2849 LUXEMBOURG MEMORIAL MEMORIAL Journal Officiel du Grand-Duché de Luxembourg Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg RECUEIL DE LEGISLATION 1er octobre 2010 A –– N° 173 Sommaire PERFORMANCE ÉNERGÉTI
Artikel 3(6) definiert.
Nachweis über die Gesamtenergieeffizienz «calcul de performance énergétique»,
Artikel 3(5) definiert.
Minister «ministre»,
Artikel 3(9) definiert.
Gesamtenergieeffizienz «performance énergétique»,
Artikel 3(11) definiert.
Nutzenergiebedarf Berechnete Energiemenge, die zur Aufrechterhaltung von festgelegten Raumkonditionen (Temperatur, Feuchte), einer definierten Beleuchtungsqualität und einer Menge an Trinkwarmwasser in einem Gebäude erforderlich ist. Verluste von Erzeugung, Speicherung, Verteilung und Übergabe werden im Nutzenergiebedarf nicht berücksichtigt. Der gesamte Nutzenergiebedarf gliedert sich auf in den Nutzwärmebedarf und Nutzkältebedarf sowie den Nutzenergiebedarf für Trinkwarmwasser, Beleuchtung und Befeuchtung. Endenergiebedarf Berechnete Energiemenge, die der Anlagentechnik (Heizungs- und Kälteanlage, raumlufttechnische Anlagen, Trinkwarmwasserbereitungsanlage, Beleuchtungsanlage) unter Einbeziehung der zugehörigen Hilfsenergie zugeführt werden muss, um die festgelegten Raumkonditionen (Temperatur, Feuchte), die definierte Beleuchtungsqualität und die Menge an Trinkwarmwasser in einem Gebäude bereitzustellen. Primärenergiebedarf Berechnete Energiemenge, die zusätzlich zur Endenergie auch die Energiemengen einbezieht, die durch vorgelagerte Prozessketten außerhalb des Gebäudes bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung der im Gebäude eingesetzten Brennstoffe, Nah- und Fernwärme sowie elektrischer Energie entstehen. Gesamt-CO2-Emissionskennwert des Gebäudes, qCO2 Berechnete spezifische CO2-Emissionen bezogen auf die Energiebezugsfläche nach Kapitel 6.21. Es sind alle CO2-Emissionen der technischen Gewerke gemäß Kapitel 2.1 in diesem Kennwert enthalten. Die Berechnung erfolgt nach Kapitel 6. Gesamt-Primärenergiekennwert des Gebäudes, qp Berechneter spezifischer Primärenergiebedarf bezogen auf die Energiebezugsfläche nach Kapitel 6. Es sind alle Primärenergiebedarfe der technischen Gewerke gemäß Kapitel 2.1 in diesem Kennwert enthalten. Die Berechnung erfolgt nach Kapitel 6. Gebäude «bâtiment»,
Artikel 3(1) definiert.
2 Energiebezugsfläche, An in m «surface de référence énergétique An»,
Artikel 3(13) definiert.
6 2867 LUXEMBOURG Wärmeübertragende Gebäudehüllfläche, A in m² ©VXUIDFHGHO¶HQYHORSSH$ªZLHXQWHU$UWLNHO
(12)definiert. 3 Konditioniertes Gebäudevolumen, Ve in m «volume conditionné brut Ve»,
Artikel 3(15) definiert.
Konditionierung Ausbildung bestimmter aus der Nutzung erwachsender Bedingungen in Räumen durch Heizung, Kühlung, Be- und Entlüftung, Be- und Entfeuchtung, Beleuchtung und/oder Trinkwarmwasserversorgung. Technische Gewerke Technische Versorgungssysteme, auf die der gesamte Energiebedarf eines Gebäudes aufgeteilt werden kann. In dieser Verordnung werden folgende technische Gewerke betrachtet: x x x x x x x Heizung (Zonenheizung, RLT-Heizung inkl. Nachheizung bei Be- und Entfeuchtung) Trinkwarmwasserbereitung Beleuchtung Luftförderung Kühlung (Zonenkühlung, RLT-Kühlung inkl. Entfeuchtung) Befeuchtung Hilfsenergie bei Heizung, Trinkwarmwasser, Kühlung und Befeuchtung Zone Grundlegende Berechnungseinheit für die Energiebilanzierung. Eine Zone fasst Bereiche eines Gebäudes zusammen, die durch gleiche Nutzungsrandbedingungen gekennzeichnet sind und keine relevanten Unterschiede in Bezug auf Baukörper und zugeordneter Anlagentechnik aufweisen. Die Zonierungsrichtlinien sind in Kapitel 6.9, die Nutzungsrandbedingungen in Kapitel 6.8 beschrieben. Spezifischer Heizwärmebedarf, qh,b Der spezifische Heizwärmebedarf qh,b wird je Zone gemäß DIN V 18599-2 berechnet. Die Zulufttemperatur des hygienisch erforderlichen Außenluftvolumenstroms wird in der Zonenbilanz als Außenlufttemperatur berücksichtigt, jedoch unter Einbeziehung einer gegebenenfalls vorgeschalteten Wärmerückgewinnung nach Gleichung
(91)DIN V 18599-2. Wärmeverluste von Übergabe und Verteilung der Luftvolumenströme sowie der Nutzenergiebedarf von Heizregistern der RLT-Anlagen sind in dem spezifischen Heizwärmebedarf nicht enthalten. Der spezifische Heizwärmebedarf entspricht damit der in der Zone aufzubringenden Nutzenergie bei Berücksichtigung der Lüftungsverluste und einer Wärmerückgewinnung aber ohne Berücksichtigung der weiteren Anlagentechnik. Energiebedarf «besoin énergétique calculé»,
Artikel 3
(4)definiert und unter Zugrundelegung von Standardnutzungsprofilen gemäß Kapitel 6.8 und Standardklima gemäß Kapitel 6.7 ermittelt. Energieverbrauch «consommation énergétique mesurée»,
Artikel 3(7) definiert.
Verbrauchskennwert Der auf die Energiebezugsfläche bezogene bereinigte jährliche Energieverbrauch eines Gebäudes. Es werden Verbrauchskennwerte für Wärme und Strom ermittelt. 7 2868 LUXEMBOURG Erneuerbare Energien Energie aus erneuerbaren Energiequellen (Wind, Sonne, Erdwärme, Wellen- und Gezeitenenergie, Wasserkraft, Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas). In dieser Verordnung werden nur solche erneuerbaren Energien betrachtet, die zu Zwecken der Heizung, der Kühlung, der Trinkwarmwasserbereitung oder der Lüftung von Gebäuden eingesetzt werden und im räumlichen Zusammenhang dazu gewonnen werden. Berücksichtigt werden solare Strahlungsenergie, Umweltwärme, Geothermie und Energie aus Biomasse. Nichtwohngebäude «Bâtiment fonctionnel»,
Artikel 3(2) definiert.
Neu zu errichtendes Nichtwohngebäude «bâtiment fonctionnel neuf»,
Artikel 3(3) definiert. Änderung eines Nichtwohngebäudes ©PRGLILFDWLRQG¶XQEk
WLPHQWIRQFWLRQQHOªZLHXQWHU$UWLNHO
(10)definiert. Erweiterung eines Nichtwohngebäudes «extension d¶XQEkWLPHQWIRQFWLRQQHOªZLHXQWHU$UWLNHO
(8)definiert. Nichtwohngebäude nach Energiesparhausstandard (ESH) Gebäude, welches beim Gesamtprimärenergiebedarf nach Kapitel 2.1, beim Gesamt-CO2Emissionskennwert nach Kapitel 6.21 und beim spezifischen Heizwärmebedarf nach Kapitel 6.10 die Effizienzklassen C gemäß Kapitel 3.1 erreicht und für das die Gebäudeluftdichtheitsanforderungen nach Kapitel 1.3 erfüllt und nachgewiesen sind. Nichtwohngebäude nach Niedrigenergiehausstandard (NEH) Gebäude, welches beim Gesamtprimärenergiebedarf nach Kapitel 2.1, beim Gesamt-CO2Emissionskennwert nach Kapitel 6.21 und beim spezifischen Heizwärmebedarf nach Kapitel 6.10 die Effizienzklassen B gemäß Kapitel 3.1 erreicht und für das die Gebäudeluftdichtheitsanforderungen nach Kapitel 1.3 erfüllt und nachgewiesen sind. Nichtwohngebäude nach Passivhausstandard (PH) Gebäude, welches beim Gesamtprimärenergiebedarf nach Kapitel 2.1, beim Gesamt-CO2Emissionskennwert nach Kapitel 6.21 und beim spezifischen Heizwärmebedarf nach Kapitel 6.10 die Effizienzklassen A gemäß Kapitel 3.1 erreicht und für das die Gebäudeluftdichtheitsanforderungen nach Kapitel 1.3 erfüllt und nachgewiesen sind. 8 2869 LUXEMBOURG 0.1 Symbole und Einheiten ¨UWB W/(m²K) Wärmebrückenkorrekturwert WD65,SNA - Lichttransmissionsgrad der Verglasung (SNA: Sonnenschutz und/oder Blendschutz nicht aktiviert) nach DIN V 18599 Teil 4 A m² Wärmeübertragende Gebäudehüllfläche D - Strahlungsabsorptionsgrad A m² Allgemein für eine Fläche (dann immer im Zusammenhang mit Indizes) a - Parameter zur Bewertung der Aktivierung von beweglichen Sonnenschutzvorrichtungen -1 Verhältnis der wärmeübertragenden Gebäudehüllfläche zum thermisch konditionierten Bruttogebäudevolumen A/Ve m AC m² Fläche des Flachkollektors einer thermischen Solaranlage Ac m² Gekühlter Teil der Energiebezugsfläche AFe m² Fensterfläche AKL m² Nicht tageslichtversorgte Fläche Aleer m² Leerstehende Teilfläche Am m² Über Dampfbefeuchter befeuchteter Teil der Energiebezugsfläche An m² Energiebezugsfläche An,fehl,x,j m² Teilfläche j der Energiebezugsfläche An, für die Verbrauchsdaten für die technischen Gewerke x fehlen An,u m² Grundfläche der unkonditionierten Zone ANB m² Nicht der Hauptnutzfläche zugeordneter Teil der Energiebezugsfläche An ANGF m² Nettogrundfläche ANGF,R m² Nettogrundfläche des betrachteten Raumes bei der Ermittlung der Solardurchlässigkeit aR m Raumtiefe (Innenmaße); charakteristische Raumtiefe ARB,TL m² Fensterfläche oberhalb der Arbeitsebene aTL m Tiefe des Tageslichtbereichs ATL m² Tageslichtversorgte Fläche aTLmax m Maximale Tiefe des Tageslichtbereichs AWa m² Außenwandfläche AZ m² Nettogrundfläche der Zone Z bFe m Charakteristische Fensterbreite Bindex - Bedarfsindex bR m Länge der Hauptfassade bTL m Breite des Tageslichtbereichs BVg kWh/a Heizwertbezogener Brennstoffverbrauch BVHs kWh/a Brennwertbezogener Brennstoffverbrauch bZone,ges m Charakteristischer Außenwandumfang CTL,Vers,SA - Tageslichtversorgung bei aktiviertem Sonnen- und/oder Blendschutz Cwirk Wh/K wirksame Wärmespeicherfähigkeit dfehl,x,j Tage Zeitraum in Tagen, für den Verbrauchsdaten für die Teilfläche j und die Gewerke x fehlen dgesamt Tage Den Verbrauchsdaten zugrunde liegende Messperiode dleer,i Tage Dauer des Leerstandes der Teilfläche i dT m Wirksame Dicke eines Bauteils H - Emissionsgrad eRef,c,s kWh/(m²a) Referenzkennwert Kühlkälte ± Strom eRef,c,w kWh/(m²a) Referenzkennwert Kühlkälte ± Wärme eRef,cs kWh/(m²a) Referenzkennwert Zentrale Dienste (central services) eRef,ds kWh/(m²a) Referenzkennwert Diverse Technik (diverse services) 9 2870 LUXEMBOURG eRef,fac kWh/(m²a) Referenzkennwert Arbeitshilfen (facility) eRef,h,s kWh/(m²a) Referenzkennwert Heizung ± Strom eRef,h,w kWh/(m²a) Referenzkennwert Heizung ± Wärme eRef,hum,s kWh/(m²a) Referenzkennwert Be- und Entfeuchtung ± Strom (humidity) eRef,hum,w kWh/(m²a) Referenzkennwert Be- und Entfeuchtung ± Wärme (humidity) eRef,l kWh/(m²a) Referenzkennwert Beleuchtung eRef,s kWh/(m²a) Referenzkennwert des Gebäudes für Strom eRef,v kWh/(m²a) Referenzkennwert Luftförderung eRef,w kWh/(m²a) Referenzkennwert des Gebäudes für Wärme eRef,ww,s kWh/(m²a) Referenzkennwert Trinkwarmwasser ± Strom eRef,ww,w kWh/(m²a) Referenzkennwert Trinkwarmwasser ± Wärme EVg kWh/a Gemessener Endenergieverbrauch Wärme eines Gebäudes EVg,leer kWh Gemessener Endenergieverbrauch Wärme bei vorhandenem Leerstand im Gebäude EVg,sond kWh Gemessener Endenergieverbrauch (Brennstoffe und Nah-/Fernwärme) von Sonderverbrauchern EVh kWh Witterungsabhängiger Anteil (Heizwärme) des gemessenen Endenergieverbrauchs Wärme EVh,a kWh/a Jährlicher witterungsabhängiger Anteil (Heizwärme) des gemessenen Endenergieverbrauchs Wärme EVh,b kWh/a Witterungsbereinigter jährlicher Endenergieverbrauch für Heizwärme eVs kWh/(m²a) Verbrauchskennwert Strom eines Gebäudes EVs,b kWh/a Bereinigter jährlicher Stromverbrauch des Gebäudes EVs,m kWh Gemessener Stromverbrauch eines Gebäudes EVs,m,ges kWh Gesamter gemessener Stromverbrauch eines Gebäudes inklusive Sonderverbrauchern Evs,m,leer kWh Gemessener Stromverbrauch bei vorhandenem Leerstand im Gebäude EVs,m,sond kWh Gemessener Stromverbrauch von Sonderverbrauchern eVw kWh/(m²a) Verbrauchskennwert Wärme eines Gebäudes EVw,b kWh/a Witterungsbereinigter jährlicher Endenergieverbrauch Wärme eines Gebäudes Witterungsunabhängiger Endenergieverbrauch für sonstige Wärme (Trinkwarmwasser, Kälteerzeugung, Prozesswärme etc.) Summe der Verbrauchsdaten aus anderen Gebäudeteilen mit vergleichbarer Nutzung und gleichen enthaltenen Gewerken x EVww kWh/a Ex kWh fa/h - Verhältnis von Raumtiefe zu lichter Raumhöhe faux - Effizienzfaktor Hilfsenergie fc - Effizienzfaktor Kälte fc,aux - Faktor zur Berücksichtigung des Hilfsenergieaufwandes bei der Kälteerzeugung und Verteilung fCO2 kgCO2/kWh Umweltfaktor fF,ai m²/m² Korrekturfaktor für Innenmaßbezug; Standardwert=0,9 m²/m² FF,ue - Abminderungsfaktor für den Rahmen der äußeren Verglasung fFe,An,u m²/m² Grundflächenbezogene Fensterfläche ffehl,x - Datenausfallfaktor, beschreibt den Umfang der fehlenden Daten für die Gewerke x fh - Effizienzfaktor Heizung fh,b - Effizienzfaktor Heizungswärme fh,el - Durch elektrische Wärmeerzeuger beheizter Anteil der Energiebezugsfäche A n fHs/Hi - Umrechnungsfaktor von Brennwert auf Heizwert fi W/(m²K) Gewichtungsfaktor für eine Bauteilkategorie fj - Mittlerer Ökonomiefaktor fKlima - Klimafaktor zur Jahreswitterungsbereinigung für die Heizwärme fl - Effizienzfaktor Beleuchtung fleer - Leerstandsfaktor fm - Effizienzfaktor Befeuchtung fMonat % Monatliche Verbrauchsanteile 10 2871 LUXEMBOURG fNGF - Faktor zur Anpassung der tabellierten Kennwerte an die tatsächliche Gebäudegröße fp - Primärenergiefaktor FS - Verschattungsfaktor (Abminderungsfaktor infolge Verschattung) fv - Effizienzfaktor Lüftung fww - Effizienzfaktor Trinkwarmwasser fww,el - Anteil von elektrischer Trinkwarmwasserbereitung am gesamten Trinkwarmwasserverbrauch gŏ - Gesamtenergiedurchlassgrad bei senkrechtem Strahlungseinfall gŏUHV - resultierender Gesamtenergiedurchlassgrad bei senkrechtem Strahlungseinfall unter Berücksichtigung der optischen Eigenschaften der äußeren Fensterebene gtot - Gesamtenergiedurchlassgrad unter Berücksichtigung des Sonnenschutzes gtot,res - Resultierender Gesamtenergiedurchlassgrad einschließlich Sonnenschutzvorrichtung unter Berücksichtigung der optischen Eigenschaften der äußeren Fensterebene +¶T W/(m²K) Spezifischer Transmissionswärmetransferkoeffizient hFe m Mittlere Fensterhöhe hFe m Mittlere Fensterhöhe Hi kWh/Einheit Heizwert in kWh je Mengeneinheit KLB - Betriebswirkungsgrad einer Leuchte hNe m Höhe der Nutzebene hR m Lichte Raumhöhe (Innenmaße) KS - Systemlichtausbeute eines Leuchtmittels mit Betriebsgerät hSt m Mittlere Sturzhöhe HT W/K Transmissionswärmetransferkoeffizienten hZ m Mittlere Zonenhöhe IV - Verbauungsindex k - Mittlerer Kostenverhältnis kA - Minderungsfaktor zur Berücksichtigung des Bereichs der Sehaufgabe Kindex - Ökonomieindex für das zu bewertende Gebäude lgeb m Gesamtlänge der Kälteverteilung berechnet aus den Gebäudeabmessungen nach DIN 18599-Teil 7 Gl. 32 (Annahme: gesamte Energiebezugsfläche gekühlt) lmax,c m Länge Kälteverteilung (Gebäudekreis) ntot - Gesamtwirkungsgrad pro Ventilator oder für den gewichteten Mittelwert aus Zu- und Abluftventilator n50 h Luftdurchlässigkeit, gemessener Volumenstrom bei einer Druckdifferenz von 50 Pa bezogen auf das thermisch konditionierte Nettogebäudevolumen Vn Pd,spez Wel/kWKälte Spezifische elektrische Leistung der Pumpen einer Kühlwasserverteilung PSFP kW/(m³/s) Spezifische Leistungsaufnahme eines einzelnen Ventilators in Abhängigkeit des Volumenstroms 4¶h,b kWh/a Heizwärmebedarf der Gebäudezonen vor der Iteration und ohne Berücksichtigung von ungeregelten Wärmeeinträgen durch Verteil- und Übergabesysteme nach DIN V 18599-2 qfan m³/h Auslegungsvolumenstrom durch den Ventilator q50 m³/(hm²) Maß für die Gebäudeluftdichtheit: gemessener Volumenstrom bei einer Druckdifferenz von 50 Pa bezogen auf die Hüllfläche des Gebäudes qaux,CO2 kgCO2/(m²a) CO2-Emissionskennwert Hilfsenergie qaux,p kWh/(m²a) Spezifischer Primärenergiebedarf Hilfsenergie für das Heizungssystem und die Heizungsfunktion der raumlufttechnischen Anlage, das Kühlsystem und die Kühlfunktion der raumlufttechnischen Anlage sowie für die Befeuchtung, die Trinkwarmwasserbereitung und die Beleuchtung Qc,aux kWh/a Hilfsenergie für die Raumlufttechnik und Klimakälte gemäß DIN V 18599-7 qc,CO2 kgCO2/(m²a) CO2-Emissionskennwert Kälte QC,f,elektr kWh/a QC,f,therm kWh/a qc,p kWh/(m²a) QC.f,elektr kWh/a Endenergiebedarf der Kompressionskältemaschine gemäß DIN V 18599-7 QC.f,therm kWh/a Endenergiebedarf des Wärme- oder Dampferzeugers zur Versorgung der Absorptionskältemaschine gemäß DIN V 18599-7 -1 Endenergiebedarf der Kompressionskältemaschine gemäß DIN V 18599-7 Endenergiebedarf des Wärme- oder Dampferzeugers zur Versorgung der Absorptionskältemaschine gemäß DIN V 18599-7 Spezifischer Primärenergiebedarf Kälte für das Kühlsystem und die Kühlfunktion der raumlufttechnischen Anlage 11 2872 LUXEMBOURG qCO2 kgCO2/(m²a) Gesamt-CO2-Emissionskennwert des Gebäudes Qf kWh/a Jährlicher Endenergiebedarf Qf,k kWh/a Gewichteter Endenergiebedarf für das zu bewertende Gebäude Qh*,aux kWh/a Hilfsenergie für die Wärmebereitstellung der RLT-Anlage gemäß DIN V 18599-5 Qh*,outg kWh/a Erzeugernutzwärmeabgabe an das RLT-System Qh,aux kWh/a Hilfsenergie für das Heizsystem gemäß DIN V 18599-5 qh,b kWh/(m²a) Spezifischer Heizwärmebedarf qh,b,max kWh/(m²a) Höchstwert für den spezifischen Heizwärmebedarf qh,CO2 kgCO2/(m²a) CO2-Emissionskennwert Heizung Qh,f kWh/a Qh,foutg kWh/a Erzeugernutzwärmeabgabe an das Heizsystem qh,p kWh/(m²a) Spezifischer Primärenergiebedarf für das Heizungssystem und die Heizfunktion der raumlufttechnischen Anlage ql,CO2 kgCO2/(m²a) CO2-Emissionskennwert Beleuchtung ql,p kWh/(m²a) Spezifischer Primärenergiebedarf Beleuchtung Ql.f kWh/a Endenergiebedarf für Beleuchtungszwecke einer Zone gemäß DIN V 18599-4 Endenergiebedarf des Heizwärmeerzeugers qm,CO2 kgCO2/(m²a) CO2-Emissionskennwert Dampfbefeuchtung Qm,f kWh/a Endenergiebedarf des Dampferzeugers zur Befeuchtung der Zuluft gemäß DIN V 18599-7 qm,p kWh/(m²a) Spezifischer Primärenergiebedarf Dampfbefeuchtung qp kWh/(m²a) Spezifischer Gesamtprimärenergiebedarf des Gebäudes qp,max kWh/(m²a) Höchstwert für den spezifischen Gesamtprimärenergiebedarf qp,max kWh/(m²a) Höchstwert für den spezifischen Gesamtprimärenergiebedarf qp,ref kWh/(m²a) Spezifischer Gesamtprimärenergiebedarf für das Referenzgebäude (Referenzkennwert) qTK,c kWh/(m²a) Teilenergiekennwert Kühlkälte für die Standardnutzung qTK,cedv kWh/(m²a) Teilenergiekennwert für zentrale EDV qTK,elv kWh/(m²a) Teilenergiekennwert zur Berücksichtigung des Stromverbrauchs von Aufzügen qTK,fac kWh/(m²a) Teilenergiekennwert Arbeitshilfen für die Standardnutzung qTK,h kWh/(m²a) Teilenergiekennwert Heizung für die Standardnutzung qTK,l kWh/(m²a) Teilenergiekennwert Beleuchtung für die Standardnutzung qTK,oth kWh/(m²a) Teilenergiekennwert zur Berücksichtigung des Stromverbrauchs für sonstige Verbraucher: Schwachstromanlagen, Heizungspumpen, Mitarbeiterküchen, Kaffemaschinen und Kühlschränke u.a. qTK,v kWh/(m²a) Teilenergiekennwert Luftförderung für die Standardnutzung qTK,ww kWh/(m²a) Teilenergiekennwert Trinkwarmwasser für die Standardnutzung qv,CO2 kgCO2/(m²a) CO2-Emissionskennwert Luftförderung QV,E kWh/a Endenergiebedarf für die Luftförderung gemäß DIN V 18599-3 (entspricht Nutzenergiebedarf) qv,p kWh/(m²a) Spezifischer Primärenergiebedarf Luftförderung Qw,aux kWh/a Hilfsenergie für die Trinkwasserbereitstellung gemäß DIN V 18599-8 Qw,f kWh/a Endenergiebedarf des Wärmeerzeugers zur Nutzwärmeabgabe an das Trinkwassersystem gemäß DIN V 18599-8 qww,CO2 kgCO2/(m²a) CO2-Emissionskennwert Trinkwarmwasser qww,p kWh/(m²a) Spezifischer Primärenergiebedarf Trinkwarmwasser R (m²K)/W Wärmedurchlasswiderstand eines Bauteils (ohne Wärmeübergangswiderstände) W eu,e - Transmissionsgrad der äußeren Verglasung WD65 - Lichttransmissionsgrad bei senkrechtem Lichteinfall und Normlicht D65 tS - Solardurchlässigkeit der Außenbauteile eines Raumes tS,max - Grenzwert für die Solardurchlässigkeit der Außenbauteile eines Raumes Ug W/(m²K) U-Wert eines Fensterglases Umax W/(m²K) Höchstwerte Wärmedurchgangskoeffizienten einzelner Bauteile 12 2873 LUXEMBOURG Uw W/(m²K) U-Wert des gesamten Fensters Ve m³ Thermisch konditioniertes Bruttogebäudevolumen Vindex,s % Verbrauchsindex Strom Vindex,w % Verbrauchsindex Wärme Vn m³ Thermisch konditioniertes Nettogebäudevolumen Vs,sol m³ Volumen des (untenliegenden) Solarteils eines Trinkwarmwasserspeichers WF - Wartungsfaktor, der nach DIN EN 12464-1 Alterungsprozesse bis zur nächsten Anlagenwartung berücksichtigt Indizes i,z,n,y,x,n - Zählvariable M - Index zur Kennzeichnung des Monats O,S,N,W,H - Index zur Kennzeichnung der Orientierung Osten, Süden, Norden, Westen, Horizontal R - Ref Index zur Kennzeichnung eines Raumes Kenngröße bezogen auf das Referenzgebäude bzw. den Referenzkennwert 13 2874 LUXEMBOURG 0.2 Systematik der Indizierung Qh,d,aux ohne Index = Wärmemenge; elektrische Energie aux = Hilfsenergie Prozessschritte d = Verteilung und Zirkulation s = Speicherung ce = Übergabe g = Erzeugung Bilanzebene b = Nutzenergie outg = Wärme/-Kälteabgabe der Erzeugung an das Netz f = Endenergie p = Primärenergie Technisches System h = Heizsystem h* = RLT-Heizfunktion ww = Trinkwarmwasser l = Beleuchtung v = Luftsystem c = Kühlsystem c* = RLT-Kühlfunktion m* = Dampfbefeuchtung q = flächenspezifische Energiemengen Q = absolute Energiemenge Hinweis zu den verwendeten Berechnungsverfahren Sämtliche Energiebedarfswerte werden berechnet unter Zugrundelegung der bau- und anlagentechnischen Kenngrößen des Gebäudes unter normierten Annahmen für das Klima (Außentemperatur, solare Einstrahlung) und die Standardnutzung des Gebäudes (Raumtemperatur, Lüftung, Trinkwarmwasserbedarf). Abweichungen zwischen dem gemessenen Verbrauch und berechneten Bedarf können entstehen durch: x eine von der Standardnutzung abweichende reale Nutzung des Gebäudes x ein vom Normklima abweichendes reales Klima x Unsicherheiten und Vereinfachungen bei der Datenaufnahme oder dem mathematischen Berechnungsmodell des Gebäudes und seiner Anlagentechnik 14 2875 LUXEMBOURG 1 Mindestanforderungen an Nichtwohngebäude Im Folgenden werden Mindestanforderungen an den Baukörper und die Anlagentechnik für Nichtwohngebäude definiert. In Bereichen mit Wohnutzung in Nichtwohngebäuden gelten für den Bereich der Wohnnutzung nur folgende Mindestanforderungen der in diesem Kapitel beschriebenen Mindestanforderungen: x Winterlicher Wärmeschutz x Sommerlicher Wärmeschutz x Gebäudeluftdichtheit x Vermeidung von Wärmebrücken x Wärme-/Kälteverteilungs-,Trinkwarmwasserleitungen und Lüftungskanäle x Wärme- und Kaltwasserspeicher. 1.1 Winterlicher Wärmeschutz Die Bauteile eines Gebäudes sind so auszulegen, dass die Wärmedurchgangskoeffizienten die in Tabelle 1 festgelegten Höchstwerte nicht überschreiten. Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten einzelner Bauteile Umax in W/(m²K) 1) 2) 6) 8) 10) 1 2 3 zu Außenklima 10) zu schwach beheizten Räumen 7) Flächen zu Erdreich oder zu unbeheizten Räumen 9) Wand und horizontaler unterer Gebäudeabschluss 0,32 0,5 0,40 Dach und horizontaler oberer Gebäudeabschluss 0,25 0,35 0,30 Fenster oder Fenstertür inklusive Rahmen 3) 4) 5) 1,5 2,0 2,0 Lichtkuppeln 2,7 2,7 2,7 Außentür inklusive Rahmen 2,0 2,5 2,5 Bauteil Bauteil Tabelle 1- Höchstwerte einzelner Wärmedurchgangskoeffizienten in W/(m 2K) 1) U-Werte von opaken Bauteilen sind nach DIN EN ISO 6946 zu bestimmen. 2) Bei Gebäuden, für welche die Anforderungen gemäß Kapitel 2 nicht gelten (z. B. Änderungen bei bestehenden Gebäuden), kann bei nachträglicher Innendämmung der Höchstwert für U max mit einem Faktor von 1,25 multipliziert werden. 3) Ausgenommen sind großflächige Schaufenster (>15 m²). Hier ist ein U-Wert für die Verglasung Ug von 1,30 W/(m²K) einzuhalten. 4) Der Gesamt-U-Wert eines Fensters Uw ist nach DIN EN ISO 10077 zu bestimmen und beinhaltet Rahmen, Glas und Rahmenverbundwert. 5) Werden Heizkörper vor außen liegenden transparenten Bauteilen angeordnet, darf der U-Wert des Glases Ug einen Wert von 0,7 W/(m²K) nicht überschreiten, es sei denn zur Verringerung der 15 2876 LUXEMBOURG Wärmeverluste werden zwischen Heizkörper und transparentem Bauteil geeignete, nicht demontierbare oder integrierte Abdeckungen mit einem Wärmedurchlasswiderstand R von mindestens 1 (m²K)/W angebracht. 6) Bei Wand-, Fußboden- und Deckenheizungen muss unbeschadet der unter Tabelle 1 aufgeführten Mindestanforderungen der Wärmedurchlasswiderstand R der Bauteilschichten zwischen Heizfläche und der Außenluft mindestens 4,0 (m²K)/W, zwischen der Heizfläche und dem Erdreich oder dem unbeheizten Gebäudeteil mindestens 3,5 (m²K)/W betragen. 7) Unter einem schwach beheizten Raum versteht man einen Raum mit fest installiertem Heizsystem, in dem eine dauerhafte Temperaturabsenkung vorliegt (mittlere Innentemperatur zwischen 12 °C und 18 °C). 8) Bei aneinander gereihten Gebäuden mit unterschiedlichen Fertigstellungsterminen dürfen die Gebäudetrennwände in der Berechnung als wärmeundurchlässig angenommen werden, und es ist keine Mindestanforderung an einen U-Wert gefordert, sofern diese später gegen beheizte Räume grenzen und die Zeitspanne zwischen den Fertigstellungsterminen der jeweiligen Gebäude 12 Monate nicht überschreitet. Andernfalls sind die Mindestanforderungen zu Außenklima gemäß Tabelle 1 zu erfüllen. 9) Bei Bauteilen gegen unbeheizte Räume oder gegen das Erdreich kann auch mittels einer Berechnung nach den Normen DIN EN ISO 13789 bzw. DIN EN ISO 13370 der Nachweis erbracht werden, dass diese Bauteile die Grenzwerte für Bauteile gegen Außenklima erfüllen, wenn die wärmedämmende Wirkung des unbeheizten Raumes bzw. des Erdreichs bei der Berechnung des U-Wertes berücksichtigt wird. 10) Für Gebäude die nach ihrem üblichen Verwendungszweck ihren Heizwärmebedarf überwiegend durch die im Innern des Gebäudes anfallende Abwärme decken, gelten für Bauteile die an Außenluft grenzen die Mindestanforderungen gemäß Spalte 2 (zu schwach beheizten Räumen). Als Richtwert gilt ein Mittelwert der internen Gewinne für das gesamte Gebäude von > 600 Wh/(m²d). 1.2 Sommerlicher Wärmeschutz Um die thermische Behaglichkeit im Sommer zu gewährleisten bzw. den Kühlenergiebedarf zu begrenzen, sind u. a. ausreichende Sonnenschutzmaßnahmen wichtig. Im Rahmen der Mindestanforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz werden entsprechende Vorgaben für die Effizienz des Sonnenschutzes gemacht. Diese richten sich nach Größe und Orientierung der transparenten Bauteile sowie der eingesetzten Verglasung. Durch diese Mindestanforderungen werden die solaren Einträge durch transparente Bauteile begrenzt (im Folgenden werden die transparenten Bauteile als Fenster bezeichnet). Da es sich um Mindestanforderungen handelt, wird empfohlen, zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Komforts zu realisieren. Neben einer weiteren Reduktion der Solardurchlässigkeit kann dies z. B. über eine Verminderung der internen Wärmequellen oder durch ein nächtliches Auskühlen der Speichermassen über Nachtlüftung erzielt werden. Diese Maßnahmen sind für gekühlte und nicht gekühlte Zonen sinnvoll. Durch die hier definierten Mindestanforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz werden die Anforderungen anderer technischer Regelwerke, beispielsweise in Bezug auf die maximale Raumtemperatur, nicht berührt. Die Einhaltung der Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz muss für Bereiche innerhalb eines Gebäudes nachgewiesen werden, die eine vergleichbare Effizienz des Sonnenschutzes aufweisen. Eine 16 2877 LUXEMBOURG vergleichbare Effizienz des Sonneschutzes liegt vor, wenn sich der Wert für den Gesamtenergiedurchlassgrad gtot aus Sonnenschutz und Verglasung um nicht mehr als 'gtot = 0,1 unterscheidet. Für jeden dieser Bereiche muss die Einhaltung der Anforderung an den sommerlichen Wärmeschutz für HLQHQÄNULWLVFKHQ³5DXPQDFKJHZLHVHQZHUGHQ'HUNULWLVFKH5DXPLQQHUKDOEHLQHV%HUHLFKVLVWGHILQLHUW als der Raum mit den größten spezifischen solaren Einträgen pro m² Nutzfläche. Als Raum wird ein Bereich verstanden, der durch Luftverbund im thermischen Ausgleich steht. Im Weiteren wird ein Verfahren für den vereinfachten Nachweis der Mindestanforderung des sommerlichen Wärmeschutzes beschrieben. Die Anforderungen an die Effizienz des Sonnenschutzes werden dabei EHUGHQ.HQQZHUWÄ6RODUGXUFKOlVVLJNHLW- tS³GHILQLHUW'LH6RODUGXUFKOlVVLJNHLW kennzeichnet die solaren Einträge pro Quadratmeter Raumnutzfläche, die bei geschlossenem Sonnenschutz durch Fenster und Oberlichter in den Raum gelangen. Je größer die Fensterfläche ist, desto höher muss die Effizienz des Sonnenschutzes sein, um die Anforderungen einzuhalten. Für die Überprüfung des sommerlichen Wärmeschutzes bei Glasdoppelfassaden kann im vereinfachten Verfahren die äußere Glasscheibe weggelassen und der im Zwischenraum angebrachte Sonnenschutz als außen liegender Sonnenschutz angesetzt werden. Nicht sinnvoll angewendet werden kann das vereinfachte Verfahren bei Atrien, Glasvorbauten und transparenter Wärmedämmung. In dem Fall ist die Sicherung eines ausreichenden sommerlichen Wärmeschutzes durch genauere, ingenieurmäßige Berechnungsverfahren (z. B. dynamische Simulationsrechnungen) zu gewährleisten. Die Anwendung solcher Verfahren ist generell zulässig, beim Einsatz von Nachtlüftungskonzepten sogar zu empfehlen. Die solaren Einträge sind in dem Fall so zu begrenzen, dass die Raumtemperatur ohne aktive Kühlung an nicht mehr als 10% der Betriebszeit über 26 °C liegt. In Bezug auf interne Wärmequellen und Luftwechselraten dürfen die Randbedingungen nach DIN 4108-2 in der Berechnung angesetzt werden. Es ist mit einem Klimadatensatz für Luxemburg oder mit einem Testreferenzjahr von einer direkt benachbarten Region zu rechnen. 1.2.1 Bestimmung der Solardurchlässigkeit Die Solardurchlässigkeit ts der transparenten Aussenbauteile eines Raumes berechnet sich wie folgt: tS ¦A Fe ,( O ,S ,W ), i i g tot ,i 0,4 ¦ A Fe ,N,i g tot ,i 1,4 ¦ A Fe ,H,i g tot ,i i i
(1)A NGF ,R mit tS - Solardurchlässigkeit der Aussenbauteile eines Raumes AFe,(O,S,W),i m² Fläche der nach Nord-Osten über Süden nach Nord-Westen ([) orientierten Fenster i (lichte Rohbaumaße) AFe,N,i m² Fläche der nach Nord-Westen über Nord nach Nord-Osten orientierten Fenster (315° < x; x <45°) sowie Flächen von Fenstern, für die eine dauernde Verschattung der Direktstrahlung vorliegt (lichte Rohbaumaße) AFe,H,i m² )OlFKHYRQKRUL]RQWDOHQRGHUJHQHLJWHQ)HQVWHUQLE]ZWUDQVSDUHQWHQ%DXWHLOHQLPLW1HLJXQJ (lichte Rohbaumaße) gtot,,i - Gesamtenergiedurchlassgrad (Verglasung, Sonnenschutz) für das Fenster i bei senkrechtem Strahlungseinfall nach Kapitel 1.2.4 ANGF,R m² Netto-Grundfläche des betrachteten Raumes bei der Ermittlung der Solardurchlässigkeit. 17 2878 LUXEMBOURG 1.2.2 Mindestanforderung an die Solardurchlässigkeit Die Solardurchlässigkeit ts eines Raumes darf den Grenzwert für die Solardurchlässigkeit t s,max nach Tabelle 2 nicht überschreiten. t S d t S ,max
(2)Der Grenzwert tS,max ist abhängig von der Bauart nach Kapitel 1.2.5 sowie dem Quotient aus Raumtiefe und Raumhöhe fa/h gemäß Kapitel 1.2.
- Grenzwerte für die Solardurchlässigkeit tS,max 1,5 2,0 3,0 5,0 leichte Bauart 6,2% 5,8% 5,6% 5,2% 4,8% mittelschwere Bauart 8,7% 7,9% 7,5% 6,8% 6,1% schwere Bauart 9,6% 8,8% 8,2% 7,5% 6,7% fa/h Tabelle 2: Grenzwerte für die Solardurchlässigkeit tS,max Nicht in der Tabelle 2 enthaltene Zwischenwerte von tS,max und Werte für fa/h >5 können über folgende Gleichungen ermittelt werden: 0 ,168 Leichte Bauart: t S ,max 0,0624 fa / h Mittelschwere Bauart: t S ,max 0,0868 fa / h 0 ,2192 Schwere Bauart: t S ,max 0,0964 fa / h 0 ,2302 Ist GHUDXIGLH*UXQGIOlFKHGHV5DXPHVEH]RJHQH)HQVWHUIOlFKHQDQWHLOLQHLQHPÄNULWLVFKHQ³5DXPkleiner oder gleich den in Tabelle 2 angegebenen Grenzen, so gilt der sommerliche Wärmeschutz als erfüllt und es kann auf einen Nachweis für die Mindestanforderung an den sommerlichen Wärmeschutz für diesen Bereich verzichtet werden. Neigung der Fenster gegenüber der Horizontalen Orientierung der Fenster 1) Grundflächen bezogener Fensterflächenanteil 2) Nord-West über Süd bis Nord-Ost 10% alle anderen Nordorientierungen 20% alle Orientierungen 7% über 60° bis 90° von 0° bis 60° 1) 2) sind beim betrachteten Raum mehrere Orientierungen mit Fenstern vorhanden, ist der kleinste Grenzwert maßgebend der Fensterflächenanteil eines Raumes ergibt sich als Summe aller Fensterflächen (Rohbaumaß) bezogen auf die Nettogrundfläche des Raumes Tabelle 3: Grenzwerte für den grundflächenbezogenen Fensterflächenanteil eines kritischen Raumes, ab dem der sommerliche Wärmeschutz auch ohne Nachweis als erfüllt gilt 18 2879 LUXEMBOURG 1.2.3 Anwendungsbeispiel In folgenden Abbildungen sind beispielhaft für einige Fälle die maximal zulässigen Fensterflächenanteile angegeben, die sich aus dem Genzwert ts,max ergeben. Betrachtet wird ein rechteckiger Raum mit einer Raumhöhe von 3 Metern und einer Raumbreite von 6 Metern. Dargestellt ist der maximal zulässige Fensterflächenanteil der Außenfassade (Innenmaßbezug) in Abhängigkeit der Raumtiefe und für unterschiedliche Werte von gtot. In Abbildung 1 wird ein Raum mit einer Außenfassade dargestellt, deren Orientierung in den 2ULHQWLHUXQJVEHUHLFKÄYRQNord-Osten über Süden nach Nord-:HVWHQ [ ³ fällt. Abbildung 2 ]HLJWGHQJOHLFKHQ)DOOIUGHQ2ULHQWLHUXQJVEHUHLFKÄYRQNord-Westen über Nord nach NordOsten (315° < x; x < 45°)³ In Abbildung 3 wird ein Raum mit zwei Außenfassaden (Eckraum) betrachtet, wobei beide Außenfassaden LQGHQ2ULHQWLHUXQJVEHUHLFKÄYRQNord-Osten über Süden nach Nord-:HVWHQ [ ³ fallen. Raum mit einer Außenfassade Orientierungsbereich: N0 über S nach NW Maximaler Fensterflächenanteil in % der Außenfassade (Innenmaßbezug) 100% 80% g_tot = 0,06: WSV - Außenjalousie (45°) grau g_tot = 0,1: WSV - vert. Markise außen grau g_tot = 0,3: SSV - Innenjalousie (45°) - grau 70% g_tot = 0,37: SSV - kein Sonnenschutz 60% g_tot = 0,49: WSV - Innenjalousie (45°) grau g_tot = 0,67: WSV - kein Sonnenschutz 90% 50% Sonstige Randbedingungen: Raumhöhe: 3 Meter Raumbreite: 6 Meter Bauart: mittel WSV: Wärmeschutzverglasung Ug=1,4 W/(m²K), 40% 30% 20% gŏ = 0,67 SSV: Sonnenschutzverglasung Ug=1,2 W/(m²K), gŏ = 0,37 10% 0% 3 4 5 6 7 8 9 Raumtiefe [m] Abbildung 1: Maximaler Fensterflächenanteil der Außenfassade für einen Raum mit einer lichten Raumhöhe von 3 Metern und einer Außenfassade der Orientierung Nord-Ost über Süd bis Nord-West für unterschiedliche Raumtiefen und unterschiedliche Werte von gtot 19 2880 LUXEMBOURG Raum mit einer Außenfassade Orientierungsbereich: NW über N nach NO 100% Maximaler Fensterflächenanteil in % der Außenfassade (Innenmaßbezug) g_tot = 0,3: SSV - Innenjalousie (45°) - grau 90% 80% g_tot = 0,37: SSV - kein Sonnenschutz 70% g_tot = 0,49: WSV - Innenjalousie (45°) grau 60% g_tot = 0,67: WSV - kein Sonnenschutz 50% Sonstige Randbedingungen: Raumhöhe: 3 Meter Raumbreite: 6 Meter Bauart: Mittel WSV: Wärmeschutzverglasung - Ug=1,4 W/(m²K), gŏ = 0,67 SSV: Sonnenschutzverglasung Ug=1,2 W/(m²K), gŏ = 0,37 40% 30% 20% 10% 0% 3 4 5 6 7 8 9 Raumtiefe [m] Abbildung 2: Maximaler Fensterflächenanteil der Außenfassade für einen Raum mit einer lichten Raumhöhe von 3 Metern und einer nach Norden orientierten Außenfassade für unterschiedliche Raumtiefen und unterschiedliche Werte von gtot Raum mit zwei Außenfassaden (Eckraum) Orientierungsbreich: N0 über S nach NW Maximaler Fensterflächenanteil in % der Außenfassade (Innenmaßbezug) 100% 80% g_tot = 0,06: WSV - Außenjalousie (45°) grau g_tot = 0,1: WSV - vert. Markise außen grau g_tot = 0,3: SSV - Innenjalousie (45°) - grau 70% g_tot = 0,37: SSV - kein Sonnenschutz 60% g_tot = 0,49: WSV - Innenjalousie (45°) grau g_tot = 0,67: WSV - kein Sonnenschutz 90% 50% Sonstige Randbedingungen: Raumhöhe: 3 Meter Raumbreite: 6 Meter Bauart: mittel WSV: Wärmeschutzverglasung - Ug=1,4 W/(m²K), gŏ = 0,67 SSV: Sonnenschutzverglasung Ug=1,2 W/(m²K), gŏ = 0,37 40% 30% 20% 10% 0% 3 4 5 6 7 8 9 Raumtiefe [m] Abbildung 3: Maximaler Fensterflächenanteil der Außenfassade für einen Raum mit einer lichten Raumhöhe von 3 Metern und zwei Außenfassaden der Orientierung NW über Süd bis NO für unterschiedliche Raumtiefen und unterschiedliche Werte von g tot 20 2881 LUXEMBOURG 1.2.4 Gesamtenergiedurchlassgrad, gtot In Tabelle 4 sind Standardwerte für den Gesamtenergiedurchlassgrad gtot für gängige Sonnenschutzsysteme und unterschiedliche Verglasungen angegeben. Alternativ kann gtot nach DIN EN 13363-1/2 ermittelt werden. Für auf diesem Weg nicht abbildbare Systeme kann g tot entsprechend den zugesicherten Herstellerangaben übernommen werden. Tabelle 4: Standardwerte für die Kennwerte von Verglasungen und Sonnenschutzeinrichtungen Für Sonnenschutzverglasungen mit einem Gesamtenergiedurchlassgrad bei senkrechtem Strahlungseinfall von gA kann der Wert von gtot aufgrund der permanenten Reduktion der Diffusstrahlung mit 0,8 multipliziert werden. 21 2882 LUXEMBOURG 1.2.5 Ermittlung der Bauart sowie der wirksamen Wärmespeicherfähigkeit, Cwirk Die Schwere der Bauart kann vereinfacht über Tabelle 5 ermittelt werden. Bauweise Beschreibung der Anforderungen leichte Bauart Leichtbauweise mittelschwere Bauart Mischbauweise mit teilweise zugänglichen thermischen Speichermassen schwere Bauart Schwere Bauweise mit zugänglichen thermischen Speichermassen. Alle Raumbegrenzungsflächen in leichter Bauweise, wie z. B. Außenwand in Holzständerbauweise oder mit innen liegender Wärmedämmung, Innenwände in Leichtbauweise, abgehängte Decke und aufgeständerter Fußboden o.ä. Mindestens eine der aufgeführten Raumbegrenzungsflächen ist von massiver Bauweise: Außenwand, Decke, Innenwände (wenn in nennenswertem Umfang in einer Zone vorhanden, dies ist i.d.R. bei Raumgrößen < 25 m2 der Fall), Fußboden Alle* aufgeführten Raumbegrenzungsflächen sind von massiver Bauweise: Außenwand, Decke, Innenwände, Fußboden *) Bei kleineren Räumen (z. B. Einzel- oder Doppelbüro) wird die schwere Bauart bereits erreicht, wenn drei der aufgeführten Raumbegrenzungsflächen von massiver Bauweise sind. Dies kann über einen rechnerischen Nachweis belegt werden. Tabelle 5 ± Vereinfachte Ermittlung der Bauart Zur vereinfachten Klassifizierung können Bauteile als massiv angesehen werden, deren Flächengewicht über 100 kg/m² liegt, wobei nur die innerhalb der wirksamen Dicke liegenden Bauteilschichten berücksichtigt werden dürfen. Die wirksame Dicke dT eines Bauteils ist der kleinste der folgenden Werte: x x x die Dicke der Stoffe zwischen der jeweiligen Oberfläche und der ersten Wärmedämmschicht; der Maximalwert von 10 cm; bei Innenbauteilen: die Hälfte der Gesamtdicke des Bauteils. Alternativ kann die Bauart und die wirksame Wärmespeicherfähigkeit Cwirk nach DIN V 4108-2 2003-07 bestimmt werden. In dem Fall gelten zur Ermittlung der Bauart die Klassengrenzen nach Tabelle
- Bauart Cwirk/ANGF,R Leichte Bauart < 50 Wh/(m²K) Mittelschwere Bauart zwischen 50 und 130 Wh/(m²K) Schwere Bauart > 130 Wh/(m²K) Tabelle 6 ± Klassifizierung der Bauart nach der wirksamen Wärmespeicherfähigkeit C wirk entsprechend DIN V 4108-2 2003-07 1.2.6 Verhältnis Raumtiefe zu lichter Raumhöhe, fa/h Der Grenzwert der Solardurchlässigkeit ermittelt sich in Abhängigkeit vom Verhältnis von Raumtiefe und lichter Raumhöhe. fa / h aR hR
(3)22 2883 LUXEMBOURG mit fa/h - Verhältnis von Raumtiefe und lichter Raumhöhe aR m Raumtiefe (Innenmaße) hR m lichte Raumhöhe (Innenmaße) Bei rechteckigen Räumen mit Fenstern in einer Außenfassade entspricht die Raumtiefe aR der senkrecht zu dieser Außenfassade abgetragenen Raumtiefe (Innenmaßbezug). Bei rechteckigen Räumen mit Fenstern in mehreren Außenfassaden (unterschiedlicher Orientierung) entspricht die Raumtiefe dem kleinsten Wert der senkrecht zu diesen Außenfassaden abgetragenen Tiefen. Bei nicht rechteckigen Räumen kann die Raumtiefe aR aus der Nettogrundfläche des Raumes ANGF,R und der Länge der Hauptfassade bR berechnet werden. A NGF ,R aR
(4)bR mit m bR Länge der Hauptfassade Treten Fenster in mehreren Orientierungen auf, so entspricht die Hauptfassade der Orientierung mit der größten Fensterfläche. Bei nicht geraden Fassaden zählt die Fassadenabwicklung je Orientierung, wobei für jede Orientierung ein Winkelbereich von 90 Grad angenommen wird (es wird also nur zwischen vier Orientierungen unterschieden). Treten unterschiedliche Raumhöhen in dem zu bewertenden Raum auf, so ist die flächengewichtete mittlere Raumhöhe zu verwenden. ¦h R ,j A NGF ,R , j j hR
(5)A NGF ,R mit hR,j m Lichte Raumhöhe (Innenmasse) im Raumteil j ANGF,R,j m Nettogrundfläche des betrachteten Raumes bei der Ermittlung der Solardurchlässigkeit für den Raumteil j In Räumen mit überwiegend horizontalen Glasflächen, wie z. B. Hallen mit gleichmäßig auf der Dachfläche verteilten Dachoberlichtern kann fa/h = 2 angenommen werden. 1.3 Gebäudeluftdichtheit Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Gebäudehüllfläche A einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet ist. Besonders zu beachten bei der Ausführung der Gebäudeluftdichtheit sind Leicht- auf Massivbaukonstruktionen sowie Durchführungen durch die Gebäudeluftdichtheitsebene und technische Installationen. Die Luftdichtheitsebene ist in die gemäß Kapitel 4 einzureichenden Baupläne einzutragen. Der gemessene Volumenstrom bei einer Druckdifferenz von 50 Pa bezogen auf die Hüllfläche des Gebäudes (der q 50 ± 23 2884 LUXEMBOURG Wert als Mittel einer Über- und Unterdruckmessung) muss kleiner oder gleich den in Tabelle 7 angegebenen Grenzwerten liegen. Die Hüllfläche des Gebäudes oder Gebäudeteils ist die Gesamtfläche aller Böden, Wände und Decken, die das zu untersuchende konditionierte Volumen umschließen. Wände und Böden unter Erdniveau sind eingeschlossen. Es gelten die Randbedingungen der DIN EN 13829. Grenzwert q50 m³/(h m²) Anforderungsklasse 1 Gebäude ohne raumlufttechnische Anlagen 0 2 Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen als Abluftanlage 3 Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen als Zu- und Abluftanlage Tabelle 7 - Grenzwerte für q50 ± Werte Ein Gebäude mit einer raumlufttechnischen Anlage ist ein Gebäude, bei welchem der überwiegende Teil des erforderlichen Luftvolumenstroms in der Heiz- oder Kühlperiode über eine mechanische Lüftungsanlage zugeführt wird (Zu- und Abluftanlage, Abluftanlage, etc.). Sind in einem Gebäude sowohl Abluftanlagen als auch Zu- und Abluftanlagen vorhanden, so richten sich die Mindestanforderungen nach dem System, welches den größeren Anteil am erforderlichen Luftvolumenstrom fördert. Bei Gebäuden die dem Passivhausstandard entsprechen ist der Grenzwert q 50 Pñ KPð HLQ]XKDOWHQ Bei Gebäuden, die dem Niedrigenergiehausstandard entsprechen, ist der Grenzwert q 50 Pñ Km²) einzuhalten. Bei Gebäuden, die dem Energiesparhausstandard entsprechen, ist der Grenzwert q 50 Pñ KPð einzuhalten. Werden geringere Werte für die Gebäudeluftdichtheit als die aus Tabelle 7 in den Berechnungen für den Nachweis über die Gesamtenergieeffizienz verwendet, oder handelt es sich um ein Gebäude, welches dem Passivhaus-, dem Niedrigenergiehaus- oder dem Energiesparhausstandard entspricht, so ist nach Fertigstellung des Gebäudes ein Nachweis über die Gebäudeluftdichtheit des Gebäudes oder von einzelnen Gebäudeteilen vorzulegen. Es gelten die Messvorschriften der DIN EN 13829 (Gebäudeluftdichtheitstest). Bei einer Änderung eines Nichtwohngebäudes sind die Mindestanforderungen an die Gebäudeluftdichtheit als erfüllt anzusehen, wenn die neu konstruierten Bauteile und deren Anschlüsse den Ausführungsempfehlungen der DIN 4108-6 entsprechen. Die Berücksichtigung dieser Details ist zu bestätigen. 1.4 Vermeidung von Wärmebrücken Gebäude sind so zu planen und auszuführen, dass Wärmebrücken minimiert werden. Im Falle zweidimensionaler Wärmebrücken sind mindestens die Ausführungsempfehlungen der DIN 4108 Beiblatt 2 einzuhalten oder es ist ein entsprechender Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2 durchzuführen und dem Nachweis über die Gesamtenergieeffizienz beizufügen. 24 2885 LUXEMBOURG 1.5 Wärme-/Kälteverteilungs-,Trinkwarmwasserleitungen und Lüftungskanäle Die Energieabgabe von Wärmeverteilungs- und Trinkwarmwasserleitungen sowie Armaturen ist durch Wärmedämmung nach Maßgabe der Tabelle 8 zu begrenzen. Zeile Art der Leitungen / Armaturen Mindestdicke der Dämmschicht, bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(mK) 1 Innendurchmesser bis 22 mm 20 mm 2 Innendurchmesser über 22 mm bis 35 mm 30 mm 3 Innendurchmesser über 35 mm bis 100 mm gleich wie der Innendurchmesser 4 Innendurchmesser über 100 mm 5 6 Leitungen und Armaturen nach den Zeilen 1 bis 4 in Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen oder bei zentralen Leitungsnetzverteilern Leitungen von Zentralheizungen nach den Zeilen 1 bis 4, die in Bauteilen zwischen beheizten Bereichen verschiedener Nutzer verlegt werden 100 mm ½ der Anforderungen der Zeilen 1 bis 4 ½ der Anforderungen der Zeilen 1 bis 4 Tabelle 8 - Wärmedämmung von Wärmeverteilungs-, Trinkwarmwasserleitungen sowie Armaturen Für Leitungen von Zentralheizungen im beheizten Bereich, oder in Bauteilen zwischen beheizten Bereichen des gleichen Nutzers, die nur zur raumseitigen Wärmeanforderung durchflossen werden, wie beispielsweise Heizkörperanbindeleitungen, werden keine Anforderungen an die Mindestdicke der Dämmschicht gestellt. Dies gilt auch für Trinkwarmwasserleitungen bis zu einem Innendurchmesser von 22 mm, die weder in den Zirkulationskreislauf einbezogen noch mit elektrischer Begleitheizung ausgestattet sind. Bei Materialien mit anderen Wärmeleitfähigkeiten als 0,035 W/(mK) sind die Mindestdicken der Dämmschichten entsprechend umzurechnen. Für die Umrechnung und die Wärmeleitfähigkeit sind die in den anerkannten Regeln der Technik enthaltenen Berechnungsverfahren und Rechenwerte zu verwenden. Für Zirkulationsleitungen, die aufgrund erhöhter Anforderungen an die Legionellenprävention permanent mit hohen Warmwassertemperaturen betrieben werden müssen, gelten 50% höhere Anforderungen an die Mindestdicke der Dämmschicht als in Tabelle 8 angegeben. In Gebäuden nach Passivhausstandard sind für Leitungen, die außerhalb der thermischen Hülle verlegt werden, die doppelten Mindestdicken gemäß Tabelle 8 einzuhalten. Leitungen, welche zur Kälteversorgung und -verteilung dienen und nicht in der zu versorgenden Zone 1 verlaufen, sind nach folgenden Anforderungen zu dämmen : x x x bis zu einem Rohrdurchmesser von DN 40 mit 50% des Rohrdurchmessers; zwischen einem Rohrdurchmesser von DN 40 und DN 80 mit 25 mm; ab einen Rohrdurchmesser von DN 80 mit 32 mm, 2 wenn die Temperaturdifferenz zwischen Mediumtemperatur und Raumtemperatur mehr als 6 K beträgt. 1 bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/mK 25 2886 LUXEMBOURG Lüftungskanäle welche im Gebäudeinneren, jedoch nicht in der zu versorgenden Zone verlaufen, sind 1 mindestens mit 30 mm Isolation zu dämmen, wenn die Temperaturdifferenz zwischen 3 Mediumzulufttemperatur und Raum-/Zonentemperatur mehr als 4 K beträgt. 1 Im unbeheizten Bereich verlegte Lüftungskanäle sind mit mindestens 80 mm Isolation zu dämmen. 1 Lüftungskanäle die gegen Außenluft grenzen sind mit mindestens 150 mm Isolation zu dämmen. Unbeschadet dieser Vorgaben sind alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um eventuelle Schwitzwasserbildung an Leitungen, Kanälen oder Anlagenkomponenten zu vermeiden. 1.6 Warm-, Kalt- und Trinkwarmwasserspeicher Eine Anlage zur Wärme- und/oder Kältespeicherung ist so auszuführen, dass die Wärmeverluste der mit dem Speicher verbundenen Anschlussteile nach Kapitel 1.5 begrenzt werden. Die Anschlüsse in der oberen Hälfte des Speichers sind nach unten zu führen oder als Thermosiphon auszuführen. 1.7 RLT- Anlagen Die Rückwärmezahl eines Wärmerückgewinnungssystems darf einen Wert von 60% nach EN 308 (Temperaturänderungsgrad) nicht unterschreiten. Dabei sind hygienische Standards zu berücksichtigen. Strömungsungünstige Kanalanbindungen und -anschlüsse sind generell aus energetischen Gründen und aus Gründen der Geräuschreduzierung zu vermeiden. Dies betrifft insbesondere alle Abgänge in einem Kanalsystem, wobei beispielsweise rechtwinklige Abgänge strömungstechnisch ungünstig sind. Flachere Winkel sind zu bevorzugen. Rechteckige Kanäle werden mit zunehmendem Verhältnis von Länge zu Breite ungünstiger, Verhältnisse über 5:1 sind unbedingt zu vermeiden. Für Anlagen mit einem Auslegungsvolumenstrom größer als 1.000 m³/h gelten die folgenden Mindestanforderungen an die Energieeffizienz der Luftförderung: Für einen vereinfachten Nachweis sind die Luftgeschwindigkeiten gemäß Tabelle 9 und der Gesamtwirkungsgrad pro Ventilator gemäß Tabelle 10 einzuhalten. Für Einbauten sind die Druckverluste nach EN 13779 gemäß Tabelle A.8 der Kategorie ÄNormal³ einzuhalten. Bereich in Lüftungsgeräten in Kanälen in einer Lüftungszentrale Volumenstrom in m³/h Luftgeschwindigkeit in m/s alle d 2,0 m/s d 1.000 m³/h d 3,0 m/s < 2.000 m³/h d 4,0 m/s < 4.000 m³/h d 5,0 m/s < 10.000 m³/h d 6,0 m/s PñK d 7,0 m/s alle 0D[LPDOZHUWHZLHÄLQ.DQlOHQ³ + 1,0 m/s Tabelle 9 ± Grenzwerte für Geschwindigkeiten von Lüftungsanlagen 2 Raumtemperatur: Raum-Solltemperatur Kühlung -i,c,soll: Temperaturrandbedingungen gemäß den Nutzungsprofilen nach DIN V 18599 Teil 10 3 Raumtemperatur: Raum-Solltemperatur Kühlung -i,c,soll und/oder Raum-Solltemperatur Heizung -i,h,soll: Temperaturrandbedingungen gemäß den Nutzungsprofilen nach DIN V 18599 Teil 10 26 2887 LUXEMBOURG Gesamtwirkungsgrad ntot pro Ventilator oder für den gewichteten Mittelwert aus Zu- und Abluftventilator in Abhängigkeit des Auslegungsvolumenstroms qfanin m³/h 0,18 · qfan0,13 mit maximal 0,68 Tabelle 10 ± Grenzwerte für Gesamtwirkungsgrade von Ventilatoren Grenzwerte für Gesamtwirkungsgrade von Ventilatoren 0,80 Gesamtwirkungsgrad n tot 0,70 0,60 0,50 0,40 0,30 0,20 0,10 Auslegungsvolumenstrom m³/h 0,00 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 Abbildung 4: Grenzwerte für Gesamtwirkungsgrade von Ventilatoren Der Gesamtwirkungsgrad von Ventilatoren ntot (auch Systemwirkungsgrad genannt) ist das Produkt aus allen Teilwirkungsgraden: Ventilatorwirkungsgrad, Antriebswirkungsgrad (Keilriemen, Flachriemen, etc.), Motorwirkungsgrad und Wirkungsgrad des Frequenzumrichters. Alternativ zum vereinfachten Nachweis sind die Mindestanforderungen an die Effizienz der Luftförderung erfüllt, wenn für Lüftungsanlagen die spezifische Leistungsaufnahme (SFP) x x eines einzelnen Ventilators oder der gewichtete Mittelwert der auf den jeweiligen Auslegungsvolumenstrom bezogenen elektrischen Leistung aller Zu- und Abluftventilatoren der Grenzwert der Kategorie SFP 4 nach DIN EN 13779: 2009-09 eingehalten wird. Der Grenzwert für die Klasse SFP 4 kann um Zuschläge nach DIN EN 13779: 2007-09 Abschnitt 6.5.2 für Gas- und HEPA-Filter sowie Wärmerückgewinnungen der Klassen H2 oder H1 nach DIN EN 13053 erweitert werden. 1.8 Regelungsanlagen Anlagen, welche zur Regelung der folgenden Komponenten erforderlich sind, müssen folgenden Mindestanforderungen entsprechen: a) Wärmeerzeuger: Wärmeerzeuger müssen in Abhängigkeit der Außentemperatur oder einer anderen geeigneten Führungsgröße und der Zeit geregelt sein. b) Raumtemperatur: Die Raumtemperatur muss Raum-/Zonenweise regelbar sein. c) Trinkwarmwasserbereitung: Die Regelung der Zirkulation muss zeit- und/oder bedarfsabhängig erfolgen. Eine Ausnahme gilt dann, wenn erhöhte Anforderungen an die Mindestbetriebstemperatur im Rahmen einer Legionellenprävention vorliegen. 27 2888 LUXEMBOURG d) Pumpen: Pumpen und Fördereinrichtungen sind zeit- und/oder bedarfsabhängig zu regeln. e) Be- und Entfeuchtung: Die Regelung von Anlagen zur Be- und Entfeuchtung muss eine getrennte Einstellung der Sollwerte für Be- und Entfeuchtung erlauben. 1.9 Messtechnische Einrichtungen Um die zur Erstellung des Ausweises über die Gesamtenergieeffizienz nach Kapitel 5.2 erforderlichen Verbrauchsdaten ermitteln zu können, sind entsprechende Messeinrichtungen einzuplanen. Empfehlenswert ist die Installation weiterer Unterzähler zur getrennten Verbrauchserfassung für die technischen Gewerke wie Beleuchtung, Lüftung, Kälteversorgung sowie energieintensiver Einzelverbraucher. Hierdurch kann neben einer differenzierten Effizienzbewertung eine Überwachung und Optimierung des Betriebsverhaltens vorgenommen werden. 2 Anforderungen an Nichtwohngebäude Die Anforderungen an Nichtwohngebäude werden in dieser Verordnung auf Grundlage der Referenzgebäudemethode definiert. Hierbei wird das energetische Verhalten des zu bewertenden Gebäudes mit seiner Kubatur und seinen nutzungsbedingten Eigenschaften, jedoch unter Verwendung der in Kapitel 2.4 definierten Referenzausstattungen berechnet. Die auf diesem Weg ermittelten Kennwerte werden als Referenzkennwerte bezeichnet und dienen im Rahmen dieser Verordnung als Grundlage zur Definition des Anforderungsniveaus. 2.1 Energetische Bilanzierung In Abbildung 5 ist das Schema der energetischen Bilanzierung von Nichtwohngebäuden im Sinne dieser Verordnung enthalten. Auf den energetischen Bilanzierungsebenen x Nutzenergie, x Endenergie und x Primärenergie wird unterschieden zwischen den Energieaufwendungen für die technischen Gewerke x Heizung, x Trinkwarmwasser, x Beleuchtung, x Luftförderung, x Kälte, x Dampfbefeuchtung und x Hilfsenergie. Die Berechnung des Primärenergiebedarfs ist nach Kapitel 6 vorzunehmen. Die Berechnung ist für alle Teile eines Gebäudes durchzuführen, für die mindestens eine Art der Konditionierung entsprechend der Definition nach Kapitel 6 vorgesehen ist. Berücksichtigt werden in der energetischen Bilanzierung dabei nur die in Kapitel 6 aufgeführten technischen Gewerke. Der Bilanzraum für die energetische Bilanzierung wird durch die Außenoberfächen der Bauteile definiert, die die innerhalb des Gebäudes liegenden konditionierten Flächen umschließen. Neben den üblichen beheizten und/oder gekühlten Bereichen wird damit u. a. ein möglicher Energieaufwand in unbeheizten 28 2889 LUXEMBOURG Tiefgaragen für Beleuchtung und/oder Lüftung berücksichtigt, jedoch keine Außenbeleuchtung eines Gebäudes oder die Rampenheizung einer Tiefgarage. Für die Kennwertbildung werden die berechneten Energiebedarfe auf die Energiebezugsfläche A n gemäß Kapitel 6.2 bezogen. qp 6 qP,m ax ql,p qv,p qc,p qm,p qaux,p Primärenergiefaktor fh,p fww,p fl,p fv,p fc,p fm,p faux,p Endenergie qh,f qww,f ql,f qv,E qc,f,(el,therm) qm,f q(h,c,h*,w),aux Berechn