Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

§ 32 GmbHG – Bericht über Geschäfte mit Geschäftsführern

GmbH-Gesetz (GmbHG) · Hauptstück – Organisatorische Bestimmungen › Zweiter Abschnitt – Die gesellschaftlichen Organe › Titel – Die Geschäftsführer · nichtamtliche Überschrift

Über die gemäß § 25 Abs. 4 zwischen der Gesellschaft und Geschäftsführern geschlossenen Geschäfte hat der Aufsichtsrat jeweils der nächsten Generalversammlung zu berichten.

Amtliche Quelle: ris.bka.gv.at · Stand: · Gesamter Gesetzestext · Inhaltsübersicht

Verweise in dieser Vorschrift

1

Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.