← Luxembourg

Règlement grand-ducal du 30 novembre 2007 concernant la performance énergétique des bâtiments d’habitation et modifiant: 1. le règlement grand-ducal d

3761 MEMORIAL MEMORIAL Journal Officiel du Grand-Duché de Luxembourg Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg RECUEIL DE LEGISLATION A –– N° 221 14 décembre 2007 Sommaire PERFORMANCE ENERGETIQUE DES BAT

Artikel 2(4) definiert.

« indice de dépense d’émissions de CO2 »,

Artikel 2(6) definiert.

Beheiztes Bruttogebäudevolumen, Ve in m3 «volume bâti chauffé brut Ve» ,

Artikel 2(14) Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes definiert.

« performance énergétique d'un bâtiment »,

Artikel 2(12) definiert.

Beheiztes Gebäudeluftvolumen, Vn in m³ Gesamt-Primärenergiekennwert Entspricht der Summe aller Räume deren Grundflächen zur Energiebezugsfläche An gehören, multipliziert mit der lichten, für den Luftwechsel relevanten, Raum/Zonenhöhe, gemäß Kapitel 5.1.3. « indice de dépense d'énergie primaire »,

Artikel 2(9) definiert.

Deckungsanteil Dimensionsloser Energieanteil, zwischen 0 und 1, den ein System zur Deckung des Jahres-Heizwärmebedarfs bzw. Warmwasserwärmebedarfs eines Gebäudes oder Bereichs beiträgt. Endenergiebedarf Energiemenge, die zur Deckung des JahresHeizwärmebedarfs und des Warmwasserwärmebedarfs (Bedarf und Aufwand der Anlagentechnik eingeschlossen) benötigt wird, ermittelt an der Systemgrenze des betrachteten Gebäudes. Die zusätzlichen Energiemengen, die durch vorgelagerte Prozessketten bei der Erzeugung der jeweils eingesetzten Energieträger entstehen, werden nicht in Betracht gezogen. Energiebezugsfläche, An in m2 «surface de référence énergétique An»,

Artikel 2(13) definiert.

Energiesparhaus (ESP) Gebäude, welches bei allen Einteilungen in Effizienzklassen gemäß Kapitel 4.2 die Klasse C erreicht. Erzeugung Der Prozessbereich in der Anlagentechnik, in dem die Energiemenge bereitgestellt wird, die vom Gesamtsystem benötigt wird. Gebäude « bâtiment »,

Artikel 2(1) definiert.

Gebäudehüllfläche, A in m2 Entspricht der thermisch relevanten Hülle (Außenabmessungen) und setzt sich zusammen aus den Flächen gegen Heizwärmebedarf, Jahres-Heizwärmebedarf Wärme, die den beheizten Räumen zugeführt werden muss, um die innere Solltemperatur einzuhalten. Der Jahres-Heizwärmebedarf ist der Heizwärmebedarf für den Zeitraum eines Jahres, nach Kapitel 5.2.1. Neu zu errichtendes Wohngebäude « bâtiment d’habitation neuf »,

Artikel 2(3) definiert.

Niedrigenergiehaus (NEH) Gebäude, welches bei allen Einteilungen in Effizienzklassen gemäß Kapitel 4.2 die Klasse B erreicht. Passivhaus(PH) Gebäude, welches bei allen Einteilungen in Effizienzklassen gemäß Kapitel 4.2 die Klasse A erreicht. Primärenergiebedarf Energiemenge, die zur Deckung des JahresHeizwärmebedarfs und des Warmwasserwärmebedarfs (Bedarf und Aufwand der Anlagentechnik eingeschlossen) benötigt wird, unter Berücksichtigung der zusätzlichen Energiemengen, die durch vorgelagerte Prozessketten außerhalb der Systemgrenze „Gebäude“ bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung der jeweils eingesetzten Energieträger entstehen. Speicherung Der Prozessbereich der Anlagentechnik, in dem in einem Medium enthaltene Wärme gespeichert wird. Bei Heizkreisen ist dies der Pufferspeicher (z.B. bei Wärmepumpenanlagen), bei der Warmwassererwärmung der Warmwasserspeicher. Spezifischer Heizwärmebedarf Seite 4 3773 « indice de dépense d'énergie chauffage »,

Artikel 2(7) definiert.

Übergabe Der Prozessbereich in der Anlagentechnik, bei dem Energie z.B. in den Raum übergeben wird, unter Einhaltung der festgelegten Anforderungen (insbesondere Komfort). Verteilung Der Prozessbereich der Anlagentechnik, in dem benötigte Energiemengen von der Erzeugung zum Wärmeübergabesystem transportiert werden. Wohngebäude « bâtiment d’habitation »,

Artikel 2(2) definiert.

Verbrauchsorientierter Endenergiekennwert « indice de dépense d'énergie mesuré »,

Artikel 2(8) definiert.

Seite 5 3774 0.2 Symbole und Einheiten ∆UWB W/(m²K) Wärmebrückenkorrekturwert A m² Gebäudehüllfläche a AWA m² numerischer Parameter Gesamte Fläche aller Fassaden AW m² Gesamte Fensterfläche α ° A/Ve m Verhältnis der Gebäudehüllfläche zum beheizten Bruttogebäudevolumen AFG m² Fläche der unteren horizontalen Begrenzung gegen Erdreich An m² Energiebezugsfläche B - Betriebs- und Heizperiodenfaktor in Abhängigkeit der energetischen Klassifizierung des Gebäudes β ° seitlicher Überstand Überhangwinkel / Geländewinkel -1 cH - Deckungsanteil der Wärmeerzeugung (Heizwärme) cPL Wh/(m³K) spezifische Wärmespeicherfähigkeit Luft Cwirk Wh/K wirksame Wärmespeicherfähigkeit cWW, 1 - Deckungsanteil der Wärmeerzeugung durch eine thermische Solaranlage (Warmwasserbereitung) cWW, 2 - Deckungsanteil der Wärmeerzeugung durch eine Grundheizung (Warmwasserbereitung) cWW, 3 - Deckungsanteil der Wärmeerzeugung durch eine Zusatzheizung (Warmwasserbereitung) e - Koeffizient für Abschirmungsklasse eCO2,H kgCO2/kWh Umweltfaktor (Heizwärme) eCO2,Hilf kgCO2/kWh Umweltfaktor (Hilfsenergie) eCO2,WW kgCO2/kWh Umweltfaktor (Warmwasser) eE,H kWhE/kWh Anlagenaufwandszahl für Heizwärmeerzeugung eE,WW kWhE/kWh Anlagenaufwandszahl für Warmwasserbereitung ei kWh/"Einheit" Energieinhalt des eingesetzten Energieträgers im Jahre i eP,H kWhP/kWhE Primärenergieaufwandszahl (Heizwärme) eP,Hilf kWhP/kWhE Primärenergieaufwandszahl (Hilfsenergie) eP,WW kWhP/kWhE Primärenergieaufwandszahl (Warmwasserbereitung) f % Fensterflächenanteil FC - Abminderungsfaktor für Sonnenschutz F0,i - Teilbeschattungsfaktor eines Fensters durch horizontale Überhänge Ff,i - Teilbeschattungsfaktor eines Fensters durch seitliche Überstände Fg - Reduktionsfaktor Regelung FG,i - Glasanteil eines Fensters bezogen auf das lichte Rohbaumaß Fh,i - Teilbeschattungsfaktor eines Fensters durch Umgebungsverbauung Fϑ,i - Temperaturkorrekturfaktor FV,i - Verschmutzungsfaktor eines Fensters FW,i - Abminderungsfaktor infolge nicht senkrechtem Strahlungseinfall Fs,i - Umrechnungsfaktor von Brennwert auf Heizwert eines Energieträgers fze - Korrekturfaktor für zeitlich eingeschränkte Beheizung g⊥ - Gesamtenergiedurchlassgrad Seite 6 3775 γM - monatliches Wärmegewinn- zu Verlustverhältnis h W/(m²K) spezifischer temperaturbezogener Wärmeverlust des Gebäudes HT W/K spezifischer Transmissionswärmeverlust HV W/K spezifischer Lüftungswärmeverlust Hs kWh/[Einheit] Brennwert eines Energieträgers Hi kWh/[Einheit] Heizwert eines Energieträgers HWB W/K temperaturbezogener Wärmeverlust durch lineare Wärmebrücken Index M - entspricht dem Betrachtungszeitraum eines Monats Index i - Anzahl, Teilmenge IS,M,r W/m² durchschnittliche monatliche richtungsabhängige Solarstrahlung auf eine Fläche ϑe,M °C durchschnittliche monatliche Außentemperatur ϑi °C mittlere Innentemperatur li m Länge einer Wärmebrücke n h-1 effektiver (energetisch wirksamer) Luftwechsel n50 -1 h Luftdichtheitswert ηEWT - Wärmebereitstellungsgrad des Erdreichwärmetauschers nH h-1 nN -1 h mittlerer Luftwechsel einer Lüftungsanlage in der Nebenbetriebszeit der Heizperiode ηL % Wärmebereitstellungsgrad des Wärmerückgewinnungssystems unter Betriebsbedingungen mittlerer Luftwechsel einer Lüftungsanlage in der Vollbetriebszeit der Heizperiode PFG m Perimeter, Umfang der Fläche AFG QCO2 kgCO2/m²a Gesamt-CO2-Emissionskennwert QCO2,H kgCO2/m²a spezifische Emissionen für Heizwärme QCO2,Hilf kgCO2/m²a spezifische Emissionen für den Hilfsenergiebedarf QCO2,WW kgCO2/m²a spezifische Emissionen für Warmwasserbereitung QE,B,H,WW kWh/m²a spezifischer Endenergiebedarf für zentrale Heizwärmeerzeugung und Warmwassererwärmung QE,H kWh/m²a Endenergiekennwert für Heizwärmebedarf QE,Hilf kWh/m²a Endenergiekennwert für Hilfsenergiebedarf QE,V kWh/m²a Verbrauchsorientierter Endenergiekennwert QE,V,H kWh/m²a spezifischer Energieverbrauch für zentrale Heizwärmeerzeugung und dezentrale Warmwassererwärmung QE,V,H,WW kWh/m²a spezifischer Endenergieverbrauch für zentrale Heizwärmeerzeugung und Warmwassererwärmung QE,WW kWh/m²a Endenergiekennwert für Warmwasserbereitung Qh kWh/a Jahres-Heizwärmebedarf qH kWh/m²a spezifischer Heizwärmebedarf QH kWh/m²a vom Wärmeerzeuger bereitgestellte Heizwärme qH,A kWh/m²a spezifischer Energieaufwand für die Heizwärmeverteilung und -speicherung qH,Hilf kWh/m²a spezifischer Hilfsenergiebedarf für die Heizwärmeerzeugung qH,Hilf,S kWh/m²a spezifischer Hilfsenergiebedarf für die Heizwärmespeicherung qH,Hilf,Ü kWh/m²a spezifischer Hilfsenergiebedarf für die Heizwärmeübergabe qH,Hilf,V kWh/m²a spezifischer Hilfsenergiebedarf für die Heizwärmeverteilung Qh,M kWh/(m²M) monatlicher Heizwärmebedarf Seite 7 3776 qH,max kWh/m²a Grenzwert für den spezifischen Heizwärmebedarf qH,S kWh/m²a spezifische Speicherungsverluste qH,V kWh/m²a spezifische Verteilungsverluste QHilf,A kWh/m²a spezifischer Hilfsenergiebedarf für Anlagentechnik QHilf,H kWh/m²a spezifischer Hilfsenergiebedarf für die Wärmeerzeugung inklusive Verteilung, Speicherung und Übergabe QHilf,L kWh/m²a spezifischer Hilfsenergiebedarf lüftungstechnischer Anlagen QHilf,WW kWh/m²a spezifischer Hilfsenergiebedarf für die Warmwasserbereitung inklusive Verteilung, Speicherung und Übergabe Qi,M kWh/M monatliche interne Wärmegewinne qiM W/(m²M) spezifische mittlere monatliche interne Wärmegewinne qL W/(m³/

  1. h)spezifische Leistungsaufnahme eines Lüftungsgerätes QP kWh/m²a Gesamt-Primärenergiekennwert QP,H kWh/m²a Primärenergiekennwert für Heizwärmebedarf QP,Hilf kWh/m²a Primärenergiekennwert für Hilfsenergiebedarf QP,max kWh/m²a Grenzwert für den Gesamt-Primärenergiekennwert QP,WW kWh/m²a Primärenergiekennwert für Warmwasserbereitung Qs,M kWh/M monatliche solare Wärmegewinne über transparente Bauteile Qtl,M kWh/M monatlicher Transmissions- und Lüftungswärmeverlust qV,m kWh/a Mittlerer Energieverbrauch QWW kWh/m²a Nutzenergiekennwert für Warmwasserbereitung qWW kWh/m²a spezifischer Warmwasserenergiebedarf qWW,Hilf,S kWh/m²a spezifischer Hilfsenergiebedarf für die Warmwasserspeicherung qWW,Hilf,V kWh/m²a spezifischer Hilfsenergiebedarf für die Warmwasserverteilung qWW,S kWh/m²a spezifische Speicherungsverluste qWW,V kWh/m²a spezifische Verteilungs- und Zirkulationsverluste qWW,Hilf kWh/m²a spezifischer Hilfsenergiebedarf für die Warmwassererwärmung RSE [m²K/W] Wärmeübergangswiderstand gegen Außen τ h thermische Trägheit des Gebäudes tB h/a Jahresbetriebsstunden einer Anlage tB,H h Hauptbetriebszeit einer Anlage innerhalb der Vollbetriebszeit tB,N h Nebenbetriebszeit einer Anlage außerhalb der Vollbetriebszeit tH h Länge der Heizperiode tM d/M Anzahl der Tage im Monat UFG0 W/(m²K) U-Wert eines erdreichberührten Bodens Ui W/(m²K) Wärmedurchgangskoeffizient eines Bauteils UWG0 W/(m²K) U-Wert einer erdreichberührten Wand Umax W/(m²K) Höchstwerte einzelner Wärmedurchgangskoeffizienten Ug W/(m²K) U-Wert eines Fensterglases Uf W/(m²K) U-Wert eines Fensterrahmens Uw W/(m²K) U-Wert des gesamten Fensters Umax,BH W/(m²K) Höchstwerte einzelner Wärmedurchgangskoeffizienten für spezielle Bauteile Ve m³ Beheiztes Bruttogebäudevolumen Vi,s "Einheit"/a Jahresenergieverbrauch eines Energieträgers seiner Verbrauchs- oder Abrechnungseinheit mit „i“ auf den Heizwert mit „s“ auf den Brennwert bezogen Seite 8 3777 • m³/h Betriebsvolumenstrom einer Lüftungsanlage V L, m m³/h zeitlich gewichteter Betriebsvolumenstrom einer Lüftungsanlage Vn m³ Beheiztes Gebäudeluftvolumen Vr m³ Vr,L m³ V m³ od. Liter ψi W/m(mK) längenbezogener Wärmedurchgangskoeffizient einer Wärmebrücke η0M - monatlicher Ausnutzungsgrad der Wärmegewinne ohne Berücksichtigung der Wärmeübergabe an den Raum bei idealer Regelung der Raumtemperaturen ηM - monatlicher Ausnutzungsgrad der Wärmegewinne VL • 0.2.1 Raumluftvolumen, als Teil des beheizten Gebäudeluftvolumens, welches nicht über Lüftungsanlagen ausgetauscht wird Raumluftvolumen, als Teil des beheizten Gebäudeluftvolumens, welches über Lüftungsanlagen ausgetauscht wird Volumen oder Inhalt Systematik der Indizierung QE,H,V V = Verteilung und Zirkulation S = Speicherung Ü = Übergabe L = Lüftungsanlagen A = Anlagentechnik H = Heizung WW = Warmwasser Hilf = Elektrische Energie/Hilfsenergie E = Endenergie P = Primärenergie q = Wärmeverluste/Energiebedarf eines Teilsystems (z.B. Heizwärmeverteilung) Q= Wärmeverluste/Energiebedarf für ein Hauptsystem (z.B. Heizwärme) Hinweis zu den verwendeten Berechnungsverfahren Sämtliche Energiebedarfswerte werden berechnet unter Zugrundelegung der bau- und anlagentechnischen Kenngrößen des Gebäudes unter normierten Annahmen für das Klima (Außentemperatur, solare Einstrahlung) und die Nutzung des Gebäudes (Raumtemperatur, Lüftung, Warmwasserbedarf). Abweichungen zwischen dem gemessenen Verbrauch und berechneten Bedarf können entstehen durch: • eine von der Normnutzung abweichende reale Nutzung des Gebäudes • ein vom Normklima abweichendes reales Klima • Unsicherheiten und Vereinfachungen bei der Datenaufnahme oder dem mathematischen Berechnungsmodell des Gebäudes und seiner Anlagentechnik Seite 9 3778 1 MINDESTANFORDERUNGEN AN WOHNGEBÄUDE 1.1 Mindestanforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten Die Bauteile eines neu zu errichtenden Wohngebäudes sind so auszulegen, dass die Wärmedurchgangskoeffizienten die in Tabelle 1 festgelegten Höchstwerte nicht überschreiten. Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten einzelner Bauteile Umax in W/(m²K) 1) 2) Bauteil Bauteil Wand und horizontaler unterer Gebäudeabschluss 3) Dach und horizontaler oberer 3) Gebäudeabschluss Fenster oder Fenstertür inklusive Rahmen 4) 5) Tür inklusive Rahmen zu Außenklima zu schwach beheizten Räumen Flächen zu Erdreich oder zu unbeheizten Räumen 0,32 0,50 0,40 0,25 0,35 0,30 1,5 2,0 2,0 2,0 2,5 2,5 Tabelle 1- Höchstwerte einzelner Wärmedurchgangskoeffizienten [W/(m2 K)] 1) U-Werte von opaken Bauteilen sind nach DIN EN ISO 6946 zu bestimmen. 2) Für folgende Situationen ist der zulässige Höchstwert des Wärmedurchgangskoeffizienten aus Tabelle 1 mit einem Abminderungsfaktor 0,8 zu multiplizieren (Umax,BH = Umax * 0,8): - Flächen mit Bauteilheizung (z.B. Fußbodenheizung, im Mauerwerk integrierte Wandheizung, etc.) - Fenster mit vorgelagerten Heizkörpern - Wohngebäude mit einem beheizten Bruttovolumen Ve ≤ 75 m³, für welche die Anforderungen gemäß Kapitel 2 nicht gelten 3) Bei bestehenden Wohngebäuden, für welche die Anforderungen gemäß Kapitel 2 nicht gelten (Renovierungsarbeiten bei Bestandsgebäuden), kann, bei nachträglicher Innendämmung, der Höchstwert für Umax mit einem Faktor von 1,25 multipliziert werden. 4) Ausgenommen sind großflächige Schaufenster (> 9 m²). Hier ist ein U-Wert für die Verglasung Ug von ≤ 1,50 W/m²K einzuhalten. 5) Der Gesamt-U-Wert eines Fensters Uw ist nach DIN EN ISO 10077 zu bestimmen und beinhaltet Rahmen, Glas und Rahmenverbundwert. Unter einem schwach beheizten Raum versteht man einen Raum mit fest installiertem Heizsystem, welcher nicht zu reinen Wohnzwecken genutzt wird und in dem eine dauerhafte Temperaturabsenkung vorliegt (mittlere Innentemperatur zwischen 12°C und 18°C). Bei aneinander gereihten Gebäuden mit unterschiedlichen Fertigstellungsterminen dürfen die Gebäudetrennwände als wärmeundurchlässig angenommen werden und es ist keine Mindestanforderung an einen U-Wert gefordert, sofern diese später gegen beheizte Räume grenzen und die Zeitspanne zwischen den Fertigstellungsterminen der jeweiligen Gebäude 12 Monate nicht überschreitet. Andernfalls sind die Mindestanforderungen zu Außenklima gemäß Tabelle 1 zu erfüllen. Bei Bauteilen gegen unbeheizte Räume oder gegen das Erdreich kann auch mittels einer Berechnung nach den Normen DIN EN ISO 13789 bzw. DIN EN ISO 13370 der Nachweis erbracht werden, dass diese Bauteile Seite 10 3779 die Grenzwerte für Bauteile gegen Außenklima erfüllen, wenn die wärmedämmende Wirkung des unbeheizten Raumes bzw. des Erdreichs bei der Berechnung des U-Wertes berücksichtigt wird. Die Wärmedämmebene ist in die, gemäß Kapitel 3.2 einzureichenden Baupläne, einzutragen. 1.2 Mindestanforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz Bei der Bestimmung des optimalen Wärmedurchgangskoeffizienten von Fenstern ist darauf zu achten, dass mit abnehmendem Wärmedurchgangskoeffizienten in der Regel auch der Gesamtenergiedurchlassgrad g⊥ und damit die solaren Wärmegewinne abnehmen. Gleichzeitig ist auf geeignete Sonnenschutzmaßnahmen zu achten, um die thermische Behaglichkeit im Sommer zu gewährleisten, insbesondere auf der süd-, westund ostorientierten Verglasung. Beträgt der Fensterflächenanteil f mehr als 30% der gesamten Fassadenfläche (AWA + AW), so sind geeignete Sonnenschutzmaßnahmen an allen west-, ost-, süd- und zwischenorienterten Fenstern vorzusehen. Ein geeigneter Sonnenschutz ist ein außenliegender Sonnenschutz mit einem Abminderungsfaktor FC von ≤ 0,3 (das sind z.B. Rollläden, Fensterläden, Jalousien, nach DIN 4108-2). Der Fensterflächenanteil berechnet sich gemäß folgender Formel: f = AW AWA f AW ⋅ 100% AWA + AW [m²] [m²] [%] gesamte Fensterfläche (lichte Rohbaumasse) gesamte Fläche aller Fassaden Fensterflächenanteil Wird ein Dachgeschoß beheizt, so sind bei der Ermittlung des Fensterflächenanteils f die Fläche aller Fenster des beheizten Dachgeschosses in die Gesamtfensterfläche AW und die Fläche der zur wärmeübertragenden Umfassungsfläche gehörenden Dachschrägen in die Fläche AAW einzubeziehen. Alternativ hierzu kann ein detaillierter Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 für kritische Räume erfolgen. Bei Applizierung der DIN 4108-2 ist mit der Klimaregion C, sommerheiß zu rechnen. Die Installation von aktiven Klimaanlagen in Wohngebäuden soll generell vermieden werden. 1.3 Mindestanforderungen an die Dichtheit der Gebäudehüllfläche Neu zu errichtende Wohngebäude sind so auszuführen, dass die Gebäudehüllfläche A einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet ist. Hierbei sind die Grenzwerte für die in Tabelle 2 angegebenen Gebäudetypen zu berücksichtigen. Besonders zu beachten sind Leicht- auf Massivbaukonstruktionen sowie Durchführungen durch die Luftdichtebene und technische Installationen. Die Dichtigkeitsebene ist in die, gemäß Kapitel 3.2 einzureichenden Baupläne, einzutragen. Der gemessene Volumenstrom bei einer Druckdifferenz von 50 Pa (der so genannte n50 – Wert als Mittel einer Über- und Unterdruckmessung) muss kleiner gleich den in Tabelle 2 angegebenen Grenzwerten liegen. Werden für die Gebäudetypen 2, 3, 4 und 5 entsprechende n50 Werte gemäß Tabelle 2 als Berechnungsgrundlage herangezogen, ist ein Nachweis der Erreichung der Dichtheit nach DIN 13829 (Luftdichtheitstest) durchführen zu lassen. Seite 11 3780 Grenzwert n50 [1/h] Gebäudetyp (nur neu zu errichtende Gebäude) 1 Gebäude ohne raumlufttechnische Anlagen ≤ 3,0 2 Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen 1) ≤ 1,5 3 Energiesparhaus ohne raumlufttechnische Anlagen ≤ 1,5 4 Niedrigenergiehaus mit Lüftungsanlage und Wärmerückgewinnung ≤ 1,0 5 Passivhaus mit Lüftungsanlage und Wärmerückgewinnung ≤ 0,6 Tabelle 2 - Grenzwerte für n50 – Werte für neu zu errichtende Gebäude 1) Ein Gebäude mit einer raumlufttechnischen Anlage ist ein Gebäude, bei welchem der überwiegende Teil des erforderlichen Luftwechsels in der Heizperiode über eine mechanische Lüftungsanlage erfolgt (Zu- und Abluftanlage, Abluftanlage, etc.). 1.4 Mindestanforderung an Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen Die Wärmeabgabe von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen ist durch Wärmedämmung nach Maßgabe der Tabelle 3 zu begrenzen. Zeile Art der Leitungen / Armaturen Mindestdicke der Dämmschicht, bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(mK) 1 Innendurchmesser bis 22 mm 20 mm 2 Innendurchmesser über 22 mm bis 35 mm 30 mm 3 Innendurchmesser über 35 mm bis 100 mm gleich wie Innendurchmesser 4 Innendurchmesser über 100 mm 5 Leitungen und Armaturen nach den Zeilen 1 bis 4 in Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen, bei zentralen Leitungsnetzverteilern ½ der Anforderungen der Zeilen 1 bis 4 6 Leitungen von Zentralheizungen nach den Zeilen 1 bis 4, die in Bauteilen zwischen beheizten Bereichen verschiedener Nutzer verlegt werden ½ der Anforderungen der Zeilen 1 bis 4 100 mm Tabelle 3 - Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen und Armaturen Für Leitungen von Zentralheizungen im beheizten Bereich, oder in Bauteilen zwischen beheizten Bereichen des gleichen Nutzers, die nur zur raumseitigen Wärmeanforderung durchflossen werden, wie beispielsweise Heizkörperanbindeleitungen, werden keine Anforderungen an die Mindestdicke der Dämmschicht gestellt. Dies gilt auch für Warmwasserleitungen bis zu einem Innendurchmesser von 22 mm, die weder in den Zirkulationskreislauf einbezogen noch mit elektrischer Begleitheizung ausgestattet sind. Seite 12 3781 Bei Materialien mit anderen Wärmeleitfähigkeiten als 0,035 W/(mK) sind die Mindestdicken der Dämmschichten entsprechend umzurechnen. Für die Umrechnung und die Wärmeleitfähigkeit sind die in anerkannten Regeln der Technik enthaltenen Berechnungsverfahren und Rechenwerte zu verwenden. In Passivhäusern sind für Leitungen, die außerhalb der thermischen Hülle verlegt werden, die doppelten Mindestdicken gemäß Tabelle 3 einzuhalten. 1.5 Mindestanforderungen an Lüftungsgeräte Bei Verwendung einer mechanisch betriebenen Lüftungsanlage muss die spezifische Leistungsaufnahme qL der Lüftungsanlage den Kriterien gemäß folgender Tabelle entsprechen. Installationsart dezentrale und zentrale Lüftungsanlage in Gebäuden der Kategorie Wohnen EFH dezentrale Lüftungsanlage in Gebäuden der Kategorie Wohnen MFH (eine Anlage pro Wohneinheit) zentrale Lüftungsanlage in Gebäuden der Kategorie Wohnen MFH (eine Anlage für mehrere Wohneinheiten) Lüftungsanlagen ohne Pollenfilter Lüftungsanlagen mit Pollenfilter qL < 0,50 W/(m³/
  2. h)qL < 0,60 W/(m³/
  3. h)qL < 0,50 W/(m³/
  4. h)qL < 0,60 W/(m³/
  5. h)Allgemeine Begrenzung durch Auswahl effizienter Geräte und planerische Minimierung von Druckverlusten Tabelle 4 – Grenzwert für die spezifische Leistungsaufnahme von Lüftungsanlagen Unter einer zentralen Lüftungsanlage versteht man eine Lüftungsanlage, welche das gesamte Gebäude durch eine Einheit versorgt. Zum Beispiel: • • Eine Anlage pro Wohneinheit in einem EFH (klassische Wohnungslüftung) Eine Anlage für mehrere Wohneinheiten MFH (Aufteilung der Volumenströme über Klappen, etc.) Unter einer dezentralen Lüftungsanlage versteht man eine Lüftungsanlage, welche Teile eines Gebäudes versorgt. Zum Beispiel: • • Eine Anlagen pro Raum in einem EFH und MFH (Anlage eingebaut in Mauerwerk) Anlagen pro Wohneinheit in einem MFH (klassische Wohnungslüftung im Mehrfamilienhaus) Für reine Abluftanlagen ist der Grenzwert für die spezifische Leistungsaufnahme qL der Lüftungsanlage in Tabelle 4 mit einem Faktor von 0,75 zu multiplizieren. Wird das Gebäude und die Anlagentechnik nach dem Passivhausstandard geplant, reduziert sich der einzuhaltende Grenzwert für die spezifische Leistungsaufnahme qL der Lüftungsanlage in Tabelle 4 um 0,10 W/(m³/h). Der Wärmebereitstellungsgrad ηL eines Wärmerückgewinnungssystems unter Betriebsbedingungen, darf einen Wert von 75% nicht unterschreiten, dieser Wert muss zertifizierten Angaben entsprechen. Die Bestimmung der spezifischen Leistungsaufnahme qL erfolgt für den Auslegungsbetriebspunkt der Anlage. Maßgebend für die Bestimmung der Leistungsaufnahme des Gerätes sind der Auslegungsvolumenstrom unter Normalbedingungen und der Druckverlust beim Auslegungsvolumenstrom. Ist der Druckverlust nicht bekannt, ist die maximale Leistungsaufnahme des Lüftungsgerätes beim Auslegungsvolumenstrom heranzuziehen. Seite 13 3782 2 ANFORDERUNGEN AN WOHNGEBÄUDE Das in folgender Abbildung dargestellte Bewertungsschema beschreibt die Kennwertbildung für Wohngebäude. Qp Primärenergie Σ QP,H,i Σ QP,WW,i QP,Hilf Primärenergiefaktor eP,H,i eP,WW,i eP,Hilf Endenergie Σ QE,H,i Σ QE,WW,i QE,Hilf Aufwandszahlen eE,H,i eE,WW,i - QH QWW QHilf,L QHilf,A QWW = qWW + qWW,V + qWW,S QHilf,L = tB,n * qL,n * V,L,n An QHilf,A = (qH,Hilf + qH,Hilf,S + qH,Hilf,V + qH,Hilf,Ü) + (qWW,Hilf + qWW,Hilf,V + qWW,Hilf,S ) Gesamtprimärenergie qH,A qH,A = qH,V + qH,S + qH,Ü Berechnung qH qH = Qt + Ql - n * (Qs + Qi) An Nutzenergie Abbildung 1 - Schema der Kennwertbildung für Wohngebäude Wohngebäude werden aufgrund unterschiedlicher Nutzungen und Anforderungen, gemäß Tabelle 20, in zwei Kategorien eingestuft und bewertet. Wohnen MFH Mehrfamilienhäuser, Mehrfamilien-Ferienhäuser und MehrfamilienReihenhäuser Wohnen EFH Ein- und Zweifamilien-Wohnhäuser, Ein- und Zweifamilien-Ferienhäuser, Ein- und Zweifamilien-Reihenhäuser Seite 14 3783 2.1 spezifischer Heizwärmebedarf, qH Für den gemäß Kapitel 5 berechneten spezifischen Heizwärmebedarf qH in kWh/m²a gelten folgende Grenzwertanforderungen qH,max: Gebäudekategorie qH,max [kWh/m²a] 0,2 < A/Ve < 0,8 qH,max [kWh/m²a] A/Ve ≤ 0,2 qH,max [kWh/m²a] A/Ve ≥ 0,8 1 Wohnen MFH 21+93(A/Ve) 39,6 95,4 2 Wohnen EFH 39+73(A/Ve) 53,6 97,4 Tabelle 5 - Anforderungen für den spezifischen Heizwärmebedarf 110 100 qH,max in kWh/(m²a) 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 0,0 0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 A/V e qH,max - Wohnen MFH 0,6 0,7 0,8 0,9 1,0 qH,max - Wohnen EFH Abbildung 2 - Anforderungen für den spezifischen Heizwärmebedarf 2.2 Gesamt-Primärenergiekennwert, QP Für den gemäß Kapitel 5 berechneten spezifischen Gesamt-Primärenergiekennwert QP in kWh/m²a gelten folgende Grenzwertanforderungen QP,max: Gebäudekategorie QP,max [kWh/m²a] 0,2 < A/Ve < 0,8 QP,max [kWh/m²a] A/Ve ≤ 0,2 QP,max [kWh/m²a] A/Ve ≥ 0,8 1 Wohnen MFH 53+130(A/Ve) 79,0 157,0 2 Wohnen EFH 71+102(A/Ve) 91,4 152,6 Tabelle 6- Anforderung an Gesamt-Primärenergiekennwert Seite 15 3784 180 160 QP,max in kWh/(m²a) 140 120 100 80 60 40 20 0 0,0 0,1 0,2 0,3 0,4 Qp,max - Wohnen MFH 0,5 A/V e 0,6 0,7 0,8 0,9 1,0 Qp,max - Wohnen EFH Abbildung 3 – Anforderung an Gesamt-Primärenergiekennwert Seite 16 3785 3 INHALT DES ENERGIEEFFIZIENZ-NACHWEISES FÜR WOHNGEBÄUDE Der Energieeffizienznachweis muss folgende Informationen und Angaben enthalten: 3.1 Allgemeine Informationen • • • • • • • • • Name und aktuelle Adresse des Bauherrn Name und Adresse des Architekten Name und Adresse des Erstellers des Energieeffizienz-Nachweises Adresse des Objektstandortes Gebäudekategorie gemäß Kapitel 6.1 Voraussichtlicher Baubeginn und Dauer der Bauphase Erstellungsdatum Titel des Erstellers Unterschrift des Erstellers 3.2 Planungsdaten • • • • • • • • • • • • • • • • beheiztes Bruttogebäudevolumen Ve [m3] gemäß Kapitel 5.1.4 Gebäudehüllfläche A [m2] gemäß Kapitel 5.1.5 Verhältnis A / Ve [1/m] gemäß Kapitel 5.1.6 Energiebezugsfläche An [m2] gemäß Kapitel 5.1.2 Fensterflächenanteil f gemäß Kapitel 1.2 Grenzwert für den spezifischen Heizwärmebedarf qH,max [kWh/m²a] gemäß Kapitel 2.1 Grenzwert für den Gesamt-Primärenergiebedarf QP,max [kWh/m²a] gemäß Kapitel 2.2 spezifische Leistungsaufnahme qL der Lüftungsanlage gemäß Kapitel 1.5 Liste der Bauteile mit Angabe der jeweiligen Fläche sowie des Wärmedurchgangskoeffizienten (UWert) sowie g-Wert(
  6. e)der Verglasung(
  7. en)gemäß Kapitel 5.2.1.3 U-Werte je Bauteil mit λ-Wert und Dicke der Schichten 2 Wärmebrückenkorrekturwert ∆UWB [W/(m K)] und/oder detaillierte Wärmebrückenberechnung gemäß Kapitel 5.2.1.4 Wärmebereitstellungsgrad des Wärmerückgewinnungssystems unter Betriebsbedingungen (falls vorhanden) ηL [%] gemäß Kapitel 5.2.1.5 verwendeter n50Wert für die Gebäudedichtheit gemäß Kapitel 1.3 wirksame Wärmespeicherfähigkeit Cwirk [Wh/K] gemäß Kapitel 5.2.1.9 Wärmebereitstellungsgrad des Erdreichwärmetauschers (falls vorhanden) ηEWT, gemäß Kapitel 5.2.1.5 Baupläne im Maßstab 1:50 (Grundrisse, Schnitt und Fassadenansicht, mit Eintrag jeweils der Dämm- und Luftdichtheitsebene) 3.3 Berechnungsresultate • • • • • • • monatlicher Transmissions- und Lüftungswärmeverlust Qtl,M [kWh] gemäß Kapitel 5.2.1.2 monatliche interne Wärmegewinne Qi,M [kWh] gemäß Kapitel 5.2.1.7 monatliche solare Wärmegewinne Qs,M [kWh] gemäß Kapitel 5.2.1.8 monatlicher Ausnutzungsgrad der Wärmegewinne ηM [-] gemäß Kapitel 5.2.1.9 effektiver (energetisch wirksamer) Luftwechsel n [1/h] gemäß Kapitel 5.2.1.5. spezifischer Heizwärmebedarf qH = Qh / An gemäß Kapitel 5.2.1.1 Angaben zu den installierten Anlagensystemen, insbesondere: o spezifische Verteilungsverluste (Heizwärme) qH,V gemäß Kapitel 5.2.2 Seite 17 3786 spezifische Speicherungsverluste (Heizwärme) qH,S gemäß Kapitel 5.2.2 Verwendeter Regelungsparameter Fg gemäß Kapitel 5.2.1.9 spezifische Verteilungs- und Zirkulationsverluste (Warmwasserbereitung) qWW,V gemäß Kapitel 5.3.1 o spezifische Speicherungsverluste (Warmwasserbereitung) qWW,S gemäß Kapitel 5.3.1 o Anlagenaufwandszahl für Heizwärmeerzeugung, eE,H gemäß Kapitel 5.2.4 o Anlagenaufwandszahl für Warmwasserbereitung, eE,WW gemäß Kapitel 5.3.2 o spezifischer Hilfsenergiebedarf für Heizwärmeerzeugung, qH,Hilf gemäß Kapitel 5.4.2 o spezifischer Hilfsenergiebedarf für Heizwärmespeicherung qH,Hilf,S gemäß Kapitel 5.4.2 o spezifischer Hilfsenergiebedarf für Heizwärmeverteilung qH,Hilf,V gemäß Kapitel 5.4.2 o spezifischer Hilfsenergiebedarf für Heizwärmeübergabe qH,Hilf,Ü gemäß Kapitel 5.4.2 o spezifischer Hilfsenergiebedarf für die Warmwassererwärmung qWW,Hilf gemäß Kapitel 5.4.2 o spezifischer Hilfsenergiebedarf für die Warmwasserverteilung qWW,Hilf,V gemäß Kapitel 5.4.2 o spezifischer Hilfsenergiebedarf für die Warmwasserspeicherung qWW,Hilf,S gemäß Kapitel 5.4.2 Primärenergieaufwandszahl (Warmwasserbereitung), eP,WW gemäß Kapitel 5.3.3 Primärenergieaufwandszahl (Heizwärme), eP,H gemäß Kapitel 5.2.5 Primärenergieaufwandszahl (Hilfsenergie), eP,Hilf gemäß Kapitel 5.4.4 spezifischer Hilfsenergiebedarf lüftungstechnischer Anlagen QHilf,L gemäß Kapitel 5.4.1 spezifischer Hilfsenergiebedarf für Anlagentechnik QHilf,A gemäß Kapitel 5.4.2 Primärenergiekennwert für Heizwärmebedarf QP,H gemäß Kapitel 5.2.5 Primärenergiekennwert für Warmwasserbereitung QP,WW gemäß Kapitel 5.3.3 Primärenergiekennwert für Hilfsenergiebedarf QP,Hilf gemäß Kapitel 5.4.4 Gesamt-Primärenergiekennwert QP gemäß Kapitel 2.2 spezifische vom Wärmeerzeuger bereitgestellte Heizwärme QH gemäß Kapitel 5.2.3 Endenergiekennwert für Heizwärmebedarf QE,H gemäß Kapitel 5.2.4 Nutzenergiekennwert für Warmwasserbereitung QWW gemäß Kapitel 5.3.1 spezifischer Warmwasserenergiebedarf qWW gemäß Kapitel 5.3.1 Endenergiekennwert für Warmwasserbereitung QE,WW gemäß Kapitel 5.3.2 Deckungsanteil der Wärmeerzeugung (Heizwärme) cH,i gemäß Kapitel 5.2.4 Deckungsanteil der Warmwasserbereitung c1-3 gemäß Kapitel 5.3.2 o o o • • • • • • • • • • • • • • • • Werden Zahlenwerte oder Faktoren verwendet, die von den in diesem Dokument aufgeführten Default-, Standard- oder Tabellenwerten abweichen, so müssen diese durch entsprechende rechnerische Nachweise, durch Herstellerangaben oder durch Zertifikate belegt und dem Energieeffizienz-Nachweis beigelegt werden. Seite 18 3787 4 AUSWEIS ÜBER DIE GESAMTENERGIEEFFIZIENZ EINES WOHNGEBÄUDES 4.1 Inhalt des Ausweises Der Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes muss folgende Informationen und Angaben enthalten: 4.1.1 • • • • • • • 4.1.2 • • • • 4.1.3 • • • • • • • 4.1.4 • • • Informationen auf jeder Seite des Ausweises über die Gesamtenergieeffizienz Name und Anschrift des Eigentümers des Gebäudes Name und Anschrift des Ausstellers Energiepassnummer und Identifikationsnummer des Ausstellers Unterschrift des Ausstellers Datum der Ausstellung Gültigkeit des Ausweises Angaben zum Gebäude, insbesondere: o Gebäudekategorie gemäß Kapitel 6.1 o Anzahl der Wohneinheiten o Art des Nachweises für Neubau, Erweiterung, Renovierung, Bestandsbau o Standort/Adresse des Gebäudes o Voraussichtlicher Baubeginn o Baujahr der Heizungsanlage o Energiebezugsfläche Angaben zu den Effizienzklassen Einstufung des Wohngebäudes in die Effizienzklasse der Gesamtenergieeffizienz (Klasse A bis I) Einstufung des Gebäudes in die Effizienzklasse des Wärmeschutzes (Klasse A bis I) Einstufung des Gebäudes in die Effizienzklasse der CO2-Emissionen (Klasse A bis I) Erläuterungen zu den angegebenen Werten Angaben zu Primärenergie- und Heizwärmebedarf und zu CO2-Emissionen Jährlicher Primärenergiebedarf in kWh/a Jährlicher Heizwärmebedarf in kWh/a Jährliche CO2-Emissionen in t CO2/a Skala der Gesamtprimärenergieeffizienz in kWh/m²a mit Angabe über die Qualität der Zahlenwerte (sehr niedrig, niedrig, mittel, hoch, sehr hoch) sowie Wert des berechneten Gebäudes Skala des Wärmeschutzes des Gebäudes in kWh/m²a mit Angabe über die Qualität der Zahlenwerte (sehr niedrig, niedrig, mittel, hoch, sehr hoch) sowie Wert des berechneten Gebäudes Skala der CO2-Emissionen des Gebäudes in kgCO2/m²a mit Angabe über die Qualität der Zahlenwerte (sehr niedrig, niedrig, mittel, hoch, sehr hoch) sowie Wert des berechneten Gebäudes Erläuterungen zu den angegebenen Werten Angaben zu Heizungsanlage und Warmwasserbereitung Beschreibung der Heizungsanlage und der Anlage zur Warmwasserbereitung gemäß sämtlicher der Berechnung der Gesamtenergieeffizienz zugrunde liegenden relevanten Daten und Informationen Wärmeerzeugerbezogene Angabe des Energieträgers sowie dessen Energiebedarf in der Lieferund/oder Abrechnungseinheit des jeweiligen Energieträgers Erläuterungen zu den angegebenen Werten Seite 19 3788 4.1.5 • • • • • 4.1.6 • • • Angaben zum Endenergiebedarf /-verbrauch Erfassungsmöglichkeit des Energieverbrauchs einzelner Wärmeerzeuger mit Angabe o des Verbrauchsjahres o des eingesetzten Energieträgers je Wärmeerzeuger o der Verbrauchsmenge und der jeweiligen Liefer- und/oder Verbrauchseinheit des Energieträgers o eines berechneten Verbrauchskennwertes in kWh/m²a für die erfassten Verbrauchsjahre berechneter Endenergiebedarf in kWh/m²a gemäß Kapitel 5.8 gemessener Endenergieverbrauch in kWh/m²a gemäß Kapitel 5 (bei Neubauten nach 4 Betriebsjahren nachzutragen) Name, Adresse und Unterschrift des Nachtragenden des Verbrauchskennwertes Erläuterungen zu den angegebenen Werten Angaben zu den Maßnahmen zur energetischen Verbesserung Bei bestehenden Gebäuden sind Modernisierungstipps zur energetischen Verbesserung des Gebäudes und der Anlagentechnik anzugeben, insbesondere: o Beschreibung einzelner Maßnahmen o Eingesparte Energiekosten einer Einzelmaßnahme über einen Zeitraum von 20 Jahren 1 o geschätzte Energieeinsparungen einzelner Maßnahmen o Klassifizierung und Einstufung des Gebäudes und der Anlagentechnik in die Gesamtenergieeffizienzklassen (Klasse A bis I) bei Durchführung einzelner Maßnahmen Gesamtbewertung der Modernisierungstipps, insbesondere: o Gesamte geschätzte Energieeinsparung aller vorgeschlagenen Maßnahmen in kWh/m²a. (Die ausgewiesenen Gesamteinsparungen können geringer ausfallen, als die Summe der Einzelmaßnahmen, da eine gegenseitige Beeinflussung stattfinden kann.) o Gesamte eingesparte Energiekosten aller Maßnahmen über einen Zeitraum von 20 Jahren 1 o Klassifizierung und Einstufung des Gebäudes und der Anlagentechnik in die Gesamtenergieeffizienzklassen (Klasse A bis I) bei Durchführung aller Maßnahmen Erläuterungen zu den maßgeblichen Werten dieser Seite 1 Zur Berechnung der eingesparten Energiekosten ist der, zum Zeitpunkt der Ausstellung vom Ministerium veröffentlichte Energiepreis in € /kWh zu verwenden. Seite 20 3789 4.2 Einteilung in Effizienzklassen Zur Dokumentation der energetischen Qualität eines Wohngebäudes wird eine Einteilung in jeweils neun Effizienzklassen vorgenommen, welche die Gesamtenergieeffizienz, den Wärmeschutz und die CO2Emissionen eines Wohngebäudes betreffen. 4.2.1 Effizienzklassen für die Gesamtenergieeffizienz Die Gesamtenergieeffizienz wird auf der Basis des Gesamt-Primärenergiekennwerts QP bestimmt. Dabei sind folgende Effizienzklassen zu berücksichtigen: Gebäudekategorie Klasse Klasse A B Klasse C Klasse D Klasse E Klasse F Klasse G Klasse H Klasse I 1 Wohnen MFH ≤ 45 ≤ 75 ≤ 85 ≤ 100 ≤ 155 ≤ 225 ≤ 280 ≤ 355 > 355 2 Wohnen EFH ≤ 45 ≤ 95 ≤ 125 ≤ 145 ≤ 210 ≤ 295 ≤ 395 ≤ 530 > 530 Abbildung 4 – Effizienzklassen für die Gesamtenergieeffizienz, Werte in [kWh/m²a] 4.2.2 Effizienzklassen für den Wärmeschutz Der Wärmeschutz wird auf der Basis des spezifischen Heizwärmebedarfs qH bestimmt. Dabei sind folgende Effizienzklassen zu berücksichtigen: Gebäudekategorie Klasse Klasse A B Klasse C Klasse D Klasse E Klasse F Klasse G Klasse H Klasse I 1 Wohnen MFH ≤ 14 ≤ 27 ≤ 43 ≤ 54 ≤ 85 ≤ 115 ≤ 150 ≤ 185 > 185 2 Wohnen EFH ≤ 22 ≤ 43 ≤ 69 ≤ 86 ≤ 130 ≤ 170 ≤ 230 ≤ 295 > 295 Abbildung 5 – Effizienzklassen für den Wärmeschutz, Werte in [kWh/m²a] 4.2.3 Effizienzklassen für die Umweltwirkung Die Umweltwirkung wird auf der Basis des Gesamt-CO2-Emissionenskennwerts QCO2 bestimmt. Dabei sind folgende Effizienzklassen zu berücksichtigen: Gebäudekategorie Klasse Klasse A B Klasse C Klasse D Klasse E Klasse F Klasse G Klasse H Klasse I 1 Wohnen MFH ≤ 10 ≤ 17 ≤ 19 ≤ 22 ≤ 34 ≤ 49 ≤ 77 ≤ 97 > 97 2 Wohnen EFH ≤ 11 ≤ 21 ≤ 27 ≤ 32 ≤ 46 ≤ 65 ≤ 107 ≤ 144 > 144 Abbildung 6 – Effizienzklassen für die Umweltwirkung, Werte in [kgCO2/m²a] Seite 21 3790 5 BERECHNUNGEN 5.1 Allgemeine Berechnungen 5.1.1 Definition der Flächenarten eines Gebäudes Folgende Tabelle zeigt die Aufteilung der Geschossfläche eines Gebäudes in ihre Teilflächen. Geschossfläche GF Nettogrundfläche NGF Nutzfläche NF Hauptnutzfläche HNF Nebennutzfläche Verkehrsfläche Funktionsfläche VF FF Konstruktionsfläche KF NNF Tabelle 7 – Aufteilung der Geschossfläche in ihre Teilflächen 5.1.1.1 Geschossfläche GF Die Geschossfläche ist die allseitig umschlossene und überdeckte Grundrissfläche der zugänglichen Geschosse einschließlich der Konstruktionsflächen. Nicht als Geschossfläche gerechnet werden Flächen von Hohlräumen unter dem untersten zugänglichen Geschoss. Die Geschossfläche gliedert sich in Nettogrundfläche NGF und Konstruktionsfläche KF. Waagrechte Flächen sind in ihren tatsächlichen Abmessungen, schiefe in ihrer lotrechten Projektion auf eine horizontale Ebene zu messen. In Treppenhäusern, in Aufzugsschächten und in Ver- und Entsorgungsschächten wird die Geschossfläche bestimmt, wie wenn die Geschossdecke durchgezogen wäre. Das gilt auch für Treppenaugen von einer maximalen Fläche von 5 m². Andernfalls handelt es sich um einen Luftraum, der nicht zur Geschossfläche zählt. 5.1.1.2 Konstruktionsfläche KF Die Konstruktionsfläche ist die Grundrissfläche der innerhalb der Geschossfläche GF liegenden umschließenden und innenliegenden Konstruktionsbauteile wie Außen- und Innenwände, Stützen und Brüstungen. Einzuschließen sind Tür- und Fensternischen, sofern diese nicht der Nettogrundfläche zugeordnet sind. Bauteile wie versetzbare Trennwände und Schrankwände sind keine Konstruktionsbauteile. Trennwände und Schrankwände gelten als versetzbar, wenn der Fertigboden und die Fertigdecke durchgehend sind und eine Versetzung durch den Hauswart möglich ist. Verschließbare Türnischen und Fensternischen mit Brüstungen zählen zur Konstruktionsfläche. 5.1.1.3 Nettogrundfläche NGF Die Nettogrundfläche NGF ist der Teil der Geschossfläche GF zwischen den umschließenden oder innenliegenden Konstruktionsbauteilen. Die Nettogrundfläche gliedert sich in Nutzfläche NF, Verkehrsfläche VF und Funktionsfläche FF. Die Flächen von versetzbaren Trennwänden, Schrankwänden sowie von Küchen- und Bad/WC-Möbel/Apparate zählen zur Nettogrundfläche. Nicht verschließbare Wandöffnungen zählen zur Nettogrundfläche. Fensternischen zählen zur Nettogrundfläche, wenn der Fertigboden durchgehend ist. Nicht raumhohe Zwischenwände und Trennwände, mobile Einrichtungen sind im Rahmen dieser Verordnung zu übermessen. Seite 22 3791 5.1.1.4 Nutzfläche NF Die Nutzfläche ist der Teil der Nettogrundfläche, welcher der Zweckbestimmung und Nutzung des Gebäudes im weiteren Sinne dient. Sie gliedert sich in Hauptnutzfläche HNF und Nebennutzfläche NNF. 5.1.1.5 Hauptnutzfläche HNF Die Hauptnutzfläche HNF ist der Teil der Nutzfläche, welcher der Zweckbestimmung und Nutzung des Gebäudes im engeren Sinn dient. 5.1.1.6 Nebennutzfläche NNF Die Nebennutzfläche NNF ist der Teil der Nutzfläche NF, welcher die Hauptnutzfläche zur Nutzfläche ergänzt. Sie ist je nach Zweckbestimmung und Nutzung des Gebäudes zu definieren. Zu den Nebennutzflächen gehören im Wohnungsbau z.B. Waschküchen, Estrich- und Kellerräume, Abstellräume, Fahrzeugeinstellräume, Schutzräume, Kehrichträume. 5.1.1.7 Verkehrsfläche VF Die Verkehrsfläche VF ist der Teil der Nettogrundfläche NGF, welcher ausschließlich deren Erschließung dient. Zur Verkehrsfläche gehören z.B. im Wohnungsbau die Flächen außerhalb der Wohnung oder der Arbeitsräume liegender Korridore, Eingangshallen, Treppen, Rampen und Aufzugschächten. 5.1.1.8 Funktionsfläche FF Die Funktionsfläche FF ist jener Teil der Nettogrundfläche NGF, der für gebäudetechnische Anlagen zur Verfügung steht. Zur Funktionsfläche gehören Fläche wie Räume für Haustechnikanlagen, Motorenräume für Aufzugs- und Förderanlagen, Ver- und Entsorgungsschächte, Installationsgeschosse sowie Ver- und Entsorgungskanäle, Tankräume. 5.1.2 Energiebezugsfläche, An Die Energiebezugsfläche An entspricht dem konditionierten Teil der Nettogrundfläche innerhalb der thermischen Hülle. Zur Ermittlung von An müssen sämtliche konditionierte Räume1, die unter die Nettogrundfläche (NGF) fallen, aufgelistet und addiert werden. An ist wie folgt zu ermitteln: An = ∑ Ai [m²] i mit Ai: [m²] • • • Nettogrundfläche zwischen den aufgehenden Bauteilen eines/r Nutzraumes/Zone Räume, für deren Nutzung eine Konditionierung notwendig ist, zählen zur Energiebezugsfläche. Bei einer mehrfachen Nutzung eines Raumes ist für die Zuordnung zur Energiebezugsfläche maßgebend, ob eine Nutzung vorhanden ist, welche eine Konditionierung erfordert. Bei Räumen mit verschiedenen lichten Raumhöhen, dies ist z.B. ein Raum mit einer Dachschräge, wird nur der Teil der Fläche zur Energiebezugsfläche gerechnet, bei welchem die lichte Raumhöhe2 größer 1,0 m ist. Nicht zur Energiebezugsfläche zählen Grundsätzlich die Funktionsflächen FF und die Nebennutzfläche NNF (außer Sanitärräume, Garderoben, Abstellräume oder ähnlich genutzte Räume) auch wenn sie in der thermischen Hülle liegen. 1 Räume für die Beheizen oder Klimatisieren erforderlich ist Die lichte Raumhöhe eines Raumes reicht von OK Fertigfußboden bis UK Fertigdecke. Bei Decken mit sichtbaren Balken wird zwischen den Balken gemessen. 2 Seite 23 3792 Zuordnung von Räumen zur Energiebezugsfläche (informativ) zur Energiebezugsfläche gehörende Räume konditionierte Räume nicht konditionierte Räume • Treppenhäuser und Korridore, falls gegen Außenluft abgeschlossen • Wohn-, Schlaf-, sowie Aufenthaltsräume • Arbeits-, Spiel- sowie Handwerksräume • Küchen, Bäder, sonstige Hygieneräume • Veranstaltungs- und Festräume nicht zur Energiebezugsfläche gehörende Räume • • • • • Räume für die Brennstoffversorgung und Garagen Abstellräume wenn sie nicht in der thermischen Hülle liegen Nach außen offene Flächen, wie Laubengänge, Terrassen und dergleichen Waschküche, Trockenräume, Heizräume, Einstellräume für fahrbare Geräte Tabelle 8 - Raumverwendungsarten 5.1.3 Beheiztes Gebäudeluftvolumen, Vn Das Gebäudeluftvolumen Vn entspricht der Summe aller Räume deren Grundfläche zur Energiebezugsfläche An gehören, multipliziert mit der für den Luftwechsel relevanten Raum/Zonenhöhe, und ist wie folgt zu ermitteln: Vn = An ⋅ 2,5m [m³] mit An 2,5 [m2] [m] 5.1.4 Beheiztes Bruttogebäudevolumen, Ve Energiebezugsfläche gemäß Kapitel 5.1.2 entspricht der für den normativen Luftaustausch relevanten Höhe eines/r Nutzraumes/Zone Das beheizte Bruttogebäudevolumen Ve entspricht dem von der Gebäudehüllfläche A umschlossenen Bauvolumen (Außenabmessungen). Bei der Ermittlung des beheizten Bruttogebäudevolumens Ve ist die Gebäudehüllfläche ohne Temperaturkorrekturfaktoren gemäß 5.1.5 zu berücksichtigen. 5.1.5 Gebäudehüllfläche, A Die Gebäudehülle setzt sich aus den Bauteilen zusammen, welche die konditionierten Räume allseitig und vollständig umschließen (Außenabmessungen). Die Gebäudehüllfläche A setzt sich zusammen aus den Flächen gegen Außen, gegen unbeheizte Räume und gegen Erdreich sowie gegen allfällige benachbarte beheizte und schwach beheizte Räume. Die Gebäudehüllfläche A umschließt das beheizte Bruttogebäudevolumen Ve, muss zugleich wärmegedämmt und luftdicht sein und wird gemäß den auftretenden Wärmeverlusten mit Temperaturkorrekturfaktoren bewertet. Die Gebäudehüllfläche wird aus den Außenabmessungen unter Beachtung folgender Bestimmungen ermittelt: • • • Bauteile zu Zonen mit gleicher Raumtemperatur werden als wärmeundurchlässig angesehen und in der weiteren energetischen Berechnung nicht berücksichtigt. Bei hinterlüfteten Verkleidungen, Vormauerungen und Dächern stellt die Dämmschicht die äußere Begrenzung dar. Bei beheizten Dachaufbauten (Dachgauben) sind anstelle der Dachschräge die tatsächlich vorhandenen Außenflächen und das Volumen in die Gebäudehüllfläche bzw. das Brutto-Volumen aufzunehmen. Seite 24 3793 • • Bauteilöffnungen (Fenster, Türen) sind mit ihrer Architekturlichte einzusetzen. Innenliegende Gänge, die zwar nicht beheizt, aber vom Stiegenhaus getrennt sind, werden zur beheizten Zone hinzugerechnet. Bei unbeheizten, belüfteten Wintergärten und allseitig umschlossenen, verglasten Loggien verläuft die Gebäudehüllfläche entlang der Trennwand zwischen Kernhaus und Wintergarten. Innenhöfe mit Glasüberdachung (Atrium) werden nicht in die Gebäudehülle einbezogen, es sei denn sie sind beheizt. Für die einzelnen Projektphasen gelten die dem jeweiligen Maßstab entsprechenden Maße und Genauigkeiten. Bei ausgeführten Bauten ergeben sich die Flächen aus den Fertigmaßen der begrenzenden Bauteile. Grundsätzlich gilt die äußerste Ebene des Bauteils (Bedeckung) als Außenabmessung. In Doppelfassaden mit Lufträumen von mehr als 10 cm Dicke gilt die innere Begrenzung des Luftraumes als Außenabmessung. In Geschossdecken mit einer Erdbedeckung von mehr als 10 cm gilt Unterkante (UK) Erdreich als Außenabmessung. Runde Bauteile müssen mit geeigneten Näherungsformeln berechnet werden. Balkonnischen, Gebäudevorsprünge usw. sind in ihrer vollen Abwicklung zu erfassen. Strukturierte Bauteile werden als ebene Flächen behandelt, sofern die effektive Oberfläche nicht mehr als + 20 cm von der als äußerste Hauptebene der Fassade definierten Fläche vor- oder zurückspringt. Räume, welche per Definition nicht zur Energiebezugsfläche An gehören, können in die thermische Gebäudehüllfläche einbezogen werden, zum Beispiel, wenn das zu einer kleineren Fläche der thermischen Hülle führt oder wenn dadurch Wärmebrücken vermieden werden können. Ziel ist die Minderung des Heizenergiebedarfs. Wenn bei einer vorgegebenen Situation nicht klar ist, welche Seite eines Raumes als thermische Hülle bezeichnet werden soll, wird sie durch die Fläche mit dem kleineren Wärmeverlustkoeffizienten HT gelegt. Die Fläche eines nicht konditionierten Raumes, welcher in der thermischen Gebäudehülle liegt, wird dennoch nicht zur Energiebezugsfläche An gezählt. Nicht aktiv konditionierte Räume innerhalb der thermischen Hülle müssen luftdicht gegen außen abgeschlossen sein. Bei Heizräumen muss die Verbrennungsluft direkt dem Brenner zugeführt werden. • • • • • • • • Zur Ermittlung der Gebäudehüllfläche sind alle Teilflächen mit entsprechenden Temperaturkorrekturfaktoren gemäß Kapitel 5.2.1.3 zu multiplizieren. Die Gebäudehüllfläche A berechnet sich gemäß folgender Formel: A = ∑ Ai ⋅ Fϑ,i [m²] i mit Ai Fϑ,i [m2] [-] 5.1.6 Verhältnis der Gebäudehüllfläche zum beheizten Bruttogebäudevolumen, A/Ve Wärmeübertragende Fläche für das entsprechende Bauteil Temperaturkorrekturfaktor gemäß Tabelle 9 und Tabelle 10 Das A/Ve-Verhältnis eines Gebäudes, welches als Maßgabe für die Kennwertbildung herangezogen wird, ist gemäß folgender Formel zu bestimmen: A / Ve = mit A Ve A Ve [m²] [m³] [1/m] Gebäudehüllfläche zu ermitteln gemäß 5.1.5 beheiztes Bruttogebäudevolumen gemäß 5.1.4 Seite 25 3794 5.2 Berechnungen für Heizwärme 5.2.1 Spezifischer Heizwärmebedarf, qH Unter Jahres-Heizwärmebedarf versteht man die jährlich benötigte Wärmemenge um das beheizte Bruttogebäudevolumen auf der mittleren Innentemperatur, welche gemäß Kapitel 6.2 festgelegt wird, zu halten. Die Berechnungen beziehen sich auf ein Standard-Nutzerverhalten und auf Standardklimabedingungen. Der monatliche Heizwärmebedarf wird wie folgt berechnet: Qh,M = Qtl ,M − ηM ⋅ (Qs,M + Qi ,M ) mit Qh,M [kWh/M] Qtl,M [kWh/M] [-] ηM Qs,M [kWh/M] Qi,M [kWh/M] Index M [kWh/M] monatlicher Heizwärmebedarf (rechnerische Negativwerte werden gleich null gesetzt) monatlicher Transmissions- und Lüftungswärmeverlust monatlicher Ausnutzungsgrad der Wärmegewinne monatliche solare Wärmegewinne über transparente Bauteile monatliche interne Wärmegewinne entspricht dem Betrachtungszeitraum eines Monats Der Jahres-Heizwärmebedarf wird wie folgt berechnet: Qh = ∑ Qh,M [kWh/a] M mit [kWh/a] Qh Qh,M [kWh/M] 5.2.1.1 Jahres-Heizwärmebedarf über alle Monate summiert monatlicher Heizwärmebedarf spezifischer Heizwärmebedarf, qH Als spezifischer Heizwärmebedarf qH wird das Verhältnis vom Jahres-Heizwärmebedarf Qh zur Energiebezugsfläche An definiert. qH = Qh An 5.2.1.2 [kWh/m²a] Berechnung des monatlichen Transmissions- und Lüftungswärmeverlustes Der monatliche Transmissions- und Lüftungswärmeverlust ist folgendermaßen definiert: Qtl ,M = 0,024 ⋅ (HT + HV ) ⋅ (ϑi − ϑe,M ) ⋅ t M ⋅ fze mit Qtl,M HT HV ϑi [kWh/M] [W/K] [W/K] [°C] ϑe,M [°C] [kWh/M] monatlicher Transmissions- und Lüftungswärmeverlust spezifischer Transmissionswärmeverlust spezifischer Lüftungswärmeverlust mittlere operative (vom Körper empfundene) Innentemperatur; arithmetisches Mittel der Lufttemperatur und der Strahlungstemperatur in der Mitte der genutzten Zone durchschnittliche monatliche Außentemperat ur für das Referenzklima Luxemburg, gemäß Kapitel 6.8 Seite 26 3795 tM fze [d/M] [-] 5.2.1.3 Anzahl der Tage im Monat Korrekturfaktor für zeitlich eingeschränkte Beheizung Berechnung des spezifischen Transmissionswärmeverlustes Zur Berechnung des spezifischen Transmissionswärmeverlustes ist folgende Berechnungsformel anzusetzen: HT = ∑ (U i ⋅ Ai ⋅ Fϑ,i ) + HWB [W/K] i Der temperaturbezogene Wärmeverlust durch lineare Wärmebrücken HWB wird wie folgt ermittelt: HWB = ∑ (Fϑ,i ⋅ Ψi ⋅ l i ) [W/K] i mit Fϑ,i ψi [-] [W/(mK)] li [m] Temperaturkorrekturfaktor der Wärmebrücke i, Werte nach Tabelle 9 und Tabelle 10 längenbezogener Wärmedurchgangskoeffizient der Wärmebrücke i (gemäß DIN EN ISO 10211-2) Länge der Wärmebrücke i vereinfacht kann HWB wie folgt bestimmt werden HWB = ∑ (Ai ⋅ Fϑ,i ) ⋅ ΔUWB [W/K] i mit ∆UWB Ai HT Ui Fϑ,i [W/(m2 K)] [m2] [W/K] [W/(m2K)] [-] 5.2.1.3.1 Wärmebrückenkorrekturwert siehe Kapitel 5.2.1.4 Fläche für das entsprechende Bauteil spezifischer Transmissionswärmeverlust Wärmedurchgangskoeffizient für das entsprechende Bauteil Temperaturkorrekturfaktor gemäß Tabelle 9 und Tabelle 10 Temperaturkorrekturfaktor für Wärmeverluste von Bauteilen gegen unbeheizte Räume, Fϑ,i Der Temperaturkorrekturfaktor Fϑ,i von Bauteilen gegen unbeheizte Räume ist gleich dem Verhältnis der Temperaturdifferenz zwischen Innenraum und unbeheiztem Raum zur Temperaturdifferenz zwischen Innenraum und Außenklima und kann gemäß folgender Formel bestimmt werden: Fϑ,i = H ue H ue + H iu Hue Hiu [W/K] [W/K] spezifischer Wärmeverlust vom unbeheizten Raum nach Außen spezifischer Wärmeverlust zwischen beheiztem und unbeheiztem Raum Hue und Hiu berücksichtigen Transmissions- und Lüftungswärmeverluste. Damit der Transmissionswärmeverlust nicht unterschätzt wird, wird beim Nachweis für Hiu nur der Transmissionswärmeverlust berücksichtigt. Die Lüftungsverluste in Hue werden nach EN ISO 13789, Ziffer 5.4, berechnet. Ohne rechnerischen Nachweis sind die nachstehenden Defaultwerte aus Tabelle 9 zu verwenden. Seite 27 3796 Wärmestrom über Bauteil i Außenwand Außenwand, hinterlüftet Dach / Decke gegen Außen Fußboden gegen Außen Wände und Fenster zu unbeheiztem Glasvorbau bei einer Verglasung des Glasvorbaus mit - Einfachverglasung Uw > 2,5 W/m²K - Doppelverglasung Uw < 2,5 W/m²K - Wärmeschutzverglasung Uw < 1,6 W/m²K Abseitenwand (Drempelwand) Wand zu nicht ausgebautem Dachraum (Ue > 0,4 W/(m²K) Wand zu ausgebautem Dachraum (Ue ≤ 0,4 W/(m²K) Wand zu unbeheiztem Raum Wand zu sonstigem Pufferraum (Treppenhaus, Atrium) Wand gegen Erdreich Decke zu nicht ausgebautem Dachraum (Ue > 0,4 W/(m²K) Decke zu ausgebautem Dachraum (Ue ≤ 0,4 W/(m²K) Decke zu unbeheiztem Raum Decke zu sonstigem Pufferraum (Treppenhaus, Atrium) Fußboden zu unbeheiztem Raum Fußboden zu unbeheiztem Keller (ganz im Erdreich) Fußboden zu sonstigem Pufferraum (Treppenhaus, Atrium) Fußboden gegen Erdreich 3 Bauteile gegen beheizte Räume Temperaturkorrekturfaktor Fϑ,i 1,00 1,00 1,00 1,00 0,80 0,70 0,50 1,00 0,90 0,70 0,80 0,50 Tabelle 10 0,90 0,70 0,80 0,50 0,80 0,55 0,50 Tabelle 10 / Rse m²K/W Rsi m²K/W 0,04 0,13 0,04 0,04 0,13 0,13 0,10 0,17 0,13 0,13 0,13 0,13 0,13 0,13 0,13 0,13 0,00 0,10 0,10 0,10 0,10 0,17 0,17 0,17 0,00 / 0,13 0,13 0,13 0,13 0,13 0,13 0,13 0,13 0,13 0,10 0,10 0,10 0,10 0,17 0,17 0,17 0,17 / Tabelle 9 - Temperaturkorrekturfaktoren Fϑ,i gegen Außenluft und unbeheizte Räume 5.2.1.3.2 Temperaturkorrekturfaktor für Wärmeverluste von Bauteilen gegen Erdreich, Fϑ,i Der Reduktionsfaktor Fϑ,i von Bauteilen gegen Erdreich ist gleich dem Verhältnis des Wärmedurchgangskoeffizienten mit Berücksichtigung der wärmedämmenden Wirkung des Erdreichs zum Wärmedurchgangskoeffizienten ohne Berücksichtigung der Wirkung des Erdreichs. Die Wärmedurchgangskoeffizienten mit Berücksichtigung der wärmedämmenden Wirkung des Erdreichs werden nach der Norm EN ISO 13370 berechnet. Ohne rechnerischen Nachweis sind die nachstehenden Defaultwerte aus Tabelle 10 für die Wärmedurchgangskoeffizienten ohne Berücksichtigung der wärmedämmenden Wirkung des Erdreichs zu verwenden. Die Temperaturkorrekturfaktoren sind vom U-Wert des Bauteils (UWG0 bzw. UFG0) und beim Boden zusätzlich vom Verhältnis der Bodenfläche AFG zu deren Umfang PFG abhängig. 3 Bauteile zu Zonen mit gleicher Raumtemperatur werden als wärmeundurchlässig angesehen und werden in der energetischen Berechnung nicht berücksichtigt. Seite 28 3797 Fϑ,i für Wände gegen Erdreich Tiefe im Erdreich4 UWG0 bzw. UFG0 W/(m²K) Fϑ,i für Boden gegen Erdreich AFG/PFG < 5m 5m ≤ AFG/PFG ≤10m AFG/PFG > 10m < 0,4 0,4-0,6 > 0,6 < 0,4 0,4-0,6 > 0,6 < 0,4 0,4-0,6 > 0,6 < 0,4 0,4-0,6 > 0,6 < 0,5 m 0,95 0,93 0,91 0,73 0,65 0,57 0,60 0,51 0,42 0,48 0,39 0,30 0,5 ... < 1 m 0,91 0,87 0,87 0,72 0,63 0,54 0,60 0,50 0,40 0,47 0,38 0,29 1 ... < 2 m 0,86 0,81 0,76 0,70 0,61 0,52 0,59 0,49 0,39 0,45 0,37 0,29 2 ... < 3m 0,80 0,72 0,64 0,68 0,58 0,48 0,55 0,46 0,37 0,44 0,36 0,27 >3m 0,74 0,65 0,56 0,66 0,55 0,44 0,53 0,44 0,35 0,42 0,34 0,26 Tabelle 10 - Temperaturkorrekturfaktoren Fϑ,i für beheizte Räume gegen Erdreich mit UWG0 UFG0 Rse AFG PFG 5.2.1.4 [W/(m2 K)] [W/(m2 K)] [m²K/W] [m²] [m] U-Wert einer erdreichberührten Wand mit Rse = 0 U-Wert eines erdreichberührten Bodens mit RSE = 0 Wärmeübergangswiderstand gegen Außen Fläche der thermischen Hülle, die auf dem Erdreich aufliegt Umfang von AFG an der Gebäudeaußenkante oder gegen unbeheizte Räume außerhalb des Wärmedämmperimeters. Kanten gegen benachbarte beheizte Räume werden nicht mitgezählt. Wärmebrücken Der Einfluss konstruktiver, geometrischer und stofflicher Wärmebrücken ist nach den Regeln der Technik so gering wie möglich zu halten. Wärmebrücken sind bei der Ermittlung des Jahres-Heizwärmebedarfs auf eine der folgenden Arten zu berücksichtigen: 1. Berücksichtigung durch Erhöhung der Wärmedurchgangskoeffizienten um den Wärmebrückenkorrekturwert ∆UWB=0,10 [W/(m2K)] für die gesamte Gebäudehüllfläche A. 2. Bei Einhaltung der Planungs- und Ausführungsbeispiele nach DIN 4108 Bbl2, Berücksichtigung durch Erhöhung der Wärmedurchgangskoeffizienten den Wärmebrückenkorrekturwert ∆UWB=0,05 [W/(m2K)] für die Gebäudehüllfläche A. 3. rechnerische Ermittlung der Wärmebrücken nach DIN EN ISO 10211-2 gemäß Kapitel 5.2.1.3 nachgewiesen werden. Im Fall von Gebäuden die nach dem Passivhaus-Standard geplant werden ist nur die Dritte der genannten Varianten zulässig. Werden alle linearen Wärmebrückenverlustkoeffizienten der Anschlüsse eines Außenbauteil A zu benachbarten Außenbauteilen B, C,… im U-Wert des Außenbauteils A (oder im benachbarten Außenbauteil B, C,...) berücksichtigt, kann der Wärmebrückenzuschlag für die Fläche des Außenbauteils A entfallen. 5.2.1.5 Berechnung des spezifischen Lüftungswärmeverlustes Der spezifische Lüftungswärmeverlust wird folgendermaßen berechnet: HV = cPL ⋅ Vn ⋅ n 4 [W/K] Oberkante Erdreich bis Unterkante Boden Seite 29 3798 bei Gebäuden ohne Lüftungsanlage n = 0,35 + n50 ⋅ e + 0,05 [1/h] wobei 0,35 dem hygienischen Mindestluftwechsel in h-1 und 0,05 einem zusätzlichen Luftwechsel in h-1 entspricht, der durch bestimmungsgemäße Benutzung des Gebäudes verursacht wird, insbesondere Öffnen von Fenstern und Türen. bei Gebäuden mit einer Lüftungsanlage für das gesamte Gebäude • V L,m n= ⋅ (1 − ηL ) ⋅ (1 − ηEWT ) + n50 ⋅ e + 0,05 Vn [1/h] • Das Verhältnis V L,m zu Vn muss im Rahmen der Verordnung mindestens dem hygienischen Luftwechsel von 0,35 h-1 entsprechen. bei Gebäuden kombiniert mit und ohne oder mehreren Lüftungsanlagen Sind mehrere Lüftungsanlagen und/oder Gebäudezonen vorhanden, oder wird der Luftaustausch nicht in allen Bereichen über Lüftungsanlagen, sondern auch über natürliche Lüftung realisiert, ist folgender Ansatz bei der Berechnung zu verwenden: • ⎛ ⎞ ⎜⎜ ∑ V L,m,i ⋅ (1 − ηL,i ) ⋅ (1 − ηEWT )⎟⎟ + Vr ⋅ 0,35 ⎠ n=⎝ i + n50 ⋅ e + 0,05 Vn Vr = Vn − ∑Vr ,L,i wobei [1/h] [m³] i • Das Verhältnis V L,m,i zur Summe der angeschlossenen Raumluftvolumen Vr,L,i an diese Anlage muss, im Rahmen dieser Verordnung, mindestens dem hygienischen Luftwechsel von 0,35 h-1 entsprechen. mit cpL Hv [Wh/m³K] [W/K] spezifische Wärmespeicherfähigkeit Luft mit 0,34 Wh/m³K spezifischer Lüftungswärmeverlust • V L,m,i [m3/h] Vn Vr [m3] [m³] Vr,L,i [m³] n ηL,i [1/h] [%] zeitlich gewichteter Betriebsvolumenstrom einer Lüftungsanlage, bei mehreren Anlagen mit Index i, gemäß Kapitel 5.4.1 Beheiztes Gebäudeluftvolumen, gemäß Kapitel 5.1.3 Raumluftvolumen, als Teil des beheizten Gebäudeluftvolumens, welches nicht über Lüftungsanlagen ausgetauscht wird. Raumluftvolumen, als Teil des beheizten Gebäudeluftvolumens, welches über Lüftungsanlagen ausgetauscht wird, bei mehreren Räumen mit Index i effektiver (energetisch wirksamer) Luftwechsel Wärmebereitstellungsgrad des Wärmerückgewinnungssystems unter Betriebsbedingungen, bei mehreren Anlagen mit Index i, dieser muss zertifizierten Angaben entsprechen. Bei Lüftungsanlagen ohne Wärmerückgewinnungssystem, wie z.B. Abluftanlagen, wird ηL = 0 gesetzt. Seite 30 3799 ηEWT [%] e [-] Wärmebereitstellungsgrad des Erdreichwärmetauschers. Standard EWT: 0,20, besserer EWT (> 40m): 0,30 | genauere Werte können durch Vorlage entsprechender ingenieurtechnischer Berechnungsergebnisse eingesetzt werden. Abschirmungsklasse gemäß Tabelle 11 Koeffizient e für Abschirmungsklasse Mehr als eine der Witterung ausgesetzte Fassade keine Abschirmung: Gebäude in offenem Gelände, Hochhäuser in Stadtkernen 0,10 mittlere Abschirmung: Gebäude im Gelände mit Bäumen oder aufgelockerter 0,07 Bebauung, vorstädtische Bebauung (Standard) starke Abschirmung: durchschnittlich hohe Gebäude in Stadtkernen, Gebäude in 0,04 Wäldern Tabelle 11 - Koeffizient e für Abschirmungsklasse Der standardisierte hygienische Luftwechsel mit 0,35 h-1 dient nur dem vorliegenden Nachweisverfahren und stellt keine Einschränkung in Bezug auf sicherheitstechnische und spezielle hygienische Anforderungen an den Luftwechsel dar. Da der Standardluftwechsel einen Jahresdurchschnittswert darstellt, kann der Auslegungsluftwechsel der Lüftungsanlage höher liegen. 5.2.1.6 Zeitlich eingeschränkte Beheizung Wird die Raum-Solltemperatur des Gebäudes nachts abgesenkt, so ergibt sich in der Heizzeit eine Reduktion der Temperaturdifferenz zwischen innen und außen. Diese Reduktion wird im Folgenden in der Bilanzierung in Form eines Korrekturfaktors fze berücksichtigt, der auf die jährlichen und monatlichen Wärmeverluste wirkt. Für die Berechnung von Wohngebäuden der Kategorien 1 und 2, gemäß Tabelle 20, ist immer der Einfluss einer ausschließlichen Nachtabsenkung zu berücksichtigen, es sei denn es wird auf der Anlagenseite keine Möglichkeit zur Nachtabsenkung vorgesehen, dann ist in der Berechnung ein kontinuierlicher Heizbetrieb vorzusehen. Der Korrekturfaktor fze, für zeitlich eingeschränkte Beheizung, ist definiert durch: ohne den Einfluss von Nachtabsenkung (kontinuierlicher Heizbetrieb) fze = 1,0 [-] bei ausschließlicher Nachtabsenkung f ze = 0,9 + 0,1 (1 + h ) [-] bei Nacht- und Wochenendabsenkung (nicht zulässig für Wohngebäude bei der Erstellung des Energieeffizienznachweises; dient lediglich zur individualisierten Heizenergiebedarfsberechnung) f ze = 0,75 + 0,25 (1 + h ) [-] dabei ist h der spezifische temperaturbezogene Wärmeverlust des Gebäudes: Seite 31 3800 h= (HT + HV ) mit: An HT HV 5.2.1.7 [W/(m²K)] An 2 [m ] [W/K] [W/K] Energiebezugsfläche gemäß Kapitel 5.1.2 spezifischer Transmissionswärmeverlust gemäß Kapitel 5.2.1.3 spezifischer Lüftungswärmeverlust gemäß Kapitel 5.2.1.5 Berechnung der monatlichen internen Wärmegewinne Qi ,M = 0,024 ⋅ q i ,M ⋅ An ⋅ TM Qi,M qiM An TM 5.2.1.8 [kWh/M] [W/m2] [m2] [d/M] monatliche interne Wärmegewinne spezifische mittlere interne Wärmegewinne gemäß Kapitel 6.2, Tabelle 21 Energiebezugsfläche gemäß Kapitel 5.1.2 Anzahl der Tage im Monat Berechnung der monatlichen solaren Wärmegewinne durch transparente Bauteile Qs,M = 0,024 ⋅ Ai ⋅ g ⊥ i ⋅ Fh,i ⋅ F0,i ⋅ Ff ,i ⋅ Fw ,i ⋅ FG,i ⋅ FV ,i ⋅ IS,M ,r ⋅ TM [kWh/M] Fenster deren Neigungswinkel zur Horizontalen ≤ 30° beträgt, werden der Horizontalen zugeordnet, sonst der jeweiligen Himmelsrichtung. Verschattungseinflüsse sind nach Kapitel 5.2.1.8 so genau wie möglich zu bestimmen. Liegt keine Verschattung durch Verbauung (Horizont, Überhang oder Seitenblende) für einzelne Fenster vor, ist mit folgenden pauschalen Faktoren zu rechnen: Fh,i = 0,95 F0,i = 0,95 Fw,i = 0,95 mit TM Qs,M [d/M] [kWh/M] Ai g⊥i Fh,i [m2] [-] [-] F0,i [-] Ff,i [-] FW,i FV,i FG,i [-] [-] [-] Anzahl der Tage im Monat monatliche solare Wärmegewinne; werden auf 9 Bereiche (4 Haupt- und 4 Zwischenhimmelsrichtungen, sowie der Horizontalen) berechnet und anschließend addiert Fensterfläche des jeweiligen Fensters (lichte Rohbaumasse) Gesamtenergiedurchlassgrad eines Fensters (Defaultwerte gemäß Tabelle 12) Teilbeschattungsfaktor des jeweiligen Fensters durch Umgebungsverbauung gemäß Tabelle 14 Teilbeschattungsfaktor des jeweiligen Fensters durch horizontale Überhänge gemäß Tabelle 15 Teilbeschattungsfaktor des jeweiligen Fensters durch seitliche Überstände gemäß Tabelle 16 Abminderungsfaktor infolge nicht senkrechtem Strahlungseinfall gemäß Tabelle 13 Verschmutzungsfaktor eines Fensters gemäß Tabelle 13 Glasanteil des jeweiligen Fensters i bezogen auf das lichte Rohbaumaß Seite 32 3801 IS,M,r [W/(m2M)] durchschnittliche monatliche richtungsabhängige Solarstrahlung auf eine Fläche (Referenzklima Luxemburg ) gemäß Tabelle 53 Erklärung der Indizes: i: bestimmt das jeweilige Bauteil M: Monatswert r: richtungsabhängige Größe Fenster werden zwecks Vereinfachung des Rechenaufwandes der nächstliegenden Himmelsrichtung Norden, Süden, Osten, Westen, Nord-Ost, Nord-West, Süd-Ost und Süd-West angerechnet. Die exakte Projektion der Fenster in die jeweilige Zwischenhimmelsrichtung ist ebenfalls zulässig. Die Solarstrahlung ist dann über das geometrische Mittel der beiden benachbarten (Zwischen-) Himmelsrichtungen gemäß folgender Formel zu bilden: IS,M ,x = I S,M ,r 1 ⋅ I S,M ,r 2 Indize x Indizes r1 und r2 [W/m²] Strahlung auf zwischenorientierte Fläche Strahlung auf nächstliegende benachbarte Himmelsrichtung Aktive Verschattungseinrichtungen (Jalousien, Markisen, etc.), welche im Allgemeinen dem sommerlichen Überhitzungsschutz dienen, werden zum Zweck der Bestimmung des Heizwärmebedarfs im vorliegenden Nachweisverfahren nicht betrachtet. Standardwerte1) für Gesamtenergiedurchlassgrad g⊥ Transparentes Bauteil Einfachverglasung 0,87 Doppelverglasung, oder zwei einzelne Glasscheiben 0,75 Wärmeschutzverglasung, doppelverglast mit selektiver Beschichtung 0,50 bis 0,70 (0,60) Dreifachverglasung, normal 0,60 bis 0,70 (0,65) Dreifachverglasung, mit 2-Fach selektiver Beschichtung 0,40 bis 0,60 (0,50) Sonnenschutzverglasung 0,20 bis 0,50 (0,35) Tabelle 12 - Richtwerte für den Gesamtenergiedurchlassgrad g⊥ 1) Die Verwendung exakter Werte gemäß einer gültigen EU-Norm bzw. zertifizierter Herstellerangaben ist zulässig und erwünscht. Ansonsten sind die Standardwerte aus Tabelle 12 zu verwenden. Bei Angabe von Wertebereichen entspricht der Klammerwert dem einzusetzenden Standardwert. Orientierung Abminderungsfaktor infolge nicht senkrechtem Strahlungseinfall FW,i Verschmutzungsfaktor FV,i Horizontal 86% 85% Nord 80% 95% Nordost 83% 95% Nordwest 83% 95% Osten 87% 95% Süden 78% 95% Südost 82% 95% Seite 33 3802 Südwest 82% 95% West 87% 95% Tabelle 13 – Abminderungsfaktor FW,i, Verschmutzungsfaktor FV,i 5.2.1.8.1 Teilbeschattungsfaktor durch Umgebungsverbauung Der Verschattungsfaktor durch Umgebungsbebauung kann fenster- oder fassadenweise bestimmt werden. Bei fassadenweiser Bestimmung wird der Geländewinkel dann bezüglich der Fassadenmitte bestimmt. Es wird die im Zeitpunkt der Berechnung effektiv vorhandene Bauweise und bei aus mehreren Gebäuden bestehenden Projekten die Beschattung durch andere Gebäude des Projekts berücksichtigt. Geländewinkel α 0° 10° 20° 30° 40° Teilbeschattungsfaktor durch Umgebungsverbauung Süd 1,00 0,96 0,78 0,56 0,43 Ost/West 1,00 0,94 0,79 0,67 0,59 Nord 1,00 1,00 0,97 0,93 0,90 Tabelle 14 - Teilbeschattungsfaktor Fh,i 5.2.1.8.2 Teilbeschattungsfaktor durch horizontale Überhänge Der Verschattungsfaktor Überhang muss fensterweise bestimmt werden. Der Winkel wird bezüglich der Fenstermitte bestimmt. Überhangwinkel α Teilbeschattungsfaktor durch horizontale Überhänge Süd Ost/West Nord 0° 30° 1,00 0,91 1,00 0,90 1,00 0,91 45° 0,77 0,77 0,80 60° 0,54 0,59 0,66 Tabelle 15 - Teilbeschattungsfaktor F0,i 5.2.1.8.3 Teilbeschattungsfaktor durch seitliche Überstände Der Verschattungsfaktor Seitenblende muss fensterweise bestimmt werden. Der Winkel wird bezüglich der Fenstermitte bestimmt. Der Rechenwert gilt für eine einseitige Blende. Bei nach Ost oder West orientierten Fenstern gilt er für auf der Südseite des Fensters liegende Seitenblenden; für auf der Nordseite liegende Seitenblenden gilt der Faktor 1,0. Für Südfenster mit beidseitigen Seitenblenden müssen die beiden Rechenwerte miteinander multipliziert werden. seitlicher Überstand, β Teilbeschattungsfaktor durch seitliche Überstände Süd Ost/West Nord 0° 1,00 1,00 1,00 30° 0,94 0,92 1,00 45° 0,85 0,84 1,00 Seite 34 3803 60° 0,73 0,75 1,00 Tabelle 16 - Teilbeschattungsfaktor Ff,i Der Verschattungsfaktor von Fenstern gegen unbeheizte Räume und gegen benachbarte beheizte oder gekühlte Räume wird gleich Null gesetzt. Zwischenorientierungen sind linear zu interpolieren. 5.2.1.9 Berechnung des monatlichen Ausnutzungsgrades der internen und solaren Wärmegewinne Für die Berechung des Ausnutzungsgrades ηM sind zwei Fälle gemäß folgenden Gleichungen zu unterscheiden: ηM = Fg ⋅ η0M Monatliches Wärmegewinn- zu Verlustverhältnis γM = Qs,M + Qi ,M Qtl ,M [-] Fallunterscheidung bei der Berechnung des monatlichen Ausnutzungsgrades: 1− γM a wenn γM ≠ 1 η0 M = wenn γM = 1 η 0M = a a +1 [-] wobei: a = 1+ τ 15 [-] Cwirk H T + HV [h] τ= mit ηM η0M [-] : [-] : γM a Qs,M Qi,M Qtl,M τ HT HV Cwirk [-] : [-] : [kWh/M] : [kWh/M] : [kWh/M] : [h] : [W/K] : [W/K] : [Wh/K] : 1− γM (a +1) [-] monatlicher Ausnutzungsgrad der Wärmegewinne monatlicher Ausnutzungsgrad der Wärmegewinne ohne Berücksichtigung der Wärmeübergabe an den Raum bei idealer Regelung der Raumtemperaturen monatliches Wärmegewinn- zu -verlustverhältnis numerischer Parameter monatliche solare Wärmegewinne über transparente Bauteile monatliche interne Wärmegewinne monatlicher Transmissions- und Lüftungswärmeverlust thermische Trägheit des Gebäudes spezifischer Transmissionswärmeverlust spezifischer Lüftungswärmeverlust Wirksame Wärmespeicherfähigkeit Cwirk = 15 Ve bei leichter Bauweise (Holzbauweise) Seite 35 3804 Cwirk = 30 Ve bei mittelschwerer Bauweise (kombinierte Holz- und Massivbauweise) Cwirk = 50 Ve bei schwerer Bauweise (massive Innen- und Außenbauteile) Ve [m³] : beheiztes Bruttogebäudevolumen [-]: Reduktionsfaktor Regelung Fg Die Trägheit und Regelgenauigkeit des Wärmeübergabesystems, das die Wärme vom Wärmetransportmedium an die Raumluft übergibt, führt zeitweise zu einer unerwünschten Erhöhung der Raumtemperatur. Dadurch steigt der Wärmeverlust beziehungsweise reduziert sich die Ausnutzung der internen und solaren Gewinne zu Heizzwecken, was durch die Größe Fg bei der Berechnung des monatlichen Ausnutzungsgrades berücksichtigt wird. Der Reduktionsfaktor Regelung Fg beschreibt die schlechtere Ausnutzung der Wärmegewinne, wenn die Raumtemperaturen nicht in allen Räumen geregelt sind. Raumtemperaturregelung Fg Einzelraum-Temperaturregelung mit außentemperaturgeführter Vorlauftemperaturregelung 1,00 Referenzraum-Temperaturregelung 0,90 Außentemperatur-Vorlauftemperaturregelung (als einzige Regelung) 0,80 Gebäude ohne eine Regelungseinrichtung 0,70 Tabelle 17 - Reduktionsfaktor Regelung Fg Es wird empfohlen 1K Raumtemperaturregelventile einzusetzen. 5.2.2 spezifischer Energieaufwand für die Heizwärmeverteilung und -speicherung, qH,A Der Energieaufwand für die Heizwärmeverteilung und -speicherung qH,A berechnet sich aus der Summe des Energieaufwands für die Wärmeverteilung qH,V, sowie dem Energieaufwand für die Wärmespeicherung qH,S, gemäß folgender Formel: q H ,A = q H ,V + q H ,S [kWh/m²a] mit qH,V qH,S [kWh/m²a] [kWh/m²a] spezifische Verteilungsverluste, gemäß Kapitel 6.3.1.3 spezifische Speicherungsverluste, gemäß Kapitel 6.3.1.4 5.2.3 spezifische vom Wärmeerzeuger bereitgestellte Heizwärme, QH Die spezifische vom Wärmeerzeuger bereitgestellte Heizwärme QH berechnet sich aus dem spezifischen Heizwärmebedarf qH und dem spezifischen Energieaufwand für die Heizwärmeverteilung und -speicherung qH,A gemäß folgender Formel: QH = q H + q H , A [kWh/m²a] mit qH qH,A [kWh/m²a] [kWh/m²a] 5.2.4 Endenergiekennwert für Heizwärmebedarf, QE,H spezifischer Heizwärmebedarf gemäß Kapitel 5.2.1.1 spezifischer Energieaufwand für die Heizwärmeverteilung und -speicherung, gemäß Kapitel 5.2.2 Der Endenergiekennwert für den Heizwärmebedarf QE,H errechnet sich aus der spezifischen vom Wärmeerzeuger bereitgestellten Heizwärme QH gemäß Kapitel 5.2.3 und der Anlagenaufwandszahl für Heizwärmeer- Seite 36 3805 zeugung eE,H gemäß Kapitel 6.3.1.2 sowie einem Deckungsanteil cH bei mehreren Wärmeerzeugern gemäß Kapitel 6.3.1.1 nach folgender Formel: QE ,H = ∑ QE ,H ,i [kWh/m²a] QE ,H ,i = QH ⋅ eE ,H ,i ⋅ cH ,i [kWh/m²a] i mit QE,H,i [kWh/m²a] QH eE,H,i [kWh/m²a] [-] cH,i [-] 5.2.5 Primärenergiekennwert für Heizwärmebedarf, QP,H Endenergiekennwert für Heizwärmebedarf, bei mehreren Wärmeerzeugern mit Index i spezifische vom Wärmeerzeuger bereitgestellte Heizwärme Anlagenaufwandszahl für Heizwärmeerzeugung für die jeweilige Art der Wärmeerzeugung, bei mehreren Wärmeerzeugern mit Index i, gemäß Kapitel 6.3.1.2 Deckungsanteil der Wärmeerzeugung bei mehreren Wärmeerzeugern mit Index i, gemäß Kapitel 6.3.1.1, wobei die Summe aller c = 1 Der Primärenergiekennwert für den Heizwärmebedarf QP,H errechnet sich aus dem spezifischen Endenergiekennwert für Heizwärmebedarf QE,H und der Primärenergieaufwandszahl eP,H gemäß Kapitel 6.5 nach folgender Formel: QP ,H = ∑ QP ,H ,i [kWh/m²a] QP ,H ,i = QE ,H ,i ⋅ eP ,H ,i [kWh/m²a] i mit QP,H,i [kWh/m²a] QE,H,i [kWh/m²a] eP,H,i [-] Primärenergiekennwert für Heizwärmebedarf, bei mehreren Wärmeerzeugern mit Index i Endenergiekennwert für Heizwärmebedarf, bei mehreren Wärmeerzeugern mit Index i für den Wärmeerzeuger mit entsprechendem Anteil an der Jahresenergie, gemäß Kapitel 5.2.4 Primärenergieaufwandszahl für die jeweilige Art der Wärmeerzeugung bei mehreren Wärmeerzeugern mit Index i, gemäß Kapitel 6.5 5.3 Berechnungen für Warmwasser 5.3.1 Nutzenergiekennwert für Warmwasserbereitung, QWW Der Nutzenergiebedarf für die Warmwassererzeugung berechnet sich aus der Summe des Warmwasserenergiebedarfs qWW, dem Energieaufwand für Verteilungs- und Zirkulationsverluste qWW,V sowie dem Energieaufwand für die Speicherung von Warmwasser qWW,S gemäß folgender Formel: QWW = qWW + qWW ,V + qWW ,S [kWh/m²a] Seite 37 3806 mit qWW qWW,V qWW,S [kWh/m²a] [kWh/m²a] [kWh/m²a] spezifischer Warmwasserenergiebedarf, Kapitel 6.2, Tabelle 21 spezifische Verteilungs- und Zirkulationsverluste, gemäß Kapitel 6.3.2 spezifische Speicherungsverluste, gemäß Kapitel 6.3.2.4 5.3.2 Endenergiekennwert für Warmwasserbereitung, QE,WW Der Endenergiekennwert für Warmwasserbereitung QE,WW errechnet sich aus dem Nutzenergiekennwert für die Warmwasserbereitung QWW und der Anlagenaufwandszahl für Warmwasserbereitung eE,WW gemäß Kapitel 6.3.1.2 nach folgender Formel: QE ,WW = ∑ QE ,WW ,i [kWh/m²a] QE ,WW ,i = QWW ⋅ cWW ,i ⋅ eE ,WW ,i [kWh/m²a] i mit QE,WW,i [kWh/m²a] QWW [kWh/m²a] cWW,i=1 [-] cWW,i=2 [-] cWW,i=3 [-] eE,WW,i [-] 5.3.3 Endenergiekennwert für Warmwasserbereitung, bei mehreren Wärmeerzeugern mit Index i Nutzenergiekennwert für Warmwasserbereitung gemäß Kapitel 5.3.1 Deckungsanteil der Wärmeerzeugung durch eine thermische Solaranlage gemäß Kapitel 6.3.2.1 Deckungsanteil der Wärmeerzeugung durch eine Grundheizung gemäß Kapitel 6.3.2.1 Deckungsanteil der Wärmeerzeugung durch eine Zusatzheizung gemäß Kapitel 6.3.2.1 Anlagenaufwandszahl für Warmwasserbereitung für die jeweilige Art der Wärmeerzeugung bei mehreren Wärmeerzeugern mit Index i, gemäß Kapitel 6.3.2.2 Primärenergiekennwert für Warmwasserbereitung, QP,WW Der Primärenergiekennwert für die Warmwasserbereitung errechnet sich aus dem Endenergiekennwert für Warmwasserbereitung QE,WW und der Primärenergieaufwandszahl für Warmwasserbereitung eP,WW gemäß Kapitel 6.3.2 nach folgender Formel: QP ,WW = ∑ QP ,WW ,i [kWh/m²a] QP ,WW ,i = QE ,WW ,i ⋅ eP ,WW ,i [kWh/m²a] i mit QP,WW,i [kWh/m²a] QE,WW,i [kWh/m²a] eP,WW,i [-] Primärenergiekennwert für Warmwasserbereitung, bei mehreren Wärmeerzeugern mit Index i Endenergiekennwert für Warmwasserbereitung bei mehreren Wärmeerzeugern mit Index i gemäß Kapitel 5.3.2 Primärenergieaufwandszahl für die jeweilige Art der Wärmeerzeugung bei mehreren Wärmeerzeugern mit Index i, gemäß Kapitel 6.3.2 Seite 38 3807 5.4 Berechnung Hilfsenergiebedarf 5.4.1 Spezifischer Hilfsenergiebedarf lüftungstechnischer Anlagen, QHilf,L Der spezifische Hilfsenergiebedarf lüftungstechnischer Anlagen QHilf,L berechnet sich über die spezifische Leistungsaufnahme qL des verwendeten Lüftungsgerätes in Verbindung mit dem zeitlich gewichteten • Betriebsvolumenstrom V L, m , sowie der Jahresbetriebsstunden der Anlage tB gemäß folgenden Gleichungen: • QHilf ,L = t B ⋅ 10 −3 ⋅ ∑ qL,i ⋅ V L,m,i i An wobei • V L, m = ∑V r , L, i [kWh/m²a] ⋅ (nH ⋅ t B,H + nN ⋅ t B,N ) i 24 [m³/h] bei bekanntem Betriebsvolumenstrom der Lüftungsanlage, gemäß folgender Formel: • ⎛ ⎞ ⎜ VL ⎟ ∑i Vr ,L,i ⋅ ⎜ V ⋅ tB,H + nN ⋅ tB,N ⎟ ⎜ ∑ r , L, i ⎟ • ⎝ i ⎠ V L, m = 24 [m³/h] • Das Verhältnis V L, m zur Summe der angeschlossenen Raumluftvolumen Vr,L,i an diese Anlage muss, im Rahmen dieser Verordnung, mindestens dem hygienischen Luftwechsel von 0,35 h-1 entsprechen. mit tB tB,H tB,N tH nH nN qL,i Vn Jahresbetriebsstunden einer Lüftungsanlage mit 4.440 h/a, wobei tB = tH * 24 Hauptbetriebszeit in h/d; Standardwert ist 24 h/d, bei bekanntem Betriebsvolumenstrom sind 14 h/d üblich Nebenbetriebszeit in h/d; Standardwert ist 0 h/d, bei bekanntem Betriebsvolumenstrom sind 10 h/d üblich Länge der Heizperiode in d/a. Die Heizperiode beträgt im Rahmen der Verordnung 185 d/a -1 mittlerer Luftwechsel während der Hauptbetriebszeit in der Heizperiode; Mindestwert: 0,35 h . mittlerer Luftwechsel während der Nebenbetriebszeit in der Heizperiode; Mindestwert: 0,35 h-1. spezifische Leistungsaufnahme des Lüftungsgerätes, bei mehreren Anlagen mit Index i, gemäß Kapitel 1.5 Beheiztes Gebäudeluftvolumen in m³ • VL Vr,L,i Betriebsvolumenstrom einer Lüftungsanlage in [m³/h] Raumluftvolumen, als Teil des beheizten Gebäudeluftvolumens, welches über Lüftungsanlagen ausgetauscht wird, bei mehreren Räumen mit Index i, in [m³] • V L,m,i zeitlich gewichteter Betriebsvolumenstrom einer Lüftungsanlage, bei mehreren Anlagen mit Index i, in [m³/h] 5.4.2 Spezifischer Hilfsenergiebedarf für Anlagentechnik, QHilf,A In die Berechnung des spezifischen Hilfsenergiebedarfs für Anlagentechnik fließen alle elektrischen Verbraucher ein, welche für die Wärmeverteilung, Wärmespeicherung, Wärmeerzeugung und Wärmeübergabe erforderlich sind; des Weiteren sind auch Anlagen der Regelung betreffend enthalten. Der spezifische Hilfsenergiebedarf für Anlagentechnik ist gemäß folgender Formel zu berechnen: Seite 39 3808 QHilf , A = ∑ (qH ,Hilf ,i ⋅ cH ,i ) + qH ,Hilf ,V + qH ,Hilf ,S + qH ,Hilf ,Ü i + ∑ (qWW ,Hilf ,i ⋅ cWW ,i ) + q,WW ,Hilf ,V + qWW ,Hilf ,S in [kWh/m²a] i mit: qH,Hilf,i cH,i qH,Hilf,V qH,Hilf,S qH,Hilf,Ü qWW,Hilf,i cWW,i=1 cWW,i=2 cWW,i=3 qWW,Hilf,V qWW,Hilf,S 5.4.3 spezifischer Hilfsenergiebedarf für die Heizwärmeerzeugung, gemäß Kap. 6.3.1.2, bei mehreren Wärmeerzeugern mit Index i Deckungsanteil der Wärmeerzeugung bei mehreren Wärmeerzeugern mit Index i, gemäß Kapitel 6.3.1.1 spezifischer Hilfsenergiebedarf für die Heizwärmeverteilung, gemäß Kap. 6.3.1.3 spezifischer Hilfsenergiebedarf für die Heizwärmespeicherung, gemäß Kap. 6.3.1.4 spezifischer Hilfsenergiebedarf für die Heizwärmeübergabe, gemäß Kap. 6.3.1.5 spezifischer Hilfsenergiebedarf für die Warmwassererwärmung, gemäß Kap. 6.3.2.2, bei mehreren Wärmeerzeugern mit Index i Deckungsanteil der Wärmeerzeugung durch eine thermische Solaranlage gemäß Kapitel 6.3.2.1 Deckungsanteil der Wärmeerzeugung durch eine Grundheizung gemäß Kapitel 6.3.2.1 Deckungsanteil der Wärmeerzeugung durch eine Zusatzheizung gemäß Kapitel 6.3.2.1 spezifischer Hilfsenergiebedarf für die Warmwasserverteilung, gemäß Kap. 6.3.2.3 spezifischer Hilfsenergiebedarf für die Warmwasserspeicherung, gemäß Kap. 6.3.2.4 Endenergiekennwert für Hilfsenergiebedarf, QE,Hilf Der Endenergiekennwert für den Hilfsenergiebedarf errechnet sich aus dem Hilfsenergiebedarf für Anlagentechnik QHilf,A und dem Hilfsenergiebedarf lüftungstechnischer Anlagen QHilf,L nach folgender Formel: QE,Hilf = QHilf,L + QHilf,A 5.4.4 [kWh/m²a] Primärenergiekennwert für Hilfsenergiebedarf, QP,Hilf Der Primärenergiekennwert für den Bedarf an Hilfsenergie errechnet sich aus dem spezifischen Endenergiekennwert für Hilfsenergiebedarf QE,Hilf und der Primärenergieaufwandszahl eP,Hilf des verwendeten Energieträgers gemäß Kapitel 6.5 nach folgender Formel: QP,Hilf = QE,Hilf * eP,Hilf [kWh/m²a] 5.5 Gesamt-Primärenergiekennwert, QP Der Gesamt-Primärenergiekennwert QP setzt sich aus der Summe der Einzelprimärenergiekennwerte für die Bereiche Heizwärme QP,H, Warmwasser QP,WW und Hilfsenergie QP,Hilf zusammen: QP = QP,H + QP,WW + QP,Hilf [kWh/m²a] 5.6 CO2-Emissionen Für Wohngebäude müssen Umweltauswirkungen in Form von CO2-Emissionen berechnet werden. Es sind die Berec

🔗 Vers la source officielle

Explication IA à partir du texte officiel de la loi. Indicatif, ne remplace pas un conseil juridique.