Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

§ 605 ABGB – Vermutete Ersatzerbschaft

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) · Sechstes Hauptstück – Von dem Pfandrechte

Es wird vermutet, dass der Verstorbene die Nachkommen eingesetzter Kinder zu Ersatzerben einsetzen wollte.

Amtliche Quelle: ris.bka.gv.at · Stand: · Gesamter Gesetzestext · Inhaltsübersicht

Rechtsprechung zu § 605 ABGB

1
1981-10-20

Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.