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Arrêt / Arrest 180513 - Divers (aménagement, urbanisme, environnement) / Varia (ruimtelijke ordening, stedenbouw, leefmilieu) - 04/03/2008

id="page_main" x-ms-format-detection="none"> Drucke diese Seite Druckgröße S M L XL Neue JUPORTAL-Suche Tab schließen Staatsrat Urteil von 04 märz 2008 ECLI-Nummer: ECLI:BE:RVSCE:2008:ARR.180.513 Aktenzeichen: A. 177341/XIII-4313 Sache: Arrêt / Arrest 180513 - Divers (aménagement, urbanisme, environnement) / Varia (ruimtelijke ordening, stedenbouw, leefmilieu) - 04/03/2008 Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht Eintrittsdatum: 2008-03-06 Konsultationen: 63 - zuletzt gesehen 2026-06-29 07:43 Version(en): Übersetzung FR Fiche Entscheid 180.513 von 4 März 2008 Thesaurus CAS: CONSEIL D'ETAT UTU Thesaurus: DROIT PUBLIC ET ADMINISTRATIF - CONSEIL D'ÉTAT - Arrêts (Conseil d'État) Text der Entscheidung STAATSRAT, VERWALTUNGSSTREITSACHENABTEILUNG. URTEIL Nr. 180.513 vom

  1. März 2008 G/A. 177.341/XIII-4313 In der Rechtssache: SULEAPA Bogdan, Wahldomizil bei Herrn Patrick THEVISSEN, Rechtsanwalt, Neustraße 113 4700 Eupen gegen: den Belgischen Staat, vertreten durch den Justizminister, Wahldomizil bei Herrn Patrick HOFSTRÖSSLER und Frau Katja THÜRMER, Rechtsanwälte, avenue Louise 99 1050 Brüssel. ------------------------------------------------------------------------------------------------------- DER VORSITZENDE DER XIII. KAMMER , Aufgrund der am
  2. Oktober 2006 eingereichten Klageschrift, mit der Bogdan SULEAPA die Nichtigerklärung der ihm am
  3. August 2006 zugestellten Entscheidung der Justizministerin vom
  4. Juli 2006 beantragt, mit der die Ministerin dem von dem Justizministerium des Landes Rheinland-Pfalz gestellten Antrag zur Auslieferung des Klägers stattgibt; Aufgrund des Erwiderungsschriftsatzes; Aufgrund der Bitte von Frau VOGEL, Auditor beim Staatsrat, vom
  5. Oktober 2007 zur Anwendung des durch Artikel 14bis der allgemeinen Verfahrensordnung organisierten Verfahrens; Aufgrund des Schreibens vom
  6. November 2007, mit dem den Parteien mitgeteilt wird, dass die Kammer entscheiden wird, indem sie den Mangel an dem erforderlichen Interesse feststellen wird, es sei denn, dass eine der Parteien eine Anhörung beantragt; XIII - 4313d - 1/3 Aufgrund des Titels VI, Kapitel II, der am
  7. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; In der Erwägung, dass der Erwiderungsschriftsatz der klagenden Partei am
  8. Juni 2007 zugestellt wurde; In der Erwägung, dass Artikel 21 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat in Absatz 2 bestimmt, dass, wenn die klagende Partei die für die Zusendung des Gegenerwiderungs- bzw. Erläuterungsschriftsatzes vorgesehenen Fristen nicht einhält, die Abteilung unverzüglich entscheidet, nachdem die Parteien, die es beantragt haben, angehört worden sind, indem sie den Mangel an dem erforderlichen Interesse feststellt; dass anlässlich der Zusendung einer Abschrift des Erwiderungsschriftsatzes an die klagende Partei gemäß Artikel 14bis, § 2, der allgemeinen Verfahrensordnung auf den o.a. Artikel 21, Absatz 2, aufmerksam gemacht wurde; In der Erwägung, dass die klagende Partei keinen Gegenerwiderungsschriftsatz innerhalb der vorschriftsmäßigen Frist von sechzig Tagen hinterlegt hat; dass sie keine Anhörung beantragt hat; dass infolgedessen der Mangel an dem erforderlichen Interesse festzustellen ist, E N T S C H E I D E T: Artikel
  9. Die Klage wird abgewiesen. Artikel
  10. Die Kosten, festgelegt auf 175 Euro, werden zu Lasten der klagenden Partei gelegt. XIII - 4313d - 2/3 Verkündet in Brüssel in öffentlicher Sitzung der XIII. Kammer des Staatsrates am vierten März zweitausendacht von: Herrn M. HANOTIAU, Kammervorsitzender, Fräulein V. WIAME, stellvertretender Kanzler. Der stellv. Kanzler, Der Vorsitzende, V. WIAME M. HANOTIAU XIII - 4313d - 3/3 PDF-Dokument ECLI:BE:RVSCE:2008:ARR.180.513 Drucke diese Seite Druckgröße S M L XL Neue JUPORTAL-Suche Tab schließen <div

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