id="page_main" x-ms-format-detection="none"> Drucke diese Seite Druckgröße S M L XL Neue JUPORTAL-Suche Tab schließen Staatsrat Urteil von 24 juni 2010 ECLI-Nummer: ECLI:BE:RVSCE:2010:ARR.205.741 Aktenzeichen: A. 190104/Vbis-12 Sache: Arrêt / Arrest 205741 - Permis d'urbanisme et permis mixtes / Bouwvergunningen en gemengde vergunningen - 24/06/2010 Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht Eintrittsdatum: 2010-06-29 Konsultationen: 84 - zuletzt gesehen 2026-06-30 04:57 Version(en): Übersetzung FR Fiche Entscheid 205.741 von 24 Juni 2010 Thesaurus CAS: CONSEIL D'ETAT UTU Thesaurus: DROIT PUBLIC ET ADMINISTRATIF - CONSEIL D'ÉTAT - Arrêts (Conseil d'État) Text der Entscheidung STAATSRAT, VERWALTUNGSSTREITSACHENABTEILUNG URTEIL Nr. 205.741 vom
- Juni 2010 G/A. 190.104/Vbis-12 In der Rechtssache:
- OESTGES Wilhelm,
- ARGEMBEAUX Anna, die beide bei Herrn Martin HISSEL, Rechtsanwalt, Aachener Straße 18 4700 Eupen, Domizil erwählt haben, gegen: die Wallonische Region, vertreten durch ihre Regierung, Wahldomizil bei Herrn Jean-Yves MARICHAL, Rechtsanwalt, boulevard d'Avroy 188 4000 Lüttich. --------------------------------------------------------------------------------------------------------- DER VORSITZENDE DER KAMMER Vbis, Aufgrund der am
- Oktober 2008 eingereichten Klageschrift, mit der Wilhelm OESTGES und Anna ARGEMBEAUX die Nichtigerklärung des Erlasses des Wallonischen Ministers des Wohnungswesens, des Transportwesens und der räumlichen Entwicklung vom
- August 2008 beantragen, der ihnen eine Städtebaugenehmigung zwecks Regularisierung zweier Schuppen zur Lagerung von Brennholz und einer Feldscheune auf einem in Burg-Reuland gelegenen, Flur G, Nr. 76c, katastrierten Grundstück verweigert; Aufgrund des Urteils Nr. 197.934 vom
- November 2009, mit dem die Verhandlung wieder eröffnet und die Rechtssache an das ordentliche Verfahren verwiesen wird; Aufgrund der Zustellung des Urteils an die Parteien; Vbis - 12d - 1/3 Aufgrund des von Herrn WIMMER, Auditor beim Staatsrat, gemäß Artikel 12 der allgemeinen Verfahrensordnung erstatteten Berichts; Aufgrund der Zustellung des Berichts an die Parteien; Aufgrund des letzten Schriftsatzes der klagenden Partei; Aufgrund des Antrags von Herrn WIMMER, Auditor, zur Ausführung des in Artikel 14quinquies der allgemeinen Verfahrensordnung organisierten Verfahrens; Aufgrund des Schreibens vom
- März 2010, mit dem der Gegenpartei mitgeteilt wird, dass die Kammer über die Nichtigerklärung des angefochtenen Rechtsakts entscheiden wird, es sei denn, dass sie um eine Anhörung bittet; Aufgrund des Titels VI, Kapitel II, der am
- Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; In der Erwägung, dass die Gegenpartei am
- Januar 2010 den Bericht des Auditors empfangen hat, in dem die Nichtigerklärung vorgeschlagen wird; In der Erwägung, dass Artikel 30 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat in § 3 bestimmt, dass die Verwaltungsstreitsachenabteilung den Rechtsakt oder die Verordnung für nichtig erklären kann, wenn die Gegenpartei oder derjenige, der ein Interesse an der Lösung des Streitfalls hat, innerhalb einer Frist von dreißig Tagen ab der Zustellung eines solchen Berichts keine Fortsetzung des Verfahrens per Einschreiben beantragt; In der Erwägung, dass die Gegenpartei innerhalb der anberaumten Frist nicht reagiert hat; dass der angefochtene Akt infolgedessen für nichtig erklärt werden muss, Vbis - 12d - 2/3 ENTSCHEIDET: Artikel
- Der Erlass des Wallonischen Ministers des Wohnungswesens, des Transportwesens und der räumlichen Entwicklung vom
- August 2008, der eine Städtebaugenehmigung zwecks Regularisierung zweier Schuppen zur Lagerung von Brennholz und einer Feldscheune auf einem in Burg-Reuland gelegenen, Flur G, Nr. 76c, katastrierten Grundstück verweigert, wird für nichtig erklärt. Artikel
- Die Kosten, festgelegt auf 350 Euro, werden zu Lasten der Gegenpartei gelegt. Verkündet in Brüssel in öffentlicher Sitzung der Kammer Vbis des Staatsrats am vierundzwanzigsten Juni zweitausendzehn von : Herrn M. HANOTIAU, Kammervorsitzender, Fräulein V. WIAME, Kanzler. Der Kanzler, Der Vorsitzende, V. WIAME. M. HANOTIAU. Vbis - 12d - 3/3 PDF-Dokument ECLI:BE:RVSCE:2010:ARR.205.741 Verwandte Veröffentlichung(en) vorangestellt von: ECLI:BE:RVSCE:2009:ARR.197.934 Drucke diese Seite Druckgröße S M L XL Neue JUPORTAL-Suche Tab schließen <div
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