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§ 1354 ABGB – Unzulässigkeit der Einwendung des Notdurftsvorbehalts durch den Bürgen

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) · Erstes Hauptstück – Von Befestigung der Rechte und Verbindlichkeiten · nichtamtliche Überschrift

Von der Einwendung, wodurch ein Schuldner nach Vorschrift der Gesetze die Beybehaltung eines Theiles seines Vermögens zu seinem Unterhalte zu fordern berechtiget ist, kann der Bürge nicht Gebrauch machen.

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