Obsah (5)
§ 6§ 11§ 35§ 36§ 39397 MÉMORIAL Memorial DU des GRAND-DUCHÉ DE LUXEMBOURG. Großherzogthums Luxemburg. SAMEDI, 19 j u i n 1886. N° 33. Arrêté du 17 juin 1886, prescrivant un recensement du bétail. L E MINISTRE D'ÉTAT , P
§ 6erhält folgende Fassung: Außerdem ist.
in dem Revisionsbefunde die Tarifnummer, welcher die Waaren angehören, sowie die Nummer des statistischen Waarenverzeichnisses anzumerken." 3. Der § 7 erhält folgende Fassung: Die Ausfertigung eines Begleitscheines I erfolgt nach dem Muster A und zwar entweder:
- a)durch Ausfüllung der Spalten 1 bis 11 und 13 nach Anleitung der Probeeintragung 1, für sämmtliche zu der betreffenden Sendung gehörige Waaren, oder
- b)in der Art, daß auf die dem Begleitschein anzustempelnde Anmeldung (§ 4) Bezug genommen wird, oder endlich
- c)bei Benutzung des Musters A als Anmeldung nach Anleitung der Probeeintragungen 2 und 3." 4. An die Stelle des Absatzes 4 des § 8 treten folgende Bestimmungen: Die Begleitschein-Formulare sind, auch bezüglich des Formats (38 Cm. Höhe und 48 Cm. Breite), der Farbe und sonstigen Beschaffenheit des zu verwendenden Papiers, nach Maßgabe der Muster (Anlagen zu § 1) herzustellen. Zu den den Begleitscheinen anzustempelnden Anmeldungen (§§ 11 und 21) ist Papier von gleicher Beschaffenheit (Format, Farbe, u . s . w . ) zu verwenden. Dieselben dürfen jedoch auch in halber Höhe des Begleitscheinformats hergestellt werden. Auch kann den Eisenbahnverwaltungen, Dampschifffahrts-Agenturen, Spediteuren, Großhändlern, u . s . w . , von Seiten der Ausfertigungsämter gestattet werden, die Begleitschein- und Anmeldungs-Formulare nach Maßgabe der vorgeschriebenen Muster auf eigene Kosten drucken zu lassen. Formulare, welche diesen Vorschriften nicht entsprechen, sind von der amtlichen Verwendung auszuschließen." 5. An die Stelle der beiden ersten Absätze des § 10 tritt folgende Vorschrift: Bei der Ausfertigung eines Begleitscheines I nach der Bestimmung unter a des § 7 bleiben die Spalten 5 bis 7 des Formulars insoweit unausgefüllt, als die Gattung und Menge der Waaren in den Spalten 8 bis 10 auf Grund amtlicher Ermittelung vollständig angegeben werden kann." 6. Im bisherigen Absatz 5 des § 10 ist statt: „mit Begleitschein I nach Muster A" zu setzen: mit einem nach § 7a ausgefertigten Begleitschein I." 7. Im 2.
§ 11ist statt „der ersten Seite" zu setzen: „der zweiten Seite".
- Der § 16 erhält folgende Fassung:
- Angabe der Eingangsgrenzstrecke, Herkunft und Bestimmung der Waaren". In den Begleitscheinen ist die Grenzstrecke, über welche der Eingang der Waaren erfolgte, bezw. das Land, aus dessen Eigenhandel die Waaren herstammen (die Provenienz) und, im Falle der Aus- oder Durchfuhr der Waaren, das Land der Bestimmung (das Land in dessen Eigenhandel die Waaren übergehen), anzugeben.
- Der
- Absatz im § 17 ist zu streichen.
- Im § 21 ist statt: „Musters D" bezw. „Muster D" zu setzen: „Musters B" bezw. "Muster B". Im vorletzten
selben Paragraphen sind vor dem Worte: „angemeldet" die Worte: "nach Muster C" einzuschalten. Der letzte Absatz ist zu streichen und an die Stelle desselben solaendes zu seken: 404 „Das Begleitschein-Ausfertigungsamt ist befugt, von dem Extrahenten des Begleitscheines vor der Aushändigung des letzteren die Vorlegung des Frachtbriefes über die Versendung der Waaren an den im Begleitschein genannten Empfänger zu verlangen". 11. Im 2.
§ 35
ist statt „Spalten 14 bis 19 "zu setzen: „Spalten 14 bis 18 und 25", ferner statt „Spalte 23 und 24" zu setzen: „Spalte 22 und 23". 12. Im letzten
§ 36sind die Worte „20 bis 22 (Muster H)" zu streichen.
13. Im 1.
§ 39sind die Worte „(Muster B)" zu streichen.
- Als
- Satz des Absatzes 2 des § 48 ist folgende Bestimmung zu setzen: „Der Waarenempfänger ist verpflichtet, dem Begleitschein-Erledigungsamte auf dessen Verlangen den über die Versendung der Waaren lautenden Frachtbrief vorzulegen".
- Die Musterformulare für die neuen Begleitscheine können bei den Amtsstellen eingesehen werden. Luxemburg, den
- Juni
- Der General-Direktor der Finanzen, M. Mongenast. Chemins de fer et minières Prince-Henri. 1 RÉSEAU. (Minières, Attert, Sûre: 139 kilom.) er Voyageurs, RECETTES. fr. Du 1er au 31 mai 1886... Du 1 janvier au 30 avril 1886 ... er Id. 31 Différence eu faveur 20; 130 48 61,176 83 Marchandises. fr. 136,201 15 547,694 52 mai... 1886 1885 81,307 31 96,324 38 683,895 67 719,430 56 de. 1886 1885 15,017 07 35,534 89 Recettes diverses. Recettes totales. fr. 585 06 1,854 66 2,
- 72 2,416 ,97 fr. 156,916 69 610,726 01 767,642 70 818,171 91 22 75 Produit kilométrique correspondant à : 50,529 21 1886 fr. 13,349 35, soit par jour-kilomètre fr. 36,
- fr. 38,
- 1885 14,228 06, 2e RÉSEAU. (Ligne de Wiltz: 10 kilom.) Du 1er au 31 mai Du 1er janvier au 30 avril Id. 31 1886... 1886... 1,503 69 4,501 50 2,807 74 7,363 29 12 66 8 83 4,524 09 11,873 62 mai... 1886 1885 6,005 19 6,143 85 10,171 03 7,211 41 21 49 49 14 16,197 71 13,404 40 1886 1885 138 66 Différence en faveur de 2,959 62 Produit kilométrique correspondant à 2,793 31 27 65 1886 fr. 3,915 34, soit par jour-kilomètre fr. 10,
- fr. 8,
- 1885 fr. 3,240 14 Luxembourg,— Imp. de la Cour. V. Bück.