§ 575 ABGB – Zeitpunkt für die Beurteilung der Gültigkeit
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) · Sechstes Hauptstück – Von dem Pfandrechte
Die Voraussetzungen der Gültigkeit einer letztwilligen Verfügung müssen bei deren Errichtung vorliegen.
Verweise auf diese Vorschrift
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