id="page_main" x-ms-format-detection="none"> Drucke diese Seite Druckgröße S M L XL Neue JUPORTAL-Suche Tab schließen Staatsrat Urteil von 17 juni 2008 ECLI-Nummer: ECLI:BE:RVSCE:2008:ARR.184.307 Aktenzeichen: A. 176813/XIII-4289 Sache: Arrêt / Arrest 184307 - Divers (aménagement, urbanisme, environnement) / Varia (ruimtelijke ordening, stedenbouw, leefmilieu) - 17/06/2008 Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht Eintrittsdatum: 2008-06-24 Konsultationen: 72 - zuletzt gesehen 2026-06-29 08:14 Version(en): Übersetzung FR Fiche Entscheid 184.307 von 17 Juni 2008 Thesaurus CAS: CONSEIL D'ETAT UTU Thesaurus: DROIT PUBLIC ET ADMINISTRATIF - CONSEIL D'ÉTAT - Arrêts (Conseil d'État) Text der Entscheidung STAATSRAT, VERWALTUNGSSTREITSACHENABTEILUNG URTEIL Nr. 184.307 vom
- Juni 2008 G/A. 176.813/XIII-4289 In der Rechtssache: CHIRIC Adrian, Chaussée de Heusy 81 4800 Verviers, gegen: den Belgischen Staat, vertreten durch die Justizministerin, Wahldomizil bei Herrn Bernard DERVEAUX, Rechtsanwalt, Veldstraat 5 3078 Kortenberg. DER VORSITZENDE DER XIII. KAMMER, Aufgrund der am
- September 2006 eingereichten Klageschrift, mit der Adrian CHIRIC, rumänischer Staatsangehöriger, die Nichtigerklärung des Beschlusses der Justizministerin vom
- Juli 2006, seine Auslieferung an die deutschen Behörden zuzugestehen, beantragt; Aufgrund des Urteils Nr. 174.353 vom
- September 2007, mit dem der Antrag auf Aussetzung der Ausführung des angefochtenen Rechtsaktes abgewiesen wird; Aufgrund der Zustellung des Urteils an die Parteien; Aufgrund des am
- Januar 2008 von Herrn WIMMER, Auditor beim Staatsrat, gestellten Antrags zur Ausführung des in Artikel 15ter des königlichen Erlasses vom
- Dezember 1991 zur Festlegung des Verfahrens der einstweiligen Entscheidung vor dem Staatsrat organisierten Verfahrens; XIIId - 4289 - 1/3 Aufgrund des Schreibens vom
- Januar 2008, mit dem die klagende Partei davon in Kenntnis gesetzt wird, dass die Kammer entscheiden und die Klagerücknahme anordnen wird, es sei denn, dass eine Anhörung beantragt wird; Aufgrund des Titels VI, Kapitel II, der am
- Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; In der Erwägung, dass mit dem Urteil Nr. 174.353 vom
- September 2007 der Staatsrat den Antrag auf Aussetzung der Ausführung des angefochtenen Rechtsaktes abgewiesen hat; dass das besagte Urteil am
- Oktober 2007 der klagenden Partei zugestellt wurde; In der Erwägung, dass Artikel 17, § 4ter, der koordinierten Gesetze über den Staatsrat bestimmt, dass es hinsichtlich der klagenden Partei eine Klagerücknahmevermutung gilt, wenn sie - nach Zurückweisung ihres Antrags auf Aussetzung eines Rechtsakts oder einer Verordnung - innerhalb einer Frist von dreißig Tagen ab der Zustellung des Urteils keinen Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens einreicht; In der Erwägung, dass die klagende Partei innerhalb der anberaumten Frist keinen Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens eingereicht hat; dass sie keine Anhörung beantragt hat; dass infolgedessen gesetzlich vermutet wird, dass sie ihre Klage zurücknimmt, E N T S C H E I D E T: Artikel
- Die Klagerücknahme wird verkündet. XIIId - 4289 - 2/3 Artikel
- Die Kosten, festgelegt auf 175 Euro, werden zu Lasten der klagenden Partei gelegt. Verkündet in Brüssel in öffentlicher Sitzung der XIII. Kammer des Staatsrats am siebzehnten Juni zweitausendacht von: Herrn M. HANOTIAU, Kammervorsitzender, Fräulein V. WIAME, Kanzler. Der Kanzler, Der Vorsitzende, V. WIAME. M. HANOTIAU. XIIId - 4289 - 3/3 PDF-Dokument ECLI:BE:RVSCE:2008:ARR.184.307 Verwandte Veröffentlichung(en) vorangestellt von: ECLI:BE:RVSCE:2007:ARR.174.353 Drucke diese Seite Druckgröße S M L XL Neue JUPORTAL-Suche Tab schließen <div