§ 605 ABGB – Vermutete Ersatzerbschaft
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) · Sechstes Hauptstück – Von dem Pfandrechte
Es wird vermutet, dass der Verstorbene die Nachkommen eingesetzter Kinder zu Ersatzerben einsetzen wollte.
Rechtsprechung zu § 605 ABGB
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1981-10-20