id="page_main" x-ms-format-detection="none"> Drucke diese Seite Druckgröße S M L XL Neue JUPORTAL-Suche Tab schließen Staatsrat Urteil von 30 oktober 2008 ECLI-Nummer: ECLI:BE:RVSCE:2008:ARR.187.462 Aktenzeichen: A. 187219/XIII-4884 Sache: Arrêt / Arrest 187462 - Personnel enseignant - Recrutement et carrière / Personeel van het onderwijs - Aanwerving en loopbaan - 30/10/2008 Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht Eintrittsdatum: 2008-11-17 Konsultationen: 76 - zuletzt gesehen 2026-06-29 08:48 Version(en): Übersetzung FR Fiche Entscheid 187.462 von 30 Oktober 2008 Thesaurus CAS: CONSEIL D'ETAT UTU Thesaurus: DROIT PUBLIC ET ADMINISTRATIF - CONSEIL D'ÉTAT - Arrêts (Conseil d'État) Text der Entscheidung STAATSRAT, VERWALTUNGSSTREITSACHENABTEILUNG. URTEIL Nr. 187.462 vom
- Oktober 2008 G/A.187.219/XIII-4884 In der Rechtssache: LINCKENS Nicole, Wahldomizil bei Frau Dominique WAGNER, Rechtsanwältin, quai de Rome 2, 4000 Lüttich gegen: die Deutschsprachige Gemeinschaft, vertreten durch ihre Regierung, Wahldomizil bei Herrn Edgar DUYSTER, Rechtsanwalt, Vervierser Straße 10, 4700 Eupen. DER VORSITZENDE DER XIII. KAMMER , Aufgrund der am
- Februar 2008 eingereichten Einheitsklageschrift, mit der Nicole LINCKENS die Aussetzung und die Nichtigerklärung der Entscheidung der Gegenpartei vom
- Januar 2008 beantragt, mit der Sandrine RADEMAKER als Primarschullehrerin in Ersatz der Klägerin am César-Franck-Athenäum in Kelmis bezeichnet wurde; Aufgrund der Mitteilung mit Anmerkungen und der Verwaltungsakten der Gegenpartei; Aufgrund des von Frau VOGEL, erster Auditor beim Staatsrat, gemäß Artikel 93 der allgemeinen Verfahrensordnung und Artikel 12, Absatz 2, des königlichen Erlasses vom
- Dezember 1991 zur Festlegung des Verfahrens der einstweiligen Entscheidung vor dem Staatsrat erstatteten Berichts; Aufgrund der den Parteien zugestellten Anordnung vom
- Juli 2008, die die Sache auf die Sitzung vom
- September 2008 anberaumt; XIIIall- 4884d - 1/3 Aufgrund der Zustellung der Anberaumungsanordnung und des Berichts an die Parteien; Aufgrund des Schreibens vom
- September 2008, mit dem die Parteien darüber informiert werden, dass die Sache auf die öffentliche Sitzung vom
- September 2008 um 9 Uhr 30 vertagt wird; Nach Anhörung des Herrn HANOTIAU, Kammervorsitzender, in seinem Bericht; Nach Anhörung der Ausführungen von Herrn G. ZIANS, Rechtsanwalt, loco Herrn E. DUYSTER, Rechtsanwalt, der für die Gegenpartei erscheint; Nach Anhörung des gleichlautenden Gutachtens von Frau VOGEL, erster Auditor; Aufgrund des Titels VI, Kapitel II, der am
- Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; In der Erwägung, dass die Gegenpartei am
- Dezember 2007 die zeitweilige Bezeichnung der Klägerin als Primarschullehrerin am César-Franck-Athenäum in Kelmis gekündigt hat; dass sie am
- April 2008 infolge einer von der Klägerin erhobenen Klage auf Nichtigerklärung dieses Aktes ihre Entscheidung zurückgezogen hat; dass der Staatsrat mit einem Urteil Nr. 183.743 vom
- Juni 2008 feststellte, dass die Klage infolgedessen gegenstandslos geworden war; In der Erwägung, dass die Gegenpartei inzwischen am
- Januar 2008 Sandrine RADEMAKER für den Zeitraum vom
- Januar 2008 bis zum
- Juni 2008 als Primarschullehrerin am César-Franck-Athenäum in Kelmis "in Ersatz von Frau LINCKENS Nicole Eh. CORDA - der gekündigt wurde" bezeichnet hat; dass es sich um den angefochtenen Akt handelt; In der Erwägung, dass die Klägerin in einem einzigen Klagegrund geltend macht, dass die angefochtene Entscheidung unbegründet sei, weil die Kündigung ihrer Bezeichnung zurückgezogen worden sei und es infolgedessen keinen Grund gegeben habe, sie für die Ausübung desselben Amtes durch Sandrine RADEMAKER zu ersetzen; XIIIall- 4884d - 2/3 In der Erwägung, dass der einzige Grund, auf dem der angefochtene Akt beruht, falsch ist, da die Entscheidung, die Bezeichnung der Klägerin zu kündigen, zurückgezogen wurde; dass der Klagegrund begründet ist, E N T S C H E I D E T: Artikel
- Die Entscheidung der Gegenpartei vom
- Januar 2008, Sandrine RADEMAKER in Ersatz von Nicole LINCKENS als Primarschullehrerin am César-Franck-Athenäum in Kelmis zu bezeichnen, wird für nichtig erklärt. Artikel
- Es gibt keinen Grund mehr, über den Aussetzungsantrag zu befinden. Artikel
- Die Kosten der Klage, festgelegt auf 175 Euro, werden zu Lasten der Gegenpartei gelegt. Verkündet in Brüssel in öffentlicher Sitzung der XIII. Kammer des Staatsrats am dreizigsten Oktober zweitausendacht von: Herrn M. HANOTIAU, Kammervorsitzender, Fräulein V. WIAME, Kanzler. Der Kanzler, Der Vorsitzende, V. WIAME. M. HANOTIAU. XIIIall- 4884d - 3/3 PDF-Dokument ECLI:BE:RVSCE:2008:ARR.187.462 Drucke diese Seite Druckgröße S M L XL Neue JUPORTAL-Suche Tab schließen <div
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