Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

§ 403 UGB – Provision und Kosten bei Selbsteintritt

Unternehmensgesetzbuch (UGB) · Dritter Abschnitt – Kommissionsgeschäft

Der Kommissionär, der das Gut selbst als Verkäufer liefert oder als Käufer übernimmt, ist zu der gewöhnlichen Provision berechtigt und kann die bei Kommissionsgeschäften sonst regelmäßig vorkommenden Kosten berechnen.

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