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Europaius

§ 533 ZPO – Verfahren

Zivilprozessordnung (ZPO) · Dritter Abschnitt – Recurs

Auf die Erhebung der Nichtigkeits- und Wiederaufnahmsklage und auf das weitere Verfahren finden, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Bestimmungen Abweichungen ergeben, die im ersten bis vierten Theile dieses Gesetzes enthaltenen Vorschriften entsprechend Anwendung.

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Rechtsprechung zu § 533 ZPO

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2022-11-22
2014-09-17
1996-09-26

Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.