§ 404 UGB – Gesetzliches Pfandrecht bei Selbsteintritt
Unternehmensgesetzbuch (UGB) · Dritter Abschnitt – Kommissionsgeschäft
Die Vorschriften der §§ 397, 398 finden auch im Falle der Ausführung der Kommission durch Selbsteintritt Anwendung.
Verweise in dieser Vorschrift
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