Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

§ 538 ABGB – Erbfähigkeit

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) · Sechstes Hauptstück – Von dem Pfandrechte

Erbfähig ist, wer rechtsfähig und erbwürdig ist.

Amtliche Quelle: ris.bka.gv.at · Stand: · Gesamter Gesetzestext · Inhaltsübersicht

Verweise auf diese Vorschrift

1

Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.