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Arrêt / Arrest 184307 - Divers (aménagement, urbanisme, environnement) / Varia (ruimtelijke ordening, stedenbouw, leefmilieu) - 17/06/2008

id="page_main" x-ms-format-detection="none"> Drucke diese Seite Druckgröße S M L XL Neue JUPORTAL-Suche Tab schließen Staatsrat Urteil von 17 juni 2008 ECLI-Nummer: ECLI:BE:RVSCE:2008:ARR.184.307 Aktenzeichen: A. 176813/XIII-4289 Sache: Arrêt / Arrest 184307 - Divers (aménagement, urbanisme, environnement) / Varia (ruimtelijke ordening, stedenbouw, leefmilieu) - 17/06/2008 Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht Eintrittsdatum: 2008-06-24 Konsultationen: 72 - zuletzt gesehen 2026-06-29 08:14 Version(en): Übersetzung FR Fiche Entscheid 184.307 von 17 Juni 2008 Thesaurus CAS: CONSEIL D'ETAT UTU Thesaurus: DROIT PUBLIC ET ADMINISTRATIF - CONSEIL D'ÉTAT - Arrêts (Conseil d'État) Text der Entscheidung STAATSRAT, VERWALTUNGSSTREITSACHENABTEILUNG URTEIL Nr. 184.307 vom

  1. Juni 2008 G/A. 176.813/XIII-4289 In der Rechtssache: CHIRIC Adrian, Chaussée de Heusy 81 4800 Verviers, gegen: den Belgischen Staat, vertreten durch die Justizministerin, Wahldomizil bei Herrn Bernard DERVEAUX, Rechtsanwalt, Veldstraat 5 3078 Kortenberg. DER VORSITZENDE DER XIII. KAMMER, Aufgrund der am
  2. September 2006 eingereichten Klageschrift, mit der Adrian CHIRIC, rumänischer Staatsangehöriger, die Nichtigerklärung des Beschlusses der Justizministerin vom
  3. Juli 2006, seine Auslieferung an die deutschen Behörden zuzugestehen, beantragt; Aufgrund des Urteils Nr. 174.353 vom
  4. September 2007, mit dem der Antrag auf Aussetzung der Ausführung des angefochtenen Rechtsaktes abgewiesen wird; Aufgrund der Zustellung des Urteils an die Parteien; Aufgrund des am
  5. Januar 2008 von Herrn WIMMER, Auditor beim Staatsrat, gestellten Antrags zur Ausführung des in Artikel 15ter des königlichen Erlasses vom
  6. Dezember 1991 zur Festlegung des Verfahrens der einstweiligen Entscheidung vor dem Staatsrat organisierten Verfahrens; XIIId - 4289 - 1/3 Aufgrund des Schreibens vom
  7. Januar 2008, mit dem die klagende Partei davon in Kenntnis gesetzt wird, dass die Kammer entscheiden und die Klagerücknahme anordnen wird, es sei denn, dass eine Anhörung beantragt wird; Aufgrund des Titels VI, Kapitel II, der am
  8. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; In der Erwägung, dass mit dem Urteil Nr. 174.353 vom
  9. September 2007 der Staatsrat den Antrag auf Aussetzung der Ausführung des angefochtenen Rechtsaktes abgewiesen hat; dass das besagte Urteil am
  10. Oktober 2007 der klagenden Partei zugestellt wurde; In der Erwägung, dass Artikel 17, § 4ter, der koordinierten Gesetze über den Staatsrat bestimmt, dass es hinsichtlich der klagenden Partei eine Klagerücknahmevermutung gilt, wenn sie - nach Zurückweisung ihres Antrags auf Aussetzung eines Rechtsakts oder einer Verordnung - innerhalb einer Frist von dreißig Tagen ab der Zustellung des Urteils keinen Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens einreicht; In der Erwägung, dass die klagende Partei innerhalb der anberaumten Frist keinen Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens eingereicht hat; dass sie keine Anhörung beantragt hat; dass infolgedessen gesetzlich vermutet wird, dass sie ihre Klage zurücknimmt, E N T S C H E I D E T: Artikel
  11. Die Klagerücknahme wird verkündet. XIIId - 4289 - 2/3 Artikel
  12. Die Kosten, festgelegt auf 175 Euro, werden zu Lasten der klagenden Partei gelegt. Verkündet in Brüssel in öffentlicher Sitzung der XIII. Kammer des Staatsrats am siebzehnten Juni zweitausendacht von: Herrn M. HANOTIAU, Kammervorsitzender, Fräulein V. WIAME, Kanzler. Der Kanzler, Der Vorsitzende, V. WIAME. M. HANOTIAU. XIIId - 4289 - 3/3 PDF-Dokument ECLI:BE:RVSCE:2008:ARR.184.307 Verwandte Veröffentlichung(en) vorangestellt von: ECLI:BE:RVSCE:2007:ARR.174.353 Drucke diese Seite Druckgröße S M L XL Neue JUPORTAL-Suche Tab schließen <div

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