§ 718 ABGB – Testierfähigkeit beim Widerruf
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) · Sechstes Hauptstück – Von dem Pfandrechte · nichtamtliche Überschrift
Der Widerruf kann nur im Zustand der Testierfähigkeit gültig erfolgen.
Rechtsprechung zu § 718 ABGB
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2024-11-19