id="page_main" x-ms-format-detection="none"> Drucke diese Seite Druckgröße S M L XL Neue JUPORTAL-Suche Tab schließen Staatsrat Urteil von 23 juni 2009 ECLI-Nummer: ECLI:BE:RVSCE:2009:ARR.194.599 Aktenzeichen: A. 164816/XIII-3864 Sache: Arrêt / Arrest 194599 - Tutelle sur provinces, communes et intercommunales / Voogdij op provincies, gemeenten en intercommunales - 23/06/2009 Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht Eintrittsdatum: 2009-06-26 Konsultationen: 67 - zuletzt gesehen 2026-06-30 03:19 Version(en): Übersetzung FR Fiche Entscheid 194.599 von 23 Juni 2009 Thesaurus CAS: CONSEIL D'ETAT UTU Thesaurus: DROIT PUBLIC ET ADMINISTRATIF - CONSEIL D'ÉTAT - Arrêts (Conseil d'État) Text der Entscheidung STAATSRAT, VERWALTUNGSSTREITSACHENABTEILUNG URTEIL Nr. 194.599 vom
- Juni 2009 A. 164.816/XIII-3864 In der Rechtssache: die Gemeinde Lontzen, Wahldomizil bei Herrn Eric LEMMENS, Rechtsanwalt, place Verte 13 4000 Lüttich, gegen: die Deutschsprachige Gemeinschaft, Wahldomizil bei Herrn Guido ZIANS und Frau Andrea HAAS, Rechtsanwälte, Aachener Straße 76 4780 Sankt Vith. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------- DER VORSITZENDE DER XIII. KAMMER, Aufgrund der am
- Juli 2005 eingereichten Klageschrift, mit der die Gemeinde Lontzen die Nichtigerklärung des ministeriellen Erlasses des für lokale Behörden zuständigen Ministerpräsidenten der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom
- März 2005 beantragt, mit dem er den Haushaltsplan der Gemeinde Lontzen für das Geschäftsjahr 2005 unter der Bedingung einer Abänderung des Artikels 330/43.501 und der Festlegung des Beitrages zur Finanzierung der Polizeizone auf 310.873,54 Euro anstatt 210.000 Euro billigt; XIII D - 3864d - 1/3 Aufgrund der ordnungsgemäß gewechselten Erwiderungs- und Gegenerwiderungsschriftsätze; Aufgrund des von dem Rechtsbeistand der Klägerin an den Staatsrat gesandten Schreibens vom
- Dezember 2008; Aufgrund des von Frau VOGEL, Erster Auditor beim Staatsrat, gemäß Artikel 59 der allgemeinen Verfahrensordnung erstatteten Berichts; Aufgrund der Anordnung vom
- Januar 2009, die die Parteien lädt, am
- Januar 2009 um 14 Uhr 30 zu erscheinen; Aufgrund der Zustellung dieser Anordnung und des Berichts an die Parteien; Nach Anhörung des Herrn HANOTIAU, Kammervorsitzender, in seinem Bericht; Nach Anhörung der Ausführungen von Frau Gabriele WEISGERBER, Rechtsanwältin, loco Herrn G. ZIANS und Frau A. HAAS, Rechtsanwälte, die für die Gegenpartei erscheint; Nach Anhörung des gleichlautenden Gutachtens von Frau VOGEL, Erster Auditor; Aufgrund des Titels VI, Kapitel II, der am
- Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; In der Erwägung, dass als Antwort auf das an die Klägerin gerichtete Schreiben des Auditors vom
- November 2008 zu ihrem anhaltenden Interesse an der Klage der Rechtsbeistand der Klägerin in einem Schreiben vom
- Dezember 2008 mitteilte, dass die Gemeinde "nicht beabsichtigt, den Antrag zu unterstützen den sie [gegen den angefochtenen Akt] eingereicht hatte"; dass die Klägerin also ihre Klage zurücknimmt; dass der Verkündung der Rücknahme nichts im Wege steht, XIII D - 3864d - 2/3 ENTSCHEIDET: Artikel
- Die Rücknahme wird verkündet. Artikel
- Die Kosten, festgelegt auf 175 Euro, werden zu Lasten der klagenden Partei gelegt. Verkündet in Brüssel in öffentlicher Sitzung der XIII. Kammer am dreiundzwanzigsten Juni zweitausendneun von: Herrn M. HANOTIAU, Kammervorsitzender, Fräulein V. WIAME, Kanzler. Der Kanzler, Der Vorsitzende, V. WIAME. M. HANOTIAU. XIII D - 3864d - 3/3 PDF-Dokument ECLI:BE:RVSCE:2009:ARR.194.599 Drucke diese Seite Druckgröße S M L XL Neue JUPORTAL-Suche Tab schließen <div