Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

§ 718 ABGB – Testierfähigkeit beim Widerruf

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) · Sechstes Hauptstück – Von dem Pfandrechte · nichtamtliche Überschrift

Der Widerruf kann nur im Zustand der Testierfähigkeit gültig erfolgen.

Amtliche Quelle: ris.bka.gv.at · Stand: · Gesamter Gesetzestext · Inhaltsübersicht

Rechtsprechung zu § 718 ABGB

1

Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.