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Arrêt / Arrest 184302 - Divers (aménagement, urbanisme, environnement) / Varia (ruimtelijke ordening, stedenbouw, leefmilieu) - 17/06/2008

id="page_main" x-ms-format-detection="none"> Drucke diese Seite Druckgröße S M L XL Neue JUPORTAL-Suche Tab schließen Staatsrat Urteil von 17 juni 2008 ECLI-Nummer: ECLI:BE:RVSCE:2008:ARR.184.302 Aktenzeichen: A. 182112/XIII-4514 Sache: Arrêt / Arrest 184302 - Divers (aménagement, urbanisme, environnement) / Varia (ruimtelijke ordening, stedenbouw, leefmilieu) - 17/06/2008 Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht Eintrittsdatum: 2008-06-24 Konsultationen: 65 - zuletzt gesehen 2026-06-29 08:14 Version(en): Übersetzung FR Fiche Entscheid 184.302 von 17 Juni 2008 Thesaurus CAS: CONSEIL D'ETAT UTU Thesaurus: DROIT PUBLIC ET ADMINISTRATIF - CONSEIL D'ÉTAT - Arrêts (Conseil d'État) Text der Entscheidung STAATSRAT, VERWALTUNGSSTREITSACHENABTEILUNG URTEIL Nr. 184.302 vom

  1. Juni 2008 G/A. 182.112/XIII-4514 In der Rechtssache: das Öffentliche Sozialhilfezentrum von Eupen, Wahldomizil bei Herrn Martin ORBAN und Frau Bettina TÖLLER, Rechtsanwälte, Kaperberg 50 4700 Eupen, gegen: den Belgischen Staat, vertreten durch den Minister für soziale Eingliederung, Wahldomizil bei den Herren Pierre LEGROS und Jérôme SOHIER, Rechtsanwälte, avenue Émile De Mot 19 1000 Brüssel. ----------------------------------------------------------------------------------------------------- -- DER STAATSRAT, XIII. KAMMER, Aufgrund der am
  2. März 2007 eingereichten Klageschrift, mit der das ÖFFENTLICHE SOZIALHILFEZENTRUM VON EUPEN die Nichtigerklärung einer Entscheidung des Föderalen Öffentlichen Programmierungsdienstes unbekannten Datums zur Rückforderung eines Betrags von 68.064,64 Euro für das Jahr 2003 beantragt; Aufgrund der ordnungsgemäß gewechselten Erwiderungs- und Gegenerwiderungsschriftsätze; Aufgrund des von Frau VOGEL, Auditor beim Staatsrat, gemäß Artikel 12 der allgemeinen Verfahrensordnung erstatteten Berichts; XIII -4514d - 1/3 Aufgrund der Zustellung des Berichts an die Parteien und des letzten Schriftsatzes der klagenden Partei; Aufgrund der den Parteien zugestellten Anordnung vom
  3. April 2008, die die Sache auf die Sitzung vom
  4. Juni 2008 um 10 Uhr anberaumt; Nach Anhörung des Herrn M. HANOTIAU, Kammervorsitzender, in seinem Bericht; Nach Anhörung der Ausführungen von Frau B. TÖLLER, Rechtsanwältin, die für die klagende Partei erscheint, und von Herrn J. SOHIER, Rechtsanwalt, der für die Gegenpartei erscheint; Nach Anhörung des gleichlautenden Gutachtens von Frau VOGEL, erster Auditor; Aufgrund des Titels VI, Kapitel II, der am
  5. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; In der Erwägung, dass die angefochtene Entscheidung in französischer Sprache abgefasst worden ist, während sie in deutscher Sprache hätte abgefasst werden müssen; dass sie mit einer Entscheidung vom
  6. Juli 2007, die auch in französischer Sprache abgefasst wurde und nur von einer Übersetzung in deutscher Sprache begleitet wurde, zurückgenommen wurde; In der Erwägung, dass die Gegenpartei am
  7. September 2007 eine neue Entscheidung - in deutscher Sprache - getroffen hat, welche im Rahmen der Nichtigkeitsklage Nr. A. 186.003/XIII-4810 angefochten wird; dass daraus zu schlussfolgern ist, dass diese neue Entscheidung die angefochtene Entscheidung ersetzt; dass vorliegende Klage somit gegenstandslos geworden ist, E N T S C H E I D E T: Artikel
  8. Es gibt keinen Grund mehr, über die Sache zu entscheiden. XIII -4514d - 2/3 Artikel
  9. Die Kosten der Klage, festgelegt auf 175 Euro, werden zu Lasten der Gegenpartei gelegt. Verkündet in Brüssel in öffentlicher Sitzung der XIII. Kammer des Staatsrats am siebzehnten Juni zweitausendacht von: den Herren M. HANOTIAU, Kammervorsitzender, M. KREINS, Kammervorsitzender, den Damen St. GEHLEN, Staatsrat, V. WIAME, Kanzler. Der Kanzler, Der Vorsitzende, V. WIAME. M. HANOTIAU. XIII -4514d - 3/3 PDF-Dokument ECLI:BE:RVSCE:2008:ARR.184.302 Drucke diese Seite Druckgröße S M L XL Neue JUPORTAL-Suche Tab schließen <div

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