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Arrêté grand-ducal du 9 octobre 1917, portant modification des arrêtés concernant le commerce avec des produits et objets de première nécessité et pre

1153 Mémorial Memorial du des Grand-Duché de Luxembourg. GroßherzogtumsLuxemburg. Samedi, 13 octobre 1917. N°82. Arrêté grand-ducal du 9 octobre 1917, portant modification des arrêtés concernant le co

Gesetzes vom 15. März 1915, Gouvernement les pouvoirs nécessaires aux wodurch der Regierung die nötigen Befugnisse l'iris de sauvegarder les intérêts économiques erteilt werden zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen des Landes während des Krieges; du pays durant la guerre;

Großh. Beschlusses vom 29. Vu l'arrêté grand-ducal du 29 décembre 1916, concernant le commerce avec les objets d'ali- Dezember 1916, betreffend den Handel mit mentation de l'homme et des animaux; Lebens- und Futtermitteln;

Großh. Beschlusses vom 20. Vu l'arrêté grand-ducal du 20 février 1917, Februar 1917, betreffend den Handel mit Webconcernant le commerce avec des tissus de tout stoffen aller Art; genre;

Großh. Beschlusses vom 16. Vu l'arrêté grand-ducal du 16 juin 1917, concernant le commerce avec des produits et Juni 1917, betreffend den Handel mit Produkten und Gegenständen des täglichen Bedarfs; objets de première nécessité;

Art. 27des Gesetzes vom 16.

Vu l'art. 27 de la loi du 16 janvier 1866, sur l'organisation du Conseil d'État, et considérant Januar 1866, über die Einrichtung des Staatsrates, und in Anbetracht der Dringlichkeit; qu'il y a urgence; Auf den Bericht Unseres General-Direktors Sur le rapport de M. le Directeur général de des Ackerbaus, der Industrie und des Handels; l'agriculture, de l'industrie et du commerce; Nach Beratung der Regierung im KonAprès délibération du Gouvernement en seil; conseil; Haben beschlossen und beschließen: Avons arrêté et arrêtons; Art.

  1. Der Handel mit Produkten Und GegenArt. 1er, Le commerce avec les produits et objets de première nécessité (tels que: objets ständen des täglichen Bedarfs (als da sind Lebens- 1154 d'alimentation de l'homme et des animaux, saisis ou non saisis dans l'intérêt du ravitaillement, tissus de tous genres, savons, cuirs et objets en cuir, etc., etc.) est interdit sans une autorisation spéciale du directeur de l'administration des contributions, à quiconque n'aura pas exercé ce commerce avant le 1er août
  2. L'autorisation, qui est essentiellement révocable, ne sera accordée qu'exceptionnellement, pour des raisons économiques. Art.
  3. Toutes les personnes faisant le commerce avec les objets définis à l'art, 1er, sans exception, qu'elles soient dispensées ou non de l'autorisation susdite, sont tenues d'inscrire toutes les transactions commerciales y relatives dans un registre spécial de contrôle, qui doit être conforme au modèle annexé au présent arrêté, et qui doit être visé, coté et paraphé par le bourgmestre ou échevin de la commune de la résidence du commerçant. Le registre est agencé de manière à pouvoir recevoir les inscriptions suivantes: Date de l'entrée et de la sortie des marchandises, nom, prénom et demeure du vendeur et de l'acheteur et la spécification exacte de la marchandise, la quantité (poids ou mesure), le prix d'achat et de vente. Les marchandises se trouvant, actuellement aux magasins sont également à inscrire avec les indications afférentes au registre. Art.
  4. Le registre, ainsi que les factures et lettres de voiture relatives aux opérations à inscrire, devront être exhibés à toute demande des agents désignés à l'art. 10 ci-après. Art.
  5. Le prix de vente no pourra dépasser le prix d'achat de plus de 25 %, Des étiquettes visibles indiqueront aux clients les prix des marchandises exposées en vente. Art.
  6. Toutes ventes par filières sont interdites. Il est notamment défendu aux marchands und Futtermittel, im Interesse der LebensmittelVersorgung beschlagnahmte oder nicht beschlagnahmte, Webstoffe aller Art, Seifen, Leder und Gegenstände daraus, usw.), ist einem jeden, der diesen Handel nicht vor dem
  7. August 1914 betrieben hat, ohne besondere Ermächtigung des Direktors der Steuerverwaltung, verboten. Diese Ermächtigung, die wesentlich widerruflich ist, wird nur ausnahmsweise aus wirtschaftlichen Gründen erteilt. Art.
  8. Alle mit den in Art. 1 bezeichneten Gegenständen handeltreibenden Personen, ohne Ausnahme, ob sie von vorgenannter Ermächtigung befreit sind oder nicht, müssen alle diesbezüglichen Geschäfte in ein besonders Kontrolleregister eintragenl, das dem gegenwärtigen Beschluß beigefügten Muster entsprechen und vom Bürgermeister oder Schöffen des Wohnsitzes des Kaufmanns beglaubigt und mit Seitenzahl und Namenszug versehen sein muß. Das Register ist so anzulegen, daß darin nachstehende Eintragungen gemacht werden können: Datum des Eingangs und des Abgangs der Waren, Name, Vornamen und Wohnort des Verkäufers und Käufers, die genaue Bezeichnung der Ware, die Menge (Gewicht oder Maß), der Kauf- und Verkaufspreis. Die auf Lager sich befindlichen Waren sind ebenfalls in das Register mit den dem Vordruck des Registers entsprechenden Angaben einzutragen. Art.
  9. Das Register sowie die aus die Buchungen bezüglichen Rechnungen und Frachtbriefe sind den in nachstehendem Art.10bezeichneten Beamten auf Ersuchen vorzulegen. Art.
  10. Der Verkaufspreis darf den Einkaufspreis nicht mehr als 25% übersteigen. Sichtbare Aufschriften müssen den Kunden den Preis der zum Verkauf ausgestellten Waren anzeigen. Art.
  11. Jedweder Kettenhandel ist verboten. Namentlich ist es den Großhändlern untersagt, bei Kleinhändlern und Kaufleuten im allge- 1155 en gros d'acheter ou de racheter, dans un but commercial, des marchandises de marchands en détail, et aux commerçants en général de vendre des objets de première nécessité à d'autres commerçants qui n'apportent pas de changements industriels à ces articles. Cette dernière disposition n'est pas applicable aux marchands en gros, spécialement autorisés, qui opèrent la sous-répartition des produits fabriqués ou importés entre les marchands desservant les marchés locaux. meinen, zu Handelszwecken, Waren zu kaufen oder zurückzukaufen, an (...)ndere Händler, die daran keine gewerblichen Änderungen vornehmen, Gegenstände des täglichen Bedarfs zu verkaufen. Diese letztere Bestimmung ist nicht anwendbar auf Großhändler, welche im Besitze einer besonderen Ermächtigung sind, und welche die Weiterverteilung der hergestellten oder eingeführten Produkte unter die die Marktplätze beschickenden Händler vornehmen. Art.
  12. Les commerçants auxquels s'appliquent les dispositions du présent arrêté, seront tenus d'adresser au Gouvernement, dans la huitaine après l'entrée en vigueur du présent arrêté, un relevé exact et complet des marchandises de première nécessité qu'ils ont en magasin. Art.
  13. Alle Kaufleute, auf die die Bestimmungen dieses Beschlusses anwendbar sind, sind verpflichtet, innerhalb acht Tagen nach Inkrafttreten dieses Beschlusses, ein genaues und vollständiges Verzeichnis aller Bedarfsgegenstände die sie auf Lager haben, an die Regierung einzureichen. Art.
  14. Notre Directeur général de l'agriculture, de l'industrie et du commerce pourra ordonner l'expropriation des objets tombant sous le coup du présent arrêté, détenus soit par des commerçants, soit par des non-commerçants, à l'exception de ceux reconnus nécessaires pour les besoins de leur ménage. Art.
  15. Unser General-Direktor des Ackerbaus, der Industrie und des Handels kann die Beschlagnahme der von den Bestimmungen dieses Beschlusses betroffenen, im Besitze von Kaufleuten oder Nichtkaufleuten sich befindlichen Gegenstände enordnen, mit Ausnahme jedoch der für die Bedürfnisse deren Haushaltes für notwendig erachteten Artikel. Die Enteiemung geschieht gegen Zahlung eines von einem oder mehreren Sachverständigen, auf Grund eines Höchstgewinnes von 25%, festzusetzenden Preises. Die Kosten der Enteignung sind zu Lasten der Enteigneten. L'expropriation se fera contre paiement des prix à fixer par un ou plusieurs experts, sur la base d'un bénéfice maximum de 25 %. Les frais d'expropriation sont à charge des expropriés. Art.
  16. Il est interdit de faire, et aux imprimeurs d'accepter des annonces devant paraître dans un journal ou être répandues par tout autre mode de publication, qui contiennent des offres d'achat et de vente d'objets de première nécessité, sans l'indication dans le texte, des nom, prénoms et domicile de celui qui fait les offres, ainsi que de la firme sous laquelle il exploite son entreprise commerciale. Art.
  17. Ohne Angabe im Wortlaut des Angebotes des Namens, Vornamens und Wohnortes des Anbieters, sowie der Firmenbezeichnung, unter der das Geschäft betrieben wird, ist es verboten, Anzeigen von Angeboten über An- und Verkauf von Bedarfsgegenständen aufzugeben. Den Druckern ist es untersagt, Anzeigen dieser Art, welche die geforderten Angaben nicht enthalten und in Zeitungen oder auf sonst irgendeine Art veröffentlicht werden sollen, anzunehmen. 1156 Si la publication qui ne remplit pas ces prescriptions, a été demandée par un mandataire, le propriétaire resp. le gérant de l'entreprise commerciale est punissable au même titre que le mandataire. Art.
  18. Afin de parer à une inégale répartition des objets visés au présent arrêté, Notre Directeur générai de l'agriculture, de l'indutrie et du commerce pourra réglementer le débit en détail moyennant des bons d'achat; pour prévenir la fraude, il pourra réglementer également le transport des marchandises susvisées par des mesures appropriées, telles que permis de transport et autres. Art.
  19. En vue d'assurer et de contrôler l'observation des prescriptions du présent arrêté ou des arrêtés d'exécution à prendre, les délégués du Directeur général du ressort munis d'un pouvoir écrit, les membres des brigades mobiles, les commis des accises, les agents de la police générale et locale, et les employés dos douanes, sont autorisés à entrer dans tous les locaux et endroits où leur présence est nécessaire. Art. 11 Notre Gouvernement édictera toutes mesures d'exécution du présent arrêté. Art.
  20. Les infractions et tentatives d'infraction aux dispositions du présent arrêté et aux arrêtés à prendre pour on assurer l'exécution seront punies d'un emprisonnement de huit jours à trois ans et d'une amende de 26 à 3000 fr., ou de l'une de ces peines seulement. La confiscation de l'objet de l'infraction sera ordonnée. En cas de récidive, le Gouvernement pourra ordonner la fermeture du magasin du contrevenant. Art.
  21. Les arrêtés susdits des 29 décembre Wenn die Veröffentlichung, die diesen Vorschriften nicht entspricht, von einem Beauftragten nachgesucht wurde, so sind der Inhaber bezw. der Geschäftsleiter des Handelsunternehmens gleich dem Bevollmächtigten strafbar. Art.
  22. Um einer ungleichen Verteilung der im gegenwärtigen Beschluß bezeichneten Artikel vorzubeugen, kann Unser General-Direktor des Ackerbaus, der Industrie und des Handels den Handel im Kleinen mit diesen Waren mittels Bezugscheine regeln; um der Hinterziehung von Waren vorzubeugen, kann er ebenfalls den Verkehr mit vorgenannten Waren durch geeignete Maßregeln, als da sind: Transportscheine und andere, ordnen. Art.
  23. Um die Beobachtung gegenwärtiger Bestimmungen und der zu erlassenden Ausführungsmaßregeln zu sichern und zu überwachen, sind die vom zuständigen General-Direktor mit einer schriftlichen Vollmacht versehenen Beauftragten, die Mitglieder der fliegenden Brigaden, die Akzisenkommis, die Beamten der allgemeinen und der Ortspolizei und die Beamten der Zollverwaltung ermächtigt, alle Orte und Näumlichkeiten zu betreten, wo ihre Anwesenheit erfordert ist. Art.
  24. Unsere Regierung erläßt die Ausführungsbestimmungen zu diesem Beschluß. Art.
  25. Zuwiderhandlungen sowie der Versuch der Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen dieses Beschlusses oder dessen Ansführungsbestimmungen werden mit einer Gefängnisstrafe von acht Tagen bis zu drei Jahren und mit einer Geldbuße von 26 bis 3000 Fr. oder mit nur einer dieser Strafen bestraft. Die Beschlagnahme des Gegenstandes der Zuwiderhandlung wird angeordnet. Im Wiederbetretungsfalle kann die Regierung die Schließung der Geschäftsräume des Übertreters verfügen. Art.
  26. Die vorgenannten Beschlüsse vom 1157 1916, 20 février et 16 juin 1917, sont rapportés.
  27. Dezember 1916,
  28. Februar und
  29. Juni 1917 sind außer Kraft gesetzt. Art.
  30. Le présent arrêté entrera en vigueur e lendemain de sa publication au Mémorial. Luxembourg, le 9 octobre
  31. Art.
  32. Gegenwärtiger Beschluß tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft. MARIE-ADÉLAÏDE . Maria Adelheid. Der General-Direktor des Ackerbaus, der Industrie und des Handels, J. Faber. Luxemburg, den
  33. Ottober
  34. Le Directeur général de l'agriculture, de, l'industrie et du commerce, J. FABER. ANNEXE. Warenlager-Kontrollbuch des Herrn . Gegenwärtiges Register enthält Seitenzahl und Namenszug versehen worden. Blätter und ist vom Unterzeichneten mit , den Einkauf. Datum des Eingangs. Name, Vorname, Wohnort des Verkäufers. Gattung der Ware. Menge. *) Eingetragen Gesamtpreis. im Hauptbuch. Folio. Menge.*) Eingetragen Gesamtpreis. im Hauptbuch. Folio. Verkauf. Datum des Verkaufs. Name, Vorname, Wohnort des Käufers. *) Kilos, Liter, Meter, usw. Gattung der Ware. 1158 Arrêté du 9 octobre 1917, concernant le transport et la vente de tissus, objets de confection et articles de mercerie, à l'état neuf. Beschluß vom
  35. Oktober 1917, über den Verkehr und Handel mit Webstoffen, Konfektins- und Kurzwaren, in neuem Zustande. LE DIRECTEUR GÉNÉRAL D E L'AGRICULTURE, DE L'INDUSTRIE ET D U COMMERCE; Der G e n e r a l - D i r e k t o r des Ackerbaus, der Industrie und des H a n d e l s ; Vu l'art. 9 de l'arrêté grand-ducal du 9 octobre 1917, concernant le commerce avec des objets et produits de première nécessité;

Art. 9des Großh.

Beschlusses vom

  1. Oktober 1917, betreffend den Hendel mit Produkten und Gegenständen des täglichen Bedarfs: Arrête : er Beschließt: Art. 1 . Le transport de tissus, objets de confection, articles de mercerie, à l'état neuf, n'est permis que sur autorisation spéciale du Directeur général du service afférent. Art.
  2. Der Verkehr mit Webstoffen, Konfektions- und Kurzwaren, in neuem Zustande, ist nur mit besonderer Ermächtigung des zuständigen General-Direktors erlaubt. Art.
  3. Sans préjudice des dispositions de Fart. 5 de l'arrêté grand-ducal du 9 octobre 1917, la vente des mêmes objets ne pourra avoir lieu que sur le vu d'un bon d'achat (Bezugsschein) à délivrer par l'administration communale de la résidence de l'acheteuer. Ce bon, l'achat fait, sera enregistré au Gouvernement et tiendra lieu de permis de transport. La personne qui aura acheté sann bon d'achat est également punissable. Art.
  4. Unbeschadet der Bestimmungen des Art. 5 des Großh. Beschlusses vom
  5. Oktober 1917, darf der Verkauf dieser Waren nur auf Sicht eines von der Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes des Käufers ausgestellten Bezugscheines erfolgen. Nach vollzogenem Kauf wird dieser Bezugschein in der Regierung registriert und dient als Transportschein. Wer ohne Bezugschein kauft ist gleichfalls strafbar. Art.
  6. Les contraventions aux dispositions du présent arrêté seront punies des peines prévues par l'art 12 de l'arrêté grand-ducal du 9 octobre
  7. Art.
  8. Zuwiderhandlungen gegen diesen Beschluß werden mit den in Art. 12 des Großh. Beschlusses vom
  9. Oktober vorgesehenen Strafen bestraft. Art.
  10. Le présent arrêté sera publié au Mémorial Art.
  11. Gegenwärtiger Beschluß soll im „Memorial" veröffentlicht werden. Luxembourg, le 9 octobre
  12. Le Directeur général de l'agriculture, de l'industrie et du commerce, J. FABER. Luxemburg, den
  13. Oktober
  14. Der General-Direktor des Ackerbaus, der Industre und des Handels, I. F a b e r . 1159 Arrêté grand-ducal du 12 octobre 1917, réglant l'exportation des vins de la récolte de 1917 et la cession à l'Etat des quantités à réserver pour la consommation indigène. Großh. Beschluß vom
  15. Oktober 1917, wodurch die Ausfuhr der Weine der Jahresernte 1917 und die Ablieferung der dem Staate hinsichtlich des inländischen Verbrauchs vorzubehaltenden Mengen geregelt wird. Nous MARIE-ADÉLAIDE, par la grâce Wir Maria Adelheid, von Gottes Gnaden de Dieu Grande-Duchesse de Luxembourg, Großherzogin von Luxemburg, Herzogin zu Duchesse de Nassau, etc., etc., etc.; Nassau, u., u., u.; Vu la loi du 15 mars 1915, conférant au

Gesetzes vom

  1. März 1915, Gouvernement les pouvoirs nécessaires aux wodurch der Regierung die nötigen Befugnisse fins de sauvegarder les intérêts écomiques du erteilt werden zur Wahrung der wirtschaftlichen pays durant la guerre; Interessen des Landes während des Krieges; Vu l'art. 27 de la loi du 16 janvier
  2. sur

Art. 27des Gesetzes vom l'organisation du Conseil d'État, et considérant 16.

Januar 1866, über die Einrichtung des qu'il y a urgence; Staatsrates und in Anbetracht der Dringlichkeit; Sur le rapport de Notre Directeur général de Auf den Bericht Unseres General-Direktors l'agriculture, de l'industrie et du commerce, des Ackerbaus, der Industrie und des Handels, et après délibération du Gouvernement en und nach Beratung der Regierung im Konseil; conseil ; Avons arrêté et arrêtons: Art. 1er. Tous ceux qui ont récolté du vin en 1917 doivent tenir à la disposition de l'État, en vue de la consommation indigène, les quantités suivantes: un dixième de la récolte, si elle était de 5000 litres au moins, mais inférieure à 10.000 litres ; un huitième de la récolte, si elle était de 10.000 litres au moins, mais inférieure à 16.000 litres ; un sixième de a récolte, si elle était de 16,000 litres au moins, mais inférieure à 20.000 litres; un cinquième de la récolte, si elle était de 20.000 litres au moins,(...)ais inférieure à 25.000 litres ; un quart de la récolte, si elle était de 25.000 litres ou plus Les copropriétaires par indivis de vignes sont, au regard de la disposition qui précède, considérés comme un seul propriétaire. Haben beschlossen und beschließen: Art.

  1. Wer im Jahre 1917 Wein geerntet hat, ist verpflichtet, hinsichtlich des inländischen Verbrauchs, nachstehende Mengen zur Verfügung des Staates zu Haltens ein Zehntel der Ernte, wenn dieselbe wenigstens 5000 Liter aber weniger als 10.000 Liter betrug; ein Achtel der Ernte, wenn dieselbe wenigstens 10.000 aber weniger als 16.000 Liter betrug; ein Sechstel der Ernte, wenn dieselbe wenigstens 16.000 aber weniger als 20.000 Liter betrug; ein Fünftel der Ernte, wenn dieselbe wenigstens 20.000 aber weniger als 25.000 Liter betrug; ein Viertel der Ernte, wenn dieselbe 25.000 Liter oder mehr betrug. Gemeinschaftliche Besitzer von Weinbergen, gelten als einziger Besitzer bezüglich der vorhergehenden Bestimmungen. 1160 Art.
  2. Los quantités récoltées inférieures à 5000 litres pourront être exportées en totalité; les excédents sur celles fixées à l'article qui précède pourront, jusqu'à disposition nouvelle, être livrées à l'exportation pour la moitié seulement, le tout en conformité des dispositions de l'art. 5 ci-après. Art.
  3. Tout vigneron est tenu de faire, dans un dé ai de huit jours à partir de la mise en vigueur du présent arrêté, la déclaration exacte de la quantité de vin récoltée en 1917 Cette déclaration est à adresser au commissaire de district à Grevenmacher. Art.
  4. Les marchés conclus et non encore exécutés avant la mise en vigueur du présent arrêté, pour autant qu'ils se rapportent à la quote-part déterminée à l'art. 1er comme cessible à l'État, sont à considérer comme nuls et non avenus. Art.
  5. L'exportation n'est permise qu'en vertu d'une autorisation spéciale à délivrer par le Directeur général de l'agriculture, de l'industrie et du commerce, sur la proposition du commissaire de district. L'achat de vins en vue de l'exportation n'est permis qu'aux commissionnaires et maisons d'exportation à désigner par le commissaire de district à Grevenmacher. Sauf ce qui est statué à l'alinéa qui précède, il ne sera délivré de permis d'exportation aux vignerons que pour le produit de leur propre récolte. Les personnes autorisées à l'aire l'achat adresseront à la fin de chaque semaine au commissaire de district de Grevenmacher un relevé des vins à exporter contenant l'indication des noms, qualités et domiciles des vendeurs. Art.
  6. L'acquisition et la répartition des vins à céder à l'État se fera par une commission à nommer par arrêté ministériel; les prix auxquels ces vins seront repris seront fixés par le Art.
  7. Die geernteten Mengen unter 5000 Liter dürfen restlos ausgeführt werden; die Überschüsse der im vorhergehenden Artikel festgesetzten Mengen können, bis zu anderweitiger Verfügung, zur Hälfte zur Ausfuhr zugelassen werden; die Ausfuhr unterliegt den Bestimmungen des nachstehenden Art.
  8. Art.
  9. Die Winzer sind verpflichtet, innerhalb eines Zeitraumes von acht Tagen beginnend mit dem Inkrafttreten dieses Beschlusses die genaue Menge des im Jahre 1917 geernteten Wemes anzumelden. Diese Anmeldung ist an den Distriktskommissar zu Grevenmacher einzureichen. Art.
  10. Die vor Inkrafttreten dieses Beschlusses abgeschlossenen und noch nicht ausgeführten Geschäfte sind null und nichtig, infofern sie sich auf den Anteil des gemäß Art. 1 an den Staat abzutretenden Weines beziehen. Art.
  11. Die Ausfuhr ist nur auf Grund einer von dem General-Direktor des Ackerbaus, der Industrie und des Handels, auf Antrag des Distriktskommissars zu erteilenden besonderen Ermächtigung erlaubt. Der Ankauf von Wein, zwecks Ausfuhr ist nur den vom Distriktskommissar zu Grevenmacher zu bezeichnenden Kommissionären und Exporthäusern gestattet. Vorbehaltlich der in vorhergehendem Absatz enthaltenen Bestimmung werben den Winzern Ausfuhrscheine nur für Produkte ihrer eigenen Ernte bewilligt. Die zum Weinankauf ermächtigten Personen müssen am Ende einer jeden Woche dem Distriktskommissar zu Grevenmacher ein Verzeichnis der auszuführenden Weine einsenden, mit Angabe von Namen, Stand und Wohnort der Verkäufer. Art.
  12. Der Ankauf und die Verteilung des an den Staat abzutretenden Weines geschieht durch eine Kommission, welche durch Ministeriellbeschluß ernannt wird; die Preise zu denen die 1161 Directeur général du service afférent, qui fixera même temps les prix de vente en gros et en Weine übernommen werden, werden v a n dem zuständigen General-DIrektor festgesetzt, der zu gleicher Z e i t die Verkaufspreise f ü r den G r o ß und Kleinhandel bestimmt. A r t .
  13. D i e A u s f u h r v o n W e i n der dem Aet.
  14. L'exportation des vins des récoltes (…)années antérieures à 1917, restera interdite, Jähre 1917 vorausgehenden E r n t e n bleibt unter- (…)autorisation spéciale les permis d'exportation accordés antérieurement à la mise (…) du présent arrêté et n'ayant pas (…) leur exécution, sont à renvoyer (…)Gouvernement,qui statuera sur une pro- sagt. Vorbehaltlich einer besonderen Ermächtigung sind die vor I n k r a f t t r e t e n dieses Beschlusses erteilten Unbenutzt gebliebenen Ausfuhrscheine a n die Regierung zurückzureichen, die über sine etwaige Verlängerung Beschluß fassen w i r d . Envuedecontrôler l'observation des A r t . 8 . Zur Überwachung der Beobachtung (…) du présent arrêté ou des arrêtés der Bestimmungen gegenwärtigen Beschlusses (…)ériels à prendre pour en assurer l'exé- und der i n Ausführung derselben zu erlassenden (…) les délégués du Directeur général de Beschlüssen, sind die Beauftragten des Generalagriculture, de l'industrie et du commerce, Direktors des Ackerbaus, der Industrie und des (…) de district de Grevenmacher, Handels, der Distrikskommissar zu Grevenmacher, (…)contrôleur des vins, les membres de la com-der Weinkontrolleur, die Mitglieder der Spezial(…) merciale pour la répartition des vins, kommission f ü r die Weinverteilung, die Akzisen(…) des accises, les membres des brigades kommis, die Mitglieder der fliegenden B r i g a d e n , (…) les agents de la police générale et die B e a m t e n der allgemeinen u n d der O r t s (…) sont autorisés à entrer dans les locaux polizei ermächtigt, die Orte und Räumlichkeiten (…) où leur présence est nécessaire, zu betreten, w o ihre Anwesenheit erforderlich ist, Art.9.Lesinfractions et tentatives d'infrac(…) dispositions du présent arrêté ou aux (…)stériels qui seront pris pour en (…)xécution, seront punies d'un empri(…) de huit jours à trois ans et d' une (…) de 100 à 3000 fr., ou d'une de ces peines (…)cation de l'objet de l'infraction sera (…)des peines comminées à l'alinéa 1er (…)ttra défaire dans le délai voulu (…) prescrite ou fera des indications (…) ou incomplètes et quiconque refusera (…) des quantités à céder à l'Etat sur (…) la commission chargée de faire A r t . 9 . Zuwiderhandlungen sowie der V e r such der Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen dieses Beschlusses u n d der i n A u s f ü h r u n g desselben erlassenen Ministerialbeschlüsse w e r den m i t Gefängnisstrafe v o n acht T a g e n bis zu drei J a h r e n und m i t einer Geldbuße v o n 100 bis 3000 F r . oder m i t n u r einer dieser S t r a f e n bestraft. D i e Beschlagnahme des Gegenstandes der Zuwiderhandlung w i r d angeordnet. M i t den i n Absatz 1 angedrohten S t r a f e n w i r d bestraft, w e r es unterläßt, bis vorgeschriebene Anmeldung fristgerecht einzureichen oder ungenaue u n d unvollständige Angaben macht, oder wersich weigert, auf Ersuchen der m i t dem Ankauf betrauten Kommission die a n den S t a a t abzuliefernden Mengen herauszugeben. 82 a 1162 A r t .
  15. Notre Directeur général de l'agriculture de l'industrie et du commerce, est chargé de l'exécution du present arrêté, qui entrera en vigueur Ie 15 octobre prochain Château de Berg, le 12 octobre 1917 A r t .
  16. Unser General-Direktor des (…) baus, der Industrie und des Handels ift (…) A u s f u h r u n g dieses Beschlusses beauftragt a m k u n f t i g e n 1 6 Oktober in K r a f t tritt Schloß B e r g , den 12 Oktober 1917 MARIE-ADÉLAÏDE. Le Directeur général de l'agriculture, de l'industrie et du commerce, J FABER Arrêté du 12 octolue 1917, portant nomination d'une commission spéciale pour l'achat et la répartition des vins. DE L'INDUSTRIE ET DU COMMERCE, Der General-Direktor des der I n d u s t r i e und des J F a b e r Ackerbaus, Handels, Beschluß vom
  17. Oktober 1917 betreffend Ankauf und die Verietlung des weines D e r G e n e r a l - D i r e k t o r des Ack(…) d e r I n d u s t r i e u n d des Hande(…) Vu l'arrêté grand-ducal du 12 octobre 1917, réglant l'exportation des vins de la récolte de 1917, et la cession à l'État des quantités à réserver pour la consommation indigène,

Großh Beschlu(…) 12 Oktober 1917, wodurch die Ausfuhr(…) der Jahresernte 1917 und die Aubliefer(…) den S t a a t brauchs v o r z b e h a l t e n den M e n g e n geri(…) Vu l'art 6 du même arrêté, prevoyant l'institution d'une commission spéciale pour l'achat et la répartition des vins à céder à l'Etat,

Art 6

desselben (…) b e t r e f f e n d Einsetzung einer Spez(…) für d e n A n k a u f u n d die Berteilung S t a a t abzutretenden, Wemes Arrête A r t . 1 e r . Sont nommes membres de cette commission M M 1° F Mersch, commissaire de district à Grevenmacher 2° Michel Altwies, membre de la Fédération des comices viticoles à Remich, 3° Eugene Koch, membre du comice v i t i cole à Schengen, 4° A Ennesch, membre de la Fédération pour la protection des interêts des consommateurs à Luxembourg, 5° Scharl Thill, président de la Fédération des cabaretiers à Luxembourg, 6° E d Faber, ancien secretaire de district à Grevenmacher Beschließt A r t .

  1. Z u Mitgliedein dre(…) sind ernannt die H H 1 F 2 Mchel A l t w i e s , Mitglied(…) der Winzervereine zu Remich ; 3 Eugen K o c h , Mitglied des (…) zu Schengen, Konsumentenschutzvereins tar zu Grevenmacher zu (…) 1163 %$i remplira les fonctions de président gn\ Wltt\d) \\ttpt ben ^ o v [ i | genannte»: fission ; M, Ed> Fàber% celles de aeeré- Ätimmiffion, C i . g a 6 e t üetffeljt bai îtntt beê ©tfjrififürjrers". 5Die tciniitif[toît fjfitt ttjre ©i^uttßen ju'iJ«» •.dAïnJaaioïi tiendra ses réunions à Luxemfs 'présent arrêté sera publié au mi Wït.
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  5. Dïtofte« 1017, eiuc aSteîjgafjïtttta t»ctt:effcitb. lAlïADFLAIDS, par la grâce SSit aîînïift' 3Ti>eï^cit), son ©otteg ©uaben @ro||er§ogiit öoti äugeniftutg, ^etjogin 511 SîafîaU/ ÏC, ic, tc.\ Sîati^iSmpdjt beä ©efei^eô üom
  6. îOïdrs 1915, tüoburdj) ber ÎRegUïinifl bie nötigen S3efïiQtti[[e erteilt toeiten, jur SBa|rumj ber mitfdpftlidjen ^nteref[en be3 Sanbeë ïuat,teu& beâ Attelée; Sßadj I£in[id5t befi Slit 27 beê ©e(efee3 bout
  7. Januar 1866, über bie ISmrtdjtung beô ©taatëmteâ; unb m Änöetw^t bei* S)ritigïtcrjfeit; 92acf) SSenatung beï Regierung int 5ÎOH[eiï; gaben befd^offen unb 6e[d)Üe^n : J. F ABÈR. U^Satidê-biicliesse de Luxembourg, •So-Tde?ïïassau, etc., etc., eto:; VipHU- '15 mars 1915, conférant uu ÊnwiL -les- pouvoirs nécessaires aux jlitvegttrder les intérûts économiques ^iîrajit la guerre; ^ 2 7 de 1g, loi du 16 janvier, 1866, sur jïjbAjm Conseil d!Êtat, et considérant [ite/ra-faoîi du Gouvernement en ^^imB1.airêtré et arrêtons: ^recensement dû bétaE aura Heu » Mît h ©ne ^ieî)aû|ïiiîig toirb am
  8. Ôf» .Çr^proçham, dans toutes les coin» toter lünftig in ûïïen ©emeinben beô Banbeâ, â ^ ï i par les soins des collèges des burdj bie ©ct]öffenfolfe{jien borgenDituuen tuevÊ^i&if échevins. ben. J$" ' ?•-• • tjSGensement sera fait d'après PéÊ&t , &
  9. J l comprendi'a les espèces " ^ ,'porcine, ovine et caprine, pÄ ! ,T les-.ruches d'abeilles., et k 9ïri. 2, ©ie ^aïjîimg fiîtbet îiarij beut ©fanbe iion^
  10. Oïtouer 1917 ftatt unb etjruetït fid) auf ïpferbe, ÏRinbuteï), ©c^ltieine; ®â)a\e, Riegen, ^anincEjeu, 93îenenpDcîe unb {feberüiefy. -ßti% des bourgmestre et écheÄ ^ a i i i g a r a l'opération du dé- 5ïtf, 3, ©öS ©djöffenfollegiimi ïjat bus gafjl« gefdjäft uorguûeieiten unb 511 leiten. fe>.i). 1164 Il aura soin, notamment, d'engager des agents recenseurs en nombre suffisant Art.
  11. Tout propriétaire ou détenteur de bétail remplir le formulaire de déclaration qui lui sera remis par l'agent recenseur, suivant les distinctions qui y sont prévues. Il devra certifier l'exactitude de sa déclaration. Art.
  12. Les recenseurs recueilleront, à partir du 18 octobre dans l'après-midi, les déclarations faites dans leur section et les inscriront dans les listes de contrôle. Ils adresseront les listes avec toutes les déclarations au collège des bourgmestre et échevins. Art.
  13. Le collège des bourgmestre et échevins vérifiera l'exactitude des déclarations et des listes de contrôle. I l inscrira et additionnera les totaux des listes de contrôle dans un état récapitulatif pour toute la commune. Un exemplaire des listes de contrôle sera conservé dans la commune; l'autre exemplaire, les déclarations et les états récapitulatifs seront achessés au Directeur général du ressort pour le 22 octobre 1917 au plus tard. ART.
  14. Les opérations du recensement ne serviront pas dans un intérêt fiscal. Art.
  15. Sera puni d'un emprisonnement de huit jours à trois ans et d'une amende de 26 fr. à 3000 fr., ou d'une de ces peines seulement, quiconque omettra de faire la déclaration dans le délai présent, fournira des indications fausses ou inomplètes, ou refusera de signer la décla- Es hat insbesondere Zähler in genugende(…) Anzahl zu bestellen. Art.
  16. Jeder Eigentümer oder Inhaber (…) Vieh hat die lhm vom Zähler überreichte (…) zeige nach den darin vorgesehenen Unterch(…) dungen auszufullen und die NichtigkeitderAu(…) zeige zu beschemigen. ^^ Art.
  17. Vom
  18. Oktobernachmittags(…) W e n die Zähler die Anzeigen wieder ein(…) sammeln und das Ergebnis indieKontrol(…) zu übertragen. Die Kontrollisten sa(…) Anzeigen sind an das de l'exécution du présent, arrêté, qui sera inséré au Mémorial. Luxembourg, le 9 octobre
  19. führung dieses LE Directeur général de l'agriculture, de l'industrie et du commerce J. FABER. Der geben. Art.
  20. Das Schöffenkollegium hat (…) zeigen und die Kontrollisten auf ihre Ri(…) zu prüfen. Die Schlußsummen der von ihm in einerGemeindeudersichtzusam(…) faßt und aufgerechnet. Ein Exemplar derKontrollistenist (…) meinde aufzubewahren; dasandereExempl(…) Anzeigen und die Gemeindeuversichten zuständigen General-Direktor bis zum tober 1917 spätestens einz(…)eichen Art.
  21. Das Ergebnis der Erh(…) nicht zu Steuerzwecken. Frist erstattet, unrichtige oder Angaben macht, oder wer sich zeige zu unterzeichnen, wird mit (…) acht Tagen bis zu drei Geldstrafe von 26 bis 3000 Fr. (…) ration. dieser Strafen bestraft Art.
  22. Notre Directeur général de l'agriculArt.
  23. Unser General-Direktor (…) ture, de l'industrie et du commerce est chargé der Industrie und des Beschlusses veröffentlicht werden der (…) soll, (…) des H(…) Luxemburg, den
  24. General-Direktor der Industrie und 1165 G r o ß h . Beschluß v o m 9 . O k t o b e r 1917, b e t r e f f e n d d i e Ü b e r g a n g s a b g a b e v o n Bie(…) Wir Maria A d e l h e i d , von G o t t e s G n a d e n Großherzogin v o n L u x e m b u r g , Herzogin zu Nassau,

Beschlusses vom 6 August 1 9 1 1 , betreffend die Übergangsabgabe v o n B i e r , Auf den Bericht Unseres S t a a t s m i n i s t e r s , P r ä s i d e n t e n der Regierung, u n d nach B e r a t u n g der (…) im Konseil, Haben (…) A r t i k e l . - An die beschlossen u n d beschließen Stelle nach der dem Beschlüsse vom, 6 A u g u s t 1911 der B e r e c h n u n g Ubergangsabgabe z u g r u n d e zu legenden Mindestmalzmenge von 21,5 kg f ü r 1 hl B i e r t r i t t bis (…)30 september 1918 eine Mindestmalzmenge v o n 9,5 kg Luxemburg, den 9 Oktober 1917 Maria (…) Staatsminister, Präsident der Regierung, Adelheid. Kauffman (…) au 9 octobre 1917, concernant la publiCATION des rapports présentés par les autorités (…) pour l'anée 1916. Beschluß v o m 9. O k t o b e r 1917, b e t r e f f e n d d i e Veroffentlichung der S a m t a t s b e r i c h t e f ü r DIRECTEUR GENERAL DES FINANCES ; (…) rapports du College médical et des (…) inspecteurs sur l'état sanitaire du (…) Duche pendant l'année 1916, ainsi que (…) de M le directeur du laboratoire (…) bacteriologie, D e r G e n e r a l - D i r e k t o r des I n n e r n , (…)ports prémentionnés seront publiés LUXEMBOURG,LE9 octobre 1917. Pour le Directeur général de l'intérieur, (…)Directeur général des travaux publics, A Litort. Avis — Justice. (…)grand ducal du 9 octobre 1017, (…)honorable a-été accordée, sur sa (…) Charles Dumont, ancien rece(…)enregistrement à Capellen, de ses Nach Einsicht der B e r i c h t e des Medizinalkollegiums u n d der S a n i t a t s i n s p e k t o r e n ü b e r die Gesundheitsverhaltnisse im L a u s e des J a h r e s 1916, sowie der von dem D i r e k t o r des B a k t e riologischen S t a a t s l a b o r a t o r i u m s e i n g e r e i c h t e n Berichte, Beschließt Die v o r e r w ä h n t e n B e r i c h t e sollen als B e i l a g e zum " M e m o r i a I " veröffentlicht w e r d e n Luxemburg, den 3 Oktober 1917 Fur d e n General-Direktor des I n n e r n , D e r G e n e r a l - D i r e k t o r der öffentlichen A r b e i t e n , A Lefort Bekanntmachung — Justiz. D u r c h G r o ß h Beschluß v o n , 9 dieses M o n a t s ist Hrn K a r l Dumont, ehemaliger E i n n e h m e r des Einregistrements zu C a p e l l e n , auf sern Ansuchen, ehrenvolle Entlassung aus seinem Amte 1166 fonctions de juge-suppléant près la justice de paix du canton de Capellen. Par le même arrêté, M. Joseph Emringer, receveur de l'enregistrement à Capellen, a été nommé juge-suppléant près la dite justice de paix. Luxembourg, le 9 octobre 1917, Pour le Directeur général de la justice et de l'instruction publique, Le Directeur général de l'agriculture, de l'industrie et du commerce als Ergänzungsrichter beim Friedensge(…) Kantons Capellen bewilligt worden Durch denselben Beschluß ist Hr. Josef E(…) r i n g e r ; Einnehmer des Einregistrements zu Capellen, zum Ergänzungsrichter beim selben Gerichte ernannt worden. Luxembourg, den 9. Oktober 1917. Für der General-Direktor der In(…) DerGeneral-DirektordesAckerbaus(…) der Industrie und des Handels J. FABER. Avis. — Jury d'examen. Par arrêté grand-ducal en date du 9 de ce mois, ont été nommés membres du jury d'examen pour l'art dentaire pendant l'année 19171918:

  1. a)membres effectifs: MM. le D r Giver, secrétaire du Collège médical; Dr Baldauff, médecin; Dr Formann, médecin; Fr. Kintgen, dentiste; Fr. Wirion, dentiste;
  2. b)membres suppléants: MM le Dr Delahaye, médecin; B r Delvaux, mécedin; Thorn, dentiste, tous demeurant à Luxembourg. Les récipiendaires qui voudront subir les examens pour le grade de candidat-dentiste ou pour celui de dentiste devront faire parvenir leurs demandes au Gouvernement avant le 20 de ce mois, et y Joindre les pièces justifiant l'admission aux épreuves, conformément aux dispositions de l'arrêté g.-d. du 12 mars 1910. Luxembourg, le 10 octobre 1917. Pour le Directeur général de l'intérieur, Le Directeur général des travaux publics Bekanntmachung. - Prüfungs(…) Durch Grcßh. Beschluß vom 9 dieses Monats sind zu Mitgliedern der Prüfungsjkury für Zah(…) heilkunde-während des Jahres 1917-1918 (…) nannt worden:
  3. a)zu wirklichen Mitglieden Hr. Dr. (…) Sekretär des Medizinalkollegiums; (…) Baldauff, Arzt; Hr. Dr. Forman (…) Hr. Fr. K i n t g e n , Zahnarzt ; Hr. Fr. (…) r i o n , Zahnarzt;
  4. b)zu Ergänzungsmitgliedern : Hr D(…) l a h a y e , Arzt; Hr. Dr. Delvaux(…) Hr. T h o r n , Zahnarzt, alle in L(…) wohnhaft. Die Bewerber, die sich den Prüfungen(…) Kandidatur und für Zahnarzt unterzuesten (…) haben ihr Gesuch vor zureichen nebst d e n durch Beschluß vo(…) 1910 vorgesehenen Luxemburg, den 18. Oktober 1917 Für den A. LEFORT. Avis. — Jury d'examen. L'admission de M . Albert Hoffeld de Berbourg, à l'examen pour le grade de pharmacien ayant été publiée erronément au n° 76 du Bekanntmachung.Da in Nr. 76 des (…) irrtümlich die Zulassung des feld aus Verbürg, zur Prüfungsjury Hrn (…) Prüfung(…) 1167 Mémorial de l'année courante, cette publica- von Apotheker v e r ö f f e n t l i c h t w u r d e , w i r d diese tion est rapportée en tant qu'elle concerne ce V e r ö f f e n t l i c h u n g w i d e r r u f e n , s o w e i t sie diesen Rezipienden b e t r i f f t . Luxembourg, le 10 octobre 1917, Pour le Directeur général de la justice et de l'instruction publique, Le Directeur général de l'agriculture, de l'industrie et du commerce, J. F A B E R . Luxemburg, den 19. Oktober 1917. F ü r d e n G e n e r a l - D i r e k t o r d e r Justiz u n d des ö f f e n t l i c h e n U n t e r r i c h t s , D e r G e n e r a l - D i r e k t o r d e s Ackerbaus, der I n d u s t r i e u n d d e s H a n d e l s , J. Faber. Avis. — Chambre de commerce. Bekanntmachung. — H a n d e l s k a m m e r . Par arrêté grand-ducal en date du 5 courant, Emile Godchaux, directeur des draperies de (…)muhl à Pulvermuhl, a été nommé membredelaChambredecommerce, en remplacement de M. Jules Godchaux, décédé. D u r c h G r o ß h . Beschluß vom 5. O k t o b e r ct. ist H r . E m i l G o d c h a u x , D i r e k t o r d e r T u c h Fabriken S c h l e i f m ü h l zu P u l v e r m ü h l , z u m M i t glied d e r H a n d e l s k a m m e r , i n Ersetzung des vestorbenen Hrn. J u l i u s G o d c h a u x , ernannt worden. Hr. E m i l G o d c h a u x v e r t r i t t das Webereigewerbe u n d f ü h r t die A m t s d a u e r seines V o r gängers z u E n d e , welche a m 1 . J a n u a r 1918 abläuft. Emile Godchaux représentera l'industrie (…) et achèvera le mandat de son pré(…) qui expirera le 1er janvier 1918. Luxembourg. le 6 octobre 1917. LeDirecteurgénéral de l'agriculture. de l'industrie et du commerce, J. F A B E R . Avis. — Règlement communal. En séance du 4 septembre 1917, le conseil communal de Mondorf a édicté un règlement (…) fixant la fermeture périodique des (…) dans cette commune. — Ce règle- Luxembourg, le 9 octobre 1917. (…) le Directeur général de l'intérieur, Directeur général des travaux publics A. LEFORT. Luxemburg, den 6. Oktober 1917. D e r G e n e r a l - D i r e k t o r d e s Ackerbaus, der I n d u s t r i e und d e s H a n d e l s , J. Faber. Bekanntdmachung. — G e m e i n d e r e g l e m e n t . I n der S i t z u n g vom 4 . S e p t e m b e r1917h a t der G e m e i n d e r a t v o n M o n d o r f e i n P o l i z e i r e g l e ment betreffend z e i t w e i l i g e S c h l i e ß u n g d e r Taubenschläge i n dieser G e m e i n d e erlassen. — Dieses R e g l e m e n t ist v o r s c h r i f t s m ä ß i g v e r ö f f e n t licht w o r d e n . Luxemburg, den 9. Oktober 1917. F ü r d e n G e n e r a l - D i r e k t o r des I n n e r n , Der General-Direktor der ö f f e n t l i c h e n A r b e i t e n , A. L e f o r t . 1168 Avis. — Reglement communal. En séances des 22 mars et 14 août 1917, le conseil communal de Rodenbourg a édicté un règlement de police sur la sécurité publique durant a guerre — Ce règlement a été dûment pub(…) Luxembourg, le 6 octobre 1917 Pour le Directeur générale de l'intérieur, Le Directeur général des travaux publics, Bekanntmachung - (…) I n den Sitzungen vom (…) gust 1917 hat der Gemein(…) ein Polizeireglement ub(…) heit wahrend des Krieges(…) Reglement ist vorschriftsmäßig worden Luxemburg, den 6 Oktober 1917 Für den Der General-Direktor A. LEFORT. AVIS. — Règlement communal. Bekanntmachung. — Gemeinderegle(…) En séance du 23 septembre 1917, le conseil communal de Lorentzweiler a édicté un regle ment de polies fixant l'époque pour la fermeture des colombiers dans cette commune — Ce règlement a été dûment publié I n der Sitzung vom 23 September der Gemeinderat von Lorentzwe(…) reglement betreffend zeitwe(…) der Tauben in dieser Gemeinde (…) Dieses Reglement ist vorschriftsmäßigtlicht worden Luxembourg, le 6 octobre 1917, Pour le Directeur général de l'intérieur, Le Directeur général des travaux publics, A Letort Luxemburg, den 6 Oktober 1917 Fur den General-Direktor des(…) Der General-Direktor der öffentlichen A Lefort Avis. — Règlement communal. Bekanntmachung. - En séance du 22 août 1917, le conseil communal de la ville d'Esch s -Alz a édicté un règlement de police fixant la periode de fermeture des colombiers dans cette commune Ce règlement a été dûment publie I n der Sitzung vom 22 August 1917 Stadtrat von Esch a d Alz ein Poliz(…) betreffend die zeitweilige Schließung de(…) schlage in dieser Gemeinde erlassen Reglement ist vorschriftsmäßig Luxembourg, le 11 octobre 1917 Pour le Directeur géneral de l'intérieurs Le Directeur général des travaux publics, Luxemburg, den 11. Oktober 1917 Für den General-Direktor des In(…) Der General-Direktor der offentlichen (…) A Lefort A LEFORT Avis — Règlement communal. En séance du 21 août 1917, le conseil communal de Clémency a édicté un règlement de Bekanntmachung. - Gemeinderegleme(…) I n der Sitzung vom 21 August 1917, ha(…) Gemeinderat von Kuntzig ein Polizereglement 1169 police sur la sécurité publique durant la guerre. — Ce règlement a été dûment publié. Luxembourg., le 11 octobre 1917. Pour le Directeur général de l'intérieur, Le Directeur général des travaux publies, A. LEFORT. Avis. — Sociétés de secours mutuels. über die öffentliche Sicherheit während des Krieges erlassen. — Dieses Reglement ist vorschriftsmäßig veröffentlicht worden. Luxemburg, den 11. Oktober 1917. Für den General-Direktor des Innern, Der General-Direktor der öffentlichen Arbeiten, A. Lefort. Bekanntmachung. — Hilfskassen. Par arrêté du soussigné en date de ce jour, la Durch Beschluß des Unterzeichneten vom heumodification ci-après, apportée aux statuts tigen Tage ist nachstehende, durch die Generalde la Caisse de secours des ouvriers de la commune versammlung vom 8. Juli 1917 am Statut der de Differdange, à Differdange, par décision de Arbeiter-Hilfskasse Differdingen l'assemblée générale du 8 juillet 1917, a été vorgenommene Abänderung genehmigt worden: approuvée: Das in Art. 29 vorgesehene Krankengeld von 1 Fr.istauf1,50Fr.erhöht. Luxembourg, le 3 octobre 1917 Luxemburg, den 3. Oktober 1917. Der Staatsminister, Präsident der Regierung, Le Ministre d'Etat, L. Kauffman. Président du -Gouvernent. L. KAUFFMAN. Avis. — Bourses d'études. Bekanntmachung. — Studienbörsen. La bourse de la fondation Gellé pour études à l'école normale des élèves-instituteurs à L u xembourg, est vacante à partir du 1er du mois courant. Les prétendants à la jouissance de cette bourse sont invitée à me faire parvenir leurs demandes, accompagnées des pièces justificatives de leurs droits, avant le 1er novembre prochain, Luxembourg, le 12 octobre 1917. Le Directeur général de la justice et de l'instruction publique, L. MOUTRIER Die Börse der Stiftung G e l l e , für Studien an der Lehrernormalschule zu Luxemburg, ist seit dem 1. Oktober fällig. Bewerber um den Genuß dieser Börse sind gebeten, mir ihre Gesuche, nebst Belegstücken, für spätestens den 1. November k. zukommen zu lassen. Luxemburg, den 12. Ottober 1917. Der General-Direktor der Justiz und des öffentlichen Unterrichts, L. M o u t r i e r . Avis. — Règlement communal Bekanntmachung. — Gemeindereglement. En séance du 6 août 1917, le conseil communal de Schieren a édicté un règlement de In der Sitzung vom 5. August 1917 hat der Gemeinderat von Schieren ein Polizei82 b 1170 police fixant la période pour la fermeture des colombiers dans cette commune. — Ce règlement a été dûment publié, Luxembourg, le 11 octobre 1917. Pour le Directeur général de l'intérieur, Le Directeur général des travaux publics, A. LEFORT. reglement betreffend zeitweilige, Schließung der Taubenschläge in dieser Gemeinde erlassen.,— Dieses Reglement ist vorschriftsmäßig veröffentlicht worden. Luxemburg, den 11. Oktober 1917. Für den General-Direktor des Innern, Der General--Direktor der öffentlichen Arbeiten, A. Lefort. Relevé des agents d'assurances agréés pendant le mois de septembre 1917. N° d'ordre. Noms et domicile. Qualité. Compagnies d'assurances. Agréation. 1 Beck Paul-Pierre-Nicolas, employé communal à Esch-s.-A. Cordier Michel, agent commercial à Winseler. Agent. » Preussische National-Vers. Gesellschaft» à Stettin. 1° «Allianz» (incendie, vol et transport) à Berlin. 2° Zürich (accident) à Zürich. 3° «Le Kosmos» (vie) à Zeyst (Hollande). «Concordia» (vie) à Cologne. 6 septembre 2 Dellgen Pierre, marchand de chaussures à Perlé. Luxembourg, le 29 septembre 1917, 3 id. id. 8 id, 8 id. Le Ministre d'État, Président du Gouvernement, L. KAUFFMAN. Caisse d'épargne. — A la date des 26, 27 septembre et 2 octobre 1917, les livrets nos 157229, 79819; 198272 et 218649 ont été déclarés perdus. Les porteurs des dits livrets sont invités à les présenter dans la quinzaine à partir de ce jour soit au bureau central, soit à un bureau auxiliaire quelconque de la Caisse d'épargne, et à faire valoir leurs droits. Faute par les porteurs de ce faire dans le dit délai, les livrets en question seront déclarés annulés et remplacés par des nouveaux Luxembourg, le 8 octobre 1917, Eisenbetonpfahlbauten, Patent Frankignoul, Aktiengesellschaft, Luxemburg, Die HH. Aktionäre sowie Besitzer von Dividenden-Aktien werden hiermit höflichst eingeladen, an der am 30. Oktober dieses Jahres, im Hotel Beyens in Luxemburg, um 4 Uhr nachmittags stattfindenden ordentlichen und der darauf folgenden außerordentlichen Generalversammlung beizuwohnen. ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG: 1. Bericht über die geschäftliche Lage; 2. Vorlegung der noch nicht genehmigten Bilanzen der Geschäftsiahre 1915, 1916 und 1916, sowie Genehmigung derselben; 3. Neuwahl des Verwaltüngsrates und des Aufsichtsrates. Art. 12 und 18 der Statuten; 4. Verschiedenes, 1171 AUSSERORDENTLICHE. GENERALVERSAMMLUNG: Beschlußfassung über die Zukunft der Gesellschaft, eventuelle Liquidation derselben und Wahl des Liquidators. Die H H . Aktionäre sowie Besitzer der Dividenden-Aktien, welche beabsichtigen, zu diesen Versammlungen zu erscheinen, wollen gefl. in Gemäßheit des Art. 27 der Statuten ihre Interimsscheine bei der Internationalen Bank in Luxemburg oder bei einem Mitglied des Verwaltungsrates bis zum 24. Oktober einschließlich hinterlegen. Luxemburg, den 2. Oktober 1917. Der Verwaltungsrat. Société Anonyme des Hauts-Fourneaux et Aciéries de Rumelange-Saint-Ingbert. Siège social à Rumelange. M M . les porteurs de titres sont informes de ce que, conformément à l'art. 37 des statuts, l'assemblée générale ordinaire se tiendra Je samedi, 3 novembre 1917, à 1.0 heures du matin, à l'Hôtel Brasseur, Avenue de l'Arsenal, à Luxembourg. ORDRE D U JOUR: 1° Rapport des Administrateurs et des Commissaires sur les opérations de la Société durant l'exercice 1916-1917; 2° Présentation du Bilan et du compte de Profits et Pertes; répartition des bénéfices; 3° Décharge aux Administrateurs et Commissaires; 4° Nominations statutaires. Pour assister à l'assemblée M M . les actionnaires auront à se conformer aux prescriptions statutaires et à déposer leurs titres dix jours au moins avant la date de l'assemblée, soit donc au plus tard le mercredi, 24 octobre; à Rumelange: au siège social; à Bruxelles; à la Banque de Bruxelles, 62, rue Royale, 27, Avenue des Arts ou 42, rue du Lombard; à Liège; à la Banque Liégeoise et au Crédit Général Liégeois; à Luxembourg: à la Banque Internationale et chez MM. Werling, Lambert et Compagnie. N B . L'assemblée générale délibérera conformément aux statuts et à la loi du 10 août 1915, concernant les sociétés commerciales. Fabrik für .Idealleder, Aktiengesellschaft, Wiltz. Die H H , Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zu der O R D E N T L I C H E N GENERALVERSAMMLUNG die am Montag, den künftigen 29 Oktober 1917, um 3 Uhr nachmittags zu Saarbrücken, Rheinischer Hof, stattfinden soll, einberufen. Tagesordnung: 1. Bericht des Verwaltungsrates über das verflossene Geschäftsjahr, die Bilanz sowie das Gewinn- und Verlustkonto per 30. Juni 1917. — Bericht des Aufsichtskommissars. 2. Beschlußfassung über die Bilanz sowie das Gewinn- und Verlustkonto, über die Verteilung des Gewinns und die Entlastung des Verwaltungsrates. 1172 3. Gegebenenfalls Wahl neuer Mitglieder des Verwaltungsrates und des Aufsichtsrates. Die HH, Aktionäre, die der Versammlung beizuwohnen beabsichtigen, sind gefälligst gebeten, die Hinterlegung der Aktien in Gemäßheit des Art. 28 des 'Gesellschaftsstatuts besorgen zu wollen. Wiltz, den 12. Oktober 1917. Der Verwaltungsrat. Mémorial Memorial du des Grand-Duché de Luxembourg. Großherzogtums Luxemburg. Annexe au N° 82 de 1917. RAPPORTS SUR LA SITUATION SANITAIRE DU GRAND-DUCHÉ DE LUXEMBOURG PENDANT L'ANNÉE 1916. Rapport du Collège médical. Luxembourg, le 2 octobre 1917. Monsieur le Directeur général, Nous avons l'honneur de vous adresser le rapport du Collège médical sur ses travaux et observations ainsi que sur l'état sanitaire du Grand-Duché pendant l'année 1916. I . — Réunions et travaux. Le nombre des réunions était de onze. Il y eut deux absences. Ces réunions ont eu principalement pour but les affaires suivantes: 1° La réunion du 3 janvier 1916:
  5. a)Lettre de M. le pharmacien Alex Rousseau, de Grosbous, se plaignant de la négligence de la part des caisses régionales au point de vue du règlement de leurs comptes;
  6. b)Rapport de M. le vétérinaire Hoffmann, d'Esch-s.-Alz, concernant la surveillance et le contrôle des vaches laitières ainsi que la vente du lait;
  7. c)Projet de révision des tarifs médicaux, proposé par la société des sciences médicales. 2° La réunion du 22 janvier 1916: Tolérance d'exportation de viande fraîche de bétail de l'Allemagne dans le Grand-Duché. 3° La réunion du 13 mars 1916:
  8. a)Propositions des candidats vaccinateurs pour la période vaccinale 1916 à 1918;
  9. b)Enquête demandée par le Gouvernement aux médecins-inspecteurs sur la dénutrition éventuelle constatée parmi la population du Grand-Duché. 2 4° La réunion du 20 avril 1916:
  10. a)Proposition de candidats pour la concession de la pharmacie à créer à Schifflange;
  11. b)Proposition de candidats pour le remplacement du vaccinateur décédé, M . Schanen, de Differdange. 5° La réunion du 8 mai 1916:
  12. a)Réclamation du D r Penning, d'Esch-s.-Alz., à propos de la distribution des rôles de vaccinateurs au canton d'Esch-s.-Alz. ;
  13. b)Réclamation du commissaire de police de Differdange, à propos du dénûment complet de médecins à Differdange, durant les deux jours de fête de Pâques 1916. 6° La réunion du 5 juin 1916: Divers. 7° La réunion du 24 juin 1916:
  14. a)Présentation et discussion des rapports de MM. les médecins-inspecteurs sur l'état sanitaire du Grand-Duché en 1915;
  15. b)Question du remplacement des médecins passagèrement absents de leur résidence. 8° La réunion du 8 juillet 1916: Divers. 9° La réunion du 4 novembre 1916: Projet d'arrêté concernant la défense d'employer des récipients émaillés pour la fabrication et la préparation des denrées alimentaires. 10° La réunion du 18 novembre 1916:
  16. a)Création d'un nouveau cimetière à Hollerich-Merl. — Étude du dossier et discussion;
  17. b)Demande de subside présentée par le sieur A. Aulner, aide-pharmacien. 11° La réunion du 11 décembre 1916:
  18. a)Organisation des cours pour sages-femmes pour l'année 1917;
  19. b)Question du cimetière de Hollerich-Merl. — Discussion.
  20. c)Rapport de MM. les médecins-inspecteurs Weber de Remich, Bœver de Diekirch, Metzler d'Esch-s.-Alz., sur la marche etc. de l'épidémie de fièvre typhoïde éclatée à Lenningen, à Eppeldorf et à Dudelange;
  21. d)Rapport de M. le médecin-inspecteur de Luxembourg sur les mesures prises contre la fièvre typhoïde éclatée à Weimerskirch;
  22. e)Rapport de M. le médecin-inspecteur de Mersch sur la création d'un nouveau cimetière à Bissen;
  23. f)Nouvelle taxe allemande des produits pharmaceutiques. 3 II. — Maladies épidémiques. Relevé des cas de maladies épidémiques constatées en 1916, suivant les avis publiés au Mémorial (Les chiffres entre parenthèses indiquent les décès.) Fièvre Coqueluche. Dyphtérie. Scarlatine. typhoïde. Cantons. Luxembourg-ville Capellen Esch Luxembourg-campagne Mersch Clervaux Diekirch Redange Wiltz Vianden Echternach Grevenmacher Remich Totaux 2 6 6 4 2 7 3 8 48 4 54 41

(2)45
(1)1 1 2 5 9 56
(1)
(3)
(3)15 76 15 32 16 6 6
(1)7 15
(3)
(1)15 74
(1)
(2)13 10 8 16 9 6 10
(2)
(1)
(2)46 338
(18)227
(1)5 Fièvre puerpérale. Dyssenterie.
(1)7
(1)46 34 9 8 24 6
(6)
(4)
(1)
(2)
(1)
(1)1
(1)3 10 7 1 1 4 1
(1)
(1)
(2)
(1)1
(1)
(2)
(2)
(2)1 168
(24)9 1 6
(4)1
(6)Service des vaccinations et revaccinations. Cantons. Luxembourg-ville Capellen Esch-s.-Alz Luxembourg-campagne Mersch Clervau Diekirch Redange Vianden Wiltz Echternach Grevenmacher Remich Nombre d'enfants vaccinés et revaccinés. Avec succès. 74 72 924 924 4.509 3.823 835 831 1.094 1.061 669 666 1.508 1.518 1.491 1.452 317 316 1.556 1.498 104 453 1.066 104 444 931 Sans succès. A succès inconnu. 2 361 4 32 1 17 38 1 325 1 2 28 58 9 135 416 598 Nous joignons les rapports des médecins-inspecteurs de même que les résumés synoptiques du service vaccinal. . Totaux 14.627 13.613 Pour le Collège médical, Le Secrétaire; Dr GIVER. 4 Rapports des médecins-inspecteurs. Kanton Luxemburg. Ansteckende Krankheiten. —Von übertragbaren Krankheiten sind angemeldet worden: Diphteritis: Luxemburg-Stadt 14, Limpertsberg 26, Hollerich 12, Bonneweg 16, Gemeinde Eich 8, Rollingergrund 2, Merl 1, Walferdingen 1, Hesperingen 1 Fall. Scharlach: Luxemburg-Stadt 16, Hollerich 4, Bonneweg 5, Gemeinde Eich 2, Rollingergrund 1, Walferdingen 2 Fälle. Keuchhusten: Luxemburg-Stadt 3, Hollerich 1, Gemeinde Eich 1, Rollingergrund 1 Fall. Puerperalfieber : Hamm 1 Fall. Typhus abdominalis: Luxemburg-Stadt 3, Hollerich 3, Gemeinde Eich 29 (3 Todesfälle), Fayencerie 1, Sandweiler 1, Bartringen 3, Hesperingen 1, Münsbach, 2 Fälle. Von übertragbaren Krankheiten, welche nicht obligatorisch anzumelden sind, war eine ausgedehnte Epidemie von Masern unter den Schulkindern von Münsbach und Otringen zu verzeichnen. Allerdings sind die Schulverhältnisse in diesen Ortschaften sehr bedauerlich. Es wäre die höchste Zeit, daß endlich die entsprechenden Gemeindeverwaltungen diesen unhaltbaren Zuständen durch den Neubau von geeigneten Schulen ein Ziel setzen wollten. An dem häufigen Auftreten und Hinschleppen von Dyphteritis und Scharlach trägt eben auch der Schulbesuch die Schuld. Trotz Belehrung und Warnung wird von maßgebender Stelle die Ausführung der nötigen Maßregeln zur Bekämpfung dieser Seuchen noch immer vernachlässigt. Es wird den genesenen Kindern und ihren schulpflichtigen Geschwistern der Wiederbesuch der Schule allzufrüh gestattet. Ich werde mir neuerdings erlauben, die Gemeindeverwaltungen hierauf aufmerksam zu machen und ihnen ein Zirkular, welches dem Lehrpersonal zu übermitteln ist, mit folgenden Verfügungen zukommen lassen: Dyphteritis erkrankten Schulkindern und ihren Geschwistern ist der Schulbesuch nur zu gestatten, wenn durch bakteriologische Untersuchung festgestellt ist, daß sie nicht mehr Bazillenträger sind. Ein diesbezügliches Zeugnis des Hrn. Direktors des bakteriologischen Laboratoriums ist dem Sanitätsinspektor zuzuschicken, welcher den Schulbesuch wieder anordnet, und gegebenenfalls den Schularzt hiervon in Kenntnis setzt. Scharlachkranke und ihre Geschwister, müssen mindestens 6 Wochen vom Schulbesuche ferngehalten werden. Über die Typhusepidemie von Weimerskirch, Ort genannt Mertesbour, möchte ich noch folgendes erwähnen : Wie ich in meinem Berichte vom
  1. November 1916 mitgeteilt habe, ist der Ursprung dieser Epidemie auf einen von Eppeldorf nach Weimerskirch überführten Kranken zurückzuführen. Ich habe nachgewiesen, wie durch die Ausscheidungen, Stuhl und Urin dieses Kranken die Wasserentnahmequelle « Mertesbour » infiziert worden ist, was 3 Wochen später das Auftreten einer großen Zahl Typhusfälle zur Folge hatte. Bis Hälfte Februar waren 39 Fälle zu verzeichnen. Alle verordneten Maßregeln wurden von der Gemeindeverwaltung und den Familienangehörigen genauestens unter stetiger Kontrolle ausgeführt, sodaß die Epidemie Ende Februar erloschen war. Ich möchte die Leistungen und Aufopferung unserer Krankenschwester Emerasia lobend erwähnen. Unermüdlich gewährte sie Tag und Nacht dieser großen Zahl von Kranken Ihre Pflege und war ebenso tätig bei den Hausdesinfektionen. Der Anschluß an die Wasserleitung, im Orte genannt Mertesbour, konnte bis jetzt noch nicht bewerkstelligt werden, weil das hierzu nötige Material nicht beschaffen werden konnte. Zur wirksamen Bekämpfung und Abwehr der Seuchen, ist wie schon so oft erwähnt, die sofortige Isolierung der ersten Erkrankungsfälle vorzunehmen. In der Mehrzahl der Fälle bleibt dies jedoch ein 5 pium desiderium, weil hierzu ein entsprechendes Krankenhaus fehlt, und die Überführung nach dem Rhamhospiz, was sehr begreiflich ist, verweigert wird. Es ist dies ein unhaltbarer Zustand, und ist dringende Abhilfe geboten. Ein unerläßliches Bedürfnis ist die Bereitstellung von geeigneten Krankenhäusern, zur Absonderung der Kranken, um im Interesse der Allgemeinheit der weiteren Ausbreitung der übertragbaren Leiden vorzubeugen. Krankenanstalten sind ferner ein Bedürfnis um die Krankheiten des Menschen mit den Hilfsmitteln der medizinischen Wissenschaft zu erkennen, zu behandeln, und wenn möglich zu heilen. Sie gewähren besonders den Angehörigen der unbemittelten Gesellschaftsklassen Unterkunft, Pflege und Behandlung, in besserer und billigerer Weise, als sie dies in der eigenen Wohnung haben können. Die Sorge für den Kranken wird den Familienangehörigen abgenommen und dadurch ihnen die Mögligkeit gegeben, ihren Beruf auszuüben, zum Erwerb für den nötigen Unterhalt ihrer Familie. Nationalökonomisch ist der Wert der Gesundheit des Individuums für den Staat von der größten Wichtigkeit. Wir sehen deshalb in der ganzen Kulturwelt, Zahl und Größe der Krankenanstalten wachsen. Täglich entstehen neue Krankenhäuser, welche den jeweiligen Bedürfnissen der Ortschaften angepaßt werden. So finden wir je nach Einwohnerzahl, kleine Krankenhäuser bis zu 50 Betten (auf 10.000 Einwohner); mittlere von 50—150; große von über 150 Betten. Wie gestalten sich nun in dieser Hinsicht die Verhältnisse in meinem Bezirke im Kanton Luxemburg ? Privatkliniken und Gründungen sind hier nicht zu erörtern und zu beurteilen; es soll sich bloß um staatliche und städtische Anstalten handeln. Als solche wären deren 3 zu verzeichnen:
  2. Rhamhospiz;
  3. Gebäranstalt (beide staatlich);
  4. Hospiz im Pfaffenthal (städtisch). Was diese drei Anstalten anbetrifft, so wird es interessant sein ihre Entwicklungsgeschichte etwas näher zu beleuchten. Hr. A. de la Fontaine hat mir gütigst die geschichtlichen Daten übermittelt, wofür ich ihm bestens danke. Rhamkaserne. 5 Flügel, 1, 2, 3, 4, 5, erbaut
  5. Nr. 2, 3, 4, 5 sind Doppelblocks. Nr. 7, Küche erbaut
  6. Nr. 8, eine bombensichere Kaserne, erbaut 1861—
  7. Die Erdgeschosse der Bauten von 1685 waren bis 1828 Stallungen und gepflastert ohne Keller. 1828 wurde das Pflaster ausgehoben und Wohnungen (Kasernen) eingerichtet. Von dann alles Kaserne bis
  8. Von 1867 bis in die Jahre 1880 an kleine Leute vermietet und der Unsauberkeit und Verwahrlosung preisgegeben. Von 1880 an begann das Flicksystem E. Es entstand nach und nach das Dépôt de Mendicité (Invalidenhospiz), welches früher in Ettelbrück war. Im bombensicheren Kasernenraum die Waisenanstalt
  9. Das alte Trierertor-Arrestlokal ward später Obstspeicher des Waisenhauses. Taubstummenanstalt bis gegen
  10. 1893 Invalidenhospiz. Nr. 1 abgebrannt 1890 oder
  11. In Nr. 1, Kinder unter 6 Jahren gemischt. Nr. 2 und 3, Männerabteilung. ; in Nr. 3, Krankenabteilung mit Typhussaal. Nr. 4, Frauen. 6 Nr. 5, in einem Block tuberkulöse Kranke. Nr. 6, verschwunden, Rhamhospiz. Nr. 7, Verwaltung, Turnsaal, Atelier; im
  12. Stock, Kapelle. Nr. 8, Kinder über 6 Jahre. Es waren untergebracht 1916: 505 Männer; 194 Frauen, 237 Knaben bis zum Alter von 13 Jahren, 173 Mädchen bis zum Alter von 14—15 Jahren. Nr. 2, Hospiz im Pfaffenthal, Gründung des Urtanistinnen Klosters auf dem Heiligen-Geist-Plateau
  13. Verlegung desselben in den Pfaffenthal
  14. Dessen Auflösung durch Josef II.
  15. Von Privaten bewohnt von 1782 bis gegen 1830 und zwar waren in der Kirche Magazin für alle möglichen Waren. Im Kloster Privatwohnungen, eine Essigfabrik, Lohgerberei, usw. 1843 von der Verwaltung angekauft und als Spital eingerichtet für Kranke, Irren, Waisen, usw. 1867 brannte ein Teil, Irrenabteilung ab, wurde wieder aufgebaut, die Irren nach Ettelbrück überführt. 1916, untergebracht 100 Invaliden wovon 55 Männer, 45 Frauen, hierin sind 20—25 Kranke einbegriffen. Waisen
  16. 7 Nr. 3, Reiterkaserne. Erbaut
  17. Kaserne bis
  18. Im Erdgeschosse Stallungen, keine Keller. Von 1867 bis gegen 1880 an kleine Leute vermietet. Dann Magazin für alle möglichen Geschäfte. Eine Zeit Fabrik für Korsettstangen resp. Bettfabrik. Im Südflügel 1877 die Gebäranstalt untergebracht; im Nordflügel ist seit ein paar Jahren die Bibliothek des Instituts, Historische Abteilung. , Im Zentrum zum Wachtlokal und Kaserne eines Teils der deutschen Landstrurmkompagnie. Im übrigen leer. Hebammenschule von 1877—
  19. Es wurden nahezu 270 Schülerinnen ausgebildet. Seit 1913 keine Schülerinnen mehr aufgenommen. 1916 haben 74 Entbindungen stattgefunden. Zu "den Entbindungen stehen 28 Betten zur Verfügung. Dies also der Werdegang unserer Anstalten. Fragen wir uns nun, ob diese Anstalten den jetzigen Bedürfnissen und sanitären Anforderungen entsprechen, so ist dies entschieden zu verneinen. Es besteht ein Axiom, an welchem in keiner Weise zu rütteln ist, nämlich: Ein Krankenhaus (resp. Gebäranstalt) kann nur ein Neubau sein, welcher ausschließlich zu diesem bestimmten Zwecke errichtet wird und allen sanitären Anforderungen der Jetztzeit entspricht. Einrichtungen, wie bei uns, zur Aufnahme von Kranken, konnten höchstens in allerdringlichsten Notfällen geduldet, es darf aber nie und nimmer dadurch ein bleibender Zustand geschaffen werden. Es ist Tatsache, daß vor 50 Jahren erbaute Krankenhäuser heute schon Fehler und Mängel aufweisen, welche eine gründliche Umänderung erfordern. Wieviel mehr dies nun der Fall sein muß, an Bauten, welche vor Jahrhunderten zu einem total anderen Zwecke errichtet worden sind, können wir uns lebhaft vorstellen, und bedarf keiner weiteren Kritik. Es wäre zu wünschen, daß man endlich mit dem bei uns eingebürgerten verwerflichen Flicksystem alter Baracken aufräume, und neue, ihrem Zweck entsprechende und den Errungenschaften der Wissenschaft angepaßte Bauten entstehen lasse. Unserer hochlöblichen Regierung und unseren städtischen Verwaltungen wäre es hoch anzurechnen, wenn sie zum Gemeinwohl vor allem an die Frage der Errichtung neuer Krankenhäuser herantreten wollten. Schulwesen. — Mit Vergnügen melde ich, daß in Strassen bald der Neubau einer wirklichen Musterschule in Angriff genommen wird. Die Gemeindeverwaltung hat nach reiflicher Überlegung und Beratschlagung ihren ursprünglichen Beschluß, die alte Schule zu verbessern und zu vergrößern, rückgängig gemacht, und den Bau einer ganz neuen Schule beschlossen. Alle Anerkennung diesem weisen Vorgehen; möge es den anderen Verwaltungen als Vorbild dienen und die weitverbreiteste Nachahmung finden. Schulkinder. — Wenn wir uns mit den Schulkindern selbst] befassen wollen, so will ich bemerken, daß im allgemeinen die Körperpflege sehr viel zu wünschen übrig läßt. Das Sauberhalten der Hände und speziell der Fingernägel, wird ganz vernachlässigt. Die Hände sind aber bekanntlich die direkten Übermittler der Infektionskeime, und bieten so eine große Ansteckungsgefahr. Das häufige Händewaschen und das Kurzschneiden der Fingernägel ist also von großer Wichtigkeit. Warum sollte nicht ein Manicure beauftragt werden, die Schulen zu besuchen und eine einmalige gründliche Reinigung der Hände mit Nägelpflege vorzunehmen. Lehrpersonal und Schüler würden auf diese Weise érlernen, wie das gehandhabt werden soll. Bei jeder Schule soll ein oder mehrere Waschbecken zur Verfügung stehen, mit dem nötigen Zubehör und Instrumentarium zur Nägelpflege, um den Schülern Gelegenheit zu geben, ihre Hände gründlich zu reinigen. Wie es mit den Füßen steht, kann man sich leicht denken. Das Barfußlaufen der Kinder, wie es früher 8 Brauch war, ist leider außer Mode gekommen. Wünschenswert wäre jedoch, wenn man den Schülern erlauben und sie dazu bewegen würde, die Schule barfüßig zu betreten. Das Barfußlaufen ist gesundheitsfördernd und nebenbei noch eine große Ersparnis an Schuhzeug; die durch Schuhe verweichlichten Füße können durch langsame Abhärtung und Anpassung genügend unempfindlich gemacht werden, gegen Temperaturwechsel, Steine und Unebenheiten des Bodens usw. Allzu ängstliche Kinder könnten ja anfangs mit Holzsandalen Vorlieb nehmen. Das Sauberhalten der Füße wäre auf diese Weise ein leichtes Spiel und würden die durch schlechtes Schuhwerk verursachten Fußdiformitäten verhindert. Die Kopfpflege ist auch größtenteils eine sehr mangelhafte. Das rationellste Mittel wäre, zu veranlassen, daß sowohl Schüler als Schülerinnen während des Schulalters die Haare kurz geschnitten tragen. Impfwesen. — Die Lymphe war als eine gute zu bezeichnen und hatten die Pusteln ihren normalen Verlauf; außer einem Falle von Erysipel, welcher auftrat wegen Mangel an nachfolgender Sauberkeit. Kinderschatz. — 22 Kinder sind in Pflege gegeben worden, sie fanden alle eine zufriedenstellende Obhut und sind mir keine Klagen zugegangen. Ich will noch erwähnen, daß die Wasserleitung in Contern fertiggestellt ist. Sie konnte bis jetzt noch nicht in Betrieb gesetzt werden, weil die Maschinen-Ausfuhrbewilligung der Gemeinde noch nicht zugegangen ist. Die höchst wichtige und schwierige Frage über die Geschlechtskrankheiten, deren Verhütung und Bekämpfung, mit welcher ich mich in diesem Augenblicke noch beschäftige, werde ich, wenn ich genügend orientiert bin, näher erörtern und entsprechende Vorschläge machen. Volksernährung. — Wie schwierig die Versorgung der Konsumenten mit den unentbehrlichsten Lebensmitteln sich gestaltet, ist leicht zu ersehen an den vielen Beratschlagungen und Snschauungen über die Mittel zur Abhilfe der mißlichen Zustände, in denen wir uns befinden, ohne bis jetzt zu einer befriedigenden Lösung zu gelangen. Tatsache ist, daß die Unterernährung mit ihren gegebenen Folgen seit 1915 noch bedeutend zugenommen hat. Der Mangel guten Brotes, der tierischen Fette (Butter, Schmalz, Speck), guter Milch, Sahne, Eier, haben zur Folge, daß in allen Gesellschaftsklassen eine empfindliche Abmagerung des Körpers eingetreten ist. Die Resistenzfähigkeit und der natürliche Körperschutz gegen Empfänglichkeit aller Krankheiten ist bedeutend vermindert. Die Erkrankten schleppen sich lange Zeit hin, Magen, Darmkatarrhe treten massenweise auf, Lungentuberkulose hat eine größere Verbreitung erfahren, Endocarditis, nervöse und Schwächezustände treten häufiger auf als je zuvor. Ähnliche Zustände sind bei der ackerbautreibenden Bevölkerung nicht festzustellen. Neben dem Mangel an Nahrungsmitteln bleibt, was nicht minder wichtig ist, der an Heizmaterial und entsprechender Bekleidung zu erwähnen. Eine wahre Kalamität sind die unerschwinglichen Preise aller Lebensmittel. Solchen Anforderungen können nur die oberen 10.000 Genüge leisten, für Arbeiter, Handwerker, Beamte und auch besser gestellte Bürger ist dies ein Ding der Unmöglichkeit. Baldige Abhilfe muß geschaffen werden, und ist die Errichtung von Volksküchen für Kinder und Erwachsene in großem Maßstabe für den kommenden Winter dringend geboten. Eich, den
  20. August
  21. Der Sanitäts- Inspektor, Dr. Aug. Weber. Kanton Capellen. I. Armenpflege. — Infolge der Teuerung erschien es notwendig, daß auf dem Lande die Armenverwaltung resp. die Gemeinden bei den ärmeren Familien mit zahlreichen Angehörigen, die ohne die geringste Schuld am Notwendigsten Mangel leiden, mehr unterstützend eingreifen sollten, denn da infolge der uner- 9 Schwinglichen Preise für Landeserzeugnisse selbst der kleine Bauer ungeahntes Geld verdient, möchten auf dem Lande die Gemeindeväter mit ihren dürftigen Gemeindegenossen nicht kargen, denselben Lebensmittel billiger abgeben und nicht vor einer stärkeren Belastung des Gemeindehaushaltes zurückschrecken. 2 Gemeinden bezahlen ein festes Gehalt für ärztliche Behandlung, die andern bezahlen auf Einzelleistung auf vorherige Bescheinigung eines Mitgliedes des Schoffenkollegiums; auch in der Ausstellung eines solchen Zeugnisses dürften bei diesen Zeiten die Gemeinden etwas freigebiger sein. II. Hebammenwesen, — Im Jahre 1916 waren im Kanton Capellen 16 Hebammen tätig, welche je 36, 12, 19, 29, 6, 10, 35, 26, 29, 16, 11, 25, 17, 8, 10 Geburten aufzuweisen hatten. 4 Hebammen sind über 65 Jahre alt und können nur schwer und mühevoll ihren Beruf ausüben; nur wenige sind durch ihren Beruf vollauf beschäftigt, manche suchen daher durch zeitweilige Krankenpflege sich einen kleinen Nebenverdienst zu verschaffen; die bisherige Anzahl wird auch für die Zukunft noch lange genügen. Inbezug auf Berufspflicht resp. Gewissenhaftigkeit ist keine Klage vorzubringen. Die Instrumente resp. Geburtsregister sind sauber und in Ordnung vorgefunden worden. III. Ansteckende Krankheiten. — Im Jahre 1916 ist ein Fall von Puerperalfieber mit günstigem Ausgang festgestellt worden, das wohl auf autoinfection zurückzuführen ist, indem bereits vor Ankunft der Hebamme die Geburt erfolgt war. Masern traten auf in Kehlen, Kleinbettingen, Hagen, Eischen und Kopstal, allwo dieselben ziemlich bösartiger Natur waren. Fast sämtliche Kinder von 5 Monaten bis 17—18 Jahre, an die 400 waren davon befallen, 7 sind an Komplikationen unterlegen. Sämtliche Schulen mußten infolge der zahlreichen Abwesenheiten auf einige Wochen geschlossen werden. Auch mußte die Impfung 2 Monate zurückgesetzt werden. Keuchhusten trat auf in Kahler, Kiembettingen, Steinfort, Garnich und Hivingen; in letzterem Orte mußte die Schule infolge Befallenseins sämtlicher Schülerinnen auf 8 Tage geschlossen bleiben. Einige sporatische Fälle von Diphterie waren in Capellen, Holzem und Kopstal zu verzeichnen. Typhus, der in früheren Zeiten im Kanton Capellen heimisch geworden und abwechselnd in Mamer, Garnich, Nospelt, Kehlen, Keispelt, Hobscheid, Küntzig, Epidemien größeren oder kleineren Stieles verursachte, war infolge der erbauten Wasserleitungen auf 7 Fälle beschränkt, nämlich Küntzig 1, Garnich 3, Mamer 2, Eischen
  22. In sämtlichen Häusern war bereits früher Typhus aufgetreten. Scharlach herrschte seit Oktober in Hobscheid, wo 14 Fälle zur Anmeldung kamen, die meist gutartiger Natur waren. In verschiedenen Fällen ward kein Arzt zugezogen indem dieselben leicht erschienen und die Eltern aus Furcht auch die andern Kinder während einigen Wochen der Schule fernhalten zu müssen, keine Meldung machten oder Erkältungen vorschützten. Seit Januar 1917 ist kein Fall mehr zur Anmeldung gelangt. Die gefährlichste ansteckende Krankheit, die während der Jetztzeit am meisten Interesse verdient, ist wohl die Tuberkulose, indem derselben durch die in sämtlichen Schichten der Bevölkerung herschenden Unterernährung Vorschub geleistet wird und die augenblicklich zahlreichere Opfer findet und fordert. Bei dieser Krankheit sollte die Desinfektion der Wohnung, der Kleider, des Bettzeuges nie unterlassen werden, denn hier hat dieselbe den größten Wert; es sollten daher die behandelnden Ärzte sich der Meldung zur Desinfektion annehmen, da in äußerst seltenen Fällen die Desinfektion von Seiten der Angehörigen abgelehnt wird; auch müsste einmal der Bau des projektierten Sanatoriums in Angriff genommen werden, denn sehr viele Kranke wünschen nichts besseres als dort Aufnahme zu finden, wäre es auch nur für einige Zeit, um zu lernen, wie zu Hause gegebenenfalls die Behandlung fortgesetzt werden könne resp. welche hygienische Maßregeln dazu erfordert sind. IV. Öffentliches Gesundheitswesen. — Angeschlossen an die interkommunale Wasserleitung wurde die Sektion Dahlem, Gemeinde Garnich. Die Wasserleitungen von Kehlen und Nospelt sind fertiggestellt und in Betrieb; Kehlen gibt das überflüssige Wasser gratis an Nospelt ab, wodurch auch dieses eine genügende Wassermenge erhält. Hobscheid hat den Bau einer Wasserleitung beschlossen; Wasser ist in genügender Menge und Güte vorhanden, auch sind die Vorarbeiten bereits soweit gediehen, daß man bald damit beginnen könne, doch scheinen die Bedarfsartikel schwer zu beschaffen zu sein und sind dieselben sehr im Preis gestiegen. 10 Blieben noch Kopstal und Simmern; diese beiden Ortschaften, die von der Natur so stark mit gutem Trinkwasser bedacht sind, haben den größten Teil an die Stadt Luxemburg resp. an die interkommunale Wasserleitung verkauft. Kopstal bezieht genügende Wassermengen in den Druckbrunnen an der städtischen Leitung, Simmern hat noch genügend Quellen, aber eine eigentliche Leitung fehlt in beiden Orten. In Mamer ist ein Teil des Baches gerade gelegt und dadurch ein besserer Abfluß bedingt worden; die früher an dieser Stelle stattgefundenen Entleerungen kleinerer Abortfässer resp. Aborteimer in den Bach, scheinen nicht mehr stattzufinden. Der Bach in Körich, der während des Sommers halb austrocknet und nur stehende, größere stinkende Pfützen bildet, wäre mit wenigen Kosten von dem vielen Unrat zu reinigen. In Hagen wäre eine Kanalisation zur Beseitigung des in den Wassergräben resp. Pflasterrinnen stagnierenden Jauchwassers, besonders am Eingang des Dorfes von Nöten. Die Kirchhöfe von Holzem, Capellen, Bettingen a. d. Meß, und Simmern erscheinen zu klein und ist an eine Ordnung daselbst wohl nicht zu denken; in Holzem und Capellen wäre eine Erweiterung derselben durch anstoßendes Grundstück leicht zu bewerkstelligen, die andern müßten verlegt werden. Sehr viele Schulaborte lassen noch immer zu wünschen übrig, besonders die von Kopstal, Küntzig, Holzem und Schouweiler. In Greisch sollen neue erbaut werden, doch will man über den geeigneten Platz sich nicht schlüssig werden. Auch in einer Unmenge von Privathäusern auf dem Lande ist der Abort ein Platz den man kaum zu betreten, geschweige denn zu gebrauchen wagt, in dieser Hinsicht dürften die Anforderungen einer großen Anzahl von Landleuten als äußerst mäßige genannt werden. Im allgemeinen dürften die Mistgruben bedeutend tiefer geschachtet sein, damit nicht schon der geringste Platzregen im Sommer die Straßenrinnen auf lange Strecken mit Jauchwasser füllen kann. Der neue Schulsaal für Knaben in Niederkerschen ist fast zwei Jahre fertiggestellt, doch konnte derselbe, obschon es äußerst notwendig wäre, nicht in Betrieb genommen werden, weil er als Stapelplatz für Nahrungsmittel dienen muß. In bezug auf Seifenfabrikation, die jetzt allerorts betrieben wird, wäre zu bemerken, daß die meiste Seife eine zu starke Konzentration von Seifenstein enthält, wodurch langdauernde und schmerzhafte Hautausschläge resp. Hautverätzungen bedingt werden, besonders bei Säuglingen. Daß das verabreichte Brot zeitweilig sowie fast alle vorhandenen Ersatze für Nahrungs- resp. Genußmittel unverdaulich selbst gesundheitswidrig und oft ohne den geringsten Nährwert sind, dürfte wohl allgemein bekannt sein, und ein jeder bereits an sich selber erfahren haben, sodaß daraus resultierende Magen-, Darrnerkrankungen nicht nur bei Säuglingen und Kindern, sondern auch bei Erwachsenen tagtäglich auftreten müssen. Ebenso steht fest, daß fast in allen Kreisen besonders aber bei Arbeitern und Kindern Unterernährung vorhanden ist, so daß die letzteren den Anforderungen der Schule nicht mehr gerecht werden können, da in dem schwachen, geschwächten Körper der Geist zu leicht ermüdet, es wäre daher vielleicht zu erwägen, ob nicht der umfangreiche Lehrplan etwas beschnitten resp. die Schulzeit, besonders während des Sommers, verkürzt werden soll. Vielleicht das einzige gute, das uns der Krieg gebracht, ist die Einschränkung des Alkohols infolge dessen der Gewohnheitstrinker sozusagen verschwunden ist, da ihm das kostbare gesundheitsschädliche Naß unerreichbar geworden. Sollten in der Zukunft selbst viele Schenken eingehen müssen, viele Hausfrauen werden es nicht bedauern. V. Kinderschutz. — Im Laufe des Jahres waren bloß 2 Kinder in Pflege, eines in Mamer resp. in Oberkerschen, deren Pflege und Haltung zufriedenstellend und bei denen keine Krankheit aufgetreten war. VI. Impfung. — Die mit der Impfung betrauten Ärzte sind ihren Verpflichtungen nachgekommen, es wäre ratsam, die Impfscheine an Ort und Stelle einzuhändigen. Die Lymphe war sehr wirksam, für Erstimpflinge vielleicht zu stark da bei diesen sehr starke Pusteln mit Schwellung und Entzündung der Umgebung resp. des Oberarmes auftraten. Bei den Wiedergeimpften war das Resultat ungefähr in drei Viertel der Fälle positiv, ein Beweis für die Notwendigkeit der zweiten Impfung. 11 Es wäre vielleicht ratsam eine schwächere Lymphe für Erstimpflinge und eine stärkere Lymphe B für die zweite Impfung zu verabreichen. V I I . Medizinalpolizei. — Kein Fall von unerlaubter Ausübung der Heilkunde kam zur Anzeige. Capellen im März
  23. Der Sanitäts-Inspektor, Dr. Arend. Kanton Esch a. d. Alz. Von übeitragbaren Krankheiten sind während des Jahres 174 Fälle seitens der Ärzte angemeldet worden, und zwar 43 Fälle (6 mit tötlichem Ausgange) von Abdominaltyphus, 74
(2)Fälle von Scharlach, 53
(3)Fälle von Diphterie und 4
(2)Erkrankungen an Wochenbettfieber. Gegen die Vorjahre zeigen die einzelnen Krankheiten dieselben Zahlenverhaltnisse mit Ausnahme des Scharlachfiebers, welches eine wesentliche Steigerung erfahren hat, während dessen Mortalität, etwa 3%, eine auffallend geringe gewesen ist. Dieselben verteilen sich sporadisch auf sämtliche Ortschaften des Kantons. Von dem Abdominaltyphus jedoch sind zwei Lokalepidemien zu verzeichnen und zwar in dem Dorfe Rödgen und in der Stadt Düdelingen. In Rödgen wurden im Monate März 3 Falle leichten Grades mit Ausgang in Genesung beobachtet; alle Untersuchungen über die hygienischen Verhältnisse und besonders die bakteriologischen Analysen der Brunnenwässer dieses Dorfes konnten keinen Aufschluß geben über den Ursprung der Krankheit; wahrscheinlich dürfte dieselbe von auswärts eingeschleppt worden sein. In der Stadt Düdelingen war eine Lokalepidemie von Typhus während der Monate Oktober und November in der Nordhälfte der Ortschaft ausgebrochen; es wurden dort 18 Fälle beobachtet, von welchen zwei tötlich verliefen. Über die Ursache dieser Epidemie konnte man sich keine absolute Klarheit verschaffen. Ich verfolge die sanitären Verhältnisse der Stadt Düdelingen schon länger als 20 Jahre und konstatiere, daß diese Ortschaft von allen Gemeinden des Kantons weitaus am meisten von Abdominaltyphus befallen wird, wie ich bereits in mehreren Jahresberichten betont habe. Jedes Jahr hat Düdelingen eine mehr oder weniger kleine Epidemie von Typhusfällen, entweder auf alle Stadtteile verteilt, oder, wie dieses und manches frühere Jahr, auf den einen oder anderen Ortsteil beschrankt. Eine gelegentliche Einschleppung der Krankheit von außen oder Ansteckung durch Milch kommen nicht in Betracht. Mit Sicherheit muß ätiologisch eine Ursache vorliegen, welche an die Ortschaft selbst gebunden ist. Lange Zeit glaubte ich diese Ursache in dem durchseuchten Untergrunde der Stadt suchen zu müssen, welcher jedes Jahr bald hier bald dort durch Kanalisationsarbeiten oder sonstige Anlagen aufgewühlt wurde, so daß der infizierende Bazillus in die Luft und den menschlichen Körper gelangen konnte. Da jedoch gegenwärtig schon seit mehr als drei Jahren nennenswerte Erdarbeiten in der Ortschaft nicht mehr ausgeführt worden sind, und dennoch heuer wieder eine solche Epidemie aufgetreten ist, so muß deren Hauptursache anderswo zu suchen sein, und zwar glaube ich, daß dieselbe* ausschließlich in den Wasserverhältnissen der Stadt begründet ist. Düdelingen hat eine eigene Wasserleitung, welche von mehreren Quellen versorgt wird; von diesen Quellen liegt eine, der sog. « Romeschbour» mitten in der Hütte, in der Nähe der Hochöfenanlage; diesen Romeschbour habe ich schon lange im Verdachte des Haupterregers des Typhus; wenn auch die wiederholten bakteriologischen Untersuchungen des Wassers von demselben ein negatives Resultat hatten, so können doch Zeiten vorkommen, in welchem derselbe Bazillen enthält. Eine Sicherheit in dieser Beziehung kann nur erreicht werden durch probenweises, mindestens ein Jahr dauerndes, Ausschalten dieser Quelle von der Beschickung des Wasserbehälters. Jedenfalls habe ich die Überzeugung, daß Typhus-Erkrankungen in Düdelingen erst von dem Momente ab verschwinden werden, wo die Stadt durch Anschluß an die interkommunale Wasserleitung allgemein nur mit sicher einwandfreiem Wasser versorgt sein wird. Anfang März trat ein Fall von Flecktyphus auf in einer Schlafbaracke der Gesellschaft « Gelsenkirchen » Der Kranke, ein Russe, wurde in die Absonderungsabteilung des Spitals in Deutsch-Oth verbracht, allwo er genesen ist; die Übrigen Insassen der Baracke (20 Russen), wurden entlaust, desinfiziert und mit neuen Kleidern versehen. Die Baracke selbst sowie dessen Inhalt wurden gehörig desinfiziert und die Strohsäcke verbrannt. Darnach ist ein zweiter Fall dieser höchst gefährlichen Krankheit nicht mehr vorgekommen. In dem Berichtsjahre ist eine bisher unbekannte Krankheit aufgetreten, welche, ohne zu der Gruppe der ansteckenden Affektionen zu gehören, unter der arbeitenden Bevölkerung bedeutende Verheerungen 12 verursacht. Es ist die infolge Unterernährung sich einstellende Hungerkrankheit, welche in früheren Zeiten mit dem Namen « Hungertyphus » bezeichnet wurde. Zweckmäßiger wird dieselbe heute Oedemkrankheit genannt, weil außer allgemeiner Blutarmut als erstes objektives Symptom Oedeme, d. h. Wassersucht, an den Beinen und selbst Bauch und Gesicht sich einstellen, ohne wesentliche anatomische Störungen an Lungen, Herz, und Nieren. Daß es sich in der Tat vorzugsweise um Nährschäden, um alimentäre Oedeme handelt, beweist der Erfolg der einfach diätetischen Behandkung, welche die Oedeme zum Schwinden bringt. Die Frequenz dieser Oedemkrankheit steigerte sich im Spätherbste unter den Arbeitern zu einer förmlichen Epidemie; mehrere dieser Unglücklichen sind derselben erlegen, sind also buchstäblich den Hungertod gestorben Das im Jahre 1915 in der Stadt Esch eingeführte Reglement betreffend weibliche Bedienung in Hôtels und Schankwirtschaften, hat in dem Berichtsjahre zu sehr guten hygienischen Ergebnissen geführt; nicht weniger als 12 sogenannten Animierkneipen wurde das Gesuch um Anstellung von Dienstmädchen oder Halten von Sängerinnen absolut abschlägig beschieden; auch das Zuhälterturn hat eine wesentliche Ein, schrankung erfahren. Infolgedessen sind die ansteckenden venerischen Krankheiten viel seltener geworden, indem dieselben um mindestens ein Drittel vermindert worden sind. Auf dem Gebiete der öffentlichen Gesundheitspflege sind infolge der Kriegswirren nur wenige gemeinnützliche Arbeiten von Bedeutung ausgeführt worden; Wasserleitungen und Kanalisationen wurden in den größeren Ortschaften in mäßigem Umfange erweitert. Die Stadt Esch konnte auch in diesem Jahre ihre große Schwemmkanalisation durch den Ausbau der dazu gehörigen Kläranlage noch nicht zum Abschlusse bringen; dagegen hat sie durch Zementierung und Zinndeckung des größten Teils des Alzetteflusses die Sanierung der Ortschaft wesentlich befördert. Auch in Betreff der Schulhygiene hat die Stadt Esch bedeutendes geleistet: ihr zweiter großer Schulneubau auf der « Delhohe », welcher in diesem Jahre dem Betriebe übergeben worden ist, kann als Muster einer modernen Schule angesehen werden, indem derselbe außer sonstigen neueren, hygienischen Einrichtungen auch Räume enthält zur Verabreichung von Brausebädern sowie für gymnastische Übungen auf sog. schwedischen Apparaten. Entsprechend der großen Zahl (über 2000) von Schulkindern ist in Esch der Schularztdienst erneuert worden : Mit der periodischen Untersuchung der Schulkinder sind jetzt 4 statt früher bloß 2 Ärzte betraut; auch sind zu demselben Zwecke zwei Zahnärzte angestellt worden, denen außerdem je eine Zahnklinik mit dem notwendigen Instrumentarium zur unentgeltlichen Behandlung der Bedürftigen zur Verfügung gestellt worden sind. —Der hiesige Klerus hatte zur Abhaltung des Religionsunterrichtes ein Lokal gemietet, welches den notwendigsten Bedingungen der Hygiene in bezug auf Licht, Luft und Ventilation nicht entsprach; auf Veranlassung der Gemeindebehörde wurde in kurzer Zeit der-Mißstand behoben. Die in meinem vorjährigen Berichte erwähnte hiesige hygienische Wohnungskommission war während des Jahres sehr tätig, indem sie den weitaus größten Teil der Wohnungen der Stadt Esch, besonders in den Arbeiterquartiers, einer gründlichen Revision unterzogen hat; die mannigfaltigen hygienischen Mißstände, welche durch diese Untersuchungen festgestellt worden sind, konnten in kurzer Zeit durch die Eigentümer beseitigt werden, ohne daß dazu seitens der Polizei die Anwendung der in dem Reglement vorgesehenen Zwangsmaßnahmen erfordert gewesen ist. Zweifellos wird diese Wohnurgssanierung in absehbarer Zeit in bezug auf ansteckende Krankheiten besonders in punkto Tuberkulose sehr günstige Wirkungen zur Folge haben. Die Öffentliche Armenpflege ist infolge der abnormen Teuerungslage in hohem Grade in Anspruch genommen worden, und alle Gemeinden haben dieserhalb bereitwilligst außergewöhnliche Unterstützungen gewährt; zu erwähnen ist besonders die Errichtung von Schulkantinen in den größeren Ortschaften, in welchen den Kindern teils unentgeltlich, teils gegen eine geringe Bezahlung zwei Mal pro Tag eine genügende Nahrung verabfolgt wird; auch haben die meisten großen Industriegesellschaften für ihre Arbeiter Volksküchen eingerichtet. Der Hebammendienst hat im allgemeinen zu keinen besonderen Klagen Anlaß gegeben; die Tagebücher sowie die Instrumente der zahlreichen
(44)Hebammen des Kantons sind bei der periodischen Revi- 13 sion in gutem Zustande befunden worden. Die Gemeindeverwaltung von Leudelingen wollte ihre langjährige Geburtshelferin außer Dienst gestellt wissen wegen Erkrankung des Ehemannes; doch da es sich nicht um eine eigentlich infektiöse Krankheit handelte, wurde das Gesuch abschlägig beschieden; übrigens hat der Fall durch den bald erfolgten Tod des Mannes seine definitive Lösung gefunden. In Ausführung des Gesetzes über den Kinderschutz sind 7 Kinder in Pflege gegeben worden von welchen 2 an Darmkatarrh gestorben sind. Bei Ausbruch des Krieges hatte ein Luxemburger, welcher bis dahin in einer Apotheke in Diedenhofen als Gehilfe tätig gewesen war, hier in Esch eine förmliche Droguerie eröffnet, ohne dazu den Befähigungsnachweis noch die behördliche Genehmigung zu besitzen. Auf Veranlassung der Regierung wurde seitens der Staatsanwaltschaft gegen denselben ein gerichtliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, welches gegenwärtig noch nicht abgeschlossen ist. Das Impfgeschäft, welches in diesem Jahre zum ersten Male auch die Revaccination der Kinder nach dem 10. Lebensjahre umfaßte, hat sich in allen Gemeinden regelrecht vollzogen; alle Impfärzte haben die Qualität der Lymphe gut befunden. Esch a. d. Alz., im Februar 1917. Der Sanitäts-Inspektor, Dr. P. Metzler. Kanton Mersch. I. Armenpflege. — Keine Gemeinde hat sich ihrer Verpflichtung zur Beschaffung der erforderlichen ärztlichen Hilfe für die Dürftigen entzogen. Leider konnte eine entsprechende Ernährungsweise in der Kriegszeit noch viel weniger als früher zur Unterstützung des Heilverfahrens durchgeführt werden, da der Hungerzwang für die Allgemeinheit jetzt eine staatlich organisierte Einrichtung geworden. 0 alte Kulturherrlichkeit, wohin bist du geschwunden? Vergebens spähe ich umher; ich finde deine Spur nicht mehr. II. — Hebammenwesen. — Die 10 Hebammen des Kantons hatten 255 Entbindungen (1 weniger als im Vorjahre) zu leiten, mit folgenden Zahlen für die einzelnen Pflegerinnen : 6, 15, 16, 22, 22, 24, 27, 30, 31, 32, im Durchschnitt 22,5 pro Kopf. Die berufliche Führung bot keinen Anlaß zu Tadel. III. Ansteckende Krankheiten. — Übersicht der während des Jahres 1916 gemeldeten Falle übertragbarer Krankheiten : Berg id. Bissen Böwingen Fels Fischbach Heffingen Lintgen Mersch id. id id Nommern id id id Berg Colmar Bissen Brouch Fels Schoos Heffingen Lintgen Beringen Mersch Mösdorf Rollingen Cruchten Glabach Nommern Schrondweiler Zusammen — 2 1 5 — — — — — — 1 — 2 1 4 — — — — — — — 1 — — — 1 — __ — — — — .— — — — — — 1 9 8 _ — 1 1 — — — — 1 4 4 — — 1 1 1 2 2 — — — 1 1 — 1 1 1 1 — 1 1 — — — 3 3 — — — 1 1 — — — .— — 3 3 — 1 1 — — — — — 1 1 — — — 1 1 — 1 1 — — — — — 1 1 — 1 1 — __ — 15 15 10 10 2 genesen erkrank. genesen erkrankt genesen gestorben genesen Ortschaft. erkrankt Gemeinde. erkrankt An An An KeuchDiphtherie Scharlach husten An Typhus — 1 1 — — — — — — — — — — — 2 14 Der Typhus in Fels beschränkte sich, auf eine Familie, deren Erstbetroffener sich wahrscheinlich durch Trinken an einer Waldquelle infiziert hatte. IV. Öffentliche Gesundheit — Dieses Gebiet hat sich erweitert, indem die Ernahrungsfrage für das Gemeinwesen zur Hauptsorge geworden, und diesem Umstände ist eine gewisse Hemmung der Arbeitsfreudigkeit auf anderen Teilen des öffentlichen Gesundheitswesens zuzuschreiben. Kleinere Arbeiten sind begutachtet worden und manche harren noch der Ausführung: Kanalisation zu Ansemburg, zu Hollenfels; Verlängerung der Wasserleitung zu Hollenfels, zu Helmdingen; Reparatur der Lehrerwohnung zu Bowingen, zu Colmar-Berg; Errichtung einer Taufkapelle zu Tüntingen. Eine größere Kanalisationsanlage ist für Lorentzweiler geplant; ebenda soll nächstens ein neues, modernes Pfarrhaus mit den erforderlichen hygienischen Einrichtungen und freundlichen Gartenanlagen erbaut werden. Die Ortschaft Fels hat ihr Kanalisationssystem in dem alten antseigenden Teil von Fels weiter ausgebaut. Die Gemeinde Bissen ist einverstanden, einen geeigneten Platz zu erwerben behufs Anlage eines neuen, geräumigen Kirchhofes. V. Impfwesen. — Die Anmeldungen seitens der Impfärzte zur Vornahme der Impfungen liefen regelrecht ein, und das Impfgeschäft wurde pünktlich erledigt. Lymphe vorzüglich. Zum ersten Male wurde das Gesetz über die Wiederimpfung der Schulkinder im 11. Lebensjahre ausgeführt, und die Entschädigung der Impfärzte auf gerechtere Weise neu geregelt. VI. Kinderschutz. — Der Obhut unterstanden 6 Kinder: 2 zu Bofferdingen, von denen 1, welches 2 Jahre alt geworden, aus der Aufsicht entlassen wurde; 1 zu Rollingen, 1 zu Mersch, welche beide, da sie ebenfalls 2 Jahre erlangt, von der Überwachung befreit wurden; 1 zu Bissen, das bald nach seiner Aufnahme an Brechdurchfall verstarb; 1 zu Heffingen, das von dessen Mutter in eigene Pflege zurückgenommen wurde. Die Behandlung der Pfleglinge war zufriedenstellend. VII. Medizinatpolizei. — Nichts zu melden. Fels, den 1. März 1917. Der Sanitäts-Inspektor, Dr. Dasburg. Kanton Clerf. I. Armenpflege. — Zu Beginn des Jahres erlag in einer der bedeutendsten Ortschaften meines Bezirkes eine junge Taglöhnerin einem Unterleibsleiden, das durch Operation voraussichtlich hätte geheilt werden können. Der Bürgermeister war von arztlicher Seite rechtzeitig auf die Notwendigkeit und die Dringlichkeit des chirurgischen Eingriffes aufmerksam gemacht worden. Es wurde der Kranken aber nicht gestattet, sich auf Kosten des Armenbureaus operieren zu lassen; sie starb an Nieltorsion. Pfarrer und Sarg wurden von der Gemeinde bezahlt. Über das Resultat der eingeleiteten administrativen Untersuchung ist mir nichts bekannt geworden. II. Hebammenwesen. — Im großen Ganzen habe ich über die professionnellen Leistungen, über den Zustand der Instrumente und über die Registerführung der Hebammen nicht zu klagen; ich finde bloß, daß die Handbürsten viel zu lange im Gebrauch bleiben und daß sie häufiger erneuert werden sollten. Es ist dringend notwendig bei den jetzigen Lebensverhältnissen die den Hebammen gewährten Subsidien reichlicher zu bemessen. III. Ansteckende Krankheiten. — Gemeldet wurden 99 Fälle, im Vorjahr 92:
  1. a)Diphteritis: 76 Fälle, davon gestorben 2. Die Diphteritiserkrankungen verteilen sich nach den Gemeinden folgendermaßen: Ulflingen 1916 : 31, 1915; 40; Neunhausen 1916: 17, 1915: 4; Asselborn 1,916: 13, 1915: 15; Bögen 1916: 5, 1915: 1; Helzingen 1916: 4, 1915: 7; Clerf 1916: 3, 1915: 6; Heinerscheid 1916: 2, 1915: 5; Hosingen 1916: 1, 1915: 3; Weiswampach 1916: 0, 1915: 1; Consthum 1916: 0, 1915: 0.
  2. b)Typhus: 7 Fälle, je ein Fall in Kalborn, Hüpperdingen, Drauffeld, Urspelt und Ulflingen, 2 in Neidhausen. Gestorben sind 2. Ein Fall wurde aus Esch a. d. Alz. eingeschleppt, bei einem zweiten erfolgte 15 die Ansteckung wahrscheinlich in Weiswampach, wo in den letzten Jahren immer vereinzelte Typhoiden auftraten. Die beiden Fälle in Neidhausen bildeten den Anfang einer kleinen Epidemie in einem Teil der Ortschaft, der sein Trinkwasser von einem öffentlichen, erst vor einigen Jahren erstellten Brunnen bezieht. Laut Analyse des bakteriologischen Laboratoriums enthält das Wasser dieses Brunnens viele organischen Stoffe und gibt eine positive Reaktion auf Colibacillus; es wird mithin der Brunnenmhalt durch Zufluß von Fäkalien verunreinigt. Ich habe den Brunnen schließen lassen; die Epidemie machte keine weiteren Fortschritte.
  3. c)Scharlach: 4 Fälle in Ulflingen, 4 in Drauffelt. Gestorben keiner.
  4. d)Keuchhusten wurde gemeldet für Consthum, Helzingen, Wintger, Crendal, Bögen Sassel und Drauffelt. #
  5. e)Puerperalfieber: 1 Fall, der in Heilung überging. Ein Verschulden der Hebamme, welche die Geburt geleitet hatte, konnte nicht nachgewiesen werden. Von Arbeiten gemeinnützigen Charakters kamen zur Ausführung: ein öffentlicher Waschbrunnen in Roder, elektrische Beleuchtung in der Mädchenschule von Clerf, Wasserleitungen in Ulflingen (ein Teil der Gesamtanlage), in Biwisch, Reuler und Eselborn. Kanalisation in Helzingen, Schulen mit Lehrerwohnungen in Asselborn. Geplant sind neue Schulen in Hoffelt und Fischbach. Es ist zu wünschen, daß die im Jahre 1911 beschlossene periodische Untersuchung der Wasserleitungen durch die Ackerbauverwaltung zur Ausführung gelange. IV. Kinder schutz. — Zur Pflege waren in meinem Bezirk 16 Kinder untergebracht. Eines derselben wurde im Laufe des Jahres an die Mutter zurückgegeben, 4 starben : eins an Bronchopneumonie, 1 an Gastroenteritis, 1 an angeborener allgemeiner Schwäche, 1 an unbekannter Ursache. V. Impfwesen. — Das Impfgeschäft wurde in regelrechter Weise erledigt, die Wiederimpfung ohne Schwierigkeiten durchgeführt. .Impfschäden sind nicht zur Anzeige gekommen. Der Sanitäts-Inspektor, Dr. Bertemes. Kantone Diekirch und Vianden. I. Ansteckende Krankheiten. — Eine Typhusepidemie herrschte während den Herbstmonaten in Eppeldorf. 19 Fälle, wovon 2 tötlich verliefen. Ein Kind von 4 Jahren starb an Pneumonie in der Rekonvaleszenz und ein Mann von 61 Jahren. In letzterem Falle war von Anfang an das Nervensystem besonders stark angegriffen, wie das häufig bei älteren Personen der Fall ist; das Fieber war hier immer mäßig. Im Oktober ward eine Untersuchung des Trinkwassers aus der Leitung von Eppeldorf vorgenommen, in Ettelbrück und Luxemburg. Resultat der Analyse beiderseits günstig: Gutes, einwandfreies Trinkwasser. Es muß doch eine gemeinsame Ursache dieser Epidemie bestehen und das Nächstliegende wäre, einen oder mehrere Bacillenträger zu suchen unter dem Dienstpersonal der Dorfmolkerei. Hier wäre Hand anzulegen, durch genaue Untersuchung der Ausscheidungen dieser Personen und sofortige Beseitigung aus dem Betriebe, der erkannten Vermittler dieser Ansteckung. Auffallend war der Umstand, daß die Krankheit nur in den Familien auftrat, welche an die Molkerei angeschlossen waren. Mehrere Haushaltungen sind nicht Teilnehmer und diese blieben ganz verschont. Vom 10. November bis Ende Dezember war die Molkerei geschlossen und während dieser Zeit war kein neuer Fall zu verzeichnen. Diekirch 3 Typhus-Erkrankungen in einer Familie; aus Eppeldorf importiert. Ettelbrück 2 Typhus; ersterer aus Frankreich erkrankt zugereist und Schwester durch Kontakt. Vianden 3 Typhus, wovon einer aus Differdingen importiert. Zwei einheimisch. Hier seit langer Zeit Trinkwasser schlecht und ungenügend. Skarlatin 24 ohne Todesfall. Diphterie 43 ohne tötlichen Ausgang. Ettelbrück hat, wie gewöhnlich den Löwenanteil mit 16 Fällen. Puerperalfieber 1 in Scheidel, verlief lethal. 16 Übersichtstabelle der Infektionskrankheiten für 1916. Reisdorf Feulen Mertzig Bettendorf Erpeldingen. Medernach Ermsdorf Bourscheid Vianden Fouhren genesen genesen genesen 1 1 12 12 3* 3 10 10 2* 2 — 1 1 — 16 16 — — — — — — — — — — — 1 1— — — — — — — — 1 1— 1 1— — — — — — — — — — — 6 6— — — — 2 2 — — — — — — 1 1— — — — — — — — 3 3— — — — — — — — — — — 2 2— — — — — — — — — — — — — — 1 1— 2. 2— — — — — — — — 3 3 — — ,— — — — — — — — — 2 2— — — — — 19* 17 2 — — — — — — — erkrankt Diekirch Ettelbruck Warken Reisdorf Hösdorf Feulen Mertzig Bettendorf Möstroff Bürden Ingeldorf Medernach. Eppeldorf Scheidel Vianden Fouhren Total genesen Diekirch Ettelbrück erkrankt Ortschaft. genesen Gemeinde. gestorben Puerperalfieber erkrankt gestorben erkrankt Tussis Diphtherie convulsiva gestorben gestorben Scarlatina erkrankt gestorben Typhus Bemerkungen •Von Eppeldorf im- portiert. — — •Krank aus Frankreich zugereist. — — — — __ — — ,— — — — — — — — •Gutes Trinkwasser. 1 1 Schlechtes Trink3* 1 2 3 3 — — — — 1 1 — — wasser. — — — 2 2— — — — — — — — — — 27 23 4 24 24 43 43 — 4 4 — 1 — 1 II. Armenpflege. — Es ist keine Klage zu führen über die ärztliche Behandlung der dürftigen Kinder in meinem Bezirke. Unter der Landbevölkerung besteht keine Unterernährung und die größeren Zentren wie Diekirch, Ettelbrück, suchten besonders diesem Übel bei der Kinderwelt zu steuern durch Volksküchen, wo den dürftigen Kindern das Morgen- und Mittagessen gratis verabfolgt wird (150 Kinder in Diekirch). III. Hebammen. — Obschon wir nicht aktiv am Kriege beteiligt sind, so hat doch die Geburtenzahl seit 1914 beständig und im Jahre 1916 stark abgenommen. (1914: 480; 1915: 457; 1916: 379). 14 Hebammen leiteten diese Geburten mit einer resp. Verteilung von 53, 41, 35, 32, 30, 29, 25, 23, 23, 21, 20, 19, 16, 12. Ihre Amtstätigkeit war als gut zu bezeichnen, denn der einzige Fall von Kindbettfieber war nicht durch die beteiligte Hebamme verschuldet. Gegen Ende des Jahres starben die zwei in Niederfeulen wohnenden Hebammen und es wäre angezeigt, diese durch eine junge zu ersetzen. Eine gut ausgebildete jüngere Hebamme wäre gleichfalls für Diekirch ein Bedürfnis. IV. Schutz der Kinder in den ersten Lebensjahren. — 4 Ziehkinder befinden sich in Pflege in meinem Bezirke: 1 in Ettelbrück, gut besorgt, gedeiht vorzüglich. 2 in Gilsdorf, wovon das erste gegen Ende des Jahres von der Mutter, welche heiratete, aufgenommen wurde. Das zweite ward am 18. August nach dem Rhamhospiz verbracht. Das vierte in Vianden, ist ein atrophisches, schwaches Kind, welches schon mehrmals an phlyetetänulairer Augenentzündung litt und sich schlecht entwickelt. Pflege gut, V. Offentliche Gesundheitspflege. — Diekirch: Kanalisation verschiedener Seitengäßchen im Bamerthal. Verbesserung der Hauptkanalisation durch Anlage weiterer Syphons zwecks Beseitigung der schlechten Ausdünstungen. Instandsetzen einiger öffentlicher Abtritte. Ettelbrück: Fortsetzung der Pflasterarbeiten im Inneren der Stadt und weiterer Ausbau der Kanalisation. Plan zur Anlage neuer und zweckmäßiger Abtritte an den Gemeindeschulen liegt vor und ist genehmigt. Die Vorarbeiten zum Bau eines Schulhauses in Warken sind in Angriff genommen. Bettendorf: Teilweise Kanalisation im Innern von Gilsdorf. Zur Deckung des Trinkwasserbedarfes während der trockenen Zeit des Jahres, hat Gilsdorf einen Anschluß an die dort durchgehende Leitung von Diekirch gemacht. 17 Bourscheid : Verlängerung der Wasserleitung zu Michelau. Erpeldingen : Anlage von Abflußkanälen im Innern von Ingeldorf. Hoscheid: Ausführung von Abflußkanälen aus Steinzeugröhren im Dorfe. Mertzig : Anlage von neuen Treppen bei der Schule und Säuberung des Spielplatzes vor derselben, sowie der Umgebung der Pfarrkirche. Vianden : Verlängerung der Wasserleitung in der Oberstei. Fouhren : Anlage von Abtritten an den Schulen von Bettel und Fouhren. Pütscheid : Instandsetzen der Schulen von Weiler und von Nachtmanderscheid. Fortsetzung in der Anlage von gepflasterten Seitenrinnen im Innern von Bastendorf, Bettendorf, Bourscheid, Ermsdorf, Stegen, Erpeldingen, Medernach, Mertzig, Reisdorf, Schieren. Als stehende Rubrik sollen nochmals folgende dringend notwendige Arbeiten erwähnt werden : Kirchhofvergrößerung oder besser Verlegung vor Mertzig. Umbau des feuchten, schlecht ventilierten und ungenügenden Schulsaales von Merscheid. Ferner sind sehr zu empfehlen die Gesuche von 5 Einwohnern von Brandenburg und 2 aus der Seltz (Sektion Bastendorf), um Anschluß an die resp. Leitung. Die Kanalisierung eines Teiles von Niederfeulen, wo während 3 Wintermonaten die Keller mehrerer Wohnungen mit Schmutzwasser überschwemmt waren. Über die 3 letzten Projekte habe ich Spezialberichte eingesandt. Das einzige Dorf des Sauertales, welches keine Wasserleitung besitzt, ist Ingeldorf. Es hat schlechtes Trinkwasser. Die Anlage einer Leitung wäre leicht. Vianden bemüht sich überhaupt nicht, die Trinkwasserverhältnisse richtig zu verbessern. Jeder Anschlußbrunnen der Leitung sollte die Aufschrift tragen : Wenig und schlecht. VI. Medizinalpolizei. — Nichts zu melden. V I I . Impfwesen. — Die gelieferte Lymphe war dieses Jahr von besserer Wirkung; Erfolg gut. Die Impfung ward richtig ausgeführt. Ein Impfarzt meldet mir nicht das Datum der Impfung und schickt mir ebenfalls keinen Bericht ein. Diekirch, im April 1917, Der Sanitäts-Inspektor, Dr. Bœver. Kanton Redingen. I. Armenpflege. — Trotz der schwierigen Zeiten, welche den Gemeinden viele unvorhergesehene und früher gänzlich unbekannte Ausgaben verursachen, wurde die Krankenpflege den Bedürftigen in der bisher üblichen und ausreichenden Weise betätigt und gab zu keinen Klagen Anlaß. Es ist übrigens zu bemerken, daß in den hier in Betracht kommenden Gemeinden die Ausgaben für diesen Zweck keine Vermehrung, sondern eher eine Verminderung erfahren haben dürften, weil bei den gegenwärtig herrschenden Erwerbsmöglichkeiten immer weniger Familien der öffentlichen Wohltätigkeit zur Last fallen. Denn unter den Unterstützungsbedürftigen findet man, abgesehen von den durch Alter oder Gebrechen erwerbsunfähig gewordenen Personen, selten neue Namen. Häufig sind es alte, treue Stammkunden, die schon zu Friedenszeiten sich soviel wie möglich an der Arbeit vorbeidrückten aber nie zu faul waren, um bei dem geringsten Anlaß die Hilfe der Gemeinde in Anspruch zu nehmen. II. Hebammenwesen, — Die Wahl der praktizierenden Hebammen betragt 14; sie ist dieselbe geblieben, wie im verflossenen Jahre, und genügt für alle Bedürfnisse. Wenn auch einige, wenige Dörfer bis zu 5 Kilometer von der zunächst wohnenden Hebamme entfernt sind, so liegt doch kein Grund vor, die Zahl der Hebammen zu vermehren, sondern es wird auch in Zukunft vollständig genügen, wenn für die durch Tod, Altersschwäche oder Invalidität abgehenden Hebammen Ersatz geschaffen wird. Denn lukrativer als bisher scheint die Hebammenpraxis auch in der nächsten Zeit nicht werden zu wollen, da man seit einer Reihe von Jahren auch in den Landgemeinden eine geringe Abnahme der Geburten feststellen kann. Die berufliche Tätigkeit der Hebammen war im allgemeinen als gut zu bezeichnen. 18 III. Ansteckende Krankheiten. — Im ganzen kamen 39 Fälle zur Anzeige: 15 Fälle von Diphteritis, 9 Erkrankungen an Scharlachfieber und 6 Fälle von Unterleibstyphus. Außerdem wurde Keuchhusten in 8 Ortschaften festgestellt. Es handelte sich bei den meisten Erkrankungen um sporadische Fälle; nur in Hostert trat in der zweiten Hälfte des Monats November Diphteritis innerhalb vierzehn Tagen in vier verschiedenen Häusern auf; die Übertragung hatte allem Anscheine nach in der Schule .stattgefunden weil der erste Kranke nicht rechtzeitig in Behandlung kam und isoliert werden konnte. Dem Unterleibstyphus erlag eine Person; drei Kinder starben an Diphteritis und eins an Keuchhusten. Die Anmeldungen der ansteckenden Krankheiten von Seiten der HH. Ärzte erfolgte regelmäßig und konnten in dieser Beziehung keine Vernachlässigungen festgestellt werden. IV. Öffentliches Gesundheitswesen. — Auf diesem Gebiete ist gegenwärtig nicht viel Erfreuliches zu melden, da infolge der durch die allgemeine Teuerung bedingten hohen Arbeitslohne, sowie die hohen Materialpreise, die Gemeinden vor der Ausführung größerer Arbeiten zurückschrecken oder sich keine Unternehmer finden, um die Arbeiten auszuführen, dies besonders wenn fremde Arbeiter herangezogen werden müssen, deren Beköstigung auf die größten Schwierigkeiten stößt. Es war z, B. der Bau der Wasserleitung für die Ortschaften Ospern und Reichlingen bereits definitiv vergeben, allein als die Genehmigung zur Ausführung eintraf, weigerte sich der Unternehmer die Arbeiten zu dem ausbedungenen Preise fertigzustellen, weil unterdessen die Preise der Röhren usw. viel gestiegen seien; und da die Gemeindeverwaltung anscheinend nicht in der Lage war, den Unternehmer zur Einhaltung seiner Verpflichtungen zu zwingen, mußten die Arbeiten auf bessere Zeiten verschoben werden. In Redingen scheint man sich endlich entschlossen zu haben, die Aborte bei der Oberprimärschule und bei der Knabenschule zu verlegen, eine Arbeit, die sich schon längst als notwendig aufgedrängt hat, well die Einrichtung dieser Abortanlagen in hygienischer Beziehung viel zu wünschen übrig läßt, und die Ausdünstungen derselben wahrend der warmen Jahreszeit in die Schulsäle eindringen. Was den Ernährungszustand der Bevolkerung anbelangt, so war derselbe während des Jahres 1916 im großen und ganzen als günstig zu bezeichnen und konnte man nur bei vereinzelten Familien Unterernährung konstatieren. Die Verhältnisse sind in dieser Beziehung auf dem Lande ja bedeutend günstiger als in den Städten und Industriezentren; und so lange günstige Ernten zu verzeichnen sind, wird in den Dörfern in bezug auf die Ernährung keine Notlage eintreten, wenn auch, mit Ausnahme der Vollproduzenten, die meisten Leute sich gewisse Beschränkungen gegen früher auferlegen müssen, V. Impfwesen. — De Impfungen wurden vorschriftsmäßig ausgeführt und ergaben günstige Resultate. VI. Kinderschutz. — Nur ein einziges Kind war zu Platen untergebracht. Dasselbe war gut gepflegt und sein Gesundheitszustand ließ nichts zu wünschen übrig. VII. Medizinalpolizei. — Gibt zu keinen Bemerkungen Veranlassung. Redingen a. d. Attert, den 30. Mai 1917. Der Sanitäts- Inspektor, Dr. Jules Schrœder. Kanton Wiltz. I. Armenpflege. — Gab zu keinerlei Beschwerde Anlaß; die Gemeindeverwaltungen kamen durchgehends ihren Verpflichtungen in befriedigender Weise nach, II. Hebammenwesen. — Die professionelle Führung der Hebammen war zufriedenstellend. Hervorzuheben ist, daß für den bestehenden Hebammenmangel Abhülfe nicht vorauszusehen ist. Trotz der Aufbesserung des Tarifs ist der durchschnittliche Jahresverdienst für die jetzigen Verhältnisse ungenügend. Die vakante Hebammenstelle der Gemeinde Heiderscheid ist im Laufe des Jahres wieder besetzt worden. III. Ansteckende Krankheiten. — Zu verzeichnen sind nur einzelne Erkrankungen von Typhus (1 Fall) und Diphteritis (8 Fälle). 19 IV. Offentliches Gesundheitswesen. — Das Projekt einer neuen Wasserleitung für den Hauptort des Kantons verschleppt sich von Jahr zu Jahr, trotzdem es sich als unabweisbare Notwendigkeit für die Erbauung des Sanatoriums herausstellt. Zudem ist gleichfalls zu berücksichtigen, daß die öffentliche Wasserleitung zu Wiltz zeitweilig verseucht und überdies für die jetzigen Bedürfnisse ganz unzulänglich ist. Von Arbeiten, welche im Interesse der öffentlichen Gesundheit zu empfehlen sind, seien weiter hervorgehoben : Die Ausbesserung der Wasserleitung zu Syr. Die Instandsetzung der Schulabtritte zu Brachtenbach. Das Projekt einer Wasserleitung zu Oberwampach. Die Reinhaltung im Innern der Ortschaften ist gefördert worden durch weitere Anlagen von gepflasterten Seitenrinnen, welche übrigens sehr zu empfehlen sind, sowie durch Erbauung einer größern Anzahl von Jauchzisternen. Die Reinhaltung des öffentlichen Schlachthauses zu Wiltz, sowie der zahlreichen Genossenschaftsmolkereien ist durchgehend gut gehalten worden. V. Irnpfwesen. — Die Impfung wurde vorschriftsmäßig ausgeführt. V I . Kinderschutz, — Die 8 in Pflege vorhandenen Kinder sind gut besorgt und gedeihen. Der Sanitäts-Inspektor, Dr. Felix Bohler, Kanton Echternach. I. Armenpflege. — Für ärztliche Pflege der Armenbevölkerung war im ganzen Kanton gesorgt. Klagen sind keine vorgebracht worden. Bis Mitte 1916 konnte von Unterernährung bei der arbeitenden Bevölkerung keine Rede gehen. In dem letzten Halbjahre ging es aber rapide bergab. Kinder und Erwachsene leiden gleichermaßen. Die Abgabe von Nahrungsmitteln seitens der Gemeinden verfehlt vielfach ihren Zweck, da man keinen Preisunterschied für Arme macht. Wo kein Geld ist, hört das Kaufen zu den teuren Preisen von selbst auf. Gratisverteilungen von Nahrungsmitteln fanden in beschränktem Maßstabe in Echternach durch die Armenschwestern statt (aus den Beständen der Gemeinde). Der Versuch mit einer Schulkantine wurde bald aufgegeben. II. Hebammenwesen. — Obschon in Consdorf eine Hebamme zugezogen ist, fehlt es noch immer an einer oder zwei Hebammen. Waldbillig ist verwaist, und in Befort will die jetzige Titularin nach fünfzigjähriger Ausübung ihres Berufes sich zurückziehen. Über ihre Betätigung ist nur Vorteilhaffes zu berichten. Die Zahl der Geburten hat noch weiter abgenommen, die der Aborte erschreckend zugenommen. I I I . Ansteckende Krankheiten. — Von ansteckenden Krankheiten wurden 38 Fälle gemeldet: 10 Typhusfälle, 9 Scharlache, 17 Diphtérie, 1 Fall von Puerperalfieber. In zwei Ortschaften je ein Keuchhustenfall. Die Masern herrschten in verschiedenen Ortschaften und mußten in zwei Dörfern die Schulen auf 14 Tage geschlossen werden, da die gesamte Kinderschar erkrankt war. Diphteritis und Scharlach wurden überhaupt nicht gemeldet in Echternach und so schleppte sich eine Diphteritis- und Scharlachepidemie über das ganze Jahr hin. Durch das Lehrpersonal aufmerksam gemacht, mußte der Sanitätsinspektor in Bech und in Echternach scharlachkranke Kinder im Stadium der Abschuppung aus der Schule entfernen IV. Offentliche Gesundheitspflege. — Die Kanalisation in Consdorf ist durchgeführt; an der Wasser leitung wird gebaut. Da die gefaßte Quelle reichlich gutes Trinkwasser liefert, ist zu hoffen, daß man den Alttrierer und Berdorfer Anwohnern der Kalkesbach Wasser wird abgeben können. Die neugebauten Wasserleitungen in Hinkel und in Steinheim funktionieren zur vollen Zufriedenheit der Einwohner. Die im vorigen Jahresbericht gerügten Mißstände in puncto Schulen in Born und Waldbillig, Kanalisation in Girst, bestehen noch immer weiter. Die Zustände sind unhaltbar. Gibt es denn kein Mittel, die widerspenstigen Gemeinden zu zwingen, hier Remedur zu schaffen? (Man sollte ihnen jegliches anderweitiges Regierungssubsid entziehen, bis sie ihrer Pflicht nachkommen. 20 In Echternach harrt die Frage der Mädchenschulen noch immer einer sachlichen Lösung; sie wird sich jetzt wohl finden lassen bei der Aufteilung der alten Hospitalsliegenschaften, die bei Fertigstellung des Neubaus frei werden. Der Bau eines neuen Alters- und Pfleglingsheimes in Verbindung mit einem Krankenhause schreitet rüstig voran. Die Pläne entsprechen noch lange nicht den berechtigten neuzeitlichen sanitären Anforderrungen; doch mußte, um eine nochmalige Verschleppung der schon so lange anhängigen Frage zu verhindern, von weiteren Einsprüchen abgesehen werden. Für Freckeisen (Gemeinde Waldbillig), wo seit Jahren immer wieder Typhusfälle grassieren, hat der Unterzeichnete im Vereine mit dem Kollegen Dr. Dasburg, eine Lösung der Trinkwasserfrage vorgeschlagen. Die Ackerbauverwaltung ist mit der Ausfertigung von Plänen betraut, nachdem die Gemeinde sich mit den Einwohnern über die Kostenfrage geeinigt hat. In Hemstal wurde die Molkerei, die bisher im Erdgeschosse der Schule untergebracht war, anderswohin gebaut; in Rippig die Lehrerinwohnung vergrößert. In Christnach ist die Wohnung in der Schule noch immer nicht trocken gelegt; die jetzt vorgeschlagenen Neubauten werden das Ziel auch nicht erreichen. Die Ableitung der Abwässer in den Ortschaften hat weitere Fortschritte gemacht und ist die Reinhaltung im Innern der Ortschaften zufriedenstellend. V. Impfwesen. — Die Impfungen wurden vorschriftsmäßig ausgeführt. Der Impfstoff war tadellos; die Wirkung blieb nur in vereinzelten Fällen aus. Leider gibt es noch immer Gemeindeverwaltungen, die dem Impfarzt gegenüber nicht das gehörige Entgegenkommen zeigen. So mußte Dr. Graf in Consdorf beim ersten Termine unverrichteter Sache abziehen, da man unterlassen hatte, die Eltern zu benachrichtigen. Die Kontrollbesuche wurden nicht regelmäßig eingehalten und wurden keine Impfscheine ausgestellt. Von Seiten des Dr. Gretsch steht auch heute noch der offizielle Bericht trotz mehrmaliger schriftlicher Einforderung, aus. VI. Pflegekinder. — Im Kanton waren 4 Pflegekinder untergebracht. Eines mußte, wegen Vernachlässigung, seiner Mutter wieder zugeführt werden. Bei den drei andern läßt die Pflege nichts zu wünschen übrig. V I I . Medizinalpolizei. — Allem Anscheine nach ist Art. 2 des organischen Gesetzes von 1901 über die Ausübung der Heilkunde für Hrn. Neuens und Konsorten abgeschafft. Warum hier stehen bleiben? Man schaffe den Artikel überhaupt ab. Echternach, im Mai 1917. Der Sanitäts- Inspektor, Dr. Drüssel. Kanton Grevenmacher. I. Armenpflege. — Soweit bekannt, hat sich die Armenpflege des Kantons, im Laufe des Berichtjahres, in der gewohnten Weise betätigt. II. Hebammenwesen. — Die Zahl der während 1915 im Bezirke ausübenden Hebammen stellt sich auf 15; die der von ihnen geleiteten Entbindungen auf 351 gegen 375 im Vorjahre. Durchschnittlich kommen demnach auf eine Hebamme 23,4 Geburten; in Wirklichkeit entfallen auf die Einzelnen 86, 48, 44, 27, 25, 21, 18, 16, 15, 14, 13, 11, 5, 5, 3 Entbindungen. Der Selbsteinschätzung des Jahresverdienstes zufolge schwanken,ihre Einnahmen zwischen 50 und 850 Fr. Insgesamt stellen sich dieselben auf 5385 Fr.; demnach beträgt das Durchschnittshonorar pro Geburtsfall 15,34 Fr. Die berufliche Führung der gesamten Gruppe hat zu keiner Beschwerde Anlaß gegeben. Die Geburtsregister sind durchweg reinlich gehalten und richtig geführt Das Instrumentarium befindet sich in befriedigendem Zustand. III. Übertragbare Krankheiten. — Im Verlaufe des Berichtjahres sind 66 Fälle meldepflichtiger Infektionskrankheiten zur Anzeige gekommen. 21 Die Zahl begreift 6 Fälle von Unterleibstyphus, 47 Fälle von Scharlach, 6 Fälle von Diphteritis, 2 Fälle von Kindbettfieber, 1 Fall von Ruhr und 4 Ortschaften in denen Keuchhusten ausgebrochen war. Die 6 Fälle von Unterleibstyphus verteilen sich auf die Ortschaften Wormeldingen
(3), Beidweiler
(1), Wecker
(1), und Ahn
(1). Sämtliche Fälle liegen zeitlich und örtlich erheblich auseinander und bieten rein sporadischen Charakter. Der Augustfall von Wormeldingen wurde aus Differdingen eingeschleppt, äußere Verhältnisse veranlaßten die Überführung des Falles von Beidweiler nach der Isolierstation von Grevenmacher. Über die Entstehung der einzelnen Fälle konnte nichts weiteres festgestellt werden. Die 47 Fälle von Scharlach verteilen sich auf die Ortschaften Wecker
(15), Beidweiler
(7), Ahn
(6), Biver
(5), Wasserbillig
(3), Niederdonven
(2), Grevenmacher
(2), Budler
(2), Manternach
(2), Machtum
(1), Münschecker
(1), und Ehnen
(1). Während die 6 Fälle von Ahn als Ausklänge der aus dem Jahre 1915 herübergenommenen Epidemie zu betrachten sind und die Fälle von Niederdonven und Machtum sich als Spritzherde derselben kennzeichnen, kommt in diesem Jahre, als einziger wirklicher Seuchenherd des Kantons, die Ortschaft Wecker in Betracht. Im Februar beginnend erreichte die Epidemie ihren Höhegrad in den Monaten März und April und dehnte sich darnach, mit einzelnen Fällen, über das ganze Jahr aus; ihr Verlauf war gutartig. Die vereinzelten Fälle der Nachbarortschaften Beidweiler (Hausepidemie), Budler, Biver, Manternach, Münschecker, Grevenmacher und Wasserbillig sind von dort, der Fall von Ehnen aus Redingen eingeschleppt worden. Von den 6 Fällen von Diphteritis fallen 3 auf Grevenmacher und je 1 Erkrankung auf die Ortschaften Berburg, Biver und Wecker, Die beiden Fälle von Kindbettfieber wurden in Wasserbillig festgestellt; eine Fahrlässigkeit bei der Geburtsleitung konnte nicht erwiesen werden. IV. Offentliches Gesundheitswesen. — Die Arbeiten, welche im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege im Laufe des Berichtsjahres geplant, unternommen oder vollendet worden sind sowie meine einschlägigen Erhebungen und Anträge verteilen sich folgendermaßen unter die neun Gemeinden des Kantons: Grevenmacher: Die Stadt Grevenmacher plant die Errichtung eines öffentlichen Waschplatzes in Leitschbach. Der nötige Terrainkauf ist getätigt, — Die Kanalisation des oberen Moselweges und der Stöudtgasse ist vollendet. — Schulhaus und Schlachthausausbau harren nach wie vor der Erledigung. Jun

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