489 MEMORIAL Memorial DU des GRAND-DUCHE DE LUXEMBOURG. Großherzogthums Luxemburg. V E N D R E D I , 31 août
- N°.
- Avis. — Brevets d'invention. Freitag,
- August
- Bekanntmachung. - Erfindungspatente. Folgende Erfindungspatente sind im Laufe verLes brevets d'invention ci-après ont été déflossenen Monats August, in Gemäßheit des Gelivrés pendant le mois d'août écoulé, en vertu setzes vom
- Juni 1880, ertheilt worden : de la loi du 30 juin 1880, savoir : Nr.
- Am
- August. — Ein nach dem N°
- Le 10 août. — Appareil dit « RéfriNamen des Erfinders' benannter Weinwärmungsgérant chauffe-vins Desmazières».— M. Émile Apparat. — Hr. Emil Desmazières; VerDesmazières; représentant, M. Aug. Mullendorff treter, Hr. August Müllendorff zu Luxemburg. à Luxembourg. Nr.
- Am
- August. — System von FarN°
- Le 13 août. —Système d'impression bendruck in einmaligem Preßgang, genannt "Poen couleurs par presse et foulage uniques, dit lychromotypographie". — Hr. Amadeus FayoI «Polychromotypographie». — M, A m . Fayol zu Bordeaux (Frankreich); dieselbe Vertretung. à Bordeaux (France) ; même représentation. Nr.
- Am
- August. — Verbesserungen N°
- Même date. — Perfectionnements in dem Bau von Gasometern. — Hr. Wilh. Gadd à la construction des gazomètres. — M. William zu Manchester (England); dieselbe Vertretung. Gadd à Manchester ; même représentation. Nr.
- Am
- August. — Gaszuleitung an N°
- Le 14 août. — Prise de gaz pour Gegenzug-Lampen. — Hr. Joseph Herzfeld zu becs à air chauffé. — M. Joseph Herzfehld à Berlin; dieselbe Vertretung. Berlin ; môme représentation. Nr.
- Am
- August. — Neues PubliciN°
- Le 20 août. — Nouveau système de tats-System, anwendbar auf jegliche Postpapiere, publicité applicable à tous papiers postaux, tels als : Brief-Umschläge und -Papier, Corresponque enveloppes, papier à lettres ou les deux denzkarten, Postwerthzeichen u. s. w. — Hr. Franz combinés, cartes postales, timbres-postes, etc. Pangaertd'Opdorp zu Liverpool (Eng— M. François Pangaert d'Opdorp à Liverpool land); Vertreter, Hr. Aug. München zu Luxem(Angleterre) ; représentant, M, Alph Munchen burg. Nr.
- Am
- August. — Neues System à Luxembourg. zum Befestigen der Ohrringe. — Hr. Michel N°
- Le 20 août. — Nouveau système Breisch zu Luxemburg ; dieselbe Vertretung. pour fixer les boucles d'oreille. — M. Michel Nr.
- Am
- August. — Verbesserte HufBreisch à Luxembourg; même représentation. eisenstollen. — Hr. Max von Manstein zu N°
- Le 30 août. — Crampon mobile Breslau (Preußen); Vertreter, Hr. Const. Steffen perfectionné de fer à cheval. — M. Max. von zu Luxemburg. Manstein à Breslau (Prusse) ; représentant, M. Const. Steffen à Luxembourg. 490 N°
- Le 31 août. — Appareil à torréfier le café et autres matières par l'action directe de la vapeur surchauffée. — M. Auguste Sandron à Merlin (Belgique) ; représentant, M. Jos. Metz à Luxembourg. Nr.
- Am
- August. — Apparat zum Rösten von Kaffee und dergl. durch direkte Einwirkung überhitzter Luft.—Hr. August Sandron zu Merlin (Belgien); Vertreter, Hr. Joseph Metz zu Luxemburg. Nachstehende Ersindungspatente sind erloschen Les brevets ci-après sont éteints pour défaut wegen Nichtentrichtung der jährlichen Gebühr : de paiement de la taxe annuelle : N°
- — Latrine inodore perfectionnée. Nr.
- — Geruchlose Abortsanlage. Nr.
- — Verfahren um natürlichen Blumen N°
- — Procédé pour conserver la fraîund Blättern ihr frisches Aussehen zu bewahren. cheur aux fleurs et feuilles naturelles. Nr.
- — Neues Verfahren zur Herstellung N°
- —Nouveau procédé de fabrication de von Metallröhren aus einem Stück, ohne Schweißtuyaux et autres corps creux, en une seule oder Löhnath noch Vernietung. pièce, sans soudure ni rivure. Nr.
- — Saug- und Druckpumpe mit WasN°
- — Pompe aspirante et foulante à serkolben. piston liquide. Nr.
- — Apparat um Bier ohne Verlust N°
- — Appareil servant à tirer la bière von Kohlensäure und unter Beibehaltung seiner directement du tonneau sans perdre d'acide Kellertemperatur direkt vom Faß zu zapfen. carbonique ou la température de la cave. Luxembourg, le 31 août
- . Luxemburg, den
- August
- Le Conseiller secrétaire général, Der Regierungsrath u. Generalsekretär, P. RUPPERT. P. Ruppert. Bekanntmachung. — Uebergangsabgabe von Branntwein. Nach einer Mittheilung des auswärtigen Amtes in Berlin wird vom
- September d. Is. ab im Deutschen Reichs der Luxemburgischen Grenze gegenüber ein Branntweinsteuer-Grenzbezirk gebildet, innerhalb dessen alle aus Luxemburg nach Deutschland eingehenden oder in der Richtung von der Luxemburgischen Grenze nach Orten im Gebiets der deutschen BranntweinsteuerGemeinschaft sich bewegenden Waarentransports behufs der Feststellung, ob dieselben etwa Branntwein enthalten, der Revision unterworfen werden können, und in welchem auch für Branntweinmengen von mehr als zwei Liter, welche in anderer Richtung befördert werden, der Nachweis der Abstammung aus dem freien Verkehr der deutschen Branntweinsteuer-Gemeinschaft beizubringen ist. Ueber die Grenze von Luxemburg gegen Preußen darf Branntwein nur auf den nachfolgend bezeichneten Straßen und unter Beachtung der für den Verkehr mit übergangsabgabenpflichtigen Gegenständen bestehenden Vorschriften eingeführt werden, auch sind die bezüglichen Transporte, insoweit sie nicht von Uebergangsscheinen begleitet und in den letzteren anderweite Bestimmungen hinsichtlich der Vorführung des Branntweins ertheilt sind, den nachstehend für jede Uebergangsstraße bezeichneten Hebe- und Abfertigungsstellen zur Eingangsabfertigung vorzuführen. 491 Nummer. 1 2 3 4 Bezeichnung der Abgangsstraßen. von Ulflingen bezw. Weiswampach über Malscheid und Oudler nach St. Vith. von Hosingen bezw. Rodershausen nach Dasburg. von Vianden über Roth nach Obersgegen, Neuerburg und Bitburg. von Echternach nach Echternacherbrück. Abfertigungsstelle. Steusramt St. Vith. Abfertigungsstelle Dasburg. Abfertigungsstelle Obersgegen. Abfertigungsstelle Echternacherbrück. Abfertigungsstelle auf dem Bahnhofe Karthaus. . Dieselbe. von Wasserbillig mit der Eisenbahn nach Bahnhof Karthaus. 6 von Grevenmacher nach Trier. von Remich über Nennig, Mertzig nach Trier und Saar7 brücken. Abfertigungsstelle Rennig. 8 Steueramt Perl. von Schengen nach Perl. Zum Branntweinsteuergrenzbezirke, in welchem Branntweinsendungen den vorstehend angegebenen Beschränkungen unterliegen, ist ein Landstreifen von ungefähr 7 Km. Breite bestimmt, welcher gegen Luxemburg durch die Landesgrenze, gegen das innere Gebiet Preußens durch folgende Steuerbinnenlinie begrenzt wird. Die Steuerbinnenlinie beginnt an der Landesgrenze gegen die Reichslande Elsaß-Lothringen, Mich von Oefft, folgt von Oefft der Straße über Hellendorf, Borg, Münzingen und Kirf bis zu dem Punkte, wo zwischen Kirf und Meurig ein Landweg nach Duettlingen abgeht. Diesem Weg folgt sie bis Dusttlingen und geht von dort auf dem Wege über Merzkirchen und Koerrig nach Saarburg, bis zu dem Punkte, wo vor Saarburg ein Weg in nordöstlicher Richtung nach Littorf abzweigt. Von hier aus folgt sie dem durch Littorf und Mannebach führenden Weg bis zu dem Punkte, wo die Straße nach Ueberschreitung des Mannebaches in südlicher Richtung nach Saarburg umbiegt, und geht dann in einer geraden Linie nach der Hammerfähre über die Saar, dabei das auf dem Wege von Tawern nach Oyll belegene Forsthaus und den Ort Wawern in den Steuergrenzbezirk einschließend. Sodann überschreitet sie die Saar und folgt dem über Filzen führenden Wege bis zum Bahnhof Karthaus. Nach Ueberschreitung der Mosel geht sie über Oberkirch nach Zowen und von da in gerader nördlicher Richtung nach Neuhaus an der Trier-Bittburger Chaussee, verfolgt dieselbe bis Helenenberg und demnächst die Straße über Hilzem, Kaschenbach, Niederweis bis Alsdorf. Von dem nördlichen Ausgange von Alsdorf wendet sie sich in westlicher Richtung nach dem nördlichen Ausgange von Holzthum und folgt dann der Straße über Schankweiler, Kartoffelsdorf, Freilingen, Ober-Geckler, Kreutzdorf, Klomwolpert, Jucken, Arzfeld, Lichtenborn, Winterspelt bis St. Vith und geht von hier auf dem über Rodt nach dem belgischen Orte Burtonville führenden Wege bis zur Landesgrenze gegen Belgien. Sämmtliche Orte, welche als Punkte auf der Binnenlinie bezeichnet werden, nebst Zubehör, als Gärten, Scheunen, Zäune u., sowie alle Wege und Chausseen, durch welche der Lauf der Binnenlinie selbst beschrieben wird, werden als zum Steuergrenzbezirk gehörig angesehen. Zur Ausstellung von Legitimationsscheinen über Branntweinsendungen, welche aus dem Binnenlande in den Branntweinsteuergrenzbezirk überführt werben sollen, sind das Hauptsteuer-Amt zu Trier sowie die Steuerämter zu Mertzig, Saarburg, Bitburg, Neuerburg und Prüm ermächtigt. Beim 5 492 Eingangs von Branntwein aus Luxemburg wird der erforderliche Transportausweis von derjenigen der obengenannten Abfertigungsstellen ertheilt, bei welcher die Anmeldung und Abfertigung geschieht. Die obengenannten Abfertigungsstellen sind auch befugt, Legitimationsscheine für Branntwein, welcher innerhalb des Branntweinsteuergrenzbezirks versendet werden soll, auszufertigen. Die Einfuhr von Branntwein nach Preußen auf der Mosel ist außerhalb der oben unter 5 — 7 und 8 aufgeführten Uebergangsstraßen verboten. Fahrzeuge, welche innerhalb des Branntweinsteuergrenzbezirks anlanden, können jederzeit einer Revision unterzogen werden. Die Mittheilung der entsprechenden Anordnungen betreffs des Branntweinsteuergrenzbezirkes in Elsaß-Lothringen bleibt vorbehalten. Luxemburg, den
- August
- Für den General-Director der Finanzen : Der General-Director des Innern, H. Kirpach, Avis. — Bourse d'étude. La bourse d'étude de la fondation Schwartz sera vacante à partir du 1 er octobre prochain. Les prétendants à la jouissance de cette bourse sont invités à me faire parvenir leurs demandes accompagnées des pièces justificatives de leurs droits avant Je 15 du même mois. Luxembourg, le 30 août
- Pour le Directeur général des finances : le Directeur général de l'intérieur, H . KIRPACH. Avis. — Règlement communal. Dans sa séance du 21 août courant le collège des bourgmestre et échevins de la ville de Luxembourg a interdit d'urgence, par mesure de police de sûreté, d'habiter certaines maisons et de circuler sur certains terrains situés au pied des rochers du parc Mansfeld à Clausen. Conformément à l'art. 52 de la loi communale du 24 février 1843, cet arrêté a été confirmé par le conseil communal dans sa séance du 25 de ce mois. II a été en outre publié et affiché de la manière voulue par la loi. Luxembourg, le 30 août
- Bekanntmachung. — Studienbörse. Eine Studienbörse der Stiftung Schwartz wird mit dem
- Oktober künftig fällig sein. Die Bewerber um den Genuß besagter Börse wollen mir ihre desfallsigen Gesuchs nebst Belegstücken vor dem
- desselben Monats zukommen lassen. Luxemburg, den
- August
- Für den General-Director der Finanzen : Der General-Director des Innern, H. Kirpach. Bekanntmachung. — Gemeindereglement. In seiner Sitzung vom
- lfd. Mts. hat das Collegium der Bürgermeister und Schöffen der Stadt Luxemburg dringlichkeitshalber durch einen Sicherheitspolizei-Beschluß das Bewohnen gewisser Häuser sowie das Betreten gewisser Plätze am Fuße der Felsen des Parkes Mansfeld in Clausen, untersagt. Gemäß Art. 52 der Gemeindeordnung vom
- Februar 1843 ist dieser Beschluß durch den Gememderath in seiner Sitzung vom
- d. Mts. bestätigt worden. Derselbe ist außerdem vorschriftsmäßig veröffentlicht und angeschlagen worden. Luxemburg, den
- August
- Le Directeur général de Intérieur, H. KIRPACH, Der General-Direktor des Innern, A Kirpach. Luxembourg. Imprimerie de la Cour, V. BÜCK.
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Explication IA à partir du texte officiel de la loi. Indicatif, ne remplace pas un conseil juridique.