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Arrêt / Arrest 194599 - Tutelle sur provinces, communes et intercommunales / Voogdij op provincies, gemeenten en intercommunales - 23/06/2009

id="page_main" x-ms-format-detection="none"> Drucke diese Seite Druckgröße S M L XL Neue JUPORTAL-Suche Tab schließen Staatsrat Urteil von 23 juni 2009 ECLI-Nummer: ECLI:BE:RVSCE:2009:ARR.194.599 Aktenzeichen: A. 164816/XIII-3864 Sache: Arrêt / Arrest 194599 - Tutelle sur provinces, communes et intercommunales / Voogdij op provincies, gemeenten en intercommunales - 23/06/2009 Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht Eintrittsdatum: 2009-06-26 Konsultationen: 67 - zuletzt gesehen 2026-06-30 03:19 Version(en): Übersetzung FR Fiche Entscheid 194.599 von 23 Juni 2009 Thesaurus CAS: CONSEIL D'ETAT UTU Thesaurus: DROIT PUBLIC ET ADMINISTRATIF - CONSEIL D'ÉTAT - Arrêts (Conseil d'État) Text der Entscheidung STAATSRAT, VERWALTUNGSSTREITSACHENABTEILUNG URTEIL Nr. 194.599 vom

  1. Juni 2009 A. 164.816/XIII-3864 In der Rechtssache: die Gemeinde Lontzen, Wahldomizil bei Herrn Eric LEMMENS, Rechtsanwalt, place Verte 13 4000 Lüttich, gegen: die Deutschsprachige Gemeinschaft, Wahldomizil bei Herrn Guido ZIANS und Frau Andrea HAAS, Rechtsanwälte, Aachener Straße 76 4780 Sankt Vith. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------- DER VORSITZENDE DER XIII. KAMMER, Aufgrund der am
  2. Juli 2005 eingereichten Klageschrift, mit der die Gemeinde Lontzen die Nichtigerklärung des ministeriellen Erlasses des für lokale Behörden zuständigen Ministerpräsidenten der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom
  3. März 2005 beantragt, mit dem er den Haushaltsplan der Gemeinde Lontzen für das Geschäftsjahr 2005 unter der Bedingung einer Abänderung des Artikels 330/43.501 und der Festlegung des Beitrages zur Finanzierung der Polizeizone auf 310.873,54 Euro anstatt 210.000 Euro billigt; XIII D - 3864d - 1/3 Aufgrund der ordnungsgemäß gewechselten Erwiderungs- und Gegenerwiderungsschriftsätze; Aufgrund des von dem Rechtsbeistand der Klägerin an den Staatsrat gesandten Schreibens vom
  4. Dezember 2008; Aufgrund des von Frau VOGEL, Erster Auditor beim Staatsrat, gemäß Artikel 59 der allgemeinen Verfahrensordnung erstatteten Berichts; Aufgrund der Anordnung vom
  5. Januar 2009, die die Parteien lädt, am
  6. Januar 2009 um 14 Uhr 30 zu erscheinen; Aufgrund der Zustellung dieser Anordnung und des Berichts an die Parteien; Nach Anhörung des Herrn HANOTIAU, Kammervorsitzender, in seinem Bericht; Nach Anhörung der Ausführungen von Frau Gabriele WEISGERBER, Rechtsanwältin, loco Herrn G. ZIANS und Frau A. HAAS, Rechtsanwälte, die für die Gegenpartei erscheint; Nach Anhörung des gleichlautenden Gutachtens von Frau VOGEL, Erster Auditor; Aufgrund des Titels VI, Kapitel II, der am
  7. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; In der Erwägung, dass als Antwort auf das an die Klägerin gerichtete Schreiben des Auditors vom
  8. November 2008 zu ihrem anhaltenden Interesse an der Klage der Rechtsbeistand der Klägerin in einem Schreiben vom
  9. Dezember 2008 mitteilte, dass die Gemeinde "nicht beabsichtigt, den Antrag zu unterstützen den sie [gegen den angefochtenen Akt] eingereicht hatte"; dass die Klägerin also ihre Klage zurücknimmt; dass der Verkündung der Rücknahme nichts im Wege steht, XIII D - 3864d - 2/3 ENTSCHEIDET: Artikel
  10. Die Rücknahme wird verkündet. Artikel
  11. Die Kosten, festgelegt auf 175 Euro, werden zu Lasten der klagenden Partei gelegt. Verkündet in Brüssel in öffentlicher Sitzung der XIII. Kammer am dreiundzwanzigsten Juni zweitausendneun von: Herrn M. HANOTIAU, Kammervorsitzender, Fräulein V. WIAME, Kanzler. Der Kanzler, Der Vorsitzende, V. WIAME. M. HANOTIAU. XIII D - 3864d - 3/3 PDF-Dokument ECLI:BE:RVSCE:2009:ARR.194.599 Drucke diese Seite Druckgröße S M L XL Neue JUPORTAL-Suche Tab schließen <div

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