739 Memorial 1940 Luxemburg, Freitag, den 27. Dezember 1940. N°65 Beschluß vom 19. Dezember 1940 betreffend die Erhebung der Taxen auf Kraftfahrzeugen während Jahres 1941. des Der Kommissar für die VerwaItungskommission, Nach Einsicht des Gesetzes vom 21. Juli 1922 betreffend die Erhöhung der auf Kraftfahrzeugen e r h o b e n e n Abgaben und des Gesetzes vom 28. März 1938 betreffend die Schaffung neuer Büdgeteinnahmen ; Beschließt : Art. 1. In Abweichung der Bestimmungen des Art. 4 des Gesetzes vom 21. Juli 1922, betreffend die. Erhöhung der auf Kraftfahrzeugen erhobenen Abgaben, sind die Taxen für 1941 viertelweise im Monat Januar, April, Juli und Oktober zu entrichten. Jedes Taxenviertel ist von dem geschuldet, der das Fahrzeug am 1. Tage des Kalendervierteljahres besitzt. Bei Besitzwechsel nach dem 1. Januar sind die verschiedenen Besitzer solidarisch zu der Zahlung der weiteren Jahresviertel der Abgabe verpflichtet, falls sie es unterlassen haben, vor dem 1. Tage der jeweiligen Kalendervierteljahre die in Art. 5 des Beschlusses vom 1. Dezember 1922 vorgesehene Erklärung abzugeben. Vor der Inbetriebnahme eines neu eingetragenen Kraftfahrzeuges, ist der Käufer gehalten, wenigstens die Zwölftel zu zahlen, die den noch nicht verflossenen Monaten des angefangenen Kalendervierteljahres entprechen ; für jeden begonnenen Monat wird ein Zwölftel der jährlichen Taxe erhoben. Bei rückständiger Zahlung wird der Zuschlag von 10%, auf den nicht entrichteten Taxenvierteln bezw. auf den bei der Inbetriebsetzung des Kraftfahrzeuges geschuldeten Zwölfteln erhoben. Art. 2. Der Kommissar für das Finanzwesen ist mit der Ausführung dieses Beschlusses betraut, der am 1. Januar 1941 in Kraft tritt. Luxemburg, den 19. Dezember 1940. Der Kommissar für die Verwaltungskommission, Dr. Dronsch, Oberregierungsrat. Bekanntmachung.— Höherer Unterricht.— Durch Beschluß des Kommissars für die Verwaltungskommission vom 26. November 1940 ist Hrn. Emil Schroeder auf sein Ersuchen ehrenvolle Entlassung aus seinem Amte als Professor am Gymnasium in Luxemburg mit Anrecht auf Pension und mit Dank für treu geleistete Dienste bewilligt wurden. — 27. November 1940. Bekanntmachung. —Höherer Unterricht. — Durch Beschluß des Kommissars für die Verwaltungskomrnission vom 26. November 1940 ist Hrn. Johann Peter Dupong auf sein Ersuchen und wegen erreichter Altersgrenze ehrenvolle Entlassung aus feinem Amte als Professor am Gymnasium zu Luxemburg mit Anrecht auf Pension und mit Dank für treu geleistete Dienste bewilligt worden. — 27. November 1940. 740 Bekanntmachung. — Höherer Unterricht. — Durch Beschluß des Kommissars für die Verwaltungskommission vom 17. Dezember 1940 ist Hrn. Viktor R a u s c h auf sein Ersuchen ehrenvolle Entlassung aus seinem Amte als Professor am Gymnasium in Luxemburg mit Anrecht auf Pension und mit Dank für treu geleistete Dienste bewilligt worden. — 18. Dezember 1940. Bekanntmachung. — Katasterverwaltung. — Durch Beschluß des Kommissars für die Verwaltungskommission vom 25. November 1940 ist Kr. Johann Peter Risch, Supernumerar der Katasterverwaltung, zum Hilfsgeometer bei derselben Verwaltung ernannt worden. — 25. November 1940. Bekanntmachung. — Syndikatsgenossenschaft. — Gemäß Art. 10 des Gesetzes vom 28. Dezember 1883 wird vom 27. Dezember 1940 auf den 9. Januar 1941, in der Gemeinde Pütscheid, eine Voruntersuchung abgehalten über das Projekt und die Statuten einer zu bildenden Genossenschaft für die Anlage eines Feldweges in den Orten genannt: „Herzenack", „Auf der Acht" zu Stolzemburg, Der Situationsplan, der Kostenanschlag, ein alphabetisches Verzeichnis der beteiligten Eigentümer sowie das Projekt des Genossenschaftsaktes sind auf dem Gemeindesekretariat von Pütscheid, vom 27. Dezember künftig ab, hinterlegt. Der Bürgermeister der Gemeinde Pütscheid ist zum Untersuchungskommissar ernannt. Die nötigen Erklärungen wird er den Interessenten, am Donnerstag, den 9. Januar 1941, von 9—11 Uhr morgens, an O r t und Stelle geben und am selben Tage, von 2—4 Uhr nachmittags, etwaige Einsprüche im Schulsaale zu Stolzemburg entgegennehmen. — 17. Dezember 1940. Bekanntmachung. — Syndikatsgenossenschaft. — Gemäß Art. 10 des Gesetzes vom 28. Dezember 1883 wird vom 3. auf den 16. Januar 1941, in der Gemeinde Eschweiler, eine Voruntersuchung abgehalten über das Projekt und die Statuten einer zu bildenden Genossenschaft für die Anlage eines Flurweges in den Orten genannt: „Rautseit", „Rot Seit", „Feschterbourn" zu Eschweiler. Der Situationsplan, der Kostenanschlag, ein alphabetisches Verzeichnis der beteiligten Eigentümer sowie, das Projekt des Genossenschaftsaktes sind auf dem Gemeindesekretariat von Eschweiler, vom 3. Januar künftig ab, hinterlegt. Herr Wenkin Johann, Mitglied der landwirtschaftlichen Kammer zu Merkholtz, ist zum Untersuchungskommissar ernannt. Die nötigen Erklärungen wird er den Interessenten, am Donnerstag, den 16. Januar 1941 von 9—11 Uhr morgens, an Ort und Stelle geben und am selben Tage, von 2—4 Uhr nachmittags, etwaige Einsprüche im Schulsaale zu Eschweiler entgegennehmen. — 20. Dezember 1940. Bekanntmachung. — Syndikatsgenossenschaft. — Durch Beschluß des Kommissars für die Verwaltungskommission vom 18. Dezember 1940 ist die Syndikatsgenossenschaft für die Steinstückung und Verlängerung eines bestehenden Flurweges im Ort genannt: „Auf dem Mees" zu Götzingen, Gemeinde Körich, ermächtigt worden. Dieser Beschluß sowie ein Duplikat des Genossenschaftsaktes sind bei der Verwaltungskommission und dem Gemeinde sekretariate von Körich hinterlegt. — 18. Dezember 1940. 741 Bekanntmachung. — Studienbörsen. Folgende Studienbörsen sind vom 1. Oktober 1940 ab fällig : Stillungen. Aldringen. Studien und Lehranstallen. Nutznießer. id. 1 id. Arens. Industrie- und Handelsschule Lu- Schüler dieser Anstalt. xemburg. Augustin. Höhere Schulen Luxemburgs. Seminar. Bin. 230 Frk. Gymnasien in Luxemburg, Die-
Explication IA à partir du texte officiel de la loi. Indicatif, ne remplace pas un conseil juridique.