Entgeltfortzahlungsgesetz
Bundesrecht konsolidiert Bundesrecht konsolidiert www.ris.bka.gv.at Seite 2 von 2 www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 1 Kurztitel Entgeltfortzahlungsgesetz Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 399/1974 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2017 Typ BG §/Artikel/Anlage
Art. 1§ 5
Inkrafttretensdatum 01.07.2018 Abkürzung EFZG Index 60/01 Arbeitsvertragsrecht Text Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 5
Wird der Arbeitnehmer während einer Arbeitsverhinderung gemäß § 2 gekündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen oder trifft den Arbeitgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts für die nach diesem Bundesgesetz vorgesehene Dauer bestehen, wenngleich das Arbeitsverhältnis früher endet. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bleibt auch bestehen, wenn das Arbeitsverhältnis während einer Arbeitsverhinderung gemäß § 2 oder im Hinblick auf eine Arbeitsverhinderung gemäß § 2 einvernehmlich beendet wird Zuletzt aktualisiert am 20.09.2023 Gesetzesnummer 10008308 Dokumentnummer NOR40198615