Verwaltungsstrafgesetz 1991
Bundesrecht konsolidiert Bundesrecht konsolidiert www.ris.bka.gv.at Seite 2 von 2 www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 1 Kurztitel Verwaltungsstrafgesetz 1991 Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 52/1991 §/Artikel/Anlage
§ 20Inkrafttretensdatum
01.02.1991 Text Außerordentliche Milderung der Strafe
§ 20
Überwiegen die Milderungsgründe die Erschwerungsgründe beträchtlich oder ist der Beschuldigte ein Jugendlicher, so kann die Mindeststrafe bis zur Hälfte unterschritten werden
Rechtsratgeber
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