Offenland 28.05.2019 11 50 2 Offenland 31.05.2019 19 50 1 Fließgewässer 06.06.2019 12 80 1 Offenland 01.07.2019 20 40 2–3 Offenland 02.07.2019 20 20 1–2 Offenland Neben den oben beschriebenen Kartierungen erfolgten im Zeitraum März bis Juli 2019 artspezifische Sonderkartierungen mit besonderem Fokus auf den in Kapitel 1.2 definierten Zielarten, die im Rahmen der Flächenkartierungen nur unzureichend erfasst werden konnten. Dies betrifft entweder nachtaktive Arten, schwer erfassbare Arten bzw. Arten mit besonderen Lebensraumansprüchen. Darunter fallen alle Großvogelarten, Wachtel, Steinkauz, Spechte, Wendehals und Raubwürger. Hierbei kamen zum Teil Klangattrappen zum Einsatz zum Zwecke des Nachweises. Während der Sonderkartierungen wurden besonders geeignete Habitatbereiche innerhalb des Schutzgebiets detaillierter untersucht, die entweder in Luftbildauswertungen oder während der Kartierungsgänge auf Basis der Feldeindrücke ausgewählt wurden. Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région de Schuttrange, Canach, Lenningen et Gostingen“ 15 Ein weiteres Ziel der Sonderkartierungen lag auf der Untersuchung zu Vorkommen von Großvogelarten wie Störchen und Greifvögeln und deren Nutzungsverhalten des Schutzgebiets. Diese wurden von exponierten Stellen innerhalb des Schutzgebiets über längere Zeiträume beobachtet. Während der Kartierung der Waldbereiche bzw. bei brutverdächtigem Verhalten beobachteter Vögel (z.B. Nistmaterial tragend, futtertragend in Wald einfliegend) wurde auch eine Suche nach Brutstätten durchgeführt. Alle während dieser Sonderkartierungen erbrachten Artnachweise – unabhängig von den jeweiligen Zielsetzungen der Sonderkartierungen – wurden analog zum Vorgehen bei den Flächenkartierungen aufgenommen und in der Gesamtauswertung ebenso berücksichtigt. Tabelle 3: Termine artspezifischer Sonderkartierungen Datum Temperatur [°C] Bewölkungsgrad Windstärke Zielarten [%] [Bft] 21.03.2019 12 10 1 Spechte / Großvögel (Horste) 11.04.2019 6 20 1–2 Steinkauz 18.04.2019 14 0 1–2 Raubwürger 23.04.2019 15 0 0 Steinkauz, Rebhuhn 30.04.2019 10 80 2 Wendehals 24.05.2019 19 20 0–1 Wendehals, Wachtel, Rebhuhn 06.06.2019 12 80 1 Raubwürger 01.07.2019 20 40 2–3 Großvögel 02.07.2019 20 20 1–2 Großvögel Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région de Schuttrange, Canach, Lenningen et Gostingen“ 16 3.
  8. Weitere Datenrecherche Für diese Studie stand als ergänzende Grundlage eine umfassende Datenbank avifaunistischer Daten zur Verfügung. Folgende Datenquellen wurden dafür genutzt: 1) Die Daten aus der Beobachtungsplattform ornitho.lu aus dem Zeitraum von 2013– 2018, zur Verfügung gestellt durch die Centrale ornithologique du Luxembourg (kurz: COL). 2) Weitere vorliegende Meldungen und Daten der COL aus dem Zeitraum von 2013– 2018, z.B. aus persönlichen Mitteilungen und unveröffentlichten Beobachtungen. 3) Datenrecherche in der Datenbank des Naturkundemuseums Luxemburg für den Zeitraum 2013–
  9. 4) Angaben aus avifaunistischen Sammel- bzw. Jahresberichten des Landes (v.a. Regulus Wiss. Berichte). 5) Weitere verfügbare Veröffentlichungen, Gutachten bzw. Studien. 6) Eigener Datenbestand des Planungsbüro MILVUS GmbH. Alle verfügbaren Daten wurden zusammengeführt, ausgewertet und bei der Artbearbeitung entsprechend berücksichtigt. Da der Fokus der Felderfassung im Zeitraum April bis Juli auf Zielarten der Brutvogelfauna und Nahrungsgästen lag, bildet diese zusätzliche Datengrundlage die Basis zur Einschätzung von Rastvogelvorkommen während der Zugzeiten und der Vorkommen von Wintergästen. In allen folgenden Darstellungen und Auswertungen werden die im Jahr 2019 durch Felderfassung erhobenen Daten mit den weiteren Daten der Jahre 2013–2018 verschnitten und eine Gesamtbewertung durchgeführt. Die Bestandsschätzung erfolgte ebenfalls auf Grundlage der zusammengeführten Daten. Als Bezugsraum wird die Abgrenzung des Schutzgebiets genutzt (schwarze Grenzlinie in Abb.1). Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région de Schuttrange, Canach, Lenningen et Gostingen“ 17 3.
  10. Methodik der Bewertung von Erhaltungszuständen Im Rahmen dieser Untersuchung sollen auch Rückschlüsse auf die Wirksamkeit des Schutzgebiets und seiner Erhaltungs- bzw. Entwicklungsmaßnahmen im Schutzkonzept der Zielarten gezogen werden. Zu diesem Zweck wurden während der Felderfassungen auch Zustand und Erhaltungs-/Entwicklungsaussichten der artspezifisch benötigten Habitatstrukturen evaluiert und mögliche Beeinträchtigungen (z.B. durch vorliegende Störungen oder andere Einflussnahmen) identifiziert. In Anlehnung an die methodischen Vorgaben zur Meldung von Natura 2000 Gebieten (2011/484/EU) wurden für alle relevanten Arten Teilbewertungen der Indikatoren Population, Habitatqualität und Isolation durchgeführt. Diese sind dabei wie folgt definiert:
  11. Population: Dieser Indikator berechnet sich aus dem Anteil der im Schutzgebiet festgestellten Population in Relation zum landesweiten Bestand. Dabei wird folgende Klassifizierung angewendet: A: Anteil von über 15% der landesweiten Population im Schutzgebiet B: Anteil zwischen 2% und 15% der landesweiten Population im Schutzgebiet C: Anteil unter 2% der landesweiten Population im Schutzgebiet D: Insignifikanter Bestand, keine besondere Bedeutung des Schutzgebiets für die Art. Auf Bewertung anderer Teilindikatoren wird in diesem Fall verzichtet. ?: Datenlage unklar, eine Bedeutung des Schutzgebiets für die Art ist anzunehmen. Auf Bewertung anderer Teilindikatoren wird in diesem Fall verzichtet. Bei Rastvogelarten mit mangelhafter nationaler Datenlage zu auftretenden Populationsgrößen erfolgt die Klassifizierung des Indikators „Population“ durch gutachterliche Einschätzung anhand der Nachweishäufigkeit und der festgestellten Rastzahlen in Relation zur globalen Häufigkeit der Art.
  12. Habitatqualität: Dieser Indikator wird aus zwei Teilbewertungen zusammengesetzt: Zustand der Habitatstrukturen (ausgezeichnet, gut, durchschnittlich bzw. teils verschlechtert) und Wiederherstellungsaufwand (einfach, durchschnittlich, schwierig bzw. unmöglich). Eine Gesamtbewertung erfolgt entsprechend folgendem Schema: A: Sehr guter aktueller Zustand (unabhängig von Wiederherstellungsaufwand) Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région de Schuttrange, Canach, Lenningen et Gostingen“ 18 B: Guter aktueller Zustand (unabhängig von Wiederherstellungsaufwand) bzw. durchschnittlicher oder teils verschlechterter aktueller Zustand bei gleichzeitig einfachem Wiederherstellungsaufwand C: Alle anderen Kombinationen der Teilbewertungen
  13. Isolation: Diese Bewertung basiert auf der Bedeutung der Lokalpopulation im Kontext der globalen und nationalen Verbreitung von Arten. Dabei gilt: Je stärker der Grad der Isolation einer Population ist, umso größer ist die Bedeutung eines Schutzgebiets für deren Erhalt. Folgende Klassifizierung wird im Folgenden benutzt: A: (Teil-)Population (vollständig) isoliert, z.B. endemische (Unter-)Arten oder weiträumig isolierte Artvorkommen B: (Teil-)Population am Rand ihres natürlichen Verbreitungsgebiets (auch lokale Verbreitungsränder) oder aufgrund von artspezifischen Biotopansprüchen teilweise isoliert oder fragmentiert C: (Teil-)Population nicht isoliert, inmitten ihres natürlichen Verbreitungsgebiets Ein globaler Erhaltungszustand wird entsprechend der Teilbewertungen zu Population, Habitatqualität und Isolation im Regelfall entsprechend folgendem Schema definiert: Indikator Fallbeispiele Pop. A A A A A A A A A B B B B B B B B B C C C C C C C C C Hab. A A A B B B C C C A A A B B B C C C A A A B B B C C C Iso. A B C A B C A B C A B C A B C A B C A B C A B C A B C Global A A B A B B B B C A B B B B B B B C B B C B B C C C C In begründeten Fällen kann von dieser Bewertung auch abgewichen werden, wenn weitere auf-/abwertende Faktoren auftreten. Dies beinhaltet sowohl Aufwertungen bei großer artspezifischer Bedeutung aufgrund eines nationalen Schwerpunktraumes der jeweiligen Art, aber auch Abwertungen aufgrund festgestellter Beeinträchtigungen. Dies wird bei den entsprechenden Arten im Falle einer Auf-/Abwertung durch (+)/(-) kenntlich gemacht und erläutert. Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région de Schuttrange, Canach, Lenningen et Gostingen“ 19
  14. Ergebnisse Nachfolgend werden die im Schutzgebiet vorkommenden Zielarten einzeln vorgestellt und ihre Verbreitung im Gebiet anhand von Lebensstätten dargestellt und beschrieben. Bei sensiblen Vogelarten werden keine genauen Verortungen der Horst- bzw. Brutstandorte angegeben, stattdessen wird zum Schutz der Arten ein randomisiertes 1 km x 1 kmGitterraster zur Darstellung der ungefähren Standorte verwendet. Alle Arten werden aufgelistet mit aktuellem Rote-Liste-Status sowie mit nationalem Erhaltungszustand nach Annex 3 des „Règlement grand-ducal du 1er août 2018 établissant l’état de conservation des habitats d’intérêt communautaire et des espèces d’intérêt communautaire“. Dabei gelten folgende Einstufungen: FV: günstiger Erhaltungszustand; U1: inadäquater Erhaltungszustand; U2: schlechter Erhaltungszustand; XX: unbekannt, ungünstiger Erhaltungszustand anzunehmen. Zu allen festgestellten Arten werden der durch Kartierung oder Beobachtungsdaten dokumentierte Status (Brutvogel/Rastvogel) sowie der dokumentierte Bestand angegeben. Bei Brutvögeln handelt es sich dabei um registrierte Brutpaare (c) im Schutzgebiet, bei Rastvögeln und Nahrungsgästen um die Zahl tatsächlich festgestellter Individuen (i). Zudem wird eine Bestandsschätzung auf der Grundlage des gesamten Datenbestands (Kartierung 2019 und weitere Daten) durchgeführt. Zum Vergleich und zur Einschätzung von Bestandsveränderungen ist auch die Angabe aus dem Standarddatenbogen (SDF 2015) aufgelistet (vgl. MDDI 2015). Im Hinblick auf Populationsgrößen im Schutzgebiet ist auch respektive der aktuellste veröffentlichte nationale Bestand nach Angaben der Roten Liste (LORGÉ et al. 2019), bzw. aus dem Bericht nach Artikel 12 der EU-Vogelschutz-Richtlinie (EEA 2019) mit Datenlage 2013–2018 gezeigt. Zur Berechnung des nationalen Populationsanteils innerhalb des Schutzgebiets werden die im Kartierjahr 2019 nachgewiesene Revierzahl sowie der Mittelwert der nationalen Bestandsschätzung herangezogen. Wenn nicht das gesamte Schutzgebiet durch die Art besiedelt ist, wird eine Lebensstätte definiert und kartografisch dargestellt. Die Größe dieser Lebensstätte bildet die Grundlage für die Berechnung der Siedlungsdichte. Neben dieser Revierdichte wird zu allen Arten auch bewertet, ob das Gebiet einen Refugialraum bzw. ein Dichtezentrum der Art darstellt. Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région de Schuttrange, Canach, Lenningen et Gostingen“ 4.1.

Artikel 4.1 der EU-Vogelschutzrichtlinie 4.1.1. Alcedo atthis – Eisvogel Schutz- und Gefährdungsstatus EU-Vogelschutz-Richtlinie Rote Liste Luxemburg

(2019)Erhaltungszustand in Luxemburg Status im VSG Bestände ☒ Anhang I Festgestellte Reviere 2c ☐ Art. 4
(2)Bestandsschätzung 2–3c Größe der Lebensstätte 18,5 ha Revierdichte mittel ☒ Brutvogel Bestand Luxemburg (RL 2019) 50–65c ☐ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2015 1–2c (Brut) V U1 20 Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région de Schuttrange, Canach, Lenningen et Gostingen“ 21 Der Eisvogel ist ganzjährig an vielen stehenden und fließenden Gewässern in Luxemburg zu finden. Bei der Nahrungssuche fängt er durch Stoßtauchen Fische und Wasserinsekten in Gewässern, zur Brut ist er auf steilwandige, grabbare Uferbereiche angewiesen, um seine Höhlen zu bauen, z.B. Erosions- oder Abbruchkanten. Der Eisvogel wurde im Kartierjahr 2019 als Brutvogel im Schutzgebiet festgestellt. Es konnten zwei Reviere an den Bachläufen „Bauschebaach“ und „Lénnengerbaach“ bei Canach bzw. Lenningen registriert werden. Auch angrenzende Bachtäler und Nebengewässer wurden zur Nahrungssuche aufgesucht. Aufgrund des relativ geringen Anteils der Gewässer an der Gesamtfläche des Schutzgebiets ist die Habitateignung für den Eisvogel nur in lokalen Bereichen gegeben. Der als Schätzung angegebene Bestand von 2–3 Brutpaaren stellt innerhalb der Lebensstätte eine mittlere bis hohe Revierdichte dar. Population Habitatqualität Isolation 3,4 % des Zustand der Lebensstätte: nur Restriktion auf Landesbestands kleinflächige Habitateignung Gewässer B C B Global Keine Beeinträchtigungen B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région de Schuttrange, Canach, Lenningen et Gostingen“ 4.1.2. Ciconia nigra – Schwarzstorch Schutz- und Gefährdungsstatus EU-Vogelschutz-Richtlinie Rote Liste Luxemburg
(2019)Erhaltungszustand in Luxemburg Status im VSG Bestände ☒ Anhang I Festgestellte Reviere 1c ☐ Art. 4
(2)Bestandsschätzung 1–4i Größe der Lebensstätte 1.265 ha Revierdichte gering ☒ Brutvogel Bestand Luxemburg (RL 2019) 10–15c ☐ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2015 1–4c (Brut) 3 U1 22 Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région de Schuttrange, Canach, Lenningen et Gostingen“ 23 Der Schwarzstorch ist ein heimlicher Brutvogel der Wälder, der zur Nahrungssuche teils weite Flüge zu umliegenden Gewässern wie Bächen oder Weihern unternimmt. Dort werden Kleinsäuger, Amphibien, Fische und Wasserinsekten erbeutet. Aufgrund seiner Störungsempfindlichkeit ist der Schwarzstorch auf ruhige Brut- und Nahrungshabitate angewiesen. Der Schwarzstorch brütet mit einem Brutpaar im Schutzgebiet im Waldbereich zwischen Schuttrange und Canach. Die Lebensstätte der Art dehnt sich über das gesamte Schutzgebiet aus: Die Offenlandflächen und Bachtäler dienen zur Nahrungssuche, die Wälder als Brutstätte. Aufgrund der relativ geringen Waldflächen ist das Angebot an potenziellen Horststandorten im Schutzgebiet aber begrenzt. Die Nachweise der Art erstrecken sich über das gesamte Schutzgebiet, es ist auch von einer Nutzung als Nahrungshabitat durch außerhalb des Gebiets brütende Schwarzstörche auszugehen ist. Aus diesem Grund wird eine Bestandsschätzung auf 1–4 zur Brutzeit anwesende Individuen angesetzt. Population 8 % des Landesbestands B Habitatqualität Isolation Global Zustand der Lebensstätte: gut Nicht isoliert Keine Beeinträchtigungen B C B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région de Schuttrange, Canach, Lenningen et Gostingen“ 4.1.3. Dendrocopos medius – Mittelspecht Schutz- und Gefährdungsstatus EU-Vogelschutz-Richtlinie Rote Liste Luxemburg
(2019)Erhaltungszustand in Luxemburg Status im VSG Bestände ☒ Anhang I Festgestellte Reviere 14c ☐ Art. 4
(2)Bestandsschätzung 14–17c Größe der Lebensstätte 141,3 ha Revierdichte sehr hoch ☒ Brutvogel Bestand Luxemburg (EEA 2019) 800–1.100c ☐ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2015 o.A. – U1 24 Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région de Schuttrange, Canach, Lenningen et Gostingen“ 25 Der Mittelspecht besiedelt vorwiegend ältere Buchenwälder, Eichenwälder und Auwälder mit hohem Totholzanteil. Der Mittelspecht kann bei günstigem Nahrungs- und Höhlenbaumangebot teils beachtliche Revierdichten erreichen. Der Mittelspecht ist fast flächendeckend in den Waldbereichen des Schutzgebiets verbreitet. Seine Lebensstätte umfasst eine Fläche von ca. 141 ha Größe. Die mittlere Revierdichte beträgt folglich ca. 1,0 Reviere / 10 ha. Auffällig ist eine stark erhöhte Dichte in den Waldbereichen des „Réibësch“ zwischen Schuttrange und Canach, die trotz der geringen Waldfläche im Schutzgebiet auf ein nationales Dichtezentrum schließen lässt (+). Die Habitatqualität der Lebensstätte ist für den Mittelspecht insgesamt als sehr gut (A) zu bewerten, insbesondere aufgrund des hohen Anteils an Eichen und Altholz in vielen Waldbereichen. Population Habitatqualität 1,5 % des Zustand der Lebensstätte: Landesbestands sehr gut C A Isolation Nicht isoliert C Global Keine Beeinträchtigungen Dichtezentrum der Art (+) B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région de Schuttrange, Canach, Lenningen et Gostingen“ 4.1.4. Dryocopus martius – Schwarzspecht Schutz- und Gefährdungsstatus EU-Vogelschutz-Richtlinie Rote Liste Luxemburg
(2019)Erhaltungszustand in Luxemburg Status im VSG Bestände ☒ Anhang I Festgestellte Reviere 2c ☐ Art. 4
(2)Bestandsschätzung 2–3c Größe der Lebensstätte 121,4 ha Revierdichte mittel ☒ Brutvogel Bestand Luxemburg (EEA 2019) 100–150c ☐ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2015 1–2c – U1 26 Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région de Schuttrange, Canach, Lenningen et Gostingen“ Der Schwarzspecht besiedelt altholzreiche Laubwaldbereiche, 27 unternimmt zur Nahrungssuche aber auch weitere Flüge in Nadelwaldbereiche. Seine Nahrungsquelle sind holzbewohnende Insekten, die er durch Aufhacken von Baumstümpfen, Totholz, etc. aufstöbert. Er ist auf das Vorhandensein von Altholz mit großen Stammdurchmessern zum Höhlenbau angewiesen. Alte Schwarzspechthöhlen erfüllen zudem eine Funktion als Lebensraum für Folgenutzer, wie z.B. Fledermäuse oder höhlenbrütende Waldvogelarten. Der Schwarzspecht besetzte in der Kartiersaison zwei Reviere in den Laubwaldstrukturen im Schutzgebiet. Ein Revier lag im Bereich des „Réibësch“ im südwestlichen Teil des Schutzgebiets, ein weiteres Revier erstreckte sich über die im südöstlichen Gebietsteil verstreuten, teils voneinander getrennten Waldflächen. Die Habitatstrukturen in den Wäldern sind insgesamt als gut einzustufen. Population 7,2 % des Landesbestands B Habitatqualität Isolation Global Zustand der Lebensstätte: gut Nicht isoliert Keine Beeinträchtigungen B C B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région de Schuttrange, Canach, Lenningen et Gostingen“ 4.1.5. Lanius collurio – Neuntöter Schutz- und Gefährdungsstatus EU-Vogelschutz-Richtlinie Rote Liste Luxemburg
(2019)Erhaltungszustand in Luxemburg Status im VSG Bestände ☒ Anhang I Festgestellte Reviere 14c ☐ Art. 4
(2)Bestandsschätzung 15–20c Größe der Lebensstätte 1.140 ha Revierdichte mittel ☒ Brutvogel Bestand Luxemburg (RL 2019) 500–900c ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2015 10–15c 3 U1 28 Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région de Schuttrange, Canach, Lenningen et Gostingen“ 29 Der Neuntöter ist ein typischer Bewohner des strukturierten Offenlands mit Heckenreihen, gerne mit Dornengebüsch. Seine Nahrung besteht aus Großinsekten, Kleinsäugern und Vögeln. Diese jagt er vorwiegend in offenen Habitaten von einer Ansitzwarte aus. Der Neuntöter besiedelt die Offenlandbereiche des Schutzgebiets fast flächendeckend, mit einer insgesamt aber geringen bis mittleren Dichte. Die Lebensstätte des Neuntöters beträgt 1.140 ha, was einer durchschnittlichen Revierdichte von ca. 0,12 Revieren / 10 ha entspricht. Die Habitatstrukturen sind insgesamt als gut zu bewerten, Teilbereiche der Lebensstätte könnten sogar noch weitere Revierpaare beherbergen. Ein ersichtlicher Grund für das Fehlen der Art in diesen Strukturen konnte nicht festgestellt werden. Erhebliche Beeinträchtigungen wurden ebenfalls nicht verzeichnet. Bei der Art treten typischerweise aber erhebliche Bestandsfluktuationen auf, so dass die Obergrenze der Bestandsschätzung auch wesentlich höher angesetzt wird. Population 2 % des Landesbestands B Habitatqualität Isolation Global Zustand der Lebensstätte: gut Nicht isoliert Keine Beeinträchtigungen B C B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région de Schuttrange, Canach, Lenningen et Gostingen“ 30 4.1.6 Milvus migrans – Schwarzmilan Schutz- und Gefährdungsstatus EU-Vogelschutz-Richtlinie Bestände ☒ Anhang I Festgestellte Reviere 2c (Brutpaare) zzgl. 2c (Revierpaare) ☐ Art. 4
(2)Rote Liste Luxemburg
(2019)Erhaltungszustand in Luxemburg Status im VSG V Bestandsschätzung 2c (Brutpaare), 2–3c (Revierpaare) U1 ☒ Brutvogel Größe der Lebensstätte 1.265 ha ☒ Rastvogel Revierdichte hoch Bestand Luxemburg (RL 60–62c 2019) Bestandsschätzung SDF 2015 2–4c Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région de Schuttrange, Canach, Lenningen et Gostingen“ 31 Der Schwarzmilan brütet vorwiegend an Waldrändern mit Altholzbeständen und fliegt zur Nahrungssuche vor allem in Offenlandlebensräume aller Art. Bevorzugt werden dabei auch Auen und Gewässer aufgesucht. Als Nahrungsopportunist sucht der Schwarzmilan aber sogar Siedlungsbereiche gezielt zur Nahrungssuche auf. Der Schwarzmilan nutzt das gesamte Schutzgebiet als Lebensstätte, mit zwei lokal ansässigen Brutpaaren, sowie mindestens zwei weiteren Revierpaaren im näheren Umfeld, die das Schutzgebiet regelmäßig zur Nahrungssuche nutzen. Die Brutvorkommen befinden sich in Wäldern im westlichen Teil des Schutzgebiets, auch die festgestellten, von außerhalb einfliegenden Revierpaare brüten im Umfeld des westlichen Schutzgebietsteils. Als Nahrungshabitat werden sämtliche Offenlandbereiche im Schutzgebiet durch den Schwarzmilan genutzt. Nicht besiedelte Waldbereiche und Gehölzreihen im Offenland dienen als Ausweichhabitate, falls der alte Horststandort nicht genutzt werden kann (z.B. Störungen am Horst, etc.). Das Schutzgebiet dient der Art auch als Refugialraum. Population 6,5 % des Landesbestands B Habitatqualität Isolation Zustand der Lebensstätte: gut Nicht isoliert B C Global Keine Beeinträchtigungen Refugialraum der Art B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région de Schuttrange, Canach, Lenningen et Gostingen“ 32 4.1.7. Milvus milvus – Rotmilan Schutz- und Gefährdungsstatus EU-Vogelschutz-Richtlinie Bestände ☒ Anhang I Festgestellte Reviere 2c (Revierpaare) ☐ Art. 4
(2)Rote Liste Luxemburg
(2019)Erhaltungszustand in Luxemburg Status im VSG 3 3c (Brutpaare) Bestandsschätzung 2–4c (Brutpaare), 1–3c (Revierpaare) U1 ☒ Brutvogel Größe der Lebensstätte 1.265 ha ☒ Rastvogel Revierdichte hoch Bestand Luxemburg (RL 2019) 63–66c Bestandsschätzung SDF 2015 1–2c Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région de Schuttrange, Canach, Lenningen et Gostingen“ 33 Der Rotmilan benötigt als Lebensraum offene Landschaftsformen, die mit kleineren und größeren Gehölzen durchsetzt sind. Er brütet in Gehölzgruppen oder an Waldrändern, die gute Anflugbedingungen aufweisen. Zur Jagd benötigt er offenes Kulturland, Grasland und Viehweiden. Der Rotmilan ist Nahrungsgeneralist und erbeutet ebenso kleine Säugetiere, Vögel, Großinsekten und andere Wirbellose. Insbesondere fliegen Rotmilane gezielt Grünland während oder kurz nach der Mahd an, um dort freigelegte Beute und Aas zu erbeuten. Der Rotmilan besiedelt das Schutzgebiet und die nähere Umgebung mit etwa fünf Brutpaaren. Im Kartierjahr konnten drei Brutpaare innerhalb der Gebietsgrenzen verzeichnet werden, sowie zwei Revierpaare außerhalb. Letztere nutzten das Schutzgebiet dennoch intensiv und regelmäßig zur Jagd. Schwerpunktbereiche finden sich im äußersten Westen und Osten des Schutzgebiets, wo ausgedehnte Grünlandbereiche vorhanden sind. Diese dienen als bevorzugtes Nahrungshabitat der Art, doch auch Ackerflächen und Bachtäler werden regelmäßig durch den Rotmilan aufgesucht. Nicht besiedelte Waldbereiche dienen als Ausweichhabitate, falls der alte Horststandort nicht genutzt werden kann (z.B. Störungen am Horst, etc.). Insgesamt weist das Schutzgebiet mit seinem Landschaftsmosaik eine sehr gute Habitateignung für den Rotmilan auf und erfüllt eine wichtige Funktion als Verbund von Nahrungsflächen für einen beachtlichen Teil des nationalen Bestands der Art. Mit den im näheren Umfeld brütenden Revierpaaren, die das Gebiet regelmäßig zur Nahrungssuche nutzen. Für die Art ist das Schutzgebiet ein Refugialraum Population Habitatqualität 7,7 % des Zustand der Lebensstätte: Landesbestands sehr gut B B Isolation Nicht isoliert C Global Keine Beeinträchtigungen Refugialraum der Art B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région de Schuttrange, Canach, Lenningen et Gostingen“ 4.1.8. Pernis apivorus – Wespenbussard Schutz- und Gefährdungsstatus EU-Vogelschutz-Richtlinie Rote Liste Luxemburg
(2019)Erhaltungszustand in Luxemburg Status im VSG Bestände ☒ Anhang I Auftretenshäufigkeit regelmäßig ☐ Art. 4
(2)Festgestellte Rastzahlen 0–1i Bestandsschätzung X (Rast) – 0–?c (Brut) Größe der Lebensstätte o.A. ? Brutvogel Bestand Luxemburg (EEA 2019) 100–180c ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2015 X (Brut) FV 34 Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région de Schuttrange, Canach, Lenningen et Gostingen“ 35 Der Wespenbussard ist zur Nahrungssuche auf offene und halboffene, extensiv bewirtschaftete Landbereiche angewiesen, in denen er am Boden nach Wespennestern und anderen Beutetieren suchen kann. Der Wespenbussard brütet in Wäldern, gerne mit Lichtungen oder abwechslungsreich strukturierten Randbereichen. Im Kartierjahr 2019 wurde der Wespenbussard nur bei einer Begehung im östlichen Gebietsteil Nahrung suchend beobachtet. Für den weiteren Betrachtungszeitraum liegt im Datenbestand lediglich ein weiterer Nachweis des Wespenbussards im Schutzgebiet vor zur Brutzeit der Art. In weiten Teilen des Schutzgebiets sind aber zahlreiche geeignete Strukturen mit größtenteils guter Habitateignung als Brut- und Nahrungshabitat für die Art vorhanden. Aufgrund der sehr geringen Nachweisrate kann allerdings keine Brut innerhalb des Schutzgebiets angenommen werden, eine brutzeitliche Nutzung des Schutzgebiets zur Nahrungssuche scheint aber sicher. Es besteht zudem der Verdacht, dass in vergangenen Jahren möglicherweise auch Bruten übersehen wurden. In Bezug auf Rastvögel ist das Gebiet ebenfalls potenziell geeignet. Da rastende Wespenbussarde ohne systematische Erfassungen oft übersehen werden, ist für die Art ebenfalls ein deutlich unterschätzter Rastbestand anzunehmen. Von einem regelmäßigen Vorkommen ist aufgrund der Habitatzusammensetzung auszugehen. Population Habitatqualität Isolation Zustand der Lebensstätte: gut Nicht isoliert B C Regelmäßige Rast/Nahrungssuche Einzelne Individuen C Global Keine Beeinträchtigungen C Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région de Schuttrange, Canach, Lenningen et Gostingen“ 4.2.

Artikel 4.2 der EU-Vogelschutzrichtlinie 4.2.1. Alauda arvensis – Feldlerche Schutz- und Gefährdungsstatus EU-Vogelschutz-Richtlinie Rote Liste Luxemburg

(2019)Erhaltungszustand in Luxemburg Status im VSG Bestände ☐ Anhang I Festgestellte Reviere 52c ☒ Art. 4
(2)Bestandsschätzung 50–60c Größe der Lebensstätte 1.055 ha Revierdichte mittel ☒ Brutvogel Bestand Luxemburg (RL 2019) 4.200–5.600c ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2015 X 3 U2 36 Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région de Schuttrange, Canach, Lenningen et Gostingen“ 37 Die Feldlerche ist eine typische Vogelart der offenen Landschaft und bewohnt baum- und strauchlose Acker und Wiesenbereiche, wo sie am Boden nach

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