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( Nummer 2 6 . 213 ) Jahr 1840. Verwaltungs- und Verordnungsblatt des Großherzogthums Luxemburg. Konigl. Großh. Beschluß

( Nummer 2 6 . 213 ) Jahr

  1. Verwaltungs- und Verordnungsblatt des Großherzogthums Luxemburg. Konigl. Großh. Beschluß, Die Einführung eines neuen Zolltarifs betreffend. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König der Niederlande, Prinz von Oranien-Nassau, Großherzog von Luxemburg, u., u., u., Haben in Erwägung, daß die Vorarbeiten zur Einführung eines, den dermaligen Verhältnissen, Unseres Großherzogthums angemessenen Zollsystems noch nicht zu dem gewünschten Ziele geführt haben, Daß es jedoch nothwendig erscheint, schon jetzt Maaßregeln zu nehmen, wodurch die mannigfaltigen Schwierigkeiten, welche der jetzt bestehende Zolltarif darbietet, so viel thunlich, aus dem Wege geräumt werden, Nach Einsicht des Berichtes Unseres Geheimerathes, Chefs des Civildienstes, vom
  2. v. M.,N° 1251, C . P . , Uns bewogen gefunden, Nachstehendes zu verordnen :
  3. Der bisher in Unserm Großherzogthume bestandene Zolltarif soll mit dem
  4. August abgeschafft und der diesem Beschluße beigefügte geltend seyn.
  5. Sollte es in Folge der von uns beabsichtigten Veränderung der Zollgesetzgebung demnächst nothwendig erscheinen, eine nachträgliche Besteuerung der vorhandenen Waarenvorräthe eintreten zu lassen, so wird es Sache der betreffenden Kaufleute seyn, durch die Nachweisung des Eingangsorts der Waaren diejenige Behandlung in Anspruch zu nehmen, die etwa nach Maßgabe der neuen Zollgesetzgebung besonders wird vorgeschrieben werden. Unsere Landesregierung ist beauftragt Verordnungsblatt abgedruckt werden soll. Haag, den
  6. Juli mit der Ausführung dieses Beschlusses, der im
  7. Unterz., Wilhelm. Auf Befehl des Königs, Unterz., Stifft.

(214)Zoll-Tarif. Erste Abtheilung. Gegenstände, welcher gar keiner Abgabe unterworfen sind. Ganz frei bleiben :
  1. Bäume zum Verpflanzen, und Reben ;
  2. Bienenstöcke mit lebenden Bienen;
  3. Branntweinspülig ;
  4. Dünger, thierischer; desgl. andere Düngungsmittel, a l s : ausgelaugte Asche, Kalkäscher, Knochenschaum oder Zuckererde. Düngesalz, letzteres nur auf besondere Erlaubnißscheine und unter Controls der Verwendung ;
  5. Eier;
  6. Erden und Erze, die nicht mit einem Zollsatze namentlich betroffen sind, als : Bolus, Bimsstein, Blutstein, Braunstein, Gyps, Lehm, Mergel, S a n d , Schmirgel, Schwersparth (in krystallisirten Stücken), gewöhnlicher Töpferthon und Pfeifenerde, T r i p e l , Walkererde, u. a . ;
  7. Erzeugnisse des Ackerbaues und der Viehzucht eines einzelnen von der Zollgränze durchschnittenen Landgutes, dessen Wohn - oder Wirtschaftsgebäude innerhalb dieser Gränze belegen sind ;
  8. Fische. frische, und Krebse;
  9. Feldfrüchte und Getreide in Garben, wie dergleichen unmittelbar vom Felde eingeführt werden; ferner Gras, Futterkräuter und Heu ;
  10. Gartengewächse, frische, a l s : Blumen, Gemüse und Krautarten, Kartoffeln und Rüben, eßbare Wurzeln, u., auch frische Krappwurzeln, ingleichen Feuerschwamm, roher; auch ungetrocknete Cichorien;
  11. Geflügel und kleines Wildpret aller Art ;
  12. Glasur- und Hafnererz (Alquifoux);
  13. Gold und Silber, gemünzt, in Barren und Bruch, mit Ausschluß der fremden silberhaltigen Scheidemünze ;
(215)
  1. Hausgeräthe und Effecten, gebrauchte, getragene Kleiber und Wasche, gebrauchte Fabrikgeräthschaften und gebrauchtes Handwerkszeug, von Anziehenden zur eigenen Benutzung ; auch auf besondere Erlaubnis neue Kleider, Wäsche 1 und Effecten, in so fern sie Ausstattungsgegenstände von Ausländern sind, welche sich aus Veranlassung ihrer Verheirathung im Lande niederlassen;
  2. Holz : Brennholz beim Landtransport, auch Reisig und Besen daraus, ferner Bau-und Nutzholz (einschließlich Flechtweiden), welches zu Lande verfahren wird und nicht nach einer Holzablage zum Verschiffen bestimmt ist ;
  3. Kleidungsstücke u. Wasche, welche Reisende, Fuhrleute u. Schiffer zu ihrem Gebrauche, auch Handwerkszeug, welches reisende Handwerker mit sich sichren, ingleichen Musterkarten und Muster in Abschnitten oder Proben, die nur zum, Gebrauch als solche geeignet sind ; dann die Wagen der Reisenden, ferner Wagen und Wasserfahrzeuge der Fuhrleute und Schiffer, beim Person- und Waarentransport, gebrauchte Inventarienstücke der Schiffe, Reisegeräth, auch Verzehrungsgegenstände zum Reiseverbrauch;
  4. Lohkuchen (ausgelaugte Lohe als Brennmaterial);
  5. Milch ;
  6. Obst, frisches;
  7. Papier, beschriebenes (Acten und Manusscripte) ;
  8. Samen von Waldhölzern ;
  9. Schachtelhalm, Schilf und Dachrohr ;
  10. Scheerwolle (Abfalle beim Tuchscheeren); desgleichen Flockwolle (Abfalle von der Spinnerei) und Tuchtrümmer (Abfälle von der Weberei) ;
  11. Steine, alle behauenen und unbehauenen, Bruch-, Kalk-, Schiefer-, Ziegel- und MauerSteine beim Landtransport, in so fern sie nicht nach einer Ablage zum Verschiffen bestimmt sind ; M ü h l - u n d grobe Schleif- und Wetzsteine in demselben Falle ;
  12. S t r o h , S p r e u , Häckerling;
  13. Thiere, alle lebenden, für welche kein Tarifsatz ausgeworfen ist ;
  14. Torf und Braunkohlen ;
  15. Treber und Trester.
(216)Zweite Abtheilung. Gegenstände, welche bei der Einfuhr oder bei der Ausfuhr einer Abgabe unterworfen sind. Sieben u n d achtzig u n d ein halber Cents von fünfzig niederländischen P f u n d e n Bruttogewicht wird in der Regel bei dem Eingange, und weiter keine Abgabe bei dem Verbrauch im Lande, noch auch dann erhoben, wenn Waaren ausgeführt werden. Ausnahmen hiervon treten bei allen Gegenständen ein, welche entweder nach dem Vorhergehenden (erste Abtheilung) ganz frei, oder nach dem Folgenden, namentlich : 2) einer geringern oder höhern Eingangsabgabe als von sieben und achtzig und einem halben Cents von fünfzig niederländischen Pfunden unterworfen, oder
  1. b)bei der Ausfuhr mit einer Abgabe belegt sind. Es sind dieses folgende Gegenstände, von welchen die beigesetzten Gefalle erhoben werden : Nummer. ( 1 Benennung der Gegenstände. 217 ) Maßstab Abgabensatze Für Tara wird vergütet der beim von Verzollung. Abfälle von Glashütten , desgleichen Glasscherben und Bruch von der Goldund Silberbearbeitung (Münzgrätze); von Seifensiedereien die Unterlouge ; — von Gerbereien das Leimleder; ferner B l u t von geschlachtetem V i e h , sowohl flüssiges als eingetrocknetes, Thierflechsen, Hörner, Hornspitzen, Hornspäne, Klauen u. Knochen, letztere mögen ganz oder zerkleinert sein… 50 niederl. Pf. frei Abfall aus Gerbereien an den Empfangsstellen zu Troine und Weiswampach… 2 50 niederl. P f . BruttoEingang. Ausgang. Gewicht : Fl. Cents. Fl. Cents. Niederl. Pfund. — — frei 87½ — Baumwolle und Baumwollenwaaren :
  2. a)Rohe Baumwolle… 50 niederl. Pf. frei
  3. b)Baumwollengarn : 1. ungebleichtes ein- und zweidrätiges, und Watten… 50 niederl. Pf. 3 B e i dem E i n g a n g auf der Grenze gegen Preußen… 50 niederl. P f . ., — — 50 2 35 2. ungebleichtes drei- und mehrdrähtiges, ingleichen alles gezwirnte, 50 niederl. P f . gebleichte oder gefärbte Garn . 14 — Dasselbe m i t Ausnahme des blaugefärbten bei dem Eingange an der Grenze gegen 50 niederl. P f . Preußen… Blaugefärbtes bei eben diesem Eingange… 50 niederl. P f . 4 9
  4. c)Baumwollene, desgl. aus Baumwolle u. Leinen, ohne Beimischung von Seide u. Wolle, gefertigte Zeuge u. Strumpfwaaren, Spitzen (Tüll), Posamentier-, Knopfmacher-, Sticker-u. Putzwaaren; auch Gespinnst- u. Treffenwaaren aus Metallfäden (Lahn) und Baumwolle oder Baumwolle und Leinen, außer Verbindung mit Seide, Wolle, Eisen, Glas, Holz, Leder, Messing, S t a h l und andern Materialien… 50 niederl. P f . B e i dem E i n g a n g auf der Grenze gegen Preußen: 1. Weißbaumwollene Zeuge… 50 niederl. Pf. 2 . Gedruckte oder gefärbte Baumwollene Zeuge… 50 niederl. Pf, 87½ — 9 in Fässern u. Kisten. 6½ in Körben, 3½ in Ballen. 70 40 350 21 15 24 91 — 9 in Fässern u. Kisten. 3½ in Ballen. Nummer.
(218)Benennung der Gegenstände. der Verzollung. 3. Gewirkte Baumwollene Waaren, als Strümpfe, Socken, Mützen, Handschuhe. 50 niederl. Pf. Für Tara wird vergütet Abgabensatze Maßstab von beim 50 niederl. Pf. BruttoEingang.Ausgang. Gewicht: F l . Cents. F l . Cents. Niederl. Pfund. 28 20 3 Blei :
  1. a)Rohes, in Blöcken, Mulden, u., auch altes, desgleichen Blei-, Silber- und — 44 50 niederl. Pf. Goldglätte…
  2. b)Grobe Bleiwaaren, als Kessel, Röh50 ren, Schrot, Platten, u.s.w., auch gerolltes Blei… 50 niederl. Pf. 3 50
  3. c)Feine Bleiwaaren, als Spielzeug u., ganz oder theilweise aus Blei, auch 17 dergleichen lackirte Waaren… 50 niederl. Pf. — — — — 4 Bürstenbinder- und Siebmacher- waaren:
  4. a)Grobe, in Verbindung mit Holz oder Eisen ohne Politur und Lack … 50 niederl. Pf.
  5. b)Feine, in Verbindung mit andern M a terialien (mit Ausnahme von edlen M e t a l l e n , feinen Metallgemischen, B r o n c e , P e r l m u t t e r , echten P e r l e n , 5 Korallen oder S t e i n e n ) , auch S i e b böden aus Pferdehaaren… 50 niederl. Pf. Droguerie-und Apotheker-, auch Farbewaaren 5 3 in Fässern u. Kisten. 10 in Fässern u.Kisten. 6½ in Körben. 25 17 50 10 in Fässern u. Kisten. 5 8 in Fassern u. Kisten. 4½ in Körben. 3 in Ballen. :
  6. a)Chemische Fabricate für den Medicinal- u. Gewerbsgebrauch, auch Präparate, ätherische und andere Oele, Säuren, Salze, eingedickte Säfte, desgl. Maler-, Wasch-, Pastellfarben und Tusche, Farben und Tuschkasten, feine Pinsel, Mundlack (Oblaten), Englisch-Pflaster, Siegellack, u.s.w.; überhaupt die unter Apotheken,Droguerie-u. Farbenwaaren gemeiniglich begriffenen Gegenstände, sofern sie nicht besonders ausgenommen sind.. 50 niederl. Pf. Salpetersäure bei dem Eingang auf der Grenze gegen Preußen … 50 niederl. Pf. Ausnahmen treten jedoch folgende ein, und zahlen weniger :
  7. b)Alaun… 50 niederl. Pf.
  8. c)Bleiweiß (Kremserweiß), rein oder versetzt… 50 niederl. Pf. 83 12 2 33 — — 5½ in Fässern. 3 50 — — 3 in Fässern. Nummer.
(219)Maßstab Benennung der Gegenstände. der Verzollung. Für Tara wird vergütet von 50 beim niederl. P f . BruttoEingang. Ausgang Gewicht: Fl. Cents. Fl. Cents. Niederl. Pfund.
  1. d)Mennige, Schmalte, ungereinigte und gereinigte Soda (Mineral-Alkali) Kupfervitriol, gemischter Kupfer- u 1 50 niederl. Pf. Eisenvitriol, weißer V i t r i o l …
  2. e)Eisenvitriol (grüner) … 50 niederl. Pf. —
  3. f)Gelbe, grüne, rothe Farbenerde Braunroth, Kreide, Ocker, Roth stein, Umbra; so wie alle Abfalle von der Fabrikation der Salpetersäure und Salzsäure; schwefelsaures und salzsaures K a l i ; auch rother Flußspath in Stücken… 50 niederl. Pf.
  4. g)1. Galläpfel, Kreuzbeeren, Kurkume, Quercitron, Saflor, Sumach, Waid — und Wau… 50 niederl. Pf. 2. Krapp… 50 niederl. Pf. — 3. Eckerdoppern, Knoppern… 50 niederl. Pf. —
  5. h)Farbehölzer, in Blöcken oder geras50 niederl. Pf. — pelt… i ) Korkholz, Pockholz, Cedernholz und Buchsbaum … 50 niederl. Pf. —
  6. k)Pott- (Waid-) Asche, Weinstein . 50 niederl. Pf. — I) Mineralwasser in Flaschen od. Krügen 50 niederl. Pf.
  7. m)Salpeter, gereinigter und ungereinigter, auch salpetersaures Natron. 50 niederl. Pf.
  8. n)Salzsäure und Schwefelsäure … 50 niederl. Pf. 2 beim, Eingang aufder Grenze gegen Preußen. 50 niederl. Pf.
  9. o)Schwefel… 50 niederl. P f .
  10. p)Terpentin und Terpentinöl (Kienöl) 50 niederl. Pf. — Abgabensatze 75 44 — — — — 29 — 29 29 14 29 29 29 — — — — 14 29 29 44 44 — 29 33 12 14 — 58 — — — A n m e r k . Rohe Erzeugnisse des M i n e r a l - , Thierund Pflanzenreichs zum Gewerbe- und M e d i zinalgebrauch, die nicht besonders höher ober niedriger besteuert sind, insbesondere auch anderswo nicht genannte außereuropäische Tischlerhölzer tragen die allgemeine Eingangsabgabe. 6 Eisern und S t a h l :
  11. a)Altes Brucheisen, Eisenfeiles H a m 50 niederl. P f . frei merschlag… frei Roheisen…
  12. b)Geschmiedetes Eisen in S t ä b e n , desgleichen Eisenbahnschienen, auch R o h 1 und Cementstahl, Guß- und raffinirter Stahl… 50 niederl. P f .
  13. c)Alles geschmiedete. E i s e n , welches — — 75. — frei 44 — — — 11½ in Kisten. 4½ in Körben, Nummer.
(220)Maßstab der Benennung der Gegenstände. Verzollung. Abgabensätze Für Tara wird vergütet beim von 50 niederl.Pf. BruttoEingang. Ausgang. Gewicht: Fl. Cents. F l . Cents. Niederl. Pfund. unter den Streck- und Schneidwerken zu feinen Sorten verarbeitet ist, des- gleichen schwarzes Eisenblech und Platten, Anker und Ankerkerten. 50 niederl. P f . Beim Eingang auf der Grenze gegen Preußen : 1) Stangen-Eisen … 50 niederl. P f . 2) Schwarzes Eisenblech . . . . . . 50 niederl. P f .
  1. d)Weißblech und Eisendraht … 50 niederl. P f . BeimGingangaufder Grenze gegen P r e u ß e n : 1) Weißblech… 50 niederl. P f . 2) Eisendraht… 50 niederl. P f . 5 25 — 47 1 17 — 7 — 1 — — — — 17 47 e ) Eisenwaaren : 1) Ganz grobe Gußwaaren in Oefen, Platten, Gittern… 50 niederl. P f . 1 2) Grobe, die aus geschmiedetem Eisen .oder Eisenguß, aus Eisen und S t a h l , Eisenblech, Stahlund Eisendraht, auch in Verbindung mit Holz gefertigt ; ingleichen Waaren dieser A r t , die verzinnt, jedoch nicht polirt sind, als : Aexte, Degenklingen, Feilen, Hämmer, Hecheln, Haspeln, Holzschrauben, Kaffeetrommeln und Mühlen, Ketten, Maschinen von Eisen, Nägel, Pfannen, Plätteisen, Schaufeln, Schlösser, grobe Schnallen und Ringe (ohne Politur), Schraubstöcke, Sensen, Sicheln, Stemmeisen, Striegeln, Thurmuhren, Tuchmacher- und Schneiderscheeren, grobe Wagebalken, Zangen, u.s.w… 50 niederl. P f . 10 50 Geschmiedete Eisenwaaren und Kessel, bei dem Eingang auf der Grenze gegen Preußen … 5 niederl. Pf. 35 3) Feine, sie mögen ganz aus feinem Eisenguß, feinem polirtem Eisen oder S t a h l , oder aus diesen Urstoffen in Verbindung mit Holz, Horn, Knochen, lohgarem Leder, Kupfer, Messing, Zinn (letzteres polirt) und andern unedlen Metallen gefettigt seyn, als : feine 2 — 5 in Fässern u. Kisten. 3 in Körben. 2 in Ballen. 75 — 5 in Fässern u. Kisten. 3 in Körben. 2 in Ballen. Nummer. ( Benennung der Gegenstände. 221 ) Maßstab Abgabensätze der beim Verzollung. Für Tara wird vergütet von 50 niederl.Pf. BruttoEingang. Ausgang. Gewicht: F l . Cents. F l . Cents. Niederl. Pfund. Gußwaaren, Messer, Näh- und Stricknadeln, Scheeren, Streichen,Schwertfegerarbeitu.s.w ; ingleichen lackirte Eisenwaaren, auch Gewehre aller Art… 50 niederl. Pf 17 7 Erze, nämlich: Eisen und Stahlstein, Stufen, Wasserblei (Reißblei), Galmei, Kobalt… 50 niederl. Pf frei Eisenerz auf der Grenze gegen Belgien . . — Flachs, Werg, Hanf-Heede. 50 niederl. Pf. — 8 9 Getreide, Hülsenfruchte, mexeien, auch Beeren : 50 — — — — 29 — frei — 29 — 1 17 — 1 75 — 7 — 17 — — 6½ in Fässern u. Kisten. 3 in Körben. 2 in Ballen. Sä-
  2. a)Getreide und Hülsenfrüchte, als : Weizen, Spelz oder Dinkel, Gerste: (auch gemälzte), Hafer, Heidekorn oder Buchweizen. Roggen, Bohnen, Erbsen, Hirse, Linsen u. Wicken. 55 Litrons.
  3. b)Sämereien und Beeren : 1. Anis und Kümmel… 50 niederl. Pf. 2. Oelsaat, als : Haufsaat, Leinsaat, und Leindotter oder Doder, Mohnsamen, Raps, Rübsaat… 50 niederl. pf. — 3. Kleefaat und alle nicht namentlich im Tarif genannten Sämereien; ingleichen Wachholderbeeren … 55 Litrons. 1 10 Glas und G l a s w a a r e n :
  4. a)Grünes Hohlglas (Glasgeschirr)… 50 niederl. Pf. 1 beim Eingange auf der Grenze geg. Preußen 50 niederl. Pf. — 75. — 23½ — — — — A n m e r k . Bei loser Verpackung werden zu 50 niederl. Pfund veranschlagt 165 Eubik-Palmen.
  5. b)Weißes Hohlglas, ungemuftertes, ungeschliffenes,oder mit abgeschliffe- nen Stöpseln, Böden u. Rändern, ingleichen Fenster- und Tafelglas ohne Unterschied der Farbe … 50 niederl. Pf. 5 . 25 beim Eingange auf der Grenze geg. Preußen 50 niederl. Pf. — 70½ c)Geppeßtes, geschliffenes, abgesiebenes, geschnitenes, in Formen gemustertes, bemaltes, vergoldetes ; desgleichen alles massive und gegos- — — 11½ in Fässern u- Kisten. 6½ in Körben u.Gestellen. 1ste Beilage zur Nr. 26. Nummer.
(222)Maßstab Benennung der Gegenstände. der Verzollung. sene Glas, Behänge zu Kronleuchtern von Glas, Glasknöpfe, Glasperlen und Glasschmelz… 50 niederl. Pf. Für Tara wird vergütet von 50 beim niederl. Pf. BruttoEingang. Ausgang Gewicht: Fl. Cents. Fl. Cents. Niederl. Pfund. Abgabensätze 10 50
  1. d)Spiegelglas : 1. Wenn das Stück nicht über 1968 Zoll niederl. mißt,
  2. e)gegossenes, belegtes oder unbelegtes,
  3. aa)wenn, das Stück nicht über — 984 Zoll niederl. mißt. . 50 niederl. Pf. 10 50
  4. bb)wenn das Stück über 984 und — bis 1968 Zoll Niederl. mißt. 50 niederl. Pf. 14 — ß) geblasenes, belegtes oder unbebelegtes … 50 niederl. Pf. 5 25 2.belegtes u. unbelegtes, gegossenes u. geblasenes, wenn das Stück mißt : über 1968 Zoll Niederl. bis 3836 Zoll Niederl… 1 Stück. 1 75 über 3836 Zoll Niederl. bis 6833 Zoll Niederl… 1 Stück. 5 25 — über 6833 Zoll Niederl. bis 9567 Zoll Niederl… 1 Stück. 14 über 9567 Zoll Niederl. bis 12983 — Zoll Niederl… 1 Stück. 35 — 50 — über 12983 Zoll Niederl… 1 Stück. 52
  5. e)Glaswaaren in Verbindung mit unedlen Metallen und andern, nicht zu — 17 den Gespinnsten gehörigen Urstoffen, auch Spiegel, deren Glastafeln nicht über 1968 Zoll Niederl. das Stück messen… 50 niederl. Pf. 50 A n m e r k . Spiegel von größeren Dimensionen des Glases zahlen, ohne Rücksicht auf die Rahmen, den Eingangszoll nach obigen Stücksätzen für Spiegelglas, den Dimensionen des Glases gemäß; falls sich der Eingangszoll darnach aber geringerer als 17 Fl. 50 Cts. von 50 niederl. Pfdn. berechnet, diesen Satz. 1 H ä u t e , Felle und Haare : 2) Rohe (grüne, gesalzene, trockene) — Häute und Felle zur Lederbereitung ; ingleichen rohe Pferdehaare … 50 niederl. Pf. frei
  6. b)Felle zur Pelzwerk- (Rauchwaaren-) Bereitung, Schmaschen, Baranken 1 17 und Ukrainer… 50 niederl, Pf. 11½ in Fässern u. Kisten. 6½ in Körben. — 2 8½ in Kisten. — — — — — 10 in Fässern u. Kisten. 6½ in Körben. 92 6½ in Fässern u.Kisten. 3 in Ballen. Nummer.
(223)Benennung der Gegenstände. Maßstab Abgabensätze Für Tara wird vergütet der beim von 50 niederl. P . BruttoEingang. Ausgang. Verzollung. Gewicht : Fl. Cents. Fl. Cents. Niederl. Pfund. c)Hasen-u. Kaninchenfelle, rohe, u.Haare 50 niederl. Pf. frei — — 87 6) Haare von Rindvieh… 50 niederl. Pf. frei — — 29 12 Holz, Holzwaaren, u. :
  1. a)Brennholz beim Wassertransport. b)Bau-und Nutzholz beim Wassertransport, oder beim Landtransport zur Verschiffungsablage… 1 nieb. Korde. — 13 1) Eichen-, Ulmen-, Eschen-, Kirsch-, 1 Schifft. (1875 B i r n - , Apfel- und Kornelholz… nied. Pfd.) oder 2 33 — — beim Flößen 2 1/3 2) Buchen-; auch Fichten-, Tannen-, Cubikellen nied. Lerchen-, Pappeln-, Erlen- und anderes weiche Holz, ferner : Sägwaaren, Faßholz (Dauben), Bandstöcke, Stangen, Faschinen, Pfahl- 1Schifft.oder 1 17 holz, Flechtweiden, u… deim Flößen 2 ¾
  2. c)Holzborke oder Gerberlohe, desgl. Cubikellen nied. Holzkohlen … 50 niederl. Pf. frei — — 14 Lohrinde an den Ausgangsstätten von — Perle, Remich, Doncols und Troine. 50 niederl. Pf. Holzasche… 50 niederl. P f . frei
  3. e)Hölzerne Hausgeräthe (Meubles) u. andere Tischler-, Drechsler- u . B ö t t cherwaaren, welche gefärbt, gebeizt, lackirt, polirt, oder auch in einzelnen Theilen in Verbindung mit Eisen, Messing od. lohgarem Leder verarbeitet sind, auch feine Korbflechterwaaren 50 niederl. Pf. 5 f ) Feine Holzwaaren (ausgelegte Arbeit), sogenannte Nürnbergerwaaren aller Art, feine Drechsler-, Schnitzu. Kammmacherwaaren, auch Meerschaumarbeit, ferner dergleichen Waaren in Verbindung mit andern M a terialien (jedoch mit Ausschluß von edlen Metallen, feinen Metallgemischen, Bronce, Perlmutter, echten Perlen, Korallen oder Steinen) ; ingleichen Holzbronce, Holzuhren, ganz feine Holzstechter-Arbeit, auch B l e i - und Rothstifte… 50 niederl. Pf. 17
  4. g)Gepolsterte Meubles, wie grobe S a t t lerwaaren.
  5. h)Grobe Böttcherwaaren. gebrauchte, ohne eiserne Reifen… 50 niederl. Pf. — 6) — 12 — — 58 8 in Fässern u. Kisten. 25 3 in Ballen. 10 in Fässern u. Kisten. 6½ in Körben. 6½ in Ballen. 50 29 —— Nummer.
(224)Maßstab Benennung der Gegenstände. der Verzollung. Für Tara wird vergütet von beim 50 niederl. Pf. Eingang. Ausgang. BruttoGewicht: Fl. Cents. Fl. Cents. Niederl. Pfund. Abgabensätze A n m e r k . Grobe Böttcher- und Drechsler-, Korb flechter-, Tischler- u. alle rohen u. bloß gehobelte Holzwaaren, Wagenerarbeiten und Maschine von Holz, auch gebrauchte grobe Böttcherwaaren mit eisernen Reifen tragen die allgemeine E i n gangsabgabe. 13 Hopfen… 50 niederl. Pf. 14 Instrumente, astronomische, chirurgische, mathematische, mechanische, musikalische, optische, physikalische, ohne Rücksicht auf die M a t e r i a l i e n , aus denen sie gefertigt sind … 50 niederl. Pf. 15 Kalk und Gyps, gebrannter… 219 Litrons. 4 37 10 — 50 — — 29 11½ in Fässern u. Kisten. 4½inBallen. Anmerk. Kalk und Gips können, in so fern sie als Düngematerial benutzt werden, auf besondere Erlaubnißscheine frei eingehen. 16 Karden oder Weberdisteln… 50 niederl. Pf. frei fertige neue ; desgleichen ge17 Kleider, tragene Kleider und getragene Wäsche, 192 beide letztere, wenn sie zum Verkauf eingehen… 50 niederl. Pf. 18 Kupfer und Wessing : 2) Geschmiedetes, gewalztes, gegossenes, zu Geschirren ; auch Kupferschalen, wie sie vom Hammer kommen ; ferner : Blech, Dachplatten, gewöhnlicher u. plattirter Drath ; desgleichen polirte. gewalzte, auch plattirte Tafeln und Bleche … 50 niederl. Pf. 1 0 Messingdraht bei dem Eingang auf der Grenze gegen, Preußen… 50 niederl. Pf. — b ) Waaren : Kessel, Pfannen u. dgl. ; auch alle sonstigen Waaren aus K u p fer und Messing ; Gelb- u . Glockengießer-, Gürtler- u. Nadlerwaaren, außer Verbindung mid edlen Metallen; ingleichen lackirte K u p f e r - u n d Messingwaaren… 50 niederl. P f 17 bei dem Eingange auf der Grenze gegen. Preußen, Stecknadeln… 50 50 niederl. Pf. A n m e r k Von Roh- (Stück) Messing, Roh- oder Schwarzkupfer, G a r - oder Rosettenkupfer, von, altem Bruchtupfer oder Bruchmessing ; desgl. von K u p f e r - u . Messingfeile,. Glockengut, Kupfer- u.. and. Scheidemünzen zum Einschmelzen (die Münzen auf besondere Erlaubnißscheine eingehend) wird die allgemeine Eingangsabgabe, erhoben. 4 — 29 50 10 in Kisten. 5½ in Körben. 4½ in Ballen. — — 6½ in Fässern. u.Kisten. 50 — 47 — 3 in Körben. 2 in. Ballen. — 6½ in Fässern, u. Kisten. 50 70 — 3 in Körben. 2 in Ballen. Nummer. ( Benennung der Gegenstände. 225 ) Maßstab Abgabensatze der beim Verzollung. 19 Kurze Waaren, Quincaillerieen. u : Waaren, ganz oder theilweise aus edlen Metallen, feinen Me tallgemischen, aus Bronce (im Feuer vergoldet), aus Perlmutter, echten Perlen, Korallen oder Steinen gefertigt, oder mit edlen Metallen belegt; ferner Waaren aus vorgenannten Stoffen in Verbindung mit Alabaster, Bernstein, Elfenbein, Fischbein, Gyps, Glas, Holz, Horn, Knochen, Korck, Lack, Leder, Marmor, Meerschaum, unedlen Metallen, Perlmutter. Schildpatt, unechten Steinen, u. dgl.; feine Parfümerieen, wie solche in kleinen Gläsern, Kruken,, u., im Galanteriehandel und als Galanteriewaare geführt werden ; Taschenuhren, Stutz- und Pendeluhren, Kronleuchter mit Bronce, Gold-oder Sitberblatt ; ganz feine lackirte Waaren von Metall oder Pappmasse (papier mäche), Regen- u. Sonnenschirme, Fächer, Blumen, zugerichtete Schmuckfedern, Perrückenmacherarbeit, u.s.w.; überhaupt alle zur Gattung der Kurzen-, Quincaillerieoder Galanteriewaaren gehörigen, unter den Nummern 2, 3, 4, 5, 6, 10, Für Tara wird vergüte von 50 niederl.Pf BruttoEingang. Ausgang Gewicht : Fl. Cents. Fl. Cents.Niederl. Pfund. 1 2 , 18, 2 0 , 2 1 , 2 6 , 29, 30, 3 2 , 3 4 , 37, 39, 40, 41 und 42 der zweiten Abtheilung dieses Tarifs nicht mitinbegriffenen Gegenstände ; ingl. Waaren. aus Gespinusten von Baumwolle, Leinen, Seide, Wolle, welche mit Eisen, Glas, Holz, Leder, Messing oder Stahl verbunden sind,, z. B. : Tuch- oder Zeugmützen in Verbindung mit Leder,. Knöpfe auf Holzformen, Klingelschnü87 ren, u. dgl. mehr… . 50 50 niederl. Pf. 2 0 Leder und daraus gefertigte Waaren : a) Lohgare, oder nur lohroth gearbeitete Haute, Fahlleder,. Sohlleder, Kalbleder, Sattlerleder, Stiefelschäfte, auch Juchten ; ingleichen sämisch und 50 — 10 in Fässern u. Kisten. 6½ in Körben. 4½ in Ballen. Nummer.
(226)Benennung der Gegenstände. der Verzollung. Für Tara wird vergütet Abgabensätze Maßstab von beim 50 niederl. P f . BruttoEingang. Ausgang. Gewicht: Fl. Cents. F l . Cents. weißgares Leder, auch Pergament. . 50 niederl. Pf. 10 50 —
  1. b)Brüsseler und Dänisches Handschuh leder ; auch Corduan, Marokin, Saffian u. alles gefärbte u. lackirte Leder. 50 niederl. Pf. 14 A u s n a h m e . Halbgare Ziegen- und Schaffelle für inländische Saffianund Leder-Fabricanten werden unter Controle für die allgemeine Eingangs-Abgabe eingelassen.
  2. c)Grobe Schuhmacher-, Sattler- und Täschner-Waaren, Blasebälge, auch Wagen, woran Leder- oder Polster50 niederl. P f . 17 50 arbeiten…
  3. d)Feine Leder-Waaren von Corduan, Saffian, Marokin, Brüsseler- und Dänischem Leder, von sämisch- und weißgarem Leder, auch lackirtem Leder und Pergament, S a t t e l - und Reitzeuge und Geschirre mit Schnallen und Ringen, ganz oder theilweise von feinen Metallen und Metallgemischen, Handschuhe oder Leder und feine Schuhe aller Art… 50 niederl. Pf. 38 50 u. Kisten. 6½ in Körben. 3 in Ballen. — — — — 8 in Fässern u.Kisten. 6½ in Körben. 3 in Ballen. 10 in Fässern 21 Leinengarn, Leinwand und andere Leinenwaaren : 2) Rohes Garn … 50 niederl. Pf. 1
  4. b)Gebleichtes oder gefärbtes Garn … 50 niederl. Pf.
  5. c)Zwirn… 50 niederl. Pf. 3 6) Graue Packleinwand u. Segeltuch. . 50 niederl. Pf. 1
  6. e)Rohe (unappretirte) Leinwand, Zwillig und Drillich… 50 niederl. Pf. 3
  7. f)Gebleichte, gefärbte, gedruckte oder in anderer Art zugerichtete (appretirte), auch aus gebleichtem Garn gewebte Leinwand, ferner Zwillig und Drillich; desgl. rohes u. gebleichtes Tisch- u. Handtücherzeug, leinene Kittel, auch neue Wäsche… 50 niederl. Pf. 19 beim Eingang auf der Grenze geg. Preußen 50 niederl. Pf. 9
  8. g)Bänder, Battist, Borten, Fransen, Gaze, Kammertuch, gewebte Kanten, Schnüre, Strumpfwaaren, Gespinnst und Treffenwaaren aus Me- Niederl. Pfund. — u. Kisten. 6½ in Körben. 3 in Ballen. 29 75 50 17 — 50 — 25 62½ — 6½ in Kisten. 3 in Ballen. — — 6½ in Kisten. . 3 in Ballen. 6½ in Kisten. 4½ in Körben. 3 in Ballen.
(227)Nummer. Maßstab der Benennung der Gegenstände. Verzollung.
  1. h)Für Tara wird vergütet von beim 50 niederl. P f . Brutto. Eingang.Ausgang. Gewicht : Fl. Cents. Fl. Cents. Niederl. Pfund. Abgabensätze tallfäden und Leinen, jedoch außer Verbindung mit Eisen, Glas, Holz, Leder, Messing und Stahl… 50 niederl. P f 38 50 Zwirnspitzen… 50 niederl. P f 96 25 9 in Kisten. 6½ in Körben. 3 in Ballen. 11½ in Kisten. 5½ in Ballen. — 22 Lichte (Talg, Wachs-, Wallrath-und 50 niederl. P f Stearin-)… 7 — 23 L u m p e n und andere Abfälle zur Papier-Fabrication : Leinene, baumwollene und wollene Lumpen, Papierspäne, Maculatur, (beschriebene und bedruckte) ; desgleichen alte Fischernetze, altes Tauwerk und Stricke 50 niederl. Pf. frei — 24Material-und Specerei-, auch Conditorwaaren und andere Consumtibilien : 37
  2. a)Bier aller Alt in Fässern, auch Meth in Fässern… 50 niederl. Pf. 4
  3. b)Branntweine aller A r t , auch Arrak, Rum, Franzbranntwein und versetzte Branntweine… 50 niederl. P f . 14 33 2
  4. c)Essig aller Arr in Fässern… 50 niederl. P f
  5. d)Bier und Essig, in Flaschen oder Kruken eingehend… 50 niederl. Pf. 14 —
  6. e)Oel, in Flaschen oder Kruken e i n g e hend… 50 niederl. Pf. 14
  7. f)
  8. g)Wein und Most, auch Cider … 50 niederl. Pf. Butter… 50 niederl. Pf. 42 Anmerk. Einzelne Stücke, welche eingehen, sind wenn sie zusammen nicht mehr als 1½, nied. Pfund wiegen, frei.
  9. h)Fleisch, ausgeschlachtetes : frisches, gesalzenes, geräuchertes, auch ungeschmolzenes Fett, Schinken, Speck, Würste; desgleichen großes W i l d . 50 niederl. P f . i ) Früchte (Südfküchte), auch Blätter : (...)) Frische: Apfelsinen, Citronen, Limonen, Pommeranzen, Granaten und dergleichen … 50 niederl. Pf. Verlangt der Steuerpflichtige die — 5 25 — — — — 3 50 3 50 8 in Kisten. 12 in Kisten. 8 in Körben. 5½ in Ueber- fässern. — 12 in Kisten. 8 in Körben. — 14 6 — — 12 in Kisten. . 8 in Körben. 5½ in Ueberfäs. 8 in Fässern u. Töpfen. 8 in Fässern u. Kisten. 4½ in Körben. 3 in Ballen. 10 in Fässern u. Kisten. 6½ in Körben. 3 in Ballen.
(228)Nummer. Maßstab der Benennung der Gegenstände. Verzollung. Auszählung, so zahlte er für 100 Stück 1 F l . 17 Cts. Verdorbene bleiben unversteuert, wenn sie in Gegenwart von Beamten weggeworfen werden. ß) Trockene und getrocknete : Datteln, Feigen, Kastanien, Korinthen, Mandeln, Psirsischkerne, Rosinen, Lorbeeren und Lorbeerblätter, Pommeranzen, Pommeranzenschalen und dergleichen. . 50 niederl. Pf. k ) Gewürze, nämlich: Galgant, Ingber, Cardamomen, Eubeben, Muskatnüsse und Blumen ( M a c i s ) , Nelken, Pfeffer, Picment, Saffran, Sternanis, Vanille, Zimmt und Zimmt-Cassia, Zimmtblüthe . . 50 niederl. Pf.
  1. l)Häringe… Tonne. Für Tara wird vergütet von 50 niederl. P f . beim BruttoEingang.Ausgang. Gewicht: Fl. Cents. F l . Cents. Niederl. Pfund. Abgabensätze 6½ in Fässern. 7 — — — — 11 37 1 75
  2. m)Koffee und Koffeesurrogate… 50 niederl. Pf. 11
  3. n)1. Kakao in Bohnen 11 37 9 in Kisten. 8 in Fässern 6½ in Körben. 2 in Ballen. 6½ in Fässern — mit Dauben von Eichenund anderm — 37 8 in Kisten. 6½ in Körben. 8 in Ballen. harten Holz u. in Kisten. 5 in andern … 50 niederl. Pf. 2. Kakao-Masse, gemahlener Kakao, Chocolade u. Chocoladesurrogate. 50 niederl. P f . 19 25 6 42
  4. o)Käse aller Art… 50 niederl. Pf.
  5. p)Konfituren, Zuckerwerk, Kuchenwerk aller A r t , mit Zucker und Essig eingemachte Früchte und Gewürze; desgleichen Kaviar, Sago und Surrogate dieser Artikel, Oliven, Pasteten, zubereiteter Senf und Tafelbouillon. 50 niederl. Pf.
  6. q)Kraftmehl, worunter Nudeln, Puder Ställe mitbegriffen, desgleichen Mühlenfabricate aus Geireide und — — Fässern. 4½ in Körben. 2 in Ballen. 10 in Fässern und Kisten. 6½ in Körben. 3 in Ballen. 10 in Kisten von 50 nied. Pfund und darüber. 6 in Kisten unter 50 nied. Pfund. 5½ in Fässern u, Kübeln. 4 in Körben. 3 in Ballen. 19 25 10 in Fässern u.Kisten. 6½ in Körben. 3 in Ballen.
(229)Nummer. Maßstab Benennung der Gegenstände. der Verzollung. Für Tara wird vergütet von 50 beim niederl. Pf. BruttoEingang. Ausgang. Gewicht: Abgabensätze Fl. Cents. F l . Cents. Niederl. Pfunb. Hülsefrüchten, nämlich : geschrotete od. geschälte Körner, Graupe, Gries, Grütze, Mehl… 50 niederl. Pf. 3 50 — K r a f t m e h l , bei dem Eingange auf der Grenze gegen Preußen… 50 niederl. Pf. 2 35 —
  1. r)Muschel- oder Schalthiere aus der See, als : Austern, Hummern, M u scheln, Schildkröten … 50 niederl. Pf. 7 5) Reiß… 50 niederl. Pf. 6½inFäss.Kist. u. Körben. 3 in Ballen. — — 3 50 7 — 6½ in Fässern. 2 in Ballen.
  2. l)Salz (Kochsalz, Steinsalz) ist einzuführen verboten ; bei gestatteter Durchfuhr wird die Abgabe besonders bestimmt.
  3. u)Syrop… 50 niederl. Pf.
  4. v)Tabak 1) Tabaksblätter, unbearbeitete und Stengel…
  5. w)50 niederl.Pf. — — 74 — — 5½ in Fässern. 6 in Fässern und Canasserkörben. 4½ in Körben. 2 in Ball.all.Art. 2) Tabaksfahrikate, als : Rauchtabak in Mollen, abgerollten oder entrippten Plattern od. geschnitten ; Cigarren, Schnupftabak in Carotten oder Stangen und gerieben, auch Tahaksmehl… 50 niederl. Pf. 19 25 — 6½ in Körben. 3 in Ballen. Bei Cigarren außer d. vorstehend. Tara für die äußere Umschließung noch 12 Pf.Nied., falls die Cigarren in Kleinen Kisten, und 6 Pf. Nied., falls sie in Körbchen verpackt sind. Thee… 50 niederl. Pf. 19 25 — 11½ in Kisten.
  6. x)Zucker : 1)Brot-und, Hut-, Kandis-, Bruch17 oder Lumpen- und weißer gestoßener Zucker… 50 niederl. Pf. 6 in Fässern. 50 7 in Fässern mit Dauben v.Eichenund and. hartern Holze. 5 in and, Fässern. 6½ in Kisten. 2te Beilage zur Nr. 26. Nummer.
(230)Maßstab Benennung der Gegenstände. der Verzollung. 2) Rohzucker und Farin (Zuckermehl) 50 niederl. Pf. 8) Lumpenzucker für inländische Siedereien zum Raffiniren, unter den besonders vorzuschreibenden B e dingungen und Controlen… 50 niederl. Pf. 4) Rohzucker mit derselben Bestimmung und unter den besonders vorzuschreibenden Bedingungen und Controlen… 50 niederl. P f . 25 Oel, in Fässern eingehend… 50 niederl. Pf. Oel aus Samen beim Eingangaufder Grenze gegen Preußen… 50 niederl. P f . Für Tara wird vergütet von 50 beim niederl. Pf. BruttoEingang. Ausgang Gewicht: Ft. Cents. Fl. Cents. Nieder. Pfund. Abgabensatze 15 75 — — 6½ in Fässern mit Dauben von Eichen- und anderm hartem Holze. 5 in andern Fässern. 8 in Kisten von 400 nied. P f u n d und darüber. 6½ in Kisten unter 400 nied.Pf. 5 in außereuropäischen Rohrgestechten (Canassers, Cranjans). 3½ in anderen Körben. 3 in Ballen. 62 7 in Fässern mit Dauben von Sichen-u. anderm hartem Holze. 5 in andern Fässern. 6½ in Kisten. 8 75 6½ in Fässern mit Dauben von Eichen- und anderm hartem Holze. 5 in andern Fässern. 8 in Kisten von 400 nied. Pfund und darüber. 6½ in Kisten unter 400 nieb.Pf. 5 in außereuropäischen Rohrgeflechten (canassers, Cranjans). 3½ in anderen Körben. 3 in Ballen. 2 92 1 41 9 Nummer.
(231)Maßstab Benennung der Gegenstände. der Verzollung. A n m e r t . 1. Baumöl zum Fabrikgebrauch wird gegen die allgemeine Eingangsabgabe eingelassen wenn bei den Zollämtern an der Grenze oder bei der Abfertigung aus den Packhöfen vorher auf 50 nieb. Pf. Oel ein halbes Pfund Terpentinöl zugesetzt worden. A n m e r k . 2. Sogenannte Oelkuchen, als Rück stände beim Oelschlagen aus Lein-, Raps-, Rübsamen, u.s.w.; ingleichen Mehl aus solchen Kuchen und Rückständen pro 50 niederl. Pf. bei dem Eingang 5½ Cents. Für Tara wird vergütet von beim 50 niederl. P . BruttoEingang. Ausgang. Gewicht: Fl. Cents.s Fl. Cents. Niederl. Pfund. Abgabensätze 26 Papier und Pappwaaren : 2) Ungeleimtes , ordinäres (grobes graues und Halbweißes) Druckpapier auch grobes (weißes und gefärbtes) Packpapier und Pappdeckel … 50 niederl. Pf.
  1. b)Alle anderen Papiergattungen… 50 niederl. Pf. Anmerk. 1. Papier, welches lithographirt, bedruckt oder liniirt ist, um in diesem Zustande zu 1 8 75 75 — — Rechnungen, Etiketten, Frachtbriefen, Devisen, u.s.w. zu dienen, desgl. ordinäre Bilderbogen gehören zu den La b. benannten Papiergattungen. U n m e r k . 2. Von grauem Lösch- und Packpapier wird die allgemeine Eingangsabgabe erhoben. 50 niederl. Pf. 3 2) Gefärbte, auch weißgemachte Seide oder Floretseide (gezwirnt od. ungezwirnt), auch Zwirn aus roher Seide. 50 niederl. Pf. 14 Näh- und Strickerei-Seide bei dem Eingang auf der Grenze gegen Preußen. . . 50 niederl. Pf.
  2. b)Seidene Zeug- und Strumpfwaaren, Tücher (Schawls), Bänder, Blonden, Spitzen, Petinet, Flor (Gaze), Posamentier-, Knopfmacher-, Sti- 5 3 in Ballen. 8 in Fässern. 10 in Kisten. 3 in Ballen. 6½ in Fässern u. Kisten. 3 in Ballen. 6½ in Fässern. 50 — 87½ 8 in Kisten. 3 in Ballen. 8 in Kisten. 6½ in Körben. 3 in Ballen. 8 in Kisten. 6½ in Körben.
  3. c)Papiertapeten… 50 niederl. Pf. 17 50 6) Buchbinder-Arbeiten aus Papier und Pappe, auch grobe lackirte Waaren aus diesen Urstoffen… 50 niederl. Pf. 17 50 (fertige Kürschnerarbeiten) 27 Pelzwerk als überzogene Pelze, Mützen, Handschuhen, Decken, Pelzfutter, Besätze und dergleichen… 50 niederl. Pf. 38 50 A u s n a h m e . Fertige nicht überzogene 50 niederl. Pf. 10 50 Schafpelze… 28 Schießpulver… 29 Seide und Seidenwaaren : — 8 in Fässern u. Kisten. 4½ in Ballen. Nummer.
(232)Maßstab Benennung der Gegenstände. der Verzollung. Für Tara wird vergütet von beim 50 niederl. Pf. BruttoEingang. Ausgang. Gewicht: Fl. Cents. F l . Cents. Niederl. Pfund. Abgabensätze cker-und Putzwaaren, Gespinnst und Tressenwaaren aus Metallfäden und Seide, außer Verbindung mit Eisen Glas, Holz, Leder, Messing und S t a h l ; G o l d - und Silberstoffe; end lich obige W a a r e n aus Floretseide (bourre de soie), oder Seide und Floretseide… 50 niederl. Pf. 92 c ) Alle obigen W a a r e n , in welchen außer Seide und Floreiseide, auch andere Spinnmaterialien : W o l l e , oder andere T h i e r h a a r e , B a u m wolle, Leinen, einzeln oder verbunden enthalten sind … 50 niederl. Pf. 96 30 Seife :
  1. a)Grüne, schwarze und andere Schmierseife… 50 niederl. Pf. 1
  2. b)Gemeine weiße… 50 niederl. Pf. 5 c ) Feine, in Täfelchen, K u g e l n , B ü c h - 50 11 in Kisten. 6½ in Ballen. — 10 in Kisten. 5½ in Ballen. 25 75 83 — 17 50 — — . Größe… 50 niederl. Pf. 17 A n m e r k . Werden dergleichem zum Durchgang angemeldet, so wird die Durchgangsabgabe mit 87½ Cents von 50 niederl. Pfunden erhoben 32 Steine :
  3. a)Bruchsteine und behauene Steine aller Art, Mühl-, grobe Schleif-u. Wetzsteine, Tussteine, Traß, Ziegel- u, Backsteine aller Art, beim Transport zu Wasser, auch beim Landtransport, wenn die Steine nach einer Ablage zum Verschiffen bestimmt find… 1 Schiffs last od. —
  4. b)Waaren aus Alabaster, Marmor u. 1875 nied. Pf. Speckstein, ferner : unechte Steine in Verbindung mit unedlen Metallen, auch geschliffene echte und unechte Steine, Perlen und Korallen ohne Fassung … 50 niederl. Pf. 17 Anmerk. Zu a. und b. 1) Große Marmorarbeiten (Statuen, Büsten u. dergleichen), Flintensteine, feine Schleif- und Wetzsteine, auch Waaren aus Serpentinstein zahlen die allgemeine Eingangsabgabe. 50. — — sen, Krügen, 31 Spielkarten. von Töpfen, u.s.w… 50 niederl. Pf. jeder Gestalt und — 6½ in Kisten. 3 in Ballen. 8 in Kisten. 87½ — 50 — — 8 in Fässern. u. Kisten. Nummer.
(233)Benennung der Gegenstände. Maßstab Abgabensätze Für Tara wird vergütet beim von der 50 niederl. Pf. BruttoEingang. Ausgang. Verzollung. Gewicht: Fl. Cents. Fl. Cents. Niederl. Pfund. — 1 Stück. 7 3 — — 50 niederl. Pf. — 2)Lithographirsteine… 33 Steinkohlen… 34Stroh-, Rohr- u. Bastawaaren 2) Matten und Fußdecken von Bast 50 niederl. Pf. Stroh und Schilf… 29
  1. b)S t r o h - und Bastgeflechte, grob Strohhüte und Decken aus ungefpaltenem Stroh, Span- u. Rohr hüte ohne Garnitur… 50 niederl. Pf. 17 50 50
  2. c)feine Bast- und Strohhüte… 50 niederl. P f . 87 35 Talg (eingeschmolzenes Thierfett) und 50 niederl. Pf. 5 25 Stearin… 36 T h e e r (Mineraltheer und anderer), Daggert, gemeines Pech … 50 niederl. Pf. 29 37 Töpferthon und Töpferwaaren :
  3. a)Töpferthon für Porzellanfabriken — — 50 niederl. Pf. frei (Porzellanerde)…
  4. b)Gemeine Töpferwaaren, Fliesen, 50 niederl. Pf. — 58 — Schmelztiegel…
  5. c)Einfarbiges oder weißes Fayence, oder Steingut, irdene Pfeifen. . 50 niederl. Pf. 8 75
  6. d)Bemaltes, bedrucktes, vergoldetes oder versilbertes Fayence, od. Stein50 niederl. Pf. 17 50 gut … Beim Eingang auf der Grenze gegen Preußen. 50 niederl. Pf. 4 70 —
  7. e)Porzellan, weißes… 50 niederl. Pf. 17 50 Beim Eingang auf der Grenze gegen Preußen. 50 niederl. Pf. 3
  8. f)Porzellan, .farbiges, und weißes mit farbigen Streifen, auch dergleichen mit Malerei oder Vergoldung… 50 niederl. Pf. 43 75.
  9. g)Fayence, Steingut und anderes Eßgeschirr, auch weißes Porzellan und Email in Verbindung mit unedlen 50 niederl. Pf. 17 50 Metallen…
  10. h)Dergleichen in Verbindung mit Gold, Silber, Platina, Semilor und an87 dern feinen Metallgemischen ; ingl. alles übrige Porzellan in Verbindung 50 mit edlen oder unedlen Metallen . 50 niederl. Pf. 33 Vieh : 2 33
  11. a)Pferde, Maulesel, Maulthiere,Esel. 1 Stück. 8 75
  12. b)Ochsen und Stiere… 1 Stück. A n m e r k . Pferde und andere vorgenannte Thiere sind steuerfrei, wenn aus dem Gebrauche, der — 10 in Kisten. 4½ in Ballen. 6½ in Fässern u. Kisten. 87½ — 11 in Kisten. 6½ in Körben. 6½ in Körben. 11inKisten. 6½ in Körben. 11 in Kisten. 6½ in Körben. — Nummer.
(234)Maßstab Benennung der Gegenstände. der Verzollung. von ihnen beim Eingange gemacht wirb, überzeugend hervorgeht, daßsieals Zug- oder Lastthiere zum Angespann eines Reise oder Frachtwagens gehören, oder zum Waarentragen dienen, oder die Pferde von Reisenden zu ihrem Fortkommen geritten werden müssen. Fohlen, welche der Mutter folgen, gehen frei ein.
  1. c)Kühe… 1 Stück.
  2. d)Rinder (Jungvieh)… 1 Stück.
  3. e)Schweine (ausgenommen Spanferkel) : 1) gemästete… 1 Stück. 2) magere… 1 Stück.
  4. f)Hammel… 1 Stück.
  5. g)Anderes Schasvieh, Ziegen, Kälber und Spanferkel… 1 Stück. Für Tara wird vergütet Abgabensätze von 50 niederl. Pf. Eingang.Ausgang. BruttoGewicht : Fl. Cents. Fl. Cents. Niederl. Pfund. beim 5 3 1 1 — 25 50 — — — 87½ — 75 17 — 29 39 Wachsleinwand, Wachsmousselin, Wachstafft, Wachswaaren :
  6. a)Grobe, unbedruckte Wachsleinwand. 50 niederl. Pf.
  7. b)Alle anderen Gattungen, ingleichen Wachsmousselin. Wachstafft u. Ma50 niederl. Pf. lertuch…
  8. c)Feine bossirte Wachswaaren… 50 niederl. Pf. 40 Wolle und Wollenwaaren : 3 50 8 17 50 — 2) Schafwolle, rohe und gekämmte . 50 niederl. Pf. frei
  9. b)Weißes drei- oder mehrfach gezwirntes, wollenes und Kameelgarn ; desgleichen alles gefärbte Garn… 50 niederl. Pf. 14 bei demEingangaufder Grenze gegen Preußen… 50 niederl. Pf. 4 c ) Wollene Zeug- und Strumpfwaaren, Tücher (Schawls), Tuch- und Filzwaaren, Posementier-, KnopfmacherSticker-und Putzwaaren, außer Verbindung mit Eisen, Glas, Holz, Leder, Messing und S t a h l ; ferner: dergleichen Waaren aus andern Thierhaaren, oder aus letztern und Wolle ; endlich Waaren obiger A r t in Verbindung mit andern nicht seidenen Spinnmaterialien … 50 niederl. Pf. 52 Beim Eingang auf der Grenze gegen Preußen: — 6½ in Kisten. 4½ in Körben. 3 in Ballen. 3 — — 10 in Kisten. 50 70 — —8 in Fässern — u. Kisten. — 3½ in Ballen. 50 10 in Kisten. 3½ in Ballen. Nummer.
(235)Maßstab Abgabensätze der beim Für Tara wird vergütet von 50 niederl. Pf. Brutto. Eingang. Ausgang. Verzollung., Gewicht : Fl. Cents. Fl. Cents. Niederl. Pfund. — — 25 1) Wollene Tücher, Halbtücher, Casimir. 50 niederl. Pf. 35 Benennung der Gegenstände. 2) Wollene Zeug- u. Strumpfwaaren, M o l ton u. Decken, so wie Merinos, Bombazin, Schawls, Napolitaines… 50 niederl. Pf. 16 45 — —
  1. d)Teppiche (Fußteppiche) aus Wolle oder andern Thierhaaren, und dergleichen mit Leinen gemischt… 50 niederl. P f . 35 — — — A n m e r k . Einfaches und doublirtes ungefärbtes Wollengarn, so wie Oeltücher aus Roßhaaren, ingleichen ganz grobe Gewebe aus Kälberhaaren, u. Werg zahlen die allgemeine Eingangsabgabe. 41 Zink und Zinkwaaren : 5 in Fässern u. Kisten. 3 in Körben. zink… 50 niederl. Pf. 3 50
  2. b)Bleche und grobe Z i n k w a a r e n . 50 n i e d e r l Pf. 5 83 —
  3. c)Feine, auch lackirte Zinkwaaren. 50 niederl. Pf. 17 50 — — .
  4. a)Grobe Zinnwaaren, a l s : Schüsseln, Teller, Löffel, Kessel und andere Gesäße, Röhren und Platten… 50 niederl. P f . 3 50. — —
  5. b)Andere feine, auch lackirte Zinnwaaren, Spielzeug und dergleichen… 50 niederl. Pf. 17 50
  6. a)Roher 42Zinn und Zinnwaaren: Anmerk. Von Zinn in Blöcken, Stangen, u.s.w. und altem Zinn wird die allgemeine Eingangsabgabe erhoben. 10 in Kisten. 3½ in Ballen. 10 in Fässern u. Kisten. 6½ in Körben. 5 in Fässern u. Kisten. 3 in Körben. 10 in Fässern u. Kisten. 6½ in Körben. Dritte Abtheilung. Von den Abgaben, welche zu entrichten sind, wenn Gegenstände zur Durchfuhr angemeldet werden. 1. Die. in der ersten Abtheilung des Tarifs benannten Gegenstände bleiben auch bei der Durchfuhr in der Regel abgabenfrei. 2. Von Gegenständen, welche nach der zweiten Abtheilung des T a r i f s , beim Eingange oder Ausgange, oder in beiden Fällen zusammengenommen, mit weniger als 87 ½ Cents von
(236)50 niederländischen Pfunden, oder nach Maß- oder Stückzahl belegt sind, ist in der Regel als Durchgangsabgabe der Betrag jener Eingangs- und Ausgangsabgaben zu entrichten. 3° Für Gegenstande, bei welchen die Eingangs- oder Ausgangsabgabe, oder beide zusammen, 87½Cents von 50 niederländischen Pfunden erreichen oder übersteigen, wird in der Regel nur jener Satz von 87½ Cents von 50 niederländischen Pfunden, ingleichen für Vieh, und zwar : 2) von Pferden, Mauleseln, Mautthieren, Eseln,… F l . 2 33 Cents.
  1. b)Ochsen und Stieren,…
  2. c)Kühen und Rindern, …
  3. d)Schweinen und Schafvieh,… vom Stück als Durchgangsabgabe entrichtet. Verordnung den (N° 5438.—R.P.) —1 — « — 75 87½ «29 vorstehenden Tarif betreffend. Luxemburg, den 26. August 1840. Der vorstehende Abdruck des neuen Zolltarifs tritt dergestalt an die Stelle des bereits u n t e rderselben Nummer 26 des Verwaltungs- und Verordnungsblatts, am 31. v. M. ausgegebenen, daß der Letztere als nicht bestehend und nicht geltend zu betrachten, vielmehr als durch den vorstehenden ersetzt anzusehen, und dieser unterm heutigen Tage ausgegebene neue Abdruck als die alleinige Richtschnur zu befolgen ist. Alle Behörden, die es angeht, haben sich hiernach zu achten. Die Königlich-Großherzogliche Landesregierung, In Abwesenheit des Präsidenten : Der beauftragte Regierungsrath, Gelle. Luxemburg.— Gedruckt bei J. L a m o r t .

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