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Arrêt / Arrest 162602 - / - 21/09/2006

id="page_main" x-ms-format-detection="none"> Drucke diese Seite Druckgröße S M L XL Neue JUPORTAL-Suche Tab schließen Staatsrat Urteil von 21 september 2006 ECLI-Nummer: ECLI:BE:RVSCE:2006:ARR.162.602 Aktenzeichen: A. 163352/XIII-3789 Sache: Arrêt / Arrest 162602 - / - 21/09/2006 Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht Eintrittsdatum: 2006-10-13 Konsultationen: 61 - zuletzt gesehen 2026-07-01 04:35 Version(en): Übersetzung FR Fiche Entscheid 162.602 von 21 September 2006 Thesaurus CAS: CONSEIL D'ETAT UTU Thesaurus: DROIT PUBLIC ET ADMINISTRATIF - CONSEIL D'ÉTAT - Arrêts (Conseil d'État) Text der Entscheidung STAATSRAT, VERWALTUNGSABTEILUNG URTEIL Nr. 162.602 vom

  1. September 2006 A.163.352/XIII-3789 In der Rechtssache: die Gemeinde Lontzen, Wahldomizil bei Herrn Eric LEMMENS, Rechtsanwalt, place Verte 13 4000 Lüttich, gegen: den Belgischen Staat, vertreten durch den Minister des Innern, Wahldomizil bei Herrn François COLLARD und Yves KEVERS, Rechtsanwälte, rue des Anges 21 4000 Lüttich. DER VORSITZENDE DER XIII. KAMMER DER EINSTWEILIGEN ENTSCHEIDUNGEN, Aufgrund des von der Gemeinde Lontzen am
  2. Juni 2005 eingereichten Antrags auf Aussetzung der Ausführung des königlichen Erlasses vom
  3. April 2005 zur Festlegung der besonderen Regeln für die Berechnung und die Verteilung der kommunalen Dotationen innerhalb einer Mehrgemeindepolizeizone, veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom
  4. April 2005, und der Anlagen zu diesem Erlass; XIII - 3789d - 1/4 Aufgrund der am selben Tag eingereichten Klageschrift, mit der die Gemeinde Lontzen die Nichtigerklärung des besagten Erlasses vom
  5. April 2005 beantragt; Aufgrund der Mitteilung mit Anmerkungen und der Verwaltungsakten der Gegenpartei; Aufgrund des von Herrn VERHULST, Erster Auditor-Abteilungsleiter beim Staatsrat, erstatteten Berichts; Aufgrund der Anordnung vom
  6. September 2005, die die Sache auf die Sit- zung vom
  7. Oktober 2005 um 14 Uhr anberaumt; Aufgrund der Zustellung der Anberaumungsanordnung und des Berichts an die Parteien; Nach Anhörung des Herrn HANOTIAU, Kammervorsitzender, in seinem Bericht; Nach Anhörung der Ausführungen des Herrn E. LEMMENS, Rechtsanwalt, der für die klagende Partei erscheint, und der Frau F. COLLARD und des Herrn A. LEJEUNE, Rechtsanwälte, die für die Gegenpartei erscheinen; Nach Anhörung des gleichlautenden Gutachtens von Herrn H. VERHULST, Erster Auditor-Abteilungsleiter beim Staatsrat; Aufgrund des Titels VI, Kapitel II, der am
  8. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; In der Erwägung, dass der Aussetzungsantrag in französischer Sprache verfasst ist; In der Erwägung, dass gemäß Artikel 5 der am
  9. Juli 1966 koordinierten Gesetze über den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten die Gemeinde Lontzen zum deutschen Sprachgebiet gehört; dass laut Artikel 10, Absatz 1, der besagten koordinierten Gesetze die Gemeinde Lontzen, die eine lokale Dienststelle im Sinne von XIII - 3789d - 2/4 Artikel 9 der genannten Gesetze ist, sich in ihren Innendiensten ausschließlich der deutschen Sprache bedienen muss; In der Erwägung, dass Artikel 64 der am
  10. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat bestimmt, dass die der Gesetzgebung über den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten unterliegenden Parteien sich in ihren Urkunden und Erklärungen der Sprache bedienen, deren Gebrauch ihnen in ihren Innendiensten durch diese Gesetzgebung auferlegt wird; dass der von der Gemeinde Lontzen eingereichte Aussetzungsantrag somit in Deutsch abgefasst werden musste; In der Erwägung, dass der in französischer Sprache abgefasste Aussetzungsantrag aufgrund von Artikel 65, Absätze 1 und 2, der koordinierten Gesetze über den Staatsrat nichtig ist; dass daraus folgt, dass der Antrag deutlich unzulässig ist, E N T S C H E I D E T: Artikel
  11. Der Antrag auf Aussetzung des angefochtenen Rechtsaktes wird abgewiesen. Artikel
  12. Die Entscheidung über die Kosten bleibt vorbehalten. XIII - 3789d - 3/4 Verkündet in Brüssel in öffentlicher Sitzung der XIII. Kammer der einstweiligen Entscheidungen, am einundzwanzigsten September zweitausendsechs von : Herrn M. HANOTIAU, Kammervorsitzender, Fraulein V. WIAME, stellvertretender Kanzler. Der stellvertretende Kanzler, Der Vorsitzende, V. WIAME M. HANOTIAU XIII - 3789d - 4/4 PDF-Dokument ECLI:BE:RVSCE:2006:ARR.162.602 Verwandte Veröffentlichung(en) gefolgt von: ECLI:BE:RVSCE:2008:ARR.184.306 Drucke diese Seite Druckgröße S M L XL Neue JUPORTAL-Suche Tab schließen <div

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