id="page_main" x-ms-format-detection="none"> Drucke diese Seite Druckgröße S M L XL Neue JUPORTAL-Suche Tab schließen Staatsrat Urteil von 14 januar 2009 ECLI-Nummer: ECLI:BE:RVSCE:2009:ARR.189.466 Aktenzeichen: A. 181812/Vbis-2 Sache: Arrêt / Arrest 189466 - Fonction publique communautaire et régionale - Règlements / Openbaar ambt van Gemeenschappen en Gewesten - Reglementen - 14/01/2009 Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht Eintrittsdatum: 2009-01-15 Konsultationen: 76 - zuletzt gesehen 2026-06-29 13:41 Version(en): Übersetzung FR Fiche Entscheid 189.466 von 14 Januar 2009 Thesaurus CAS: CONSEIL D'ETAT UTU Thesaurus: DROIT PUBLIC ET ADMINISTRATIF - CONSEIL D'ÉTAT - Arrêts (Conseil d'État) Text der Entscheidung STAATSRAT, VERWALTUNGSSTREITSACHENABTEILUNG URTEIL Nr. 189.466 vom
- Januar 2009 A. 181.812/XIII-4501 In der Rechtssache: REUTER Guido, Wahldomizil bei Frau Dominique WAGNER, Rechtsanwältin, quai de Rome 2, 4000 Lüttich, gegen: die Deutschsprachige Gemeinschaft, vertreten durch ihre Regierung, Wahldomizil bei Herrn Guido ZIANS und Frau Andrea HAAS, Rechtsanwälten, Aachener Straße 76, 4780 Sankt-Vith. DER VORSITZENDE DER XIII. KAMMER, Aufgrund der am
- März 2007 eingereichten Klageschrift, mit der Guido REUTER die Nichtigerklärung des Erlasses der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom
- November 2006 zur Abänderung des Erlasses vom
- März 1997 über die Organisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft nach Abteilungen beantragt; Aufgrund der ordnungsgemäß gewechselten Erwiderungs- und Gegenerwiderungsschriftsätze; Aufgrund des von Herrn WIMMER, Auditor beim Staatsrat, gemäß Artikel 94 der allgemeinen Verfahrensordnung erstatteten Berichts; XIIIal- 4501d - 1/6 Aufgrund der Anordnung vom
- Februar 2008, die die Parteien lädt, am
- Februar 2008 um 9.30 Uhr zu erscheinen; Aufgrund der Zustellung dieser Anordnung und des Berichts an die Parteien; Nach Anhörung des Herrn HANOTIAU, Kammervorsitzender, in seinem Bericht; Nach Anhörung der Ausführungen von Frau D. WAGNER, Rechtsanwältin, die für die klagende Partei erscheint, und von Herrn G. ZIANS, Rechtsanwalt, der für die Gegenpartei erscheint; Nach Anhörung des gleichlautenden Gutachtens von Herrn WIMMER, Auditor; Aufgrund des Titels VI, Kapitel II, der am
- Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; In der Erwägung, dass der Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom
- November 2006 zur Abänderung des Erlasses vom
- März 1997 über die Organisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft nach Abteilungen, wie folgt lautet : " Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Aufgrund des Gesetzes vom
- Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, insbesondere der Artikel 51, abgeändert durch das Gesetz vom
- Juli 1993, Artikel 54, abgeändert durch die Gesetze vom
- Juli 1990 und 16.Juli 1993, und Artikel 60bis, eingefügt durch das Gesetz vom
- Juli 1990; Aufgrund des Erlasses der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom
- Dezember 1996 zur Organisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten, abgeändert durch die Erlasse der Regierung vom
- April 2000,
- Februar 2002,
- November 2002,
- Februar 2003,
- Dezember 2003,
- Dezember 2004,
- März 2005 und
- Oktober 2006; Aufgrund des Erlasses der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom
- März 1997 über die Organisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft nach Abteilungen, abgeändert durch die Erlasse der Regierung vom
- Januar 2000,
- Mai 2004 und
- Dezember 2005; Auf Vorschlag des Ministerpräsidenten zuständig für den Haushalt und das Personal; Nach Beratung, Beschließt: Artikel 1 - Der Titel des Erlasses der Regierung vom
- März 1997 über die Organisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft nach Abteilungen wird durch folgenden Titel ersetzt: XIIIal- 4501d - 2/6 «Erlass der Regierung vom
- März 1997 über die Organisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft nach Abteilungen und Fachbereichen» Art. 2 - Artikel 1 desselben Erlasses wird durch folgende Bestimmung ersetzt: «Artikel 1 - Das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist in Abteilungen organisiert, die zum einen in Fachbereichen unterteilt sind, und denen zum anderen bestimmte Dienste mit getrennter Geschäftsführung zugeordnet sind. Die Bezeichnungen der Abteilungen und deren Abteilungsleiter, die Bezeichnung der Fachbereiche und deren Fachbereichleiter sowie die Bezeichnung der Dienste mit getrennter Geschäftsführung und deren Dienstleiter sind in der Anlage zum vorliegenden Erlass aufgeführt. Die Abteilungsleiter sind gegenüber dem Generalsekretär für die Führung ihrer Abteilung verantwortlich. Die Fachbereichsleiter beziehungsweise Dienstleiter sind gegenüber ihrem Abteilungsleiter für die Führung ihres Fachbereiches beziehungsweise ihres Dienstes verantwortlich.» Art. 3 - Die Anlage zum selben Erlass wird durch beiliegende Anlage ersetzt. Art. 4 - Vorliegender Erlass tritt am
- Januar 2007 in Kraft. Art. 5 - Der Ministerpräsident, zuständig für den Haushalt und das Personal, wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. Eupen, den
- November 2006 Für die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft: Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden, K.H. LAMBERTZ Anlage zum Erlass der Regierung vom
- März 1997 ABTEILUNG ALLGEMEINE DIENSTE Abteilungsleiter: Norbert Heukemes Fachbereich Finanzen und Haushalt Fachbereichsleiter: Dany Bongartz Fachbereich Informatik Fachbereichleiter: Bruno Hick Fachbereich Infrastruktur Fachbereichsleiter: Johann Mockels Fachbereich Kommunikation Fachbereichsleiterin: Gudrun Hunold Fachbereich Personal und Organisation Fachbereichsleiterin: Rosa Langer Fachbereich Außenbeziehungen Fachbereichsleiterin: Pascale Müllender Fachbereich Lokale Behörden Fachbereichsleiterin: Marianne Marquet Dienst mit getrennter Geschäftsführung Gemeinschaftszentren Dienstleiter: Werner Baumgarten ABTEILUNG BESCHÄFTIGUNG, GESUNDHEIT UND SOZIALES Abteilungsleiterin: Johanna Schröder Fachbereich Beschäftigung Fachbereichsleiter: Norbert Schommers Fachbereich Familie und Senioren Fachbereichsleiterin: Karin Piraprez Fachbereich Gesundheit Fachbereichsleiterin: noch zu bezeichnen Fachbereich Soziales und Jugendhilfe Fachbereichsleiter: Michael Fryns ABTEILUNG KULTURELLE ANGELEGENHEITEN Abteilungsleiter: Leonhard Neycken Fachbereich Jugend und Erwachsenenbildung Fachbereichsleiterin: Christa Wintgens XIIIal- 4501d - 3/6 Fachbereich Kultur Fachbereichsleiterin: Sabine Herzet Fachbereich Medien und Finanzen: Fachbereichsleiterin: Carmen Xhonneux Fachbereich Sport, Freizeit und Tourismus Fachbereichsleiter: Kurt Rathmes Dienst mit getrennter Geschäftsführung Medienzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft Dienstleiterin: Rita Bertemes ABTEILUNG UNTERRICHT UND AUSBILDUNG Abteilungsleiter: Ralph Breuer Fachbereich Pädagogik Fachbereichsleiterin: Ruth De Sy Fachbereich Ausbildung und Haushalt Fachbereichsleiterin: Dr. Verena Greten Fachbereich Unterrichtspersonal Fachbereichsleiter: Manfred Kohnen Fachbereich Rechtsfragen und Unterrichtsorganisation Fachbereichsleiter: Thomas Brüll Gesehen um dem Erlass der Regierung vom
- November 2006 beigefügt zu werden. Für die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft: Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden"; In der Erwägung, dass die Ausführung des angefochtenen Erlasses auf Antrag der CSC-SERVICES PUBLICS durch das Urteil Nr. 173.492 vom
- Juli 2007 (G/A. 181.806/XIII-4500) ausgesetzt wurde; In der Erwägung, dass der Kläger in einem Klagegrund - dem dritten der Klageschrift - die Verletzung des Artikels 10 der Verfassung, des allgemeinen Grundsatzes des Vergleichs der Titel und Verdienste und des allgemeinen Grundsatzes der gleichen Zulassung der Bürger zu einer öffentlichen Stelle, und die Überschreitung der Amtsgewalt geltend macht; dass er behauptet, die beanstandete Entscheidung beinhalte die Bezeichnung der Abteilungs- und Fachbereichleiter, dass es sich um Ämter mit statutarischem Charakter handele, womit Aufgaben, insbesondere die Beteiligung an der Bewertung der Beamten, und Rechte, im vorliegenden Fall die Zahlung einer Zulage, verbunden sind, und dass diese Bezeichnungen willkürlich ohne vorheriges Verfahren von der Gegenpartei vorgenommen wurden; dass dem Kläger zufolge gewisse bezeichnete Personen zum Beispiel keine statutarischen Beamten und eine dieser Personen zeitweilig vom Unterricht freigestellt sei; In der Erwägung, dass die Gegenpartei erwidert, dass die betreffenden Ämter keinen statutarischen Charakter hätten und dass der beanstandete Erlass vom Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom
- Juli 2007 zur Abänderung verschiedener dienstrechtlicher Bestimmungen betreffend das Personal des Ministeriums und bestimmter paragemeinschaftlicher Einrichtungen der Deutschsprachigen XIIIal- 4501d - 4/6 Gemeinschaft unabhängig sei; dass sie hinzufügt, dass der beanstandete Erlass weder Rechte noch Pflichten für die bezeichneten Personen beinhalte; In der Erwägung, dass "die Bezeichnungen der Abteilungen und deren Abteilungsleiter, die Bezeichnung der Fachbereiche und deren Fachbereichleiter sowie die Bezeichnung der Dienste mit getrennter Geschäftsführung und deren Dienstleiter" gemäß Artikel 1, Absatz 2, des Erlasses vom
- März 1997, in der durch Artikel 2 des angefochtenen Erlasses abgeänderten Fassung, in der Anlage zum beanstandeten Erlass aufgeführt werden; In der Erwägung, dass sowohl aus Artikel 1 des Erlasses der Regierung zur Abänderung des Erlasses vom
- März 1997 über die Organisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft nach Abteilungen, in der durch Artikel 2 des beanstandeten Erlasses abgeänderten Fassung, als auch aus den Abänderungen des Erlasses der Regierung vom
- Dezember 1996 zur Organisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten hervorgeht, dass den Abteilungs- und Fachbereichleitern Aufgaben zugeteilt werden; dass daraus hervorgeht, dass bei der Bezeichnung der einen und der anderen, die in dem Klagegrund erwähnten Vorschriften und Grundsätze zu beachten sind; dass die Gegenpartei versäumt nachzuweisen, dass diese beachtet worden sind; dass der Klagegrund offensichtlich begründet ist; In der Erwägung, dass der von dem Auditor-Berichterstatter geprüfte Klagegrund die Anlage zum beanstandeten Erlass betrifft; dass die Verhandlung wieder zu eröffnen ist, um dem vom Generalauditor bezeichneten Mitglied des Auditorats zu ermöglichen, die Untersuchung der anderen Klagegründe, die die Artikel 1 und folgenden des beanstandeten Erlasses betreffen, fortzusetzen, E N T S C H E I D E T: Artikel
- Die Anlage zum Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom
- November 2006 zur Abänderung des Erlasses vom
- März 1997 über die Organisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft nach Abteilungen wird für nichtig erklärt. XIIIal- 4501d - 5/6 Artikel
- Die Verhandlung wird wieder eröffnet. Artikel
- Das von dem Generalauditor bezeichnete Mitglied des Auditorats wird mit der Fortsetzung der Untersuchung beauftragt. Artikel
- Dieses Urteil wird auszugsweise in dem Belgischen Staatsblatt in derselben Form wie der teilweise für nichtig erklärte Erlass veröffentlicht werden. Artikel
- Die Entscheidung über die Kosten bleibt vorbehalten. Verkündet in Brüssel in öffentlicher Sitzung der XIII. Kammer des Staatsrates am vierzehnten Januar zweitausendneun von: Herrn M. HANOTIAU, Kammervorsitzender, Fräulein V. WIAME, Kanzler. Der Kanzler, Der Vorsitzende, V. WIAME M. HANOTIAU XIIIal- 4501d - 6/6 PDF-Dokument ECLI:BE:RVSCE:2009:ARR.189.466 Verwandte Veröffentlichung(en) gefolgt von: ECLI:BE:RVSCE:2010:ARR.208.268 Drucke diese Seite Druckgröße S M L XL Neue JUPORTAL-Suche Tab schließen <div
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