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Arrêt / Arrest 162601 - / - 21/09/2006

id="page_main" x-ms-format-detection="none"> Drucke diese Seite Druckgröße S M L XL Neue JUPORTAL-Suche Tab schließen Staatsrat Urteil von 21 september 2006 ECLI-Nummer: ECLI:BE:RVSCE:2006:ARR.162.601 Aktenzeichen: A. 162828/XIII-3748 Sache: Arrêt / Arrest 162601 - / - 21/09/2006 Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht Eintrittsdatum: 2006-10-16 Konsultationen: 71 - zuletzt gesehen 2026-07-01 04:34 Version(en): Übersetzung FR Fiche Entscheid 162.601 von 21 September 2006 Thesaurus CAS: CONSEIL D'ETAT UTU Thesaurus: DROIT PUBLIC ET ADMINISTRATIF - CONSEIL D'ÉTAT - Arrêts (Conseil d'État) Text der Entscheidung STAATSRAT, VERWALTUNGSABTEILUNG URTEIL Nr. 162.601 vom

  1. September 2006 A.162.828/XIII-3748 In der Rechtssache: die Gemeinde Lontzen, Wahldomizil bei Herrn Eric LEMMENS, Rechtsanwalt, place Verte 13 4000 Lüttich, gegen: die Deutschsprachige Gemeinschaft, vertreten durch ihre Regierung, Wahldomizil bei Herrn Guido ZIANS und Frau Andrea HAAS, Rechtsanwälte, Heckingstraße 10 4780 Sankt Vith. DER VORSITZENDE DER XIII. KAMMER DER EINSTWEILIGEN ENTSCHEIDUNGEN, Aufgrund des von der Gemeinde Lontzen am
  2. Mai 2005 eingereichten Antrags auf Aussetzung der Ausführung des ministeriellen Erlasses vom
  3. März 2005 "approuvant le plan budgétaire de la commune de Lontzen pour l'exercice 2005 moyennant modification de l'article 330/43.501 et fixation de la cotisation au financement i i de la zone de police à 310.873,54 au lieu de 210.000 , arrêté notifié par courrier du 18 mars 2005 reçu le 29 mars 2005"; XIII - 3748d - 1/4 Aufgrund der am selben Tag eingereichten Klageschrift, mit der die Gemeinde Lontzen die Nichtigerklärung des besagten ministeriellen Erlasses beantragt; Aufgrund der Mitteilung mit Anmerkungen und der Verwaltungsakten der Gegenpartei; Aufgrund des von Herrn VERHULST, Erster Auditor-Abteilungsleiter beim Staatsrat, erstatteten Berichts; Aufgrund der Anordnung vom
  4. August 2005, die die Sache auf die Sit- zung vom
  5. Oktober 2005 um 14 Uhr anberaumt; Aufgrund der Zustellung der Anberaumungsanordnung und des Berichts an die Parteien; Nach Anhörung des Herrn HANOTIAU, Kammervorsitzender, in seinem Bericht; Nach Anhörung der Ausführungen von Herrn E. LEMMENS, Rechtsanwalt, die für die klagende Partei erscheint, und von Herrn G. ZIANS, Rechtsanwalt, der für die Gegenpartei erscheint; Nach Anhörung des gleichlautenden Gutachtens von Herrn VERHULST, Erster Auditor-Abteilungsleiter beim Staatsrat; Aufgrund des Titels VI, Kapitel II, der am
  6. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; In der Erwägung, dass der Aussetzungsantrag in französischer Sprache verfasst ist; In der Erwägung, dass gemäß Artikel 5 der am
  7. Juli 1966 koordinierten Gesetze über den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten die Gemeinde Lontzen zum deutschen Sprachgebiet gehört; dass laut Artikel 10, Absatz 1, der besagten koordinierten Gesetze die Gemeinde Lontzen, die eine lokale Dienststelle im Sinne von Artikel 9 der genannten Gesetze ist, sich in ihren Innendiensten ausschließlich der deutschen Sprache bedienen muss; XIII - 3748d - 2/4 In der Erwägung, dass Artikel 64 der am
  8. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat bestimmt, dass die der Gesetzgebung über den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten unterliegenden Parteien sich in ihren Urkunden und Erklärungen der Sprache bedienen, deren Gebrauch ihnen in ihren Innendiensten durch diese Gesetzgebung auferlegt wird; dass der von der Gemeinde Lontzen eingereichte Aussetzungsantrag somit in Deutsch abgefasst werden musste; In der Erwägung, dass der in französischer Sprache abgefasste Aussetzungsantrag aufgrund von Artikel 65, Absätze 1 und 2, der koordinierten Gesetze über den Staatsrat nichtig ist; dass daraus folgt, dass der Antrag deutlich unzulässig ist, E N T S C H E I D E T: Artikel
  9. Der Antrag auf Aussetzung des angefochtenen Rechtsaktes wird abgewiesen. Artikel
  10. Die Entscheidung über die Kosten bleibt vorbehalten. Verkündet in Brüssel in öffentlicher Sitzung der XIII. Kammer der einstweiligen Entscheidungen, am einundzwanzigsten September zweitausendsechs von : XIII - 3748d - 3/4 Herrn M. HANOTIAU, Kammervorsitzender, Fraulein V. WIAME, stellvertretender Kanzler. Der stellvertretende Kanzler, Der Vorsitzende, V. WIAME M. HANOTIAU XIII - 3748d - 4/4 PDF-Dokument ECLI:BE:RVSCE:2006:ARR.162.601 Drucke diese Seite Druckgröße S M L XL Neue JUPORTAL-Suche Tab schließen <div

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